Autor: Ralf
« am: 12. Juni 2018, 20:47:25 »Aufgrund der hohen Anzahl an Bedarfen für die Eignungsfeststellung werden eiige auch vorab zum CAT eingeladen, vielleicht ist das gemeint.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Mein derzeitiger Arbeitgeber wird auch schon grummelig weil er nicht weiß zu wannEntweder Sie haben ein wirklich gutes Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber (soll ja durchaus vorkommen) oder... naja. Ich vermute und hoffe mal das erstere. Das gesetzliche Kündigungsverbot gilt erst, wenn dem AG die Einberufung/Aufforderung zum Dienstantritt mitgeteilt wurde.
er jemand neues einstellen kann, da er selbt bei der BW war toleriert er das jedoch alles (lucky me).