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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 27. April 2019, 20:32:40 »

Das spricht ja eher für ein Kommunikationsproblem zwischen deiner Einheit und der SanStffEins.
In Einheiten mit Schichtbetrieb und Realversorgung ist das eben mit der Koordination etwas aufwändiger als mit anderen Einheiten.

Wie immer gilt- nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Autor: WbSani
« am: 27. April 2019, 20:08:50 »

F_K, miT,

hatte ich ja bereits bei ulli76 eingestanden dass ich dort einfach falsch gedacht habe.

Trotzdem danke! :-)
Autor: miT
« am: 27. April 2019, 20:04:27 »

Sorry F_K war schneller!
Autor: miT
« am: 27. April 2019, 20:04:02 »

Kurz und knapp,  sogar für die Auffrischung wird der Soldat kommandiert. Zudem hat man ja schon auf alle 24 Monate erhöht. Ihre Idee in aller Ehren, schlagen Sie sich die ersatzlos einfach aus dem Kopf.
Autor: F_K
« am: 27. April 2019, 20:01:35 »

EEH A darf und wird ausschließlich  durch ZSan ausgebildet - inklusive Kommandierung dahin und Lehrgangszeugnis.

Keine Einheit / TE außerhalb ZSan kann und wird da etwas machen ... so ist die Befehlslage - klar und eindeutig.

(Je nachdem werden ggf. Hilfsausbilder / SIDAF der Einheit unterstützen - aber die Verantwortung ist eindeutig)
Autor: WbSani
« am: 27. April 2019, 19:36:21 »

Was schreibt eigentlich Ihr DV in Ihre Beurteilung, wenn Sie die IGF -Leistungen im Beurteilungszeitraum nicht erfüllt haben? Dass er unfähig war, das für seine Einheit zu organisieren bestimmt nicht.  ::)

Habe nie behauptet dass der EEH-A bzw. die IGF nicht erfüllt wurden - ich habe lediglich gehofft dass es eine Möglichkeit gibt die das Ablegen in unserer TE
etwas vereinfacht ohne auf vorgeschriebene/vordatierte Termine eingehen zu müssen. :-/

Bei uns wird im Schichtdienst + 24 Stunden Dienste gearbeitet wodurch viel Personal im DZA ist und der eingesetzte Teil unabkömmlich ist. Manchmal funktioniert es eben nicht wie es "normalerweise" sein sollte. Hat man aber nun festgelegte "Ausbildungstage" in der TE, wäre es doch schön wenn man intern Teile IGF ablegen könnte. Allerdings nur meine persönliche Meinung.

Zitat
Dass er unfähig war, das für seine Einheit zu organisieren bestimmt nicht.
Manchmal bilde ich mir halt ein dass es einfacher wäre wenn jeder etwas mitdenkt und versucht Lösungen zu finden statt immer mit dem Gedanken zu Leben dass sich jemand anderes drum kümmern muss.


Hast du noch gar keinen EEH-A?

Doch doch, selbstverständlich. :-)


Schönes Wochenende wünsche ich euch! :-)
Autor: ulli76
« am: 27. April 2019, 19:14:27 »

Hast du noch gar keinen EEH-A?
Autor: KlausP
« am: 27. April 2019, 19:14:02 »

Was schreibt eigentlich Ihr DV in Ihre Beurteilung, wenn Sie die IGF -Leistungen im Beurteilungszeitraum nicht erfüllt haben? Dass er unfähig war, das für seine Einheit zu organisieren bestimmt nicht.  ::)
Autor: WbSani
« am: 27. April 2019, 19:11:55 »

Nein, GA als Sani reicht natürlich nicht.

Die Ersthelferausbildung wird nicht von einer PERSON ausgebildet, sondern von einer EINHEIT. Üblicherweise die SanStffEins der SanUstgZ. Die setzt entsprechendes Personal dafür ein. Für die Kursleitung und die nicht-arztgebundenen Inhalte SanFw RettASs/NFS und Einsatzsanitäter als Hilfsausbilder.

Check.
Ich denke mein Fehler war es zu glauben dass es eben von einer Person ausgebildet wird.

Danke dir ulli76!
Autor: ulli76
« am: 27. April 2019, 19:05:37 »

Nein, GA als Sani reicht natürlich nicht.

Die Ersthelferausbildung wird nicht von einer PERSON ausgebildet, sondern von einer EINHEIT. Üblicherweise die SanStffEins der SanUstgZ. Die setzt entsprechendes Personal dafür ein. Für die Kursleitung und die nicht-arztgebundenen Inhalte SanFw RettASs/NFS und Einsatzsanitäter als Hilfsausbilder.
Autor: WbSani
« am: 27. April 2019, 17:39:15 »

Weil ich einfach wissen wollte welche Voraussetzungen benötigt sind.

Wie gesagt, mehr als dass es abgelehnt wird kann nicht passieren.
Autor: dunstig
« am: 27. April 2019, 17:36:59 »

Warum fragst du dann, wenn dir alle hier sagen, dass es Quatsch und eben nicht so einfach möglich ist, du den Entschluss aber eh schon gefasst hast?
Autor: WbSani
« am: 27. April 2019, 17:35:13 »

Zitat
... Oder alles nur Unfug? ...

Aus meiner Sicht ja. Es ist Aufgabe Ihre Disziplinarvorgesetzten das so zu organisieren, dass alle Soldaten der Einheit ihre IGF-Leistungen erbringen können, auch und gerade, wenn es etwas komplizierte Rahmenbedingungen gibt.

Bin ich grundsätzlich ganz deiner Meinung KlausP, aber ob das praktisch auch immer so funktioniert wie es sollte stelle ich mal unkommentiert in den Raum.


Ja ist es. Eine Ausbildung zum RA bzw. jetzt NFS macht man nicht mal nebenher. Dann brauchts ja noch die militärische Komponente. Und eine Einheit die am Ende auch noch das Lehrgangszeugnis ausstellt. In der Regel die SanStffEins des zuständigen SanUstgZ.

Euer KEO wird mal mit der SanEinrichtung die für euch zustänidg ist, sprechen, wie man das am besten organisiert.

Ich gehe davon aus dass eine GA als Sanitäter diesbzgl. keine Vorteile bringen würden, oder?

Ich würde es dennoch einfach mal vorschlagen, mehr als ein nein kann es nicht werden.

Aber danke für die schnellen Antworten!
Autor: ulli76
« am: 27. April 2019, 17:31:46 »

Ja ist es. Eine Ausbildung zum RA bzw. jetzt NFS macht man nicht mal nebenher. Dann brauchts ja noch die militärische Komponente. Und eine Einheit die am Ende auch noch das Lehrgangszeugnis ausstellt. In der Regel die SanStffEins des zuständigen SanUstgZ.

Euer KEO wird mal mit der SanEinrichtung die für euch zustänidg ist, sprechen, wie man das am besten organisiert.
Autor: KlausP
« am: 27. April 2019, 17:27:01 »

Zitat
... Oder alles nur Unfug? ...

Aus meiner Sicht ja. Es ist Aufgabe Ihre Disziplinarvorgesetzten das so zu organisieren, dass alle Soldaten der Einheit ihre IGF-Leistungen erbringen können, auch und gerade, wenn es etwas komplizierte Rahmenbedingungen gibt.
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