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Zusammenfassung

Autor: T108
« am: 12. September 2022, 23:11:11 »

Leider nein , da es nicht als anerkannte Berufsausbildung gilt.
Autor: LwPersFw
« am: 12. September 2022, 19:15:24 »

https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/archiv/6871.pdf

§ 5 Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__5.html

§ 11 Abs 3 Übergangsgebührnisse

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__11.html

§ 15 Gegenstand der beruflichen Bildung

https://www.gesetze-im-internet.de/bf_v/__15.html



Ihr BfD-Berater wird dafür bezahlt dies zu klären.
Wenn nicht selbst... dann auf dem Fach-Strang.
Denn schließlich ist der BfD die bewilligende Stelle für die Bildungsmaßnahme.



Autor: DZESoldat1234
« am: 12. September 2022, 16:40:01 »

Guten Tag Kaneraden,

mein BFD Berater als auch die BVA konnte mir nicht weiterhelfen und in Internet bin ich ebenfalls nicht fündig geworden.

Gilt die Weiterbildung zum Versicherungsfachmann als schulische Maßnahme womit ich Anspruch auf 100% der Übergangsgebührnisse hätte?
Vielleicht gibt es hier jemanden, der den gleichen Weg nach der Dienstzeit eingeschlagen ist.

Vielen Dank
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