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Zusammenfassung

Autor: TimThaler
« am: 16. Februar 2018, 18:45:31 »

Ich verstehe nicht, warum sich hier alle Gedanken um eine Frage mache, wo man weder den Sachverhalt richtig kennt, den Zusammenhang von dem einen und dem anderen kennt, noch weiß wie es beim Fragesteller in Realität aussieht (war er schon oft krank, wie ist er im Dienst etc.). Wenn er Fragen hat, dies sollte er als UA/FA wissen, sollte er zuerst den Ausbilder fragen und nicht das WWW.  Anderen Falls hat er ja auch eine VP.  Ansonsten kann er doch auch zum Zugführer oder Hörsaalleiter gehen. Und erst dann, aber auch nur dann, zum Chef oder Spieß.
Leute es ist keine AGA und der Fragesteller kein Gwdl oder FWDL - sonder  UA/FA. Bevor ihr ihm zu irgendwas ratet, ratet ihm erstmal sein Problem selbst mit dem Ausbilder zu lösen. Wenn er Vorgesetzter ist/wird kann er auch nicht ständig rumgooglen.
Autor: KlausP
« am: 16. Februar 2018, 16:35:59 »

Zitat
...  Aber man muss das vor Ort erleben, wenn der Dienstplan Geländedienst festlegt und jedes mal überproportional viele sich krank melden. ...

Ich nannte das "dienstplankrank".  ;)
Autor: Allgäuer
« am: 16. Februar 2018, 16:33:38 »

Zitat
Das sagt sich immer alles so leicht. Aber man muss das vor Ort erleben, wenn der Dienstplan Geländedienst festlegt und jedes mal überproportional viele sich krank melden.

Ich erinnere mich an meine BW Zeit im Sanzentrum als genau das immer passierte..... Das hat aber schnell nachgelassen als die obligatorische Fiebermessung nicht mehr oral oder unter der Achsel gemacht wurde sondern weiter unten hinten. Die "Simulanten" hatten dann ganz schnell keine Erkältung mehr... :P . Dann wurde das probiert mit "Ich hatte/habe heute morgen Durchfall" . Nachdem der Doc den Fingerling über den Handschuh gestreift hatte und freundlich sagt "Bitte bücken und warme Gedanken machen,ich scha mal nach" wurde daraus ein "jetzt gehts schon wieder". Aber die ärztliche Sorgfaltspflicht verhinderte natürlich ein abbrechen der Untersuchung  ;D .

MfG

Allgäuer
Autor: Rollo83
« am: 16. Februar 2018, 15:25:56 »

Man kann sich auch mal beim Kompaniechef melden mit der Aussage das man jetzt den §55 Soldatengesetz mehrmals gelesen und verstanden hat aber den Zusammenhang zu einer Krankmeldung nicht versteht und ob der Chef das mal kurz und knapp erläutern könnte.
Autor: Pericranium
« am: 16. Februar 2018, 09:43:20 »

Während wir im BIWAK waren, waren die MSG-ler auch im Biwak. Und zwar auf dem Dachboden des Kompaniegebäudes.
Mit Knicklichtern und Teelichtern als Lagerfeuer  ;D Und ja, auch dieses Feuer wurde bewacht und am Leben gehalten.
Autor: BSG1966
« am: 16. Februar 2018, 06:04:18 »

Alternativ könnte ich meine 3-tägige Vortragsreihe "Das Schützenloch - Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft" anbieten. Nach 2 Stunden wird es den ersten wieder blendend gehen und spätestens bei der exakten Berechnung des optimalen Eintrittswinkels des Klappspatens in Abhängigkeit der Bodenbeschaffenheit und der Windrichtung sitzen alle auf dem Laster.

 ;D ;D ;D kann man den irgendwo als PowerPoint herkriegen?  ;D
Autor: bmar
« am: 15. Februar 2018, 16:31:48 »

Das ist völlig richtig, aber es ist ein Unterschied ob ich das lächerliche Damoklesschwert der Entlassung über einen KZH Kameraden mit Fieber hänge oder Soldaten klar mache, dass es zu einem Nichtbestehen und einer eventuellen Wiederholung der GA führen kann, wenn zunehmend Ausbildungsausschnitte verpasst werden.

Die üblichen Verdächtigen, die immer "passend" krank werden sind ja normalerweise schnell identifiziert, aber die sind halt auch selten KZH geschrieben. Und die Innendienst/MFGler können ja herrlich Waffen reinigen und Mat sortieren während die Rückkehrer in Ruhe duschen und Zeugdienst haben.

Alternativ könnte ich meine 3-tägige Vortragsreihe "Das Schützenloch - Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft" anbieten. Nach 2 Stunden wird es den ersten wieder blendend gehen und spätestens bei der exakten Berechnung des optimalen Eintrittswinkels des Klappspatens in Abhängigkeit der Bodenbeschaffenheit und der Windrichtung sitzen alle auf dem Laster.
Autor: F_K
« am: 15. Februar 2018, 14:43:23 »

.. kommt halt immer auf das "Publikum" an - im Dezember 2017 auf ELUSA in Wildflecken, bei "bösem Winterwetter / Neuschnee mit kalten Wind und Kalt") und doch auch lebensälteren Lehrgangsteilnehmern waren alle "im Dienst" - bis auf ein, zwei die sich noch Impfungen abholen mussten (dann aber dazugekommen sind) und den einen Realverletzten, der nach Versorgung aber wieder "mitgespielt" hat.

Bei noch zu erziehenden Soldaten kann natürlich eine "fordernde" Ansprache notwendig sein - auch wenn da die Balance stimmt, kann diese auch mal falsch verstanden werden.
Autor: Ralf
« am: 15. Februar 2018, 14:38:37 »

Das sagt sich immer alles so leicht. Aber man muss das vor Ort erleben, wenn der Dienstplan Geländedienst festlegt und jedes mal überproportional viele sich krank melden.
Den möchte ich sehen, der immer eine ausgewogene Balance trifft zwischen "völlig egal ob Sie dabei sind" und "wenn Sie nicht dabei sind, dann...".
Autor: bmar
« am: 15. Februar 2018, 13:39:40 »

Demjenigen, der eine solche Aussage trifft, hätte ich auch gesagt, dass er sich erst mal den §17 (4) durchlesen soll, bevor er mit solchen dämlichen Aussagen um sich wirft.

Eben - die Jungs haben besagten §55 sonst ganz schnell selber vor der Nase wenn sie versuchen sollten, einen krank geschriebenen Soldaten ins Biwak zu drücken.

Gerade bei den Winterbiwaks sind doch fast immer welche krank oder fallen zwischendurch aus, da wird dann ggf. entsprechend durch den Chef nachgesteuert oder man informiert sich eben selbst bei den Teilnehmern.
Autor: dunstig
« am: 15. Februar 2018, 13:06:40 »

Demjenigen, der eine solche Aussage trifft, hätte ich auch gesagt, dass er sich erst mal den §17 (4) durchlesen soll, bevor er mit solchen dämlichen Aussagen um sich wirft.
Autor: tank1911
« am: 15. Februar 2018, 13:05:42 »

Wenn Sie krank sind, sind Sie krank. Wenn Sie an gewissen Inhalten der Ausbildung nicht teilgenommen haben, kann der Ausbildungsleiter (Kompaniechef) darüber entscheiden, ob Ihnen das gesamte Modul anerkannt wird, oder eben nicht. Dann muss es ggf. nachgeholt (in der Stammeinheit) oder wiederholt werden.

Und wenn Sie schon ein wenig länger dabei wären, würde ich Ihnen als Antwort auf die §55 Aussage empfehlen, dass der Redner sich mal die §31 und 32 des Wehrstrafgesetzes durchlesen soll.

Und nein, Sie werden nicht entlassen, weil Sie krankheitsbedingt gefehlt haben.
Autor: 3am
« am: 15. Februar 2018, 12:54:37 »

Erst mal Danke für eure Antworten!
Heute morgen wurde uns Angst gemacht, dass alle Kranken sich mal Paragraph 55 durchlesen sollen,
Das macht mir schon Sorgen...
Ist das alles Taktik oder ist es wirklich möglich, wegen Krankheit zu fliegen?
Meine größte sorge ist, dass ich nächste woche nochmal 3 Tage KZH benötige, denn nur halb auskuriert ins Biwak wäre nicht die beste idee...
Autor: funker07
« am: 14. Februar 2018, 20:46:39 »

Wenn Schießen, Wach- und Sanausbildung absolviert sind, ist das schonmal die Hauptsache.
Im Biwak kommen Sachen wie Alarmposten usw, sofern die nicht schon im Gefechtsdienst vorher ausgebildet werden.
Wenn du bei der Abschlussübung dabei bist, sollte es gar keine Diskussion geben, ansonsten wird sich dein Chef Gedanken machen, ob du einzelne Abschnitte wiederholen muss.

Aber für ne kleine Krankheit musst du normalerweise nicht den UAL wiederholen und wirst mit Sicherheit nicht entlassen. Viele Geschichten werden dabei erzählt, damit Rekruten sich nicht gezielt zu weniger wichtigen Abschnitten krank melden - dabei wird aber nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Wenn du dir aber auf Grund einer verschleppten Krankheit eine Lungen- oder Herzmuskelentzündung oder sonstwas einfängst, siehts schon schlechter aus.

Hör auf deinen Gruppenführer und vor allem auf den Arzt und mach dich nicht verrückt.
Autor: ulli76
« am: 14. Februar 2018, 19:36:07 »

Ups- meine Manieren: gute Besserung.
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