Autor: FoxtrotUniform
« am: 19. August 2018, 08:34:19 »Nun der Bericht zielt auf Großwaffensysteme sowie Import/Export ab, nicht auf Bestände der "Small Arms".
Im SASPF kann man sich durchaus Bestände für bestimmte Waffen anschauen / zufahren lassen, sofern die Berechtigungen vorhanden sind. Die schließt jedoch ausgewählte Bestände der Spezialkräfte aus.
Diese Zahlen haben jedoch im Internet nichts zu suchen, sofern das BMVg keine andere Festlegung trifft.
Im SASPF kann man sich durchaus Bestände für bestimmte Waffen anschauen / zufahren lassen, sofern die Berechtigungen vorhanden sind. Die schließt jedoch ausgewählte Bestände der Spezialkräfte aus.
Diese Zahlen haben jedoch im Internet nichts zu suchen, sofern das BMVg keine andere Festlegung trifft.