Autor: FoxtrotUniform
« am: 01. März 2017, 22:45:06 »Psssst Getulio, spätestens auf dem LGAN darf man so etwas nur denken
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Wieso sollte der InspH allgemein für den Außendienst pp. etwas in seiner Weisung befehlen, was ohnehin Standard ist? Das ist doch widersinnig.
1.) Wieso sollte der InspH allgemein für den Außendienst pp. etwas in seiner Weisung befehlen, was ohnehin Standard ist? Das ist doch widersinnig.In der Tat werden durch die Weisung ganz überwiegend Dinge thematisiert und zum Teil ausdrücklich befohlen, die bereits in identischer Form inhaltsgleich aus der Anzugordnung folgen. Der InspH hat hiermit gemäß Ziff. 4 der Weisung die Absicht verfolgt, auf bestimmte Dinge hinzuweisen, weil ihm aufgefallen war, dass geltende Vorschriften nicht immer hundertprozentig befolgt oder durchgesetzt werden.
2.) Sollte er tatsächlich die von Ihnen interpretioerte Intention gehabt haben - was schlicht nicht zutrifft -, weil ihm auffällt, dass die Masse im Kasernentagesdienst gegen die allgemeine Vorgabe der Anzugsordnung verstößt, dann hätte die Weisung ja konsequenterweise lauten müssen, dass grundsätzlich zu allen Diensten im Feldanzug die Feldmütze zu tragen wäre bis auf weiter genannte Ausnahmen.Wenn Interpretation Nr. 2 zutrifft, dann würde die Weisung in der Tat in diese Richtung gehen. (Zur Vermeidung etwaiger Mißverständnisse: Dies ist nicht meine persönliche Interpretation, ich habe nur festgestellt, dass der Wortlaut der Weisung diese Interpretation zuläßt.)
3.) Der allgemeine Dienstanzug für HUT ist der Feldanzug und im "Kasernentagesdienst" das Barett - diese Weisung des Insp H gibt es nämlich ebenfalls.Danke für den Hinweis, wenn eine solche Weisung existiert, dann ginge sie natürlich der Anzugordnung vor. Steht denn fest, dass sie noch gültig ist? (Als ich das letztemal recherchiert habe, konnte ich weder in Vorschriften-Online noch im allgemeinen Intranet noch im Bw-Wiki etwas anderes finden als die Weisung vom 29.05.2015 (die die andere Weisung auch nicht im Bezug etc. erwähnt), und es wäre ja auch zumindest ungewöhnlich, dass der InspH das Tragen von Kopfbedeckungen im Heer ohne Querverweis in zwei unterschiedlichen Weisungen regelt - ausgeschlossen ist es aber natürlich nicht.)
4.) Im Übrigen dürfen gem. Anzugsordnung Offiziere und Unteroffiziere im Tagesdienst - wenn nichts anderes befohlen - den militärischen Anzug mit Ergänzungen/Abwandlungen frei wählen.Ja, gemäß Ziff. 109 AnzugO gilt dies allerdings auch für Mannschaften. Für Marinesoldaten in Stäben der Marine enthält die AnzugO in Ziff. 203 allerdings die Einschränkung, dass Offiziere und Unteroffiziere grundsätzlich den Dienstanzug, Mannschaften jedoch grundsätzlich den Kampfanzug tragen.
Genau der letzte Absatz war ja mekne Intention: Befindet sich der HUT nicht in den vom InspH in seiner Weisung beschrieben Diensten, für die als Regel die Feldmütze zu tragen ist, trägt er zum FA das Barett.
Wäre das nicht der Fall, müsste ja nicht für diese Dienste die Feldmütze festgelegt werden. Leute, so kompliziert ist es doch nicht!
Jetzt mal im Ernst, achtet da überhaupt jemand im Alltag drauf? Mir kam es immer so vor als wär es egal ob Barett oder Feldmütze zum FA, mit Ausnahme von Antreten etc. .
Die klassische Analogie: Wenn viele Äpfel rot sind und alle Birnen grün, was sind dann Orangen?
Aber im Ernst, mir ist die Weisung nicht bekannt, aber wenn es sich um das original Zitat handelt, ist hinsichtlich des Wortlauts eindeutig, dass die Ausnahme auf die Ausbildung etc. abzielt. Isoliert von allen anderen Maßgaben.
Lieber 123457678 ... Sie zitieren die Weisung des InspH völlig richtig , dass "... praktische Ausbildung, Gefechts- und Geländedienst in der Regel die Feldmütze ..." zu tragen ist. Heißt umgekehrt, im Funktionsdienst, Stabsdienst etc. im Grundbetrieb in der Kaserne das Barett zu tragen ist.
Im Übrigen ist dies auch in allen mir bekannten Heeresdienststellen als Dauerbefehl/Rahmendienstplan auch so aufgeführt, z.B. "FA Barett" unter Anzug.
@ BSG1966, im Grundbetrieb wird zum Feldanzug im Heer das Barett getragen und nicht die Feldmütze.