Autor: StOPfr
« am: 16. Oktober 2007, 17:43:48 »Es gibt einige Beispiele dafür, dass der Antritt einer Ausbildungsstelle als wichtiger Grund anerkannt wird. Da es aber m.W. eine Ermessensentscheidung des DV ist, rate ich dazu, möglichst den Urlaub und Freizeitausgleich für Dienste anzusammeln und dadurch eventuell schon in die Nähe des 1. September zu gelangen... Für restliche Tage findet sich sicher eine Lösung. Früh genug den Spieß Deiner Stammeinheit ansprechen ist auf jeden Fall der richtige Weg.