Ok, ich habe da noch etwas schriftliches dazu gefunden
:
ZDv 20/7 Ziffer 1014:
"Mit dem Dienstgrad Oberstarzt, Oberstveterinär oder Oberstapotheker kann eingestellt werden, wer die Voraussetzungen der Nr. 1013 erfüllt und die besondere Eignung für die dem höheren Dienstgrad entsprechende Verwendung im Rahmen einer darüber hinausgehenden hauptberuflichen Tätigkeit erworben hat."
Ziffer 1013:
"Mit dem Dienstgrad Oberfeldarzt, Oberfeldveterinär oder Oberfeldapotheker kann eingestellt werden, wer die Voraussetzungen der Nr. 1012 erfüllt und nach Erwerb der jeweiligen Qualifikation die besondere Eignung für die dem höheren Dienstgrad entsprechende Verwendung im Rahmen einer mindestens zwei Jahre dauernden hauptberuflichen Tätigkeit erworben hat.
Mit dem Dienstgrad Oberfeldarzt kann auch eingestellt werden, wer über die abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie verfügt."
Und schließlich Ziffer 1012:
"Mit dem Dienstgrad Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär oder Oberstabsapotheker kann eingestellt werden, wer die in Nr. 1011, Abs. 1 genannten Voraussetzungen erfüllt und eine Anerkennung nachweist als
− Gebietsärztin oder Gebietsarzt,
− Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt,
− Fachtierärztin oder Fachtierarzt oder
− Fachapothekerin oder Fachapotheker.
Als Oberstabsveterinär kann auch eingestellt werden, wer mindestens zwei Jahre als Amtstierärztin oder Amtstierarzt hauptberuflich tätig war."
Und zuletzt die Ziffer 1011:
"Für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes kann als Berufssoldatin oder Berufssoldat bzw. als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit eingestellt werden, wer
− die Approbation als Ärztin oder Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt, Tierärztin oder Tierarzt oder Apothekerin oder Apotheker besitzt,
− sich für mindestens ein Jahr zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet und
− eine Eignungsübung mit Erfolg abgeleistet hat.
Ärztinnen oder Ärzte und Zahnärztinnen oder Zahnärzte werden mit dem Dienstgrad Stabsarzt, Tierärztinnen oder Tierärzte als Stabsveterinär und Apothekerinnen oder Apotheker als Stabsapotheker eingestellt."
Und eine Einstellung mit dem Dienstgrad Oberstarzt wird regelmäßig eben nur bei Vorliegen eine Venia legendi stattfinden!