Autor: Geri
« am: 11. August 2004, 15:41:03 »Ich denke das sich die Probleme von Tankie auf die RAG Schießsport beziehen.Ich bin selbst Leiter einer sehr erfolgreichen RAG und muß hierzu folgendes anmerken.
Für die Mitbenutzung einer StOSchAnl durch eine RAG Schießsp.
des VdRBw sind deren Benutzungsbestimmungen bindend.
Desweiteren hat das Heeresamt nur fabrikmäßig hergestellte
Munition mit Vollmantelgeschossen zum Verschuß durch Mitbe-
nutzer auf StOSchAnl der Bw freigegeben.
Da alle Übungen in Anlehnung an die ZDv 3/12 geschossen
werden(allerdings mit ziv.Waffen),gilt diese Vorschrift auch für
die RAG. In der Neufassung dieser ZDv wurden alle Pistolen-
übungen auf einem Schießstand Typ D von 25 mtr.auf 20 mtr.
Entfernung geändert.Warum wurde hier schon angedeutet.
Zuir Zt. läuft noch das Genehmigungverfahren in Köln des VdRBw zur Anerkennung als Schießsporttreibender Verein.
Dies soll nach Aussage unserer Führung Ende Sept. abgeschlossen sein. Hoffen wir , das diese Aussage auch stimmt.
Dann steht nähmlich einem geordneten Schießbetrieb nicht`s
mehr im Wege
Für die Mitbenutzung einer StOSchAnl durch eine RAG Schießsp.
des VdRBw sind deren Benutzungsbestimmungen bindend.
Desweiteren hat das Heeresamt nur fabrikmäßig hergestellte
Munition mit Vollmantelgeschossen zum Verschuß durch Mitbe-
nutzer auf StOSchAnl der Bw freigegeben.
Da alle Übungen in Anlehnung an die ZDv 3/12 geschossen
werden(allerdings mit ziv.Waffen),gilt diese Vorschrift auch für
die RAG. In der Neufassung dieser ZDv wurden alle Pistolen-
übungen auf einem Schießstand Typ D von 25 mtr.auf 20 mtr.
Entfernung geändert.Warum wurde hier schon angedeutet.
Zuir Zt. läuft noch das Genehmigungverfahren in Köln des VdRBw zur Anerkennung als Schießsporttreibender Verein.
Dies soll nach Aussage unserer Führung Ende Sept. abgeschlossen sein. Hoffen wir , das diese Aussage auch stimmt.
Dann steht nähmlich einem geordneten Schießbetrieb nicht`s
mehr im Wege