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Zusammenfassung

Autor Zorro67
 - 21. April 2011, 13:14:47
Zitat von: KlausP am 21. April 2011, 12:13:58
Zitat von: Zorro67 am 21. April 2011, 10:51:33
Zitat von: KlausP am 16. März 2011, 10:35:52
Das bekommt man als Reservist mit Beginn einer Wehrübung ausgehändigt, und zwar nur für die Zeit dieser WÜb. Einzige Chance für dich, wende dich an dein KWEA und frag freundlich nach einer Kopie. Dann kannst du nur hoffen, dass die Bearbeiterin/der Bearbeiter einen guten Tag haben.
In der Regel schon, sofern noch vorhanden. Ich habe bei meiner letzten Wüb ein neues durch meinen MobTrT bekommen. Das alte hat mein KWEA wohl vernichtet.

Das gehört genauso wie Truppenausweis, Bw-Dienstführerschein, Erkennungsmarke oder Fahrtennachweisheft zu den Beorderungsunterlagen, die dein Beorderungstruppenteil eigentlich haben sollte. Hat man dir das auch alles neu ausgestellt?
Ja
Autor KlausP
 - 21. April 2011, 12:13:58
Zitat von: Zorro67 am 21. April 2011, 10:51:33
Zitat von: KlausP am 16. März 2011, 10:35:52
Das bekommt man als Reservist mit Beginn einer Wehrübung ausgehändigt, und zwar nur für die Zeit dieser WÜb. Einzige Chance für dich, wende dich an dein KWEA und frag freundlich nach einer Kopie. Dann kannst du nur hoffen, dass die Bearbeiterin/der Bearbeiter einen guten Tag haben.
In der Regel schon, sofern noch vorhanden. Ich habe bei meiner letzten Wüb ein neues durch meinen MobTrT bekommen. Das alte hat mein KWEA wohl vernichtet.

Das gehört genauso wie Truppenausweis, Bw-Dienstführerschein, Erkennungsmarke oder Fahrtennachweisheft zu den Beorderungsunterlagen, die dein Beorderungstruppenteil eigentlich haben sollte. Hat man dir das auch alles neu ausgestellt?
Autor Zorro67
 - 21. April 2011, 10:51:33
Zitat von: KlausP am 16. März 2011, 10:35:52
Das bekommt man als Reservist mit Beginn einer Wehrübung ausgehändigt, und zwar nur für die Zeit dieser WÜb. Einzige Chance für dich, wende dich an dein KWEA und frag freundlich nach einer Kopie. Dann kannst du nur hoffen, dass die Bearbeiterin/der Bearbeiter einen guten Tag haben.
In der Regel schon, sofern noch vorhanden. Ich habe bei meiner letzten Wüb ein neues durch meinen MobTrT bekommen. Das alte hat mein KWEA wohl vernichtet.
Autor ARMY STRONG
 - 15. April 2011, 14:49:35
Yes, ist bei US Army und Air Force heute noch so. Benzin, Zigaretten, Alkohol und witzigerweise sogar Kaffee gibts nur ueber eine "Ration-Card" wenn die Ration fuer den Monat ausgeschoepft ist muss man eben zu Aldi und Co gehen bzw. teueres deutsches Benzin tanken.  ;D
Autor StOPfr
 - 15. April 2011, 13:37:14
Ich habe früher in den Ferien in einem NAAFI-Store gearbeitet. Da ging gar nichts für Ausländer, auch nicht für Bw-Soldaten. Die Briten selbst bekamen lange Jahre Alkohol und Zigaretten nur auf Bezugskarten.
Autor ARMY STRONG
 - 15. April 2011, 11:23:31
Grundsaetzlich ging das nur in US Installations wo auch BW-Personal stationiert war. Gemischte Staebe etwa. Das ist irgendwo im SOFA (Status of Forces Agreement) geregelt das das dann gent. Aber auch in anderen Standorten haben die mal ein Auge zugedrueckt wenn man an der Kasse den Truppenausweis gezeigt hat.

Heute wird es schon meist daran scheitern dass man ohne Installation-Pass gar nicht mehr in den US Standort reinkommt. Diese Paesse haben einen Barcode der an der Wache gescannt und mit der Datenbank im IACS (Installation Access Controll System) abgeglichen wird.
Seit etwa 2006 kommen daher auch in meiner US Liegenschaft nur noch BW-Soldaten rein wenn sie einen dienstlichen Zweck nachweisen koennen und dann einen Installation Pass bekommen. Seit dem habe ich in unserer Gym (Fitness-Center) auch keine BW-Soldaten mehr gesehen. Waren vorher oft welche da, die zwar keinen dienstlichen Kontakt zur Army hatten aber in der Naehe stationiert waeren/gewohnt haben.
Autor F_K
 - 15. April 2011, 10:32:40
.... und damit, wenn der Einkauf über der Bagatellgrenze liegt (8 Euro oder so), immer nachzuversteuern ist.
Autor miguhamburg1
 - 15. April 2011, 09:48:55
Das war auch früher, nicht nur in den Läden der US-Streitkräfte, sondern auch bei den Briten, immer abhängig von der Kulanz des jeweiligen Ladenpersonals.

Dennoch konnte es für Bundesbürger allein deshalb nie zu einer allgemeinen Genehmigung kommen, weil die Waren in den Streitkräfteläden der Verbündeten nicht der Mehrwertsteuer unterlagen und somit nicht öffentlich verkauft werden duften.
Autor Shokk
 - 15. April 2011, 09:25:10
Zitat von: ARMY STRONG am 15. April 2011, 08:12:19
Zitat von: BetaAlpha am 14. April 2011, 16:46:33
kann man als Besitzer des Reservistenausweis auch in den US facilities in Deutschland einkaufen gehen?
Wie kommste denn auf den Trichter?
Das ist schon fuer Aktive nicht mehr so einfach wie frueher mal.

Durfte/Darf man früher/heutzutage in den US facilities einkaufen?
Autor ARMY STRONG
 - 15. April 2011, 08:12:19
Zitat von: BetaAlpha am 14. April 2011, 16:46:33
kann man als Besitzer des Reservistenausweis auch in den US facilities in Deutschland einkaufen gehen?
Wie kommste denn auf den Trichter?
Das ist schon fuer Aktive nicht mehr so einfach wie frueher mal.
Autor KlausP
 - 14. April 2011, 16:53:29
Der "Ausweis für Reservisten und Ehemalige" berechtigt zum Betreten von Bundeswehrliegenschaften.

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/service/antworte/ausweis
Autor BetaAlpha
 - 14. April 2011, 16:46:33
kann man als Besitzer des Reservistenausweis auch in den US facilities in Deutschland einkaufen gehen?
Autor Schamane
 - 20. März 2011, 20:57:31
Holgi33 den Diskurs von wegen Datenschutz habe ich auch mitbekommen, weil Daten nur in einem aktiven Dienstverhältnis in der Einheit gespeichert sein dürfen und nach der Wehrübung sofort zu löschen sind. Jetzt streitet man, wo man die Daten hinterlegen könnte ohne Probleme mit dem Datenschutz zu bekommen. Meine Idee wäre den IGF - Pass sowie es beim Schießbuch der Fall ist in die MobUnterlagen und bei der nächsten Wehrübung wird es wieder nachgesehen. Das ist zwar an sich Schwachsinn, weil wenn ich im Februar 4 Wochen und im September 4 Wochen habe, so müßte der Datenbestand im Februar eingelesen, z.B.
Marsch, Schießen, SanDst und mit Beendigung der WÜ ausgedruckt, und gelöscht werden. Jetzt trete ich am 05.09. wieder an, dann müßte der Datensatz wieder neu erstellt und mit den Einträgen vom Februar befüllt werden.
Wenn ich jetzt im September die IGF abschließe, so kann sich der Kdr. zur Verabschiedung melden lassen der Reservist XY hat die IGF erfüllt. Allerdings mit Ende September wird der Datensatz wieder gelöscht und der Kdr. kann jetzt nicht abfragen, wieviel % meines Offz / Uffz-Korps d.R. haben jetzt die IGF erfüllt und in welchen Einheiten sind es wieviel %. Bzw. wie sieht es bei meinen Chefs aus und z.B. sollte einer der Reservisten auf die Idee Auslandseinsatz kommen, hat der Kdr. eine Stellungnahme zu schreiben und da sind IGF / EAKK usw. nun einmal objektivierbare Kenngrößen.
Autor Holgi33
 - 20. März 2011, 18:01:09
@miguhamburg1
Ja, es gibt keine Vorschrift aber es gibt die Weisung IGF vom 19. Juni 2009. Und da verweise ich auf Seite 4 und die Fußnote 5, die beorderte Reservisten mit einschließt. Insbesondere Reservisten die in den Auslandseinsatz gehen.

Die beorderten Reservisten haben aber ein anderes Problem.
Bei uns werden die IGF Daten vom KpTrpFhr verwaltet. Er ist aber dazu verpflichtet, sollte er zum WÜ-Beginn die Daten aufnehmen, diese nach Ende der WÜ wieder zu löschen. Deshalb nimmt er keine IGF Daten von Reservisten auf.

Bei Aktiven ist es ähnlich! Wird ein Soldat wo ander hin kommadiert, dann hat der KpTrpFhr die Daten an den neuen Truppenteil zu übermitteln und darf diese NICHT auf seinem Rechner behalten.



Autor Schamane
 - 19. März 2011, 09:43:27
Erstmal noch mal Danke für die Antworten auch wenn wir etwas vom eigentlichen Thema abgekommen sind. @Augsburger im Prinzip haben sie recht, aber wenn ich sage gemäß der ZDV stehen mir folgende Unterlagen zu, kommt nur ja die Vorschriftenlage hat sich geändert, ohne aber es schwarz auf weiss vorzulegen und dies passiert bei diesem HFw häufiger.
Nach unbestättigten Berichten wird zwar jetzt von der Bundeswehr an einem Internetauftritt für die Reservisten gearbeitet, wo gespiegelt Teile des Intranets enthalten sind und anderem VMBL's / ZDV's usw. allerdings wird da noch über die Geheimhaltung und Urheberrechte bei Präsentationen verhandelt.