Autor: Orse
« am: 22. Oktober 2018, 12:24:56 »Unabhängig von der formalen Bewilligung solltest du dich besser noch ein Mal beraten lassen und darüber nachdenken.
Du tauschst 100 km gegen 48km unter Wegfall der Wegstreckenentschädigung und bist gleichzeitig nur noch am Wochenende zu Hause. Trotzdem musst du jeden Tag 48Km fahren was je nach Verbindung auch pro Strecke 45 Minuten dauern kann. Wahrscheinlich gibt es noch andere Gründe zur Anmietung der 48Km Wohnung die du uns nicht gesagt hast. Aber bitte, nachher nicht beschweren wie teuer alles und wie schwierig die Wochenendbeziehung ist.
Ich lebe seit 10 Jahren in einer Wochendbeziehung, davor habe ich auf Montage gearbeitet, ich kenne das alles also nur zu gut und weiß ja was mich erwartet. Was hinzu kommt, dass meine Frau und ich ein Haus besitzen und man langfristig ja schauen sollte. Ich habe ab nächstes Jahr „nur noch“ 15min Fahrstrecke von der Wohnung aus. Verheimlichen wollte ich hier nichts ;-)
*Update*
Einzelfallentscheidung ist getroffen.
Ich bekomme fortan Trennungsübernachtungsgeld und 2 Familienheimfahrten bei der 48km Wohnung.
Laut dem Unterschreibenden ist das genau so, wie die Vorschriften das vorgeben.