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Zusammenfassung

Autor: DieEhefrau
« am: 11. April 2019, 15:23:18 »

:-* Danke Doc.
Dann gibt es durch das Zusammenwerfen der Laufbahnen doch ausreichend Lehrgänge. Das reicht schonmal zur Einschätzung. Ich war schon bange, da die geringe Teilnehmerzahl für 43.3 auch nur wenige Modul-1 hervorbringt. Und naturgemäß gibt es immer einen Rest vom Vorjahr (zu meiner Studentenzeit war das so so  ;) )
Autor: doc.
« am: 11. April 2019, 11:59:35 »

Sitzen dann 43(2) ROA a.d.W. und 43(3) zusammen in dem Kurs?

Ja, es sitzen 43(2), 43(3) 26(2) und (4) alle zusammen in den Lehrgängen. Dazu noch über alle "Jahrgänge" verteilt - wenn man berufstätig ist kann es schnell passieren, daß die Lehrgangsplanung nicht mit der privaten Verfügbarkeit zusammenpaßt und schwupps ist man im nächsten Jahr, weil die Ausweichlehrgänge schon voll sind.

Da nicht weiß ob die konkreten Daten (z.B. Anzahl) zu Lehrgängen "öffentlich" sind, kann ich nur sagen, daß es schon einige sind, d.h. wenn man nicht gerade bis kurz vor knapp wartet, dann sollte man auch einen Platz für das jeweils folgende Jahr bekommen können. Uns hat BAPersBw dabei wirklich sehr gut unterstützt.

Gruß,
doc.
Autor: F_K
« am: 11. April 2019, 10:08:21 »

IGF / KLF sind streitkräfte gemeinsame Forderungen an ALLE Soldaten, unabhängig von "Grad der Spezialisierung" oder der Anzahl der geleisteten Reservedienstleitungen.

EEH A gibt es in Lehrgangsform im Rahmen einer RDL (beorderungsunabhängige ResArbeit) - und München ist ja immer eine Reise wert (ansonsten halt über BeordTrT oder am Wochenende), NSAK ist "schwieriger" ..

However:

Meine Erfahrungen aus der Praxis: Das tatsächliche Ableistungen dieser "Dinge" wird je nach Einheit schon bei aktiven Soldaten sehr stiefmütterlich behandelt, bei Reservisten wird dies ganz, ganz selten tatsächlich überprüft.
Autor: TSG
« am: 11. April 2019, 09:53:58 »

Wenn Reservisten (zum Beispiel Angehörige der RSU Kompanien) beim Tag der Bundeswehr/ Tag der offenen Tür/ Kaserne, bei Vereidigungen etc. als Sicherungspersonal/ Wache eingesetzt sind, dann macht eine Ausbildung nach dem neuen Schießausbildungskonzept/ Nahbereichschießen sowie eine Einsatzersthelfer- Ausbildung vermutlich Sinn. (Gefahr von Unfällen im allgemeinen Dienstbetrieb etc. )

Auch das Erfüllen der IGF Leistungen macht Sinn, damit diese Soldaten bei Bedarf irgendwie eingesetzt werden können.

Gleiche Rechte = gleiche Pflichten

Ja, das macht in dem Fall absolut Sinn. Keine Frage.

Bleiben wir jetzt aber bei den 43.3/26.2. Dies sind in der Regel (hoch-)qualifizierte Spezialisten, die genau wegen ihres Spezialwissens beordert werden. Vermutlich wird kaum jemand aus dieser Gruppe für mehrere Monate im Jahr üben, sondern eher im einstelligen Wochenbereich. Wie immer bei Spezialisten, ist Zeit somit knapp und kostbar. "Vergeude" ich diese für Ausbildung, bleibt der Nutzen für die Bw am Ende sehr gering.

Sicherlich kann man den EEH A am Wochenende als VVag machen. Beim Schießen wird es schon schwieriger. Insbesondere wenn man noch nicht nSAK implementiert ist, jedoch Vordienstzeit hat (-> keine ASSA).
Autor: DieEhefrau
« am: 10. April 2019, 21:51:41 »

Ich dachte, hier geht es um den Infoaustausch der Seiteneinsteiger nach §43(3) i.V. §26(2) und gerne auch §24(4)?  ::)

@ DieEhefrau:
Lehrgänge werden geplant und regelmäßig 1 bis 2 Quartale vorher mit Teilnehmern "befüllt", insoweit ist immer eine Zeitdifferenz zwischen Auswahl und erstem Lehrgang ...
Danke F_K, dann bin ich gespannt, wieviele Kurse es gibt. "D1-227/0-2004" bei der Lw (hoffe, das ist die aktuelle ... von der Lw findet man wieder am meisten im Netz). Sitzen dann 43(2) ROA a.d.W. und 43(3) zusammen in dem Kurs?
Autor: Löwe von Eutin
« am: 10. April 2019, 13:03:45 »

Wenn Reservisten (zum Beispiel Angehörige der RSU Kompanien) beim Tag der Bundeswehr/ Tag der offenen Tür/ Kaserne, bei Vereidigungen etc. als Sicherungspersonal/ Wache eingesetzt sind, dann macht eine Ausbildung nach dem neuen Schießausbildungskonzept/ Nahbereichschießen sowie eine Einsatzersthelfer- Ausbildung vermutlich Sinn. (Gefahr von Unfällen im allgemeinen Dienstbetrieb etc. )

Auch das Erfüllen der IGF Leistungen macht Sinn, damit diese Soldaten bei Bedarf irgendwie eingesetzt werden können.

Gleiche Rechte = gleiche Pflichten

Wie bereits gesagt worden ist:
An einen "verteidigungsfähigen / einsatzfähigen" Soldaten sind gewisse Anforderungen zu stellen:
- Beherrschen seiner persönlichen Waffe
- Selbst- und Kameradenhilfe
- ABC
- ... you name it.

Manche sagen, genau dafür wären Soldaten da, eben "Dinge zu tun" .. und dies würde dann zu Befehlslagen führen ...
Autor: F_K
« am: 10. April 2019, 13:00:00 »

Ach Tasty:

Nochmal: Für mich konkret:

- Standen Forderungen in einem Einplanungsbefehl (das habe ich umgesetzt, auch wenn man gewisse Einzelforderungen "diskutieren" kann, so werden diese nunmal streitkräftegemeinsam, Einsatzlandunabhängig aufgestellt ...)
- stehen (NATO) Forderungen für NRF (auch die setzte ich um)
- gäbe es (ähnliche) Dinge als allgemeine Forderungen IGF / KLF (auch die setze ich um).

Unabhängig davon halte ich es für nötig, dass jeder Soldat / Bürger "Erste Hilfe drauf hat", um eben im Falle des Falles helfen zu können (been there, done that, auch wenn es zivil war ...).
Unabhängig davon bin ich auch bereit und fähig, eine Waffe einzusetzen - hoffe aber, dies nie zu "brauchen". (Aber eben diese "Abscheckungsfähigkeit" ist ein zentrales Element von Streitkräften ...)

Wenn Du jetzt mal genau schreibst, was Du mit "brauchen" meinst, kann man sinnvoll diskutierne.
Autor: Tasty
« am: 10. April 2019, 12:49:58 »

Da haben wir halt eine Meinungsdifferenz.

Nein, haben wir (bisher) nicht. Dafür hättest Du erstmal sagen müssen, wofür ein ausschließlich im Inland (zB als Urlaubsvertretung) tätiger RDL die beiden Dinge braucht. Das hast Du bisher nicht, sondern nur die Vorschriftenlage wiedergekäut, ohne die konkrete Erfordernis zu reflektieren.
Aber...welcher Apparatschik kann oder will das schon😇
Autor: F_K
« am: 10. April 2019, 12:28:50 »

Da haben wir halt eine Meinungsdifferenz.

An einen "verteidigungsfähigen / einsatzfähigen" Soldaten sind gewisse Anforderungen zu stellen:
- Beherrschen seiner persönlichen Waffe
- Selbst- und Kameradenhilfe
- ABC
- ... you name it.

Manche sagen, genau dafür wären Soldaten da, eben "Dinge zu tun" .. und dies würde dann zu Befehlslagen führen ...
Autor: Tasty
« am: 10. April 2019, 12:20:35 »

@ Tasty:

Gegenfrage: Wofür benötigen das aktive Soldaten (insbesondere jene, die nicht in den Krieg ziehen (also an Auslandsverwendungen teilnehmen))?

Gar nicht 😋 Eben drum hatte ich ja nie behauptet,dass alle es brauchen sondern genau das in Frage gestellt 😉
Dein Befehls- und Vorschriftenfetisch ist mir durchaus bewusst.
Autor: F_K
« am: 10. April 2019, 12:12:03 »

@ Tasty:

Gegenfrage: Wofür benötigen das aktive Soldaten (insbesondere jene, die nicht in den Krieg ziehen (also an Auslandsverwendungen teilnehmen))?

Nochmal: Es gibt eine Befehlslage (die ggf. nach Statusgruppen anders sein kann), und dies setzt der Soldat um.

Wenn z. B. die NATO fordert, dass die NRF Kräfte "X" und "Y" benötigen, kann man dies natürlich hinterfragen (Bürger in Uniform und so), aber es ist ein Befehl (bzw. die NATO Forderung wird durch deutsche Stellen in einen Befehl umgesetzt), und dann macht man das als "braver Soldat".

@ DieEhefrau:

Lehrgänge werden geplant und regelmäßig 1 bis 2 Quartale vorher mit Teilnehmern "befüllt", insoweit ist immer eine Zeitdifferenz zwischen Auswahl und erstem Lehrgang ...
Autor: Tasty
« am: 10. April 2019, 09:24:20 »

Tasty:

Weil es befohlen ist? IGF/KLF, sonstige Befehle, Ausbildungsbefehle, Einplanungsbefehl, ....
Das war nicht meine Frage, ich wollte vielmehr wissen, wofür RDL, insbesondere jene, die nicht in den Krieg ziehen (also an Auslandsverwendungen teilnehmen), dasbrauchen.
Verstehst Du den Unterschied? 😉
Autor: DieEhefrau
« am: 10. April 2019, 09:09:24 »

Lauter Regeln  :o ... aber woran liegt es, dass dann 2018-Auserwählte erst 2019 im Juni das erste Modul beginnen? Also konkret - bitte Antworten von Betroffenen.
Autor: Thanks4yourService
« am: 09. April 2019, 20:42:53 »

Offiziell sind EEH-A sowie Neu SAK Lehrgangsvorraussetzungen für den ROL 1.
Eigener Erfahrung erfüllt kaum ein TN diese Vorraussetzungen. Zur endgültigen Verleihung des vorl. DG sollte wohl zumindest EEH-A erlangt worden sein.
Ich habe den EEH-A damals in Rahmen einer 3 Tages RDL erlangt.

Gesendet von meinem Redmi 5 Plus mit Tapatalk

Autor: F_K
« am: 09. April 2019, 20:21:59 »

Tasty:

Weil es befohlen ist? IGF/KLF, sonstige Befehle, Ausbildungsbefehle, Einplanungsbefehl, ....

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