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Zusammenfassung

Autor: FoxtrotUniform
« am: 08. Januar 2016, 12:13:54 »

Im Bereich TSK Luftwaffe, speziell technischer Dienst, sehe dauerhaft personelle Vakanzen in der Laufbahn Offz TrpDst / milFD und Fw.

Viele dieser Vakanzen liesen sich allerdings releativ einfach durch Verschlankung von Prozessen und flacherere Hierarchiebenen abfangen. Insbesondere im Bereich der 2. Ebene sehe ich akuten Handlungsbedarf, der aber sicherlich erst nach einem Generationswechsel realisierbar wird.

Beispiel CPM (nov): Was sich in der Theorie, sprich den hiesigen Vorschriften und Regelungen toll liest, hat durch Teilung von Material- und Betriebs- & Versorgungsverantwortung eine handlungsunfähige Ebene - LwTrKdo - geschaffen. Bis eine Entscheidung des Fachdezernats in die Truppe gelangt oder eine wichtige Information ins BMVg / KG vordringt, sind unzählige Hierarchiebenen zu überwinden.

Innerhalb der 2. Ebene z.B. A15 -> A16 -> A16 -> B3 -> B6 -> B7 -> B9. Jede Ebene beschäftigt einen entsprechenden Arbeitsmuskel und es wird aufwändige Zuarbeit der Ebene A15 verlangt. Wer bereits in einem solchen Bereich tätig war, weiß wovon ich rede.
Mittlerweile besteht 80 % meiner Arbeit darin, Vorträge oder Präsentationen, Sprechzettel, Vorlagen zur Entscheidung, Wochenlagen usw. vorzubereiten. Wohlgemerkt sieht das mein DP eigentlich nur in kleinen Teilen vor, die wesentliche Arbeit bleibt stellenweise liegen.

Würde man hier den Apparat verschlanken und das CPM so anpassen, dass die Gesamtverantwortung im BAAINBw liegt, würde eine Masse an Personal - inklusive Aufstockung des BAAINBw - frei werden und es könnte wesentlich effizienter, aber auch effektiver gearbeitet werden, sodass Bereiche die wirklich eng aufgestellt sind, wieder einen Personalzuwachs erfahren könnten. Von der Elbstverwaltung will ich gar nicht erst anfangen
Autor: schlammtreiber
« am: 07. Januar 2016, 13:56:20 »

Sonst schreien ja auch immer alle nach Gleichberechtigung.

Gleichberechtigung ist etwas anderes als Gleichbehandlung ist etwas anderes als Gleichstellung...

Grundsätzlich stimmt ja Deine Feststellung: gleiche Rechte sind von interessierter Seite gefordert, gleiche Pflichten nicht unbedingt in beide Richtungen. Aber das ist eben so.
Autor: theodor_rannt
« am: 07. Januar 2016, 13:31:19 »

Sonst schreien ja auch immer alle nach Gleichberechtigung.
Autor: schlammtreiber
« am: 07. Januar 2016, 13:04:10 »

Die Frage ist was unter Art12(2) genau zu verstehen ist. Ich bin kein Jurist, aber für mich liest sich das so, dass wenn es jeder zu einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst herangezogen wird, diese verfassungskonform ist.

Aber wie gesagt ein allgemeiner Dienst ist nicht praktikabel.

Edit: öffentliche Dienstleistungpflicht hat sich nach mehr angehört als es ist: Gehwegreinigung, Tätigkeit als Volkszähler... Damit kriegt man keinen Pflichtdienst durch.

Die Fußangel hierbei ist das Wörtchen "herkömmlich" - zu gut Deutsch: der Staat darf nicht einfach "neue" Pflichtdienste erfinden. Und ein Pflichtdienst für Frauen/Ausländer/ALLE wäre neu  ;)
Autor: Ralf
« am: 06. Januar 2016, 15:08:50 »

Ich habe hier den Rest wieder abgetrennt und in den Off-Topic Bereich verschoben.
Autor: KlausP
« am: 05. Januar 2016, 22:27:59 »

Sie lesen aber auch noch Alles mit und verstehen das Gelesene auch? Die Bundeswehr hat kein generelles Bewerberproblem in den Laufbahnen oberhalb der Mannschaftsebene und die Unteroffizierlaufbahn ist bereits die Facharbeiterebene. Es gibt punktuell Probleme, Dienstposten mit bestimmten, auch im Zivilen gesuchten Berufsausbildungen (z.B. Im IT-Bereich) zu besetzen und genau dafür gibt es dann auch entsprechende Prämien.
Autor: Mario85
« am: 05. Januar 2016, 22:03:40 »

Um mehr Personal zu gewinnen sollte die Bundeswehr wohl an ihrem "Image" arbeiten.
Wie oft hört man in den Medien das die Ausrüstung der Truppe z.T. überhaupt nicht einsatzfähig ist?
Ich hab da noch was im Hinterkopf von einem Marinehubschrauber der wohl nicht den Anforderungen entsprach

Dann geht es sicher vielen um´s Geld und ich denke um wirklich ein Anreiz für die breite Masse zu sein, sollte die BW da auch noch mal eine Schippe drauf legen, jedenfalls ab der Facharbeiterebene
Autor: LadaSchrauber
« am: 05. Januar 2016, 21:05:40 »

Dann halt Norwegen und Griechenland. Sind wohl wirklich keine kriegsbedrohten Länder.


https://www.youtube.com/watch?v=MkrzTdvpISs

Zur Zeiten der Wehrpflicht haben das viele auch nur durchgezogen, weil sie es mussten. Ich wäre damals auch hin, obwohl ich vermutlich freigestellt worden wäre.
Autor: wolverine
« am: 05. Januar 2016, 20:26:11 »

Potzblitz, wer hätte das gedacht? :o Und die Sicherheitslage ist auch fast vergleichbar, oder? Lauter fanatisierte Irre, die unsere Vernichtung geschworen haben.
Und was sagt denn Ihre "Freundschaft mit Russland-Gruppe" dazu? Da setzen Sie den Oben-ohne-Putin ja fast mit Hisbollah und den anderen Verbrechern gleich.
Autor: LadaSchrauber
« am: 05. Januar 2016, 20:02:26 »

Die Regierung möchte ich sehen, die sich daran wagt (und die nötige Mehrheit bekommt).

Viele Länder haben eine Wehrpflicht, in Israel ist es undenkbar nicht zur Armee zu gehen
Autor: F_K
« am: 05. Januar 2016, 17:30:48 »

@ Theodor:

Nein. nein. nein.

Er wird eine schlüssige Begründung benötigt, um diesen massiven Grundrechtseingriff zu rechtfertigen.

Landesverteidigung in Zeiten des kalten Krieges war so eine Begründung - diese ist entfallen.
Wenn "Hilfskräfte" benötigt werden kann dies über normale Arbeits- oder Dienstverhältnisse geschehen, aus Steuern finanziert.
Autor: theodor_rannt
« am: 05. Januar 2016, 17:26:55 »

Habs gerade nachgeschlagen:
Art 12 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Das ganze ist in Artikel 12 ziemlich eindeutig geregelt. An den Grundrechten kann man meineswissens auch nix ändern

Die Frage ist was unter Art12(2) genau zu verstehen ist. Ich bin kein Jurist, aber für mich liest sich das so, dass wenn es jeder zu einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst herangezogen wird, diese verfassungskonform ist.

Aber wie gesagt ein allgemeiner Dienst ist nicht praktikabel.

Edit: öffentliche Dienstleistungpflicht hat sich nach mehr angehört als es ist: Gehwegreinigung, Tätigkeit als Volkszähler... Damit kriegt man keinen Pflichtdienst durch.
Autor: schlammtreiber
« am: 05. Januar 2016, 16:59:35 »

Wenn schon ein allgemeiner Dienst, dann für alle etwa 18-Jährigen, die im Lande wohnen, also Männlein und Weiblein, ob mit oder ohne deutschen Pass;

Wie bereits in diesem Thread und mehrfach an anderer Stelle dargelegt: is nich, weil verfassungswidrig
Autor: theodor_rannt
« am: 05. Januar 2016, 16:55:28 »


Wenn schon ein allgemeiner Dienst, dann für alle etwa 18-Jährigen, die im Lande wohnen, also Männlein und Weiblein, ob mit oder ohne deutschen Pass; so eine Art Deutschlandjahr.
Zur Auswahl steht Wehrdienst (geht nur für Staatsbürger) oder Zivildienst, der kann am Stück geleistet werden (da könnte man auch die Nachmittagsbetreuung an Schulen aufstocken/unterstützen, sowas sollten z.B. Abiturienten ja hinkriegen) oder eben eine Verpflichtung bei THW, Feuerwehr oder zur Jugendarbeit in Vereinen. Allerdings würde ich den Wehrdienst dann gleichberechtigt mit Zivilendiensten behandeln und gemustert wird nur, wer zur BW will, wer ausgemustert wird muss zivil ran, sofern keine ernsten Erkankungen vorliegen...

Soviel zur Utopie, für irgendwelche Dienste ist einfach kein Geld da und wer überwacht, dass sich keiner drückt und was macht man mit Drückebergern?
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