Autor: SUBasa
« am: 06. Mai 2024, 14:19:00 »Danke LwPersFw
nach diesen § hatte ich gesucht.
nach diesen § hatte ich gesucht.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
BVerwG 1 WB 41.13ZitatEin Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen
Und was statusrechtlich zählt, ist die Verpflichtungserklärung, unabhängig davon ob es ein anderes Blatt gibt, dass eine "bundesweite Versetzung" als Voraussetzung ansieht. Deswegen ist das Herleiten von irgendwelchen Dingen, die dem entgegen stehen und und der Einsatzbereitschaft der SK abträglich sind eine Schwurbelei. Im übrigen ist auch eine Versetzung bspw. nach USA oder Italien bindend, denn die Versetzung ist einem "Befehl" gleichgestellt. Und es macht hier keinen Unterschied , ob es ein "Einsatz" ist, "eine einsatzgleiche Verpflichtung" ist oder eben eine "normale Versetzung oder Kommandierung.
Ein Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen
Zitat"Wir ergehen uns doch hier nicht in irgendwelche Schwurbeldiskussionen: eine Versetzung oder Kommandierung ist nicht aufs Inland beschränkt."
Ralf das ist kein "Schwurbeln"
Das ist der Inhalt der gezeichneten Verpflichtungserklärung eines SAZ.
Es geht auch nicht um eine Kommandierung oder einen Einsatz.
Es geht um Versetzung Bundesweit / Weltweit
Es geht um Versetzung Bundesweit / Weltweit
"Reicht dieses Potenzial nicht aus, wird geeignetes Personal „proaktiv“ durch BAPersBw identifiziert und angesprochen.
Das „Freiwilligkeitsprinzip“ endet dann, wenn die „Kriegstüchtigkeit“ der PzBrig 45 oder einzelner Organisationselemente gefährdet ist."
Sehe ich persönlich auch so klingt logisch.
Rechtlich aber kritisch.
Der Vertrag mit der Bundeswehr der vom SAZ gezeichnet ist "Versetzung innerhalb der Bundesrepublik" , "Auslandseinsätze".
Bei einseitig Änderung das Vertrages (nicht im V-Fall) kann die andere Partei vom Vertrag zurück treten.
Ich sehe die rechtliche Grundlage für eine "Versetzung in das Ausland" derzeit mit den gültigen Verträgen für juristisch anfechtbar.
Der Vertrag mit der Bundeswehr der vom SAZ gezeichnet ist "Versetzung innerhalb der Bundesrepublik" , "Auslandseinsätze".Wir ergehen uns doch hier nicht in irgendwelche Schwurbeldiskussionen: eine Versetzung oder Kommandierung ist nicht aufs Inland beschränkt.
Bei einseitig Änderung das Vertrages (nicht im V-Fall) kann die andere Partei vom Vertrag zurück treten.
Ich sehe die rechtliche Grundlage für eine "Versetzung in das Ausland" derzeit mit den gültigen Verträgen für juristisch anfechtbar.