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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 01. März 2019, 16:37:15 »

Bitte unbedingt unterscheiden:

Veranstaltungen der RKs und des Reservistenverbandes. Daran kannst du teilnehmen wie bei Veranstaltungen anderer Vereine. Auch Ausbildungen halten etc.

Veranstaltungen des Landeskommandos (auch wenn eine RK die Funktioner stellt z.B.)- Einladung und Genehmigung.
Autor: derchris
« am: 01. März 2019, 13:06:54 »

Vielen Dank nochmal, durch eure Unterhaltung ist jetzt einiges klarer geworden.
Also bin ich an sich auf der sicheren Seite. Ich mache das gerne freiwillig und ohne Gegenleistung (außer den Gewinn an eigener Erfahrung). Für die RK, die sonst vermutlich auch keine kleineren Ausbildungsvorhaben aufgrund demographischen Wandels etc. mehr durchführen könnte, auch ein Vorteil.

Wichtig war mir nur, dass weder mir, noch der RK, noch dem genehmigenden DV ein Strick gedreht werden kann aufgrund nichtbeachteter Regelungen oder ähnlichem.
Autor: ulli76
« am: 28. Februar 2019, 20:45:27 »

VVags sind sowieso unkritisch, da es Veranstaltungen eines Vereins sind. Mitglied im Reservistenverband kann man als Aktiver werden.
Und meinem DV wurde es damals irgendwann zu blöd ständig die Einladungen gegenzuzeichnen und ich hab dann eine Dauererlaubnis für die Teilnahme an DVags im eigenen LKdo bekommen. War aber damals noch im Studium- also Sonderfall.
Autor: F_K
« am: 28. Februar 2019, 18:33:54 »

Der FwRes hat im Falle der RDL seine Funktionier relativ "sicher" zur Verfügung und auch über einen längeren Zeitraum.
Im genannten Fall ist die DVAG 2 - 3 Tage, die RDL aber eine Woche - Vor- und Nachbereitung plus Stundenabbau.

Und persönlich: wenn ich sowieso auf einer (Auslands-) DVAG als Teilnehmer bin, dann kann ich da auch leiten - sind einige Stunden mehr Aufwand, plus die Verantwortung - buche ich unter treues Dienen ab .... Trennung

Aber tatsächlich viel "arbeiten", ohne eigene Teilnahme und ohne Nutzen für den Dienstposten, das ist eine Dienstleistung, die ihren Wert hat.
Autor: Eisensoldat
« am: 28. Februar 2019, 18:23:41 »

Wie F_K richtig anmerkt, werden aktive Soldaten per Einladung dazu eingeladen. Auf der Einladung die der DV unterschreibt steht explizit dass keine Leistungen, Stunden etc gewährt werden, also reines Privatvergnügen. Das ist auch gar nicht aufwändig, ist in 5 Minuten erledigt.
Wenn man einen Funktioner in RDL einberufen will, ist das natürlich Aufwand. aber warum sollte man das tun? Bringt ja der Bundeswehr nix.
mkg
Eisensoldat
Autor: F_K
« am: 28. Februar 2019, 12:10:12 »

@ MiT:

Es geht nicht um "Anrechnung", sondern eher um das Thema "Bezahlung".
Autor: miT
« am: 28. Februar 2019, 11:29:25 »

Gebe ich dir recht, macht vielen FwRes nicht, da zu viel schwarzes Papier und ist für den aktiven bzw. sich in RDL befindenden ja eh irrelevant. Aber wenn, persönlich finde ich es gut, da die RDL dann ja auch nutzbar angerechnet werden kann im Gegensatz zur DVag.

OT: Gibt es mittlerweile Bewegung, man wollte die DVag ja wieder anrechenbar machen wenn bestimmte Vorraussetzungen wie zB Funktionspersonal gegeben ist.
Autor: F_K
« am: 28. Februar 2019, 11:08:57 »

@ miT:

Ist halt die Frage, wie und für was man sich "verkauft" ... ich "diene" auch in einigen DVag als Funktioner, wohl wissend, dass es Freizeit ist.

Ein FwRes ist jetzt dazu übergegangen, zumindest bei einer größeren Veranstaltung, die Funktioner, in RDL zuzuziehen - inklusive DZA. Ist aus meiner Sicht der richtige Weg.
Autor: miT
« am: 28. Februar 2019, 10:50:46 »

Okay, nice to know, ich denke aber zumindest ablauftechnisch laufen wir konform  ;D
Und wie gesagt, als Stationsleitung bzw Funktioner machen wir das so wie oben von mir geschrieben.
Autor: F_K
« am: 28. Februar 2019, 10:48:04 »

Es gibt durchaus aktive Soldaten, die werden als "Funktionier" zu einer DVag "kommandiert" oder "befohlen" - diese sind im Dienst, bekommen "Sold" und "Stunden" und was es sonst so gibt.

Daneben gibt es Soldaten, die freiwillig als Teilnehmer an einer DVag teilnehmen wollen, dies ist genehmigungspflichtig. Mann benötigt keine Zuziehung vom Lkdo (geht ja nicht), aber man benötigt eine Einladung - und der DV muss "einverstanden" sein.
Damit bleibt es aber FREIZEIT - keine Stunden, keine Fahrtkosten, whatssoever ...

WILL der TrT, dass der Soldat teilnimmt, muss er halt kommandieren - dann gibt es eine Grundlage für die Dienstreise, einen Dienstplan, Stunden, und "alles".
Autor: miT
« am: 28. Februar 2019, 10:31:32 »

Ich wir lassen das auf der Einladung vom DV als gesehen und genehmigt unterschreiben, mit der Info das wir Stunden schreiben KÖNNTEN, macht natürlich keiner sonst war es das letzte mal genehmigt.
Autor: F_K
« am: 28. Februar 2019, 07:03:51 »

"Stunden" werden nur dann aufgebaut, wenn es befohlen ist - die Genehmigung geht von freiwilliger Teilnahme aus (also Freizeit).
Autor: miT
« am: 27. Februar 2019, 22:23:29 »

Ach ( Scheiss fehlende Editier Funktion), für dich gilt natürlich nicht die kostenlose Verpflegung o.ä. Während einer DVag. Daher muss der FwRes auch wissen ob jemand gerade in einer RDL ist.
Autor: miT
« am: 27. Februar 2019, 22:21:58 »

Im übrigen sollte das der zuständige FwRes beantworten können, denn du wirst nicht der erste und nicht der letzte sein  8)
Autor: miT
« am: 27. Februar 2019, 22:18:17 »

Das tust du bei der Teilnahme an einer DVag aber. Daher die Genehmigung vom Chef. Wie der das gehandhabt haben möchte wirst du dann sehen. Weißt ja, „Melden belastet usw..“.. Ob es da eine Vorschrift gibt auf die man sich bezieht weiß ich nicht, ich bin da nicht so der Pro, dass können hier andere besser.

Ich kann dir nur aus dem Leben fürs Leben sagen; Du benötigst die Zustimmung des DV, du brauchst keine extra Zuziehung vom Landeskommando / FwRes und bei uns schreibt keiner der sowas macht egal ob Teilnehmer oder Funktioner. Ob das so soll.... weiß ich nicht.
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