Autor: LwPersFw
« am: 11. März 2019, 08:37:12 »
Gibt es die Möglichkeit ... dass nach einer gewissen Zeit dieser Person diese ATN zuerkannt werden kann ?
Lesen Sie einmal in der GAIP des BAPersBw ... die KennNr GAIP 31-04-00 "Zu- und Aberkennung von Tätigkeitsbegriffen/Qualifikationen"
Wenn Sie nicht wissen wo sie im IntranetBw zu finden ist ... fragen Sie Ihren Pers.
Mal ne ganz andere Frage. Hätte ich in diesem Fall Anspruch auf „Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes“?
Der § 46 BBesG "Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes" wurde zum 01.01.2016 ersatzlos aufgehoben.