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Autor Kuhfell1
 - 17. April 2011, 15:29:22
Ich will ja keine Saz Eignung bzw. Laufbahn machen, sondern erstmal Freiwilligen Wehrdienst. Und das läuft ja nicht über das ZNwG.
Autor thorander
 - 12. April 2011, 12:39:50
Die Chancen kann hier keiner genau voraussagen.

Einfach bewerben und sehen was passiert. Falls du eingeladen wirst, kannst du dir schonmal eine gute Antwort auf die Frage des Psychologen bzw. des Prüfoffiziers überlegen.
Autor Kuhfell1
 - 12. April 2011, 01:10:54
zu dem Beitrag von Pit,

Hat man "gute" Chancen wieder bei der BW als SAZ12 (FA) aufgenommen zu werden, wenn man zuvor von seinem Widerruf gebrauch gemacht hat.

Es ist nicht das selbe, also nicht ganz. Bei beiden will man wieder zur Bundeswehr, aber ich denke es ist ein unterscheid ob man   FWDL 12 macht oder ob man Fw 12 macht. Oder hast du dich verlesen  ?

Ich denke mal man hätte eine Chance nochmal als FWDL 12 rein zu kommen, weil man das ja über das KWEA macht und nicht über das ZNwG wo man eine Einladung benötigt bevor man seine Situation persönlich schildern kann.

Oder sehe ich das falsch ? Sagt es mir wenn es so ist.


Grüße
Autor ulli76
 - 01. April 2011, 20:14:31
Zitat von: Odin3112 am 30. März 2011, 13:12:33
Aber ein wdb kann und wird seine Persönliche meinung über den Bewerber, den unterlagen beilegen..

Nö-er überprüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet diese weiter. Und natürlich berät er den Bewerber. Ansonsten hat er mit dem Bewerbungsverfahren nichts zu tun.
Autor Odin3112
 - 30. März 2011, 13:12:33
.... das habe ich auch nicht geschrieben/gesagt... Aber ein wdb kann und wird seine Persönliche meinung über den Bewerber, den unterlagen beilegen.. Und die vom Bewerber schriftliche Erklärung, dem zuständigem Znwg überreicht, was nicht (!) heissen soll, dass das zwangsläufig zu einer absage führen kann..


Wie auch bei anderen schon geschrieben "Versuch macht klug!"

Gutes gelingen-

Mkg Odin
Autor ARMY STRONG
 - 30. März 2011, 13:05:10
Ja, aber der WDB entscheidet nichts.
Autor Odin3112
 - 30. März 2011, 13:00:50
ZitatDem WDB wir das noch ziemlich wurscht sein

Dennoch benötigt der WdB eine Schriftliche erklärung....
Autor ARMY STRONG
 - 30. März 2011, 12:48:02
Dem WDB wir das noch ziemlich wurscht sein, aber das Gespraech im ZNGW wird dann um so interessanter, falls man dann ueberhaupt noch eingeladen wird.
Autor Odin3112
 - 30. März 2011, 12:30:19
Tippe auf, schlecht Informiert...

Ich finde es schade, dass einem diese Stelle genommen wurde, der es wirklich wollte...

ZitatHat man "gute" Chancen wieder bei der BW als SAZ12 (FA) aufgenommen zu werden, wenn man zuvor von seinem Widerruf gebrauch gemacht hat.

Bei einem gespräch beim WdB sollten Sie sich schonmal gut überlegen was Sie ihm sagen, warum Sie ausgerechnet jetzt nach den vergangenden Jahren wieder "zurück" zur Bw wollen...

Mkg und trotzdem viel Glück
Autor wolverine
 - 30. März 2011, 11:27:04
Und warum merkt man so etwas nicht vor Dienstantritt?
Autor ARMY STRONG
 - 30. März 2011, 08:05:58
Zitat von: Pit am 29. März 2011, 22:27:13
Der Hauptgrund für mein eigenwilliges Auscheiden war, dass ich die Offzprüfung bestanden hab, jedoch dann in den mittleren Dienst gerutsch bin, da die von mir gewünschte Stelle in meinem Jahr nicht besetzbar war.
Sorry, aber dieser Satz ergibt m.E. keinen Sinn. Was hat die 'Offz-Pruefung' (miliitaerisch) mit dem mittleren Dienst (zivil) zu tu bzw. wie kann man da 'hineinrutschen'?

Deine Chancen erhoehen wird ein solches hin- und hergespringe bestimmt nicht weil man dann doch lieber Leute nehmen wird die wissen was sie wollen.
Autor Pit
 - 29. März 2011, 22:27:13
Die Frage wurde hier bstimmt schon zu genüge gestellt:

Hat man "gute" Chancen wieder bei der BW als SAZ12 (FA) aufgenommen zu werden, wenn man zuvor von seinem Widerruf gebrauch gemacht hat.

Kurz zu meiner Person: Habe Ende 2009 zum DZE ein 1A Dienstzeugnis ausgestellt bekommen und habe neben der AGA noch die SGA abgeleistet.
Der Hauptgrund für mein eigenwilliges Auscheiden war, dass ich die Offzprüfung bestanden hab, jedoch dann in den mittleren Dienst gerutsch bin, da die von mir gewünschte Stelle in meinem Jahr nicht besetzbar war. Der Umstand, etwas geschafft zu haben, jedoch dann haarscharf daran vorbeigeschlittert zu sein hat mich trotz der Freude am Dienst belastet und ich dachte damals noch ,naja nur weils beim erstenmal nich geklappt hat , muss ich mich nicht gleich zufrieden geben...

Fehlentscheidungen merkt man halt blöderweiße meißt zu spät....

Mir ist bewusst, dass ich am besten direkten Kontakt mit meinem Wehrdienstberater aufnehmen muss . Im voraus würds mich jedoch sehr interessieren was ihr dazu meint.

Gruß
Autor Odin3112
 - 22. März 2011, 09:44:43
Gibt es keine Wdb mehr??

Die sollten doch wissen was da los ist...

Zitat von: Kuhfell1 am 21. März 2011, 20:55:49
Ja aber das hilft mir doch nicht weiter ob ich das machen kann.

Grüße

Nen einfacher anruf beim Wdb kann da hilfreich sein..

Mkg Odin
Autor ARMY STRONG
 - 22. März 2011, 08:07:02
Zitat von: Andi am 21. März 2011, 15:20:07
Unter FWDL 12 wird es wohl nichts geben.
Eben, denke ich mir auch.
Das sollte dann aber auch so seitens der BW kommuniziert werden. Man sieht ja was da alles fuer Vorstellungen, wie FWD 6 oder sowas spriessen....
Autor wolverine
 - 21. März 2011, 21:00:46
Bewerben können Sie sich auf was Sie wollen. Maßgeblich wird die Frage sein ob die Bw Sie will! Und die können wir hier nicht beantworten.