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ZitatDer wurde auf meine Initiative hin entlassen.Ich bin auch aus verschiedenen rechtlichen Gründen fest davon überzeugt, dass hier irgendetwas nicht so ganz stimmt, zumindest aber Entscheidendes fehlt.
ZitatUrsächlich wegen Verstoßes gegen die §§ 10(1), 11, 17(2), 23(1), nachgelagert wegen Verurteilung nach § 20 WStG.
Zitat von: miguhamburg1 am 08. November 2012, 16:32:37
(...)Vor einiger Zeit wurde mir ein Offizier in meinen Stab zugersetzt, der eine ganze Kopfseite hatte tätowieren lassen.
Zitat von: miguhamburg1 am 08. November 2012, 16:32:37
Ist zwar ein dickes Brett, was man da bohren muss, aber es geht.
Zitat von: miguhamburg1 am 08. November 2012, 17:53:28
Ursächlich wegen Verstoßes gegen die §§ 10(1), 11, 17(2), 23(1), nachgelagert wegen Verurteilung nach § 20 WStG.
ZitatVor einiger Zeit wurde mir ein Offizier in meinen Stab zugersetzt, der eine ganze Kopfseite hatte tätowieren lassen. Der wurde auf meine Initiative hin entlassen.
ZitatKörperschmuck wie Tattoos ausdrücklich verboten
Zitatund Tattoos sind als Körperschmuck gesellschaftlich weniger akzeptiert
ZitatMedizinisch ist der Vorgang des "Ohrlochstechens" auch "um Welten" weit weniger problematisch als ein Tattoo (nämlich ein Stich gegenüber "Hunderten").
Zitat von: Paramedic am 08. November 2012, 16:18:45Gebrauch der ABC-Schutzaustattung perfektionieren von Mo 07.00 bis Fr 13.30 Uhr?!
was kann ein DV machen,
ZitatAber nochmal die Frage, was kann ein DV machen, wenn ein Tattoo an einer nicht verdeckbaren Stelle angebracht ist außer dulden?
Zitatja auch Kameradinnen die Heilfürsorge absprechen wenn die Ohrringe sich infizieren etc.