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Nach Widerruf von SaZ, wieder zur Bundeswehr ?

Begonnen von Kuhfell1, 21. März 2011, 10:25:58

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Kuhfell1

Ich war schon auf der Bundeswehr-Karriere-Seite.
Aber da steht ja nicht das ich nicht als FWDL hin kann. Oder bin ich blind bzw. verstehe ich das nicht ?
Was sagt das rot Geschriebene denn im endeffekt aus ?

KlausP

Ist doch ganz einfach. Alles, was da z.B. zum Freiwilligen Wehrdienst geschrieben steht (und nicht nur das in rot) dient erst einmal nur der (unverbindlichen) Information potentieller Bewerber und kann sich mit der Verabschiedung das genannten Gesetzes ändern
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kuhfell1

Ja aber das hilft mir doch nicht weiter ob ich das machen kann.

Grüße

wolverine

Bewerben können Sie sich auf was Sie wollen. Maßgeblich wird die Frage sein ob die Bw Sie will! Und die können wir hier nicht beantworten.
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ARMY STRONG

Zitat von: Andi am 21. März 2011, 15:20:07
Unter FWDL 12 wird es wohl nichts geben.
Eben, denke ich mir auch.
Das sollte dann aber auch so seitens der BW kommuniziert werden. Man sieht ja was da alles fuer Vorstellungen, wie FWD 6 oder sowas spriessen....

Odin3112

Gibt es keine Wdb mehr??

Die sollten doch wissen was da los ist...

Zitat von: Kuhfell1 am 21. März 2011, 20:55:49
Ja aber das hilft mir doch nicht weiter ob ich das machen kann.

Grüße

Nen einfacher anruf beim Wdb kann da hilfreich sein..

Mkg Odin
...::: Schwarze Litze, Rotes Blut, Pionier sein, das ist gut!:::...

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SaZ 9 ab. 04.04.2011 2./130 sPiBtl Minden HVB-

Pit

Die Frage wurde hier bstimmt schon zu genüge gestellt:

Hat man "gute" Chancen wieder bei der BW als SAZ12 (FA) aufgenommen zu werden, wenn man zuvor von seinem Widerruf gebrauch gemacht hat.

Kurz zu meiner Person: Habe Ende 2009 zum DZE ein 1A Dienstzeugnis ausgestellt bekommen und habe neben der AGA noch die SGA abgeleistet.
Der Hauptgrund für mein eigenwilliges Auscheiden war, dass ich die Offzprüfung bestanden hab, jedoch dann in den mittleren Dienst gerutsch bin, da die von mir gewünschte Stelle in meinem Jahr nicht besetzbar war. Der Umstand, etwas geschafft zu haben, jedoch dann haarscharf daran vorbeigeschlittert zu sein hat mich trotz der Freude am Dienst belastet und ich dachte damals noch ,naja nur weils beim erstenmal nich geklappt hat , muss ich mich nicht gleich zufrieden geben...

Fehlentscheidungen merkt man halt blöderweiße meißt zu spät....

Mir ist bewusst, dass ich am besten direkten Kontakt mit meinem Wehrdienstberater aufnehmen muss . Im voraus würds mich jedoch sehr interessieren was ihr dazu meint.

Gruß

ARMY STRONG

Zitat von: Pit am 29. März 2011, 22:27:13
Der Hauptgrund für mein eigenwilliges Auscheiden war, dass ich die Offzprüfung bestanden hab, jedoch dann in den mittleren Dienst gerutsch bin, da die von mir gewünschte Stelle in meinem Jahr nicht besetzbar war.
Sorry, aber dieser Satz ergibt m.E. keinen Sinn. Was hat die 'Offz-Pruefung' (miliitaerisch) mit dem mittleren Dienst (zivil) zu tu bzw. wie kann man da 'hineinrutschen'?

Deine Chancen erhoehen wird ein solches hin- und hergespringe bestimmt nicht weil man dann doch lieber Leute nehmen wird die wissen was sie wollen.

wolverine

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Odin3112

Tippe auf, schlecht Informiert...

Ich finde es schade, dass einem diese Stelle genommen wurde, der es wirklich wollte...

ZitatHat man "gute" Chancen wieder bei der BW als SAZ12 (FA) aufgenommen zu werden, wenn man zuvor von seinem Widerruf gebrauch gemacht hat.

Bei einem gespräch beim WdB sollten Sie sich schonmal gut überlegen was Sie ihm sagen, warum Sie ausgerechnet jetzt nach den vergangenden Jahren wieder "zurück" zur Bw wollen...

Mkg und trotzdem viel Glück
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ARMY STRONG

Dem WDB wir das noch ziemlich wurscht sein, aber das Gespraech im ZNGW wird dann um so interessanter, falls man dann ueberhaupt noch eingeladen wird.

Odin3112

ZitatDem WDB wir das noch ziemlich wurscht sein

Dennoch benötigt der WdB eine Schriftliche erklärung....
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Odin3112

.... das habe ich auch nicht geschrieben/gesagt... Aber ein wdb kann und wird seine Persönliche meinung über den Bewerber, den unterlagen beilegen.. Und die vom Bewerber schriftliche Erklärung, dem zuständigem Znwg überreicht, was nicht (!) heissen soll, dass das zwangsläufig zu einer absage führen kann..


Wie auch bei anderen schon geschrieben "Versuch macht klug!"

Gutes gelingen-

Mkg Odin
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ulli76

Zitat von: Odin3112 am 30. März 2011, 13:12:33
Aber ein wdb kann und wird seine Persönliche meinung über den Bewerber, den unterlagen beilegen..

Nö-er überprüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet diese weiter. Und natürlich berät er den Bewerber. Ansonsten hat er mit dem Bewerbungsverfahren nichts zu tun.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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