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Autor: Anon
« am: 05. September 2017, 20:17:27 »

Hallo Community,
Habe eine kurze Frage zum trennungsgeld: verstehe ich das richtig, dass das trennungsgeld höher ausfällt wenn ich an den wochenenden die ganze Zeit am dienstort verbleibe?

Und stimmt es dass die reisebeihilfen maximal nur den Betrag des günstigsten Tickets 2. Klasse entsprechen bzw, alles darüber hinaus (500 pkw km) bei o.g. wert gedeckelt wird?

Und was hat es mit den Mahlzeiten auf sich? Wenn ich am Wochenende am dienstort bin, aber nicht in der truppenküche esse, muss ich es ja trotzdem ankreuzen, da es mir ja bereitgestellt wurde ... aber das wirkt sich doch negativ auf die Berechnung aus?

Danke für die Antworten
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