Autor: Andi
« am: 11. April 2018, 15:39:13 »Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?
Die Antwort habe ich schon gegeben:
Bis du 25. bist wird dir der Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) BBesG vom Brutto abgezogen. Wie hoch der ist siehst du hier. Dazu kommt die Versteuerung als Geldwerter Vorteil. Müssten glaube ich um die 50€ sein.
Über 25 hängt es konkret davon ab welche Unterkunftsart du hast (Mannschaften, Unteroffiziere ohne Portepee, Unteroffiziere mit Portepee, Offiziere), welche dann jeweils einen bestimmten Satz kostet. Dazu kommt dann noch der versteuerte Geldwerte Vorteil.
An der UniBw München gibt es maximal den Unterkunftsstandart Unteroffiziere mit Portepee, was dann circa 100€ im Monat plus geldwerter Vorteil sind.
Gruß Andi