Autor: Andi8111
« am: 28. April 2017, 14:56:07 »Völlig richtig. Aber, ist zwar ein leidliches Thema, ein SanStOffz ist zuweilen auch DV... Da wird zuweilen auch nach §55 entlassen und zuweilen muss man trotzdem dem entlassenen Soldaten bei dem Wechsel in das Zivilleben ohne Ansprüche auf Versorgung nach SVG helfen, die behördlichen Untiefen zu durchwaten. In diesem Kontext gerät man ab und an in die faulig-modrigen Sümpfe der durch die Juristerei unverständlich ausgestalteten Verwaltungswirren.
Kurzum: Wir haben beide Recht irgendwo und überhaupt^^
Kurzum: Wir haben beide Recht irgendwo und überhaupt^^