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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 12. Juni 2018, 20:47:25 »

Aufgrund der hohen Anzahl an Bedarfen für die Eignungsfeststellung werden eiige auch vorab zum CAT eingeladen, vielleicht ist das gemeint.
Autor: KlausP
« am: 12. Juni 2018, 18:56:27 »

Komisch. Das mit den zwei Phasen hab ich hier noch nie gelesen. Da hilft in der Tat wohl nur anrufen j d Fragen.
Autor: Wolfram
« am: 12. Juni 2018, 18:52:43 »

Mannschaften im Heer.
Erstwahl Sanitätsdienst, Zweitwahl Jäger.

Was mich verwundert, ist dass beim googlen nur Seiten über den fliegerischen Dienst gezeigt werden.
Autor: KlausP
« am: 12. Juni 2018, 18:47:36 »

Für welche Laufbahn und welche Verwendung haben Sie sich beworben?
Autor: Wolfram
« am: 12. Juni 2018, 18:10:54 »

Keiner weiß was eine 2 Phasen EF ist?
Autor: KlausP
« am: 12. Juni 2018, 18:08:41 »

Anrufen und nachfragen. Das wird Ihnen hier wohl eher niemand beantworten können.
Autor: Andi8111
« am: 12. Juni 2018, 18:08:12 »

Rufen Sie doch bitte dort an und fragen da nach. Das kann doch nicht so schwer sein.
Autor: Wolfram
« am: 12. Juni 2018, 18:03:44 »

Soeben die Einladung erhalten, 14 Wochen nach Bewerbung.

Jedoch verstehe ich dort 2 Sachen nicht so ganz.
Da steht, dass ich "im Rahmen des Sonderprojektes "2-Phasen-EF" zum ersten Teil der Eignungsfeststellung eingeladen wurde.
Unterscheidet sich das irgendwie von einer gewöhnlichen Eignungsfestellung? Und was ist mit Phase 2?

Außerdem stand dort, dass ich neben dem Schreiben und Perso noch "die beim Telefonat besprochenen Nachweise (fehlende Unterlagen)" mitbringen soll.
Was ich merkwürdig finde, da ich nicht angerufen wurde und somit auch nicht über fehlende Unterlagen gesprochen werden konnte. In der Einladung steht auch nichts
darüber welche Unterlagen denn gemeint sind. Ist das einfach eine Standard-Klausel oder fehlt da tatsächlich etwas?
Autor: Kommandokalle
« am: 05. Juni 2018, 15:22:17 »

Mit Cheffe bin ich Privat ganz dicke, alles bestens an der Stelle.
Wenn es nix wird geh ich halt weiter arbeiten mach ne Weiterbildung oder Studium oder oder.
Finde es nur schade 6 Monate lang nix zu hören.
Hieße es im Februar das die Eignungsfestellung erst im November oder später oder überhaupt
stattfindet hätt ich ja nichts gesagt, nur so sitzt man auf heißen Kartoffeln.

Nützen tut es ja trotzdem nix, es isso wie es is und deshalb isset so.  :)
Autor: TomTom2017
« am: 05. Juni 2018, 12:04:11 »

Mein derzeitiger Arbeitgeber wird auch schon grummelig weil er nicht weiß zu wann
er jemand neues einstellen kann, da er selbt bei der BW war toleriert er das jedoch alles (lucky me).
Entweder Sie haben ein wirklich gutes Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber (soll ja durchaus vorkommen) oder... naja. Ich vermute und hoffe mal das erstere. Das gesetzliche Kündigungsverbot gilt erst, wenn dem AG die Einberufung/Aufforderung zum Dienstantritt mitgeteilt wurde.

Was ist, wenn Sie nicht genommen werden?
Autor: F_K
« am: 05. Juni 2018, 10:42:58 »

Frage:
Warum informiert man den AG über eine Bewerbung?

Unabhängig vom derzeit hohen Bewerberaufkommen und der damit verbundenen längeren Wartezeit raten wir hier an, sich 1 bis 1,5 Jahre vor dem geplanten Dienstantritt zu bewerben - dies vermeidet Friktionen und ist auch besser für Plan B / C.
Autor: Kommandokalle
« am: 05. Juni 2018, 10:19:26 »

Hatte hier auch schonmal geschrieben.

Bewerbung im Dezember, Feldwebel im Truppendienst als Wiedereinsteller.
Heute nochmal angerufen --> Einladung ca. Juli oder bis mitte August.
Ursprünglich gewünschter Eintrittstermin 02.07 demnach nicht mehr möglich
und 01.10 wird auch noch knapp.

Mein derzeitiger Arbeitgeber wird auch schon grummelig weil er nicht weiß zu wann
er jemand neues einstellen kann, da er selbt bei der BW war toleriert er das jedoch alles (lucky me).
Autor: Erik Eckel
« am: 04. Juni 2018, 23:59:09 »

Ich habe meine Bewerbung am 07.02.18 im Karrierecenter abgegeben und erhielt meine Einladung erst mitte Mai.
Kann also noch etwas dauern.
Autor: TomTom2017
« am: 04. Juni 2018, 14:13:34 »

Mal versucht beim KC anzurufen? Bei mehr als ein Monat Wartezeit wird das dir auch keiner übelnehmen.  ;)
Autor: SX
« am: 04. Juni 2018, 13:48:20 »

Danke für die Antwort.
Ja das macht Sinn, dennoch wäre eine Information diesbezüglich auch nicht verkehrt.  ::)

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