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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 30. Januar 2022, 14:32:45 »

Autor: Andi8111
« am: 30. Januar 2022, 14:27:00 »

Das ist keine Diskussion, sondern Melderecht: Ort, an dem man sich gewöhnlich aufhält. Das muss nicht der Lebensmittelpunkt sein. Ledige ohne eigene Wohnung müssen sich, um das Melderecht einzuhalten, in der Gemeinde mit Erstwohnsitz melden, in der die Stammeinheit ist. Abweichungen ergeben sich bei Lehrgängen etc.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 30. Januar 2022, 13:44:37 »

Gab es nicht in einigen Standorten die Diskussion, dass Soldaten ihren Erstwohnsitz generell am Ort der Dienststelle zu melden haben, da sie sich dort die meiste Zeit aufhalten und somit auch Steuern dort abgeführt werden. Das hat regelmäßig bei Wochenend-/Fern-Pendlern zu Disputen geführt.
Ich kenne allerdings nicht die derzeitige Regelung, die für aktive Soldaten gilt.
Autor: Angemon84
« am: 29. Januar 2022, 18:49:58 »

Du musst unterscheiden.
Einwohnermeldeamt: Hier wird bei Anmeldung einer Wohneinheit meistens eine Bescheinigung des Vermieters benötigt. Das kann auch eine 1-Zimmerwohnung sein.

Anschriftenänderung Bundeswehr: Hier wurde früher neben der einfachen Meldung über die neue Wohnanschrift / Meldeadresse auch die o.g. Anmeldung vom Einwohnermeldeamt gefordert. Du teilst heute eigentlich nur noch die neue Adresse mit, ohne entsprechende Nachweise.
Beachte aber, dass dir ggf. Weiterhin die Pauschale (ca. 100€) für die Gemeinschaftsunterkunft berechnet werden. Siehe mein vorherigen Post.
Autor: Ralf
« am: 29. Januar 2022, 18:47:05 »

Nein, die Meldeadresse muss nicht eine anerkannte Wohnung sein.
Autor: Andrea607
« am: 29. Januar 2022, 18:35:27 »

Vielleicht war meine Frage undeutlich formuliert...
Ich habe eine Stube als Meldeadresse bekommen weil ich keinen anerkannten Wohnsitz hatte. Jetzt, gegen Ende der Ausbildung,  suche ich nach einem neuen Zuhause.
Muss meine neue Adresse als Wohnung anerkannt werden? Oder kann ich einfach was mieten und teile nur die neue Adresse mit?
Ich hoffe das ist besser beschrieben.
Danke für eure Reaktionen!
Autor: Angemon84
« am: 29. Januar 2022, 16:02:53 »

Ich denke mal, dass Andrea zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist. Somit werden ihr monatlich ca. 100€ von Gehalt einbehalten. Sie rechnet wahrscheinlich damit, vom wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit zu werden, und in einem günstigen Zimmer für <100€ leben zu können.
Und ja, wenn sie die erforderliche Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft genehmigt bekommen UND ihr S1 das auch an die entsprechende BVA übermittelt, funktioniert das Vorhaben.
Autor: Deepflight
« am: 29. Januar 2022, 15:45:00 »

Naja, erstmal ist es dem Gesetzgeber egal, wo und in welchen Umständen du deinen Lebensmittelpunkt setzt. Es gibt genug Menschen (z.B. Studenten) die eine WG als Meldeadresse haben, sogar Campingplätze als Erstwohnsitz hat es schon gegeben. Gibt in den Großstädten auch genug Singles Mitte 30 die in einer WG wohnen und dort amtlich gemeldet sind.
Solange du dort deinen Lebensmittelpunkt hast und der Wohnsitz bei der Meldung beim Einwohnermeldeamt als Wohnadresse durchgeht ist das natürlich legal.

Um ehrlich zu sein verstehe ich die Frage nicht
Autor: Andrea607
« am: 29. Januar 2022, 14:02:55 »

Hallo.
Ich bin zur Zeit noch in der Kaserne gemeldet.
Kann ich ein Zimmer zur Untermiete als Erstwohnsitz mieten?
Ist das legal?

Ich will ein paar Jahre lang sparen und brauche keine ganze Wohnung.

Will kein TG oder sonstiges, nur günstiger wohnen.
Gibt es hier noch mehr Leute die das machen?

LG
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