Der Bruch an sich war relativ harmlos. Danke für die Antwort. Wie ist es da bei denn Jäger Bzw. Fallschirmjäger ? Sind da genauso hohe Vorraussetzungen vom Arzt aus oder wird es da etwas lockerer gesehen?
Die Voraussetzungen stellt nicht der Arzt, sondern die Vorschrift. Natürlich kann ein Arzt das etwas strenger prüfen, wenn's ins Gelände und nicht ins Büro geht. Ob ein Bruch folgenlos (GZ II59) verheilt ist oder nicht (III59 ff.) entscheidet aber doch schlussendlich der Befund. Okay, sehr streng genommen verheilt ein Bruch nie folgenlos. Im Falle des Sprunggelenks ist es aber schon ein Unterschied, ob es eine Gelenkspaltbeteiligung gibt, ob noch Schrauben/Platten/Drähte drinstecken, ob es begleitend nen Knorpelschaden gab, ob die Bänder was abgekriegt haben, usw. usw. usw. - weshalb der Bewerber daher auch von einem FACHarzt angeschaut wird im Zweifel. Und wenn der sagt "nö, nix GebJg", dann ist das so, selbst wenn der Sprunggelenkspapst von der Weltuniversität für Spitzenmedizin anderer Meinung ist.