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Zusammenfassung

Autor: Altgedienter1
« am: 03. Mai 2018, 15:08:49 »

Was steht denn nun geschrieben?
KzH oder nicht?
Autor: Andi
« am: 03. Mai 2018, 10:12:50 »

...nach Konsultation des truppendienstlichen Vorgesetzten des nächsten Disziplinarvorgesetzen.
Autor: KlausP
« am: 03. Mai 2018, 08:24:04 »

"Von allen Diensten befreit" bedeutet aber auch nicht zwangsläufig "krank zu Hause"! Die Entscheidung darüber obliegt Ihrem Disziplinarvorgesetzten, der Ihnen einen anderen Aufenthaltsort als den Dienstort genehmigen kann.

Wenn der Disziplinarvorgesetzte der Empfehlung des Truppenarztes (egal, welchen Status der vergeben hat, das muss nicht KzH sein), hat er das mit dem Truppenarzt zu klären. Können sich beide nicht einigen, entscheidet der Vorgesetzte des Truppenarztes.
Autor: dunstig
« am: 03. Mai 2018, 08:18:52 »

Dem Soldaten gegenüber muss er seine Entscheidung auch nicht begründen.
Autor: Schwarzenborn89
« am: 03. Mai 2018, 08:18:20 »

Danke für die Antwort.

Begründung gab es für mich natürlich nicht.
Hast du eventuell eine Quelle wo dies herausgeht ?
Autor: Andi8111
« am: 03. Mai 2018, 08:15:11 »

Kann er. Er muss es aber gut begründen können.
Autor: Schwarzenborn89
« am: 03. Mai 2018, 07:44:11 »

Moin.

Habe eine aktuelle Frage.
Ich wurde vom Arzt "von allen Diensten befreit" geschrieben also habe den Status KzH. Bin aber auf Grund der Entfernung am Standort verblieben. Mein ZgFhr meinte nun es wäre mit Absprache des Chefs das ich lediglich Innendienst bin. Ich weiß das der Disziplinarvorgesetzte über meine Aufenthaltsort bestimmen kann, aber kann er auch den Status bestimmen ?

MfG
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