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Autor: jk3
« am: 03. September 2018, 10:34:25 »

Bei den Reiserücktrittsversicherungen aber unbedingt das Kleingedruckte lesen, teilweise reicht schon eine nachgewiesene Erkrankung für eine Erstattung nicht mehr aus..
Autor: S1NCO
« am: 02. September 2018, 22:04:59 »

Oder dir ist es das Geld wert und du buchst ne Rücktrittsversicherung dazu.
Autor: Al Terego
« am: 02. September 2018, 13:50:06 »

Na ja, kommt drauf an wie hoch die Sparmöglichkeiten sind. Ich hatte schon Flüge, die bei entsprechendem Vorlauf unter 20 Euro gekostet haben und da lohnt sich das Risiko schon.
Autor: Jamez
« am: 02. September 2018, 13:42:21 »

Hmm, das ist ein bisschen Doof, d.h. am besten bis zum ersten Lehrgangstag warten und dann erst buchen :/


Danke für die schnellen Antworten
Autor: F_K
« am: 02. September 2018, 12:37:15 »

Genau - zumindest wenn es um private (Heim-) Fahrten geht.

Handelt es sich um eine angeordnete Dienstreise, die dann abgesagt / geändert wird, dann trägt natürlich der Dienstherr die Reisekosten (übers Travel Management).
Autor: wolverine
« am: 02. September 2018, 12:14:02 »

Hatten wir letztens erst hier im Forum. Da gibt es wohl keine Erstattungsmöglichkeit. Nur getätigte Reisen werden bezahlt. So das Ergebnis aus der Erinnerung; nachgeprüft habe ich das aber nicht.
Autor: Jamez
« am: 02. September 2018, 12:07:50 »

Schönen guten Tag zusammen,


Ich bin demnächst auf einen drei Monatigen Lehrgang ca. 800 Km von zu Hause aus entfernt und würde gerne jedes Wochenende in die Heimat fliegen. Selbstverständlich möchte ich gerne ein bisschen sparen und daher die Flüge so früh wie möglich buchen.

Der Lehrgang ist bestätigt, habe die Kommandierung vor mir liegen und bereits unterschrieben, der Lehrgang soll stattfinden. Was passiert, wenn ich jetzt die Flüge für jedes Wochenende buche und der Lehrgang abgesagt wird oder ich doch auf einen anderen Lehrgang kommandiert werde?

Werden mir die Flugkosten erstattet oder bleibe ich selbst darauf sitzen ?


MfG

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