Tut mir leid wenn ich das alte Thema hier noch mal aufnehme jedoch stellt sich mir noch die Frage wie alt der Thread-Ersteller ist.
Laut meinem Wissen und der Bestätigung meiner Freundin (Rechtsanwaltsfachangestelte) werden Jugendstraftaten,
die nicht gerade Mord & Todschlag sind oder sich all zu oft wiederholt haben mit dem erreichen des 21. Lebensjahres gelöscht und werden auch nicht weiter in Führungszeugnissen auftauchen.
Ob die Bundeswehr als Staatlicher Arbeitgeber dennoch Einsicht auf gelöschte bzw. geschlossene Akten hat weiß ich nicht.
Falls es jemand besser weiß bitte ich um Berichtigung.
Trotz dem muss ich den anderen Recht geben, denn egal ob Privat, Beziehung, Familie oder Arbeit eine Lüge als Grundlage um etwas aufzubauen ist auf jeden Fall der falsche Weg.
Sieh zu das du einen Brief aufsetzt und diesen
(unabsichtlichen)
Fehler berichtigst, sonst wirds wohl nix mit der Bundeswehr und wenns wirklich blöd läuft trägst du auch noch rechtliche Konsequenzen weil du mit deiner Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen für die Richtigkeit deiner Angaben bürgst.
Sonst alles Gute und viel Glück.
Klaus84