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Zusammenfassung

Autor: StOPfr
« am: 06. September 2014, 16:22:59 »

Die Mutter in der Kompanie  ;)!
Autor: Beobachter
« am: 06. September 2014, 16:12:28 »

Tja, jeder hat seine eigene Lebensplanung:

Mit 52 Jahren: Frau Gefreiter beißt sich durch
Autor: ulli76
« am: 06. September 2014, 15:48:16 »

Machen wir es doch ganz einfach:
Welche Laufbahn und welche Verwendung soll es denn werden?
Bist du bundesweit mobil?
Körperliche Gebrechen? Rücken und Knie sind fit?
Was machst an Sport? Zeit beim 5000-m-Lauf?
Autor: mailman
« am: 06. September 2014, 15:43:49 »

Soldat wird man aus Überzeugung und nicht "weil mal was anderes" probieren möchte.
Autor: Schildsker
« am: 06. September 2014, 15:33:53 »

Hallo,
zu dem Thema hätte ich auch mal eine Frage:
Hat man(n) als 45jähriger auch noch Chancen bei der Bundeswehr zu arbeiten? Da ich mein ganzes berufliches Leben kaufmännisch im Außendienst unterwegs war würde ich gerne mal was anderes probieren.
Autor: christoph1972
« am: 23. August 2013, 08:41:18 »

Oberstarzt mind. A 16, wenn nicht B 3 ... da muss manch Chefarzt aber erstmal seinen Verwaltungsleiter und Krankenhausdirektor weichklopfen, um an das Netto-Gehalt zu kommmen, was ein 62jähriger Oberstarzt bekommt. Das läuft nur mit Ermächtigungsambulanz und Privatpatienten und einer eher geringen Ablieferungsverpflichtung ans KH ...
Autor: BSG1966
« am: 22. August 2013, 23:22:25 »

SaZ 2, Einstellung als Oberstarzt, in dem Falle.

Eine Einstellung als Oberstarzt? Hat der Kamerad eine Venia legendi? Denn ansonsten gibt die SLV und die ZDv 20/7 lediglich eine Einstellung bis Oberfeldarzt als möglich an ;) !

Fakt ist, dass, sollte erwähnte Vvenia legendi nicht vorliegen, immer noch einiges über Ausnahmegenehmigung geht...
Autor: Bregenz12
« am: 22. August 2013, 23:20:51 »

Unabhängig von der Spezialsituation bei den Ärzten gibt es bei den SaZ die Höchstaltersgrenze von 62 Lebensjahren bei Ausscheiden (siehe Ralfs Beitrag, § 40 Soldatengesetz), bei FWDL gibt es hingegen nach meinen Informationen (und früheren Beiträgen von Ralf) keine Altersgrenze, also auch nicht die aus dem Wehrpflichtgesetz - analog zum Bundesfreiwilligendienstgesetz. Natürlich muss ein älterer Bewerber erst einmal die Musterung überstehen....
Autor: Tommie
« am: 21. August 2013, 20:29:27 »

Ok, ich habe da noch etwas schriftliches dazu gefunden ;) :

ZDv 20/7 Ziffer 1014:

"Mit dem Dienstgrad Oberstarzt, Oberstveterinär oder Oberstapotheker kann eingestellt werden, wer die Voraussetzungen der Nr. 1013 erfüllt und die besondere Eignung für die dem höheren Dienstgrad entsprechende Verwendung im Rahmen einer darüber hinausgehenden hauptberuflichen Tätigkeit erworben hat."

Ziffer 1013:

"Mit dem Dienstgrad Oberfeldarzt, Oberfeldveterinär oder Oberfeldapotheker kann eingestellt werden, wer die Voraussetzungen der Nr. 1012 erfüllt und nach Erwerb der jeweiligen Qualifikation die besondere Eignung für die dem höheren Dienstgrad entsprechende Verwendung im Rahmen einer mindestens zwei Jahre dauernden hauptberuflichen Tätigkeit erworben hat.
Mit dem Dienstgrad Oberfeldarzt kann auch eingestellt werden, wer über die abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie verfügt."

Und schließlich Ziffer 1012:

"Mit dem Dienstgrad Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär oder Oberstabsapotheker kann eingestellt werden, wer die in Nr. 1011, Abs. 1 genannten Voraussetzungen erfüllt und eine Anerkennung nachweist als
− Gebietsärztin oder Gebietsarzt,
− Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt,
− Fachtierärztin oder Fachtierarzt oder
− Fachapothekerin oder Fachapotheker.
Als Oberstabsveterinär kann auch eingestellt werden, wer mindestens zwei Jahre als Amtstierärztin oder Amtstierarzt hauptberuflich tätig war."

Und zuletzt die Ziffer 1011:

"Für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes kann als Berufssoldatin oder Berufssoldat bzw. als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit eingestellt werden, wer
− die Approbation als Ärztin oder Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt, Tierärztin oder Tierarzt oder Apothekerin oder Apotheker besitzt,
− sich für mindestens ein Jahr zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet und
− eine Eignungsübung mit Erfolg abgeleistet hat.
Ärztinnen oder Ärzte und Zahnärztinnen oder Zahnärzte werden mit dem Dienstgrad Stabsarzt, Tierärztinnen oder Tierärzte als Stabsveterinär und Apothekerinnen oder Apotheker als Stabsapotheker eingestellt."

Und eine Einstellung mit dem Dienstgrad Oberstarzt wird regelmäßig eben nur bei Vorliegen eine Venia legendi stattfinden!
Autor: Schamane
« am: 21. August 2013, 20:25:38 »

Korrekt arbeiten bis 65 und dann wird es kritisch und geht derzeit nur als Vertragsbedienstete/r da sind mir auch einige mit 72 bzw. 78 als Arzt bekannt aber warum nicht.
Autor: Tommie
« am: 21. August 2013, 20:22:40 »

SaZ 2, Einstellung als Oberstarzt, in dem Falle.

Eine Einstellung als Oberstarzt? Hat der Kamerad eine Venia legendi? Denn ansonsten gibt die SLV und die ZDv 20/7 lediglich eine Einstellung bis Oberfeldarzt als möglich an ;) !
Autor: Ralf
« am: 21. August 2013, 20:20:36 »

Für SanOffz gilt das gesetzliche Höchstalter Vollendung des 65. Lj. Das heißt, dein Beispiel wurde für 2 Jahre als SaZ berufen. Theoretisch möglich, ja.
Autor: BSG1966
« am: 21. August 2013, 20:19:11 »

SaZ 2, Einstellung als Oberstarzt, in dem Falle.
Autor: Schamane
« am: 21. August 2013, 20:14:58 »

Das kann ich bestätigen. Es gibt einige Ärzte die vor ihre Rente noch einmal ein SaZ 4 - 8 zwischen dem etwa 60 und ihre Rente machen. Bei Mannschaften ist mir jetzt aber auch zumindest eine Einstellung mit 45 bekannt und einige zwischen 30 und 45.
Autor: BSG1966
« am: 21. August 2013, 19:33:44 »

Seiteneinsteiger SanOffz. Ist kein Gerücht.
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