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Zusammenfassung

Autor: Nie Regasrev
« am: 14. September 2017, 10:41:09 »

Hallo,

ich wollte mal berichten wie es bei mir weiter gegangen ist und wie es aktuell aussieht.
Ich denke es könnte den einen oder anderen interessieren.

Erstmal zu den ganzen Vermutungen hier:
Eine Alkoholabhängigkeit liegt definitiv nicht vor. Ich trinke eher selten und unregelmäßig. Vielleicht habe ich aber ein Problem damit die Grenze einzuschätzen. Aber damit muss ich mich wohl sowieso noch intensiv im Rahmen der MPU ausseinander setzen. Das wollte und will ich hier auch nicht thematisieren.

Das ich einige Tage nach der Tat den Blutalkoholwert bei der Polizei telefonisch erfragen konnte, hatte ich ja schon erwähnt. Es folgte dann ein Beschuldigtenanhörungsbogen. Den habe ich nicht ausgefüllt und zurück geschickt sondern bin damit zu einem Rechtsanwalt gegangen. Dem habe ich natürlich in aller Ausführlichkeit alles berichtet. Er hat daraufhin der Staatsanwaltschaft geschrieben. Stark zusammen gefasst stand da drin, dass ich die Tat bereue, dass der Entzug der Fahrerlaubnis für mich starke auch finazielle Nachteile bringt. Und das eine Einstellung bei der Bw derzeit nicht erfolgen kann. Daraufhin folgte irgendwann ein Strafbefehl vom Amtsgericht. Urteil: Wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt zu 30 Tagessätzen und noch 9 Monaten Führerscheinsperre. Eine Kopie davon habe ich direkt weiter zum KarrC geschick. Es konnte aber nicht bearbeitet werden weil auf dem Strafbefehl kein Datum stand wann das Urteil rechtskräftig ist. (Ich hätte ja theoretisch zwei Wochen wiedersprechen können). Also habe ich über meinen RA dem Gericht mitgeteilt, dass ich auf Rechtsmittel verzichte. Dann konnte ich bei der Staatsanwaltschaft eine neues Exemplar mit Datum anfordern. Als dieses dann endlich da war habe ich es wieder direkt weitergeschickt. Gestern habe ich vom KarrC die Bestätigung über den Eingang einer "Bewerbung" bekommen. Diese wird nun geprüft und man bittet mich um Geduld.

Das ist der aktuelle Stand.

Die Tat war am 24.6. heute ist der 14.9.
Autor: Flexscan
« am: 15. Juli 2017, 21:17:25 »

soreicht jetzt.
Das ganze hat nichts mehr mit dem Thema zu tun.

Sollten noch Fragen oder Anregungen zum Thema offen sein Nachricht ans Team dann wird wieder geöffnet.

auf Wunsch des TE wieder geöffnet

Autor: BSG1966
« am: 15. Juli 2017, 21:09:03 »

Na dass man nach 5 Bier nicht ans Steuer sollte, sollte unabhängig von der eigenen Bauweise eigentlich klar sein. Ich selber bin mit der Menge eben eher Richtung 1,5 unterwegs (wie gesagt, 65 kg)
Autor: Getulio
« am: 15. Juli 2017, 20:54:33 »

Wie gesagt, bei 0,8 ist man "schon" mit drei Bier.

Das kommt eben ganz darauf an, ob jemand 50 kg oder 100 kg wiegt, und wie die sich zusammensetzen.

0,8 Promille waren damals bei mir rund 2,5 l Bier. Ich gehe davon aus, 2 Promille nicht ohne massiven Einsatz von Spirituosen zu erreichen. Sinn und Zweck dieser "Trinktests" für Strafverfolgungspersonal ist ja gerade, am eignen Leib zu erfahren, dass die Begründung 1,x Promille durch das berühmte "Bier zu viel" erreicht zu haben, als das zu entlarven ist, was sie ist: eine reine Schutzbehauptung.
Autor: BSG1966
« am: 15. Juli 2017, 20:31:38 »

Wenn Sie so dem GA einer MPI Stelle gegenübertreten BSG1966 werden Sie sofort nach Hause geschickt! Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche!

Wer sowas bei ner MPU raushaut gehört auch zurecht nach Hause geschickt.

Zitat
Diese Bagatellisierung und schönreden von Trinkfestigkeit, die man sich über Jahre/Jahrzehnte angeeignet hat, ist in keinster Weise hilfreich. Da muss auch niemand Stolz drauf sein! Punkt!

Ich hoffe Sie sind stolz darauf, wie gekonnt Sie mir hier die Worte im Mund - bzw auf der Tastatur - verdrehen.
Autor: BSG1966
« am: 15. Juli 2017, 20:29:41 »

Und ich kann Ihnen sagen, dass ich, obwohl zu der Zeit beileibe kein Abstinenzler, sondern durchaus Alkohol gewöhnt, mit 0,8 Promille in einer Verfassung war, in der ich an Autofahren keinen Gedanken mehr verschwendet hätte.

Wie gesagt, bei 0,8 ist man "schon" mit drei Bier. Da sollte man allein schon aus Vernunftgründen nicht ans Autofahren denken.

und in diesem Falle geht's ja nicht um trinken und ans Steuer setzen, sondern Aufwachen und scheiße bauen. Restalkohol wird oft genug unterschätzt.

Man verstehe mich nicht falsch, ich bin ganz klar für drakonische Strafen und ein hartes Durchgreifen in dem Falle. Nur wie gesagt, jetzt ins im wahrsten Sinne des Wortes Blaue ein Alkoholproblem zu attestieren finde ich schon arg gewagt.
Autor: tezz
« am: 15. Juli 2017, 20:28:08 »

Wenn Sie so dem GA einer MPI Stelle gegenübertreten BSG1966 werden Sie sofort nach Hause geschickt! Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche! Diese Bagatellisierung und schönreden von Trinkfestigkeit, die man sich über Jahre/Jahrzehnte angeeignet hat, ist in keinster Weise hilfreich. Da muss auch niemand Stolz drauf sein! Punkt!
Autor: F_K
« am: 15. Juli 2017, 20:14:53 »

Unabhängig von der lustigen Diskussion:

- Der TE hat definitiv ein Problem mit den Folgen seines Drogenkonsums.
- Trunkenheitsfahrt ist erfüllt und MPU wird kommen.

Ob zusätzlich eine Abhängigkeit vorliegt, sollte geprüft werden ... Ist aber zumindest nicht abwegig.
Autor: Getulio
« am: 15. Juli 2017, 20:02:18 »

Mal die Kirche im Dorf lassen, wenn man bei ner Party gut zulangt kann man schonmal bei >2 landen

So, wie Sie das hier schreiben, ist es gefährlicher Humbug, da stimme ich Andi8111 vollkommen zu. Nur mit beträchtlicher Übung und damit Gewöhnung kommt man überhaupt auf 2 Promille BAK und mehr. Nicht umsonst wird ja bei Werten (in Ihrer Lesart: "schon") ab 1,6 Promille eine MPU angeordnet.

Ich hatte in meiner Ausbildung 2x Gelegenheit, das Ganze als quasi rechtsmedizinische Selbsterfahrung zu testen. Und ich kann Ihnen sagen, dass ich, obwohl zu der Zeit beileibe kein Abstinenzler, sondern durchaus Alkohol gewöhnt, mit 0,8 Promille in einer Verfassung war, in der ich an Autofahren keinen Gedanken mehr verschwendet hätte.
Autor: MSI32
« am: 15. Juli 2017, 15:39:28 »

Unverantwortlich Auto zufahren aber das hat er zum Glück eingesehen.. bei jedem anderen Arbeitgeber wo er keine Fahrerlaubnis benötigt wäre es auch unwichtig.. kann verstehen das es ärgerlich ist da evtl die bw erst einmal nach hinten verschoben werden muss?! Das du aber sagst kannst deiner Mutter usw nicht mehr in die Augen schauen oder hier als Alkoholiker abgestempelt wirst aus einer fern Diagnose nur weill man 1.7 Promille hört ist wirklich Schwachsinn.. alkohol plus Auto ein no go alles andere übertrieben..
Autor: BSG1966
« am: 15. Juli 2017, 14:05:27 »

Schwachsinn nicht. Richtig insofern dass nicht 100% akkurat, sind aber Richtwerte.

Bier. Alles andere als 0,5 ist Unfug ;-)
Autor: KillBurn93
« am: 15. Juli 2017, 13:49:05 »

Jetzt kommt es auf die Definitionen der Portionsgröße an...
Maßkrug (1,0l), Weizenglas (0,5l), Pils (0,3l) oder Kölsch (0,2l)?
Mal davon abgesehen das solche Rechner Schwachsinn sind, da sie Gewohnheiten, Zeitraum des Konsums, Trinkgeschwindigkeit und aufgenommene Nahrung nicht berücksichtigen.
Autor: BSG1966
« am: 15. Juli 2017, 12:39:26 »

Danke, für das Kompliment, war aber zufällig selbst auf der Arztschule (ja, uhu, umso schlimmer, steinige er mich).

Fakt ist - ich selbst (65kg) habe nach 6 Bier laut Rechner 2,3 - soll schon mal vorgekommen sein, konnte noch laufen.
Fakt ist auch - manch einer glaubt nach ein paar Stunden Schlaf nüchterner zu sein, als er ist.

Der TE hatte nicht gesagt, er hat sich wie das blühende Leben gefühlt, lediglich, dass er auf die Idee gekommen ist, loszufahren. Ich werte dies als vorher nicht großartig geprüft und hinterfragt.

Und Ihre Erfahrung, in 99,9% der Fälle, was ja schon eine gewisse Fallzahl vermuten lässt, möchte ich jetzt natürlich nicht in Frage stellen.

Problematisch finde ich eher, dass die Leute einfach mal unterschätzen, wie schnell man bei soundsoviel Promille ist - rein von der Berechnung her reichen für Ihre 1,1 Promille bei mir 3 Halbe und, bei aller Liebe, nach 3 Bier ist bei den meisten Menschen mit regelrechtem Stoffwechsel der Vollrausch noch ein Stückchen entfernt.
Autor: Andi8111
« am: 15. Juli 2017, 12:30:35 »

Meine Erfahrung sagt, dass es in 99,9% der Fälle ein Alkoholproblem gibt, wenn die Betroffenen bei 1,7 Promille denken, ein Fahrzeug führen zu können. Ich bin zB bei 1,1 Promille im Vollrausch...

Aber was Mediziner sagen, ist ja eh Nonsens... Der Laie beherrscht diese Diskussion genau so, wie die Diskussion der Impfgegner und der HIV Leugner.
Autor: BSG1966
« am: 15. Juli 2017, 12:27:59 »

Und solche Hinweise sind bei der Prävention sehr wenig hilfreich.

...viel hilfreicher ist es natürlich, Leuten unbekannterweise aus der Ferne ein Alkoholproblem zu attestieren.
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