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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 30. April 2019, 12:05:04 »

Das ist bei Gewicht so eine Sache. Im Zweifel halt zusehen, dass die 2cm drauf kommen, bescheinigen lassen. Hin schicken, schauen was bei raus kommt
Autor: Ralf
« am: 30. April 2019, 11:43:38 »

Fakt ist, es liegt eine Fehlerziffer vor. Soweit ich weiß, kann eine Nachmusterung frühestens nach 6 Monaten erfolgen.
Autor: JLo
« am: 30. April 2019, 09:30:34 »

Da kann ich F_K nur zustimmen, wer zu dünn ist, ein bisschen drücken.
Wer ein bisschen zu viel hat, Bauch einziehen. 
Autor: F_K
« am: 30. April 2019, 09:17:24 »

2 cm erreicht man doch wohl durch "Drücken" der Lunge in den Magenraum ....

(oder gibt es da spezifische Vorgaben wie zu messen ist?)
Autor: ulli76
« am: 30. April 2019, 09:10:02 »

Ah das ist blöd, zumal das Gewicht ja passen würde. Aber es hilft nix, bisschen Bauchspeck wird hin müssen.
Autor: Tommie
« am: 30. April 2019, 08:54:52 »

Und wie beantrage ich das?

Formlos und schriftlich an das KarrCBw, bei dem Ihre Eignungsfeststellung stattgefunden hat!
Autor: denni00
« am: 29. April 2019, 20:18:31 »

Meines Erachtens sind das "First World Problems", die sich durch einen Besuch im ersten Amerikanischen haus am Platz und das Verzögern des Toilettenganges am Tag der Musterung auf einen späteren Zeitpunkt aus der Welt schaffen lassen ;D !

Beantragen Sie eine Nachmusterung mit der Begründung, dass Sie inzwischen zugenommen haben um den Bauch herum … ;) !

Und wie beantrage ich das? ist das möflich nach 2 monaten? und ja an dem tag hatte ich nicht gefrühstuckt da ich zum arzt musste.
Autor: Tommie
« am: 29. April 2019, 19:59:20 »

Meines Erachtens sind das "First World Problems", die sich durch einen Besuch im ersten Amerikanischen haus am Platz und das Verzögern des Toilettenganges am Tag der Musterung auf einen späteren Zeitpunkt aus der Welt schaffen lassen ;D !

Beantragen Sie eine Nachmusterung mit der Begründung, dass Sie inzwischen zugenommen haben um den Bauch herum … ;) !
Autor: Tommie
« am: 29. April 2019, 19:54:16 »

Ihre "WtHR" muss größer als 0,4 sein, weil Sie ansonsten untauglich sind:

188 cm * 0,4 = 75,2 cm

Somit erhalten Sie wegen Untergewichts eine Fehlerziffer VI, die eben absolute Wehrdienstuntauglichkeit beinhaltet!
Autor: denni00
« am: 29. April 2019, 19:42:26 »

188 cm und 74 kg
Autor: ulli76
« am: 29. April 2019, 19:40:28 »

Wie groß bist du und wie viel wiegst du?
Autor: denni00
« am: 29. April 2019, 19:37:43 »

Hallo,

ich hatte im Februar meine Musterung und alles war in ordnung aber dann als es zum arzt ging und als der meinen bauchumfang gemessen hat sagte er ich würde nicht zugelassen werden da ich bei meiner größe mindestens einen Bauchumfang vin 76 cm haben müsste. Ich habe nur 74. Vielen meiner Bundeswehrfreunde sagen ich solle das anfechten, allerdings weis ich nicht wie das geht bzw ob ich überhaupt chanchen auf erfolg hab. Auch aufgrund da meine musterung ja im Februar war. Könnt ihr mir helfen?

LG Dennis
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