Autor: P.B15
« am: 05. November 2014, 10:23:06 »Man erhält also immer noch diese weißen T-Shirts bei der Einkleidung in der JVA?
Sehr schlagfertig !
Made my day
Sehr schlagfertig !
Made my day
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Man erhält also immer noch diese weißen T-Shirts bei der Einkleidung in der JVA?
meine Weste ist so weiß wie das T-Shirt des legendären Meister Proper ...
Ach du bist auch in einer solchen Situation... Dann entschuldige.
Soweit ich weiss darf man sich doch bei Eintrag ins Erziehungsregister (Bei Einstellung des Verfahrens mit Verwarnung; Einstellung zwecks Auflagen etc. ) als nicht vorbestraft ausweisen.
Sowie beim Arbeitgeber dies verschweigen.
Berufe mich hierbei auf § 64 BZRG Begrenzungen von Offenbarungspflichten des Betroffenen
Man möge mir bei Unzutreffendem mein fehlendes Verständnis von "Juristen-Deutsch" zu Gute halten
Es ist recht klar im Bewerbungsbogen beschrieben, was man angeben muss. Hast du da mal reingeschaut?Abgesehen davon kann auch mehr oder weniger geziehlt danach gefragt werden. Mir wurde zum Beispiel die Frage gestellt, ob ich jemals etwas mit der Polizei zu tun hatte, oder ob ich schon mal vor Gericht gestanden habe...
Ich möchte schon gerne wissen, ob bzw. welche Daten gespeichert
Pardon und danke! Jetzt weiß der TE alles bis ins Detail.ZitatRechtsberater entscheidetUms mal ganz genau zu sagen: der RB spricht eine E,pfehlung aus, der Leiter des KB entscheidet.