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Autor: Ralf
« am: 07. Juli 2014, 13:14:05 »

Prima, so sollte es auch sein.
Autor: willi1986
« am: 07. Juli 2014, 13:09:46 »

Danke Ralf  :)ich habe heute den neuen Aufforderungsbescheid bekommen hat alles geklappt
Autor: willi1986
« am: 01. Juli 2014, 20:41:46 »

Ok vielen lieben dank  ;)
Autor: Ralf
« am: 01. Juli 2014, 20:22:07 »

Weder noch. ZNwGs gibt es schon lange nicht mehr und das BAIUDBw ist ja nicht für dich zuständig, sondern erst, wenn du Soldat bist (wenn das denn deine zukünftige Einheit ist, was ich aber nicht weiß, weil du dazu nichts geschrieben hast)
Also es ist das KC, von dem du die Einstellungszusage hast.
Autor: willi1986
« am: 01. Juli 2014, 18:44:05 »

Ok das ist ja einfach :-[
Muss ich es dann zur BAIUDBw Hamm/Münster oder zum ZNgW?
Autor: Ralf
« am: 01. Juli 2014, 15:42:14 »

Schreibeschrieb fertig machen in dem steht, was man möchte (nennt sich Antrag), Bestätigung der Wohnungsbaugesellschaft antackern und zur Post gehen.
Autor: willi1986
« am: 01. Juli 2014, 15:40:04 »

Hat jemand schon einmal die Ehrfarung gemacht eine zugesagte UKV zum TG- Empfänger umzuwandeln , oder einen Tip für mich ?

Zu meiner Person:
Wiedereinsteller zum 1.10.14 . Im ZngW konnte mir der Mietvertrag nicht anerkannt werden.(Wohne mit meiner Freundin seit 2009 in der Wohnung stehe als Bürge drinne.)
Ich habe mit der Wohnbaugesellschaft gesprochen die Dame dort am Telefon hat zu mirgesagt das man da nix machen kann.
Also habe ich im ZngW bescheidgegen und in der Einladung zu Eignungsübung steht drinne das ich nach §10 Abs.3 Bundesumzugskostengesetz gemäß §4 Abs.1 Nr.1 BUKG Umzugskostenvergütung bekomme.
Zu dem Zeitpunkt habe ich mich damit  abgefunden.
Doch auf grund einer Schriftlichenbeschwerde beim Vorstand der Gesellschaft bekamm ich ein Schreiben im dem es hies das alles ein missversädniss wäre. Jetzt habe ich einen
Mietvertrag in dem steht das ich der Hauptmieter bin ,seit dem 1.07.14 und das der Mietvertrag seit dem 10.2009 schon bestand hat.
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