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Zusammenfassung

Autor AriFuSchr
 - 13. März 2012, 16:22:03
vll. hilft auch noch ein Blick in den Mietvertrag....

Autor F_K
 - 13. März 2012, 15:58:16
ZitatSeine Eltern haben die Miete an die befreundete Vermieterin immer Bar vorgenommen und die ist nun gestorben.
Jetzt möchte der Sohn der Vermieterin in das Haus einziehen und behauptet, die Mutter habe nie Zahlungen erhalten.
Allerdings gibts dafür keine Beweise

Offtopic:

Immer an die BEWEISLAST denken, sprich: Wer schuldet den Beweis?
Die pünktliche Mitzahlung ist in einem Mietverfahren durch den Mieter nachzuweisen - gibt es keine Quittungen, so hat dieser bei Barzahlung ein Problem - nicht der Vermieter.

Wir merken uns also: Barzahlung ist OK, man sollte sich aber eine Quittung geben lassen.
Autor AriFuSchr
 - 13. März 2012, 15:20:42
und keiner von uns weiss, was in der Steuererklärung wirklich steht - und wenn... ist es nicht das Problem der Mieter

Übrigens ist Bargeld in diesem Lande noch immer ein gesetzliches Zahlungsmittel.

Und so sind wir schon wieder mitten drin im was könnte sein....

Richtig, jetzt zeitgleich läuft doch in den "Privaten" der Richter Hold uns seine Kollegin Salesch....
Spekulatius vor Gericht.

Laßt in diesem Forum Milde und Nächstenliebe walten, unterstellt nur dass gute Menschen niemals Böses tun...













8)


Autor BulleMölders
 - 13. März 2012, 14:59:31
Zitat von: Aliki am 13. März 2012, 14:54:22
Seine Eltern haben die Miete an die befreundete Vermieterin immer Bar vorgenommen und die ist nun gestorben.
Das sind Fälle wie sie Steuerfahnder lieben, da kann man richtig schön drin wühlen.
Autor Aliki
 - 13. März 2012, 14:54:22
Hi,

danke für eure Antworten.
Dann brauch er sich keine Gedanken machen!

Er oder seine Familie hat keinerlei Schulden.
Seine Eltern haben die Miete an die befreundete Vermieterin immer Bar vorgenommen und die ist nun gestorben.
Jetzt möchte der Sohn der Vermieterin in das Haus einziehen und behauptet, die Mutter habe nie Zahlungen erhalten.
Allerdings gibts dafür keine Beweise, aber das Verfahren läuft wohl gerade.
Er ist ein Mitbeklagter, weil er über 18 ist und nicht mehr verpflichtet ist zu Hause zu leben.
So ungefähr:)

P.S.: Ist wirklich der ,,Kumpel'', ich stehe kurz von der Einstellung.
Autor AriFuSchr
 - 13. März 2012, 14:19:55
Zitatgegen seine Familie

gehen wir doch mal vom Normalfall aus. Er ist nicht Mieter, sondern seine Eltern. Nicht er hat Mietschulden, sondern seine Eltern.

Wer ist dann Beklagter im Zivilprozeßverfahren? Richtig.

Es gibt Konstrukte, da ist jeder schneller mit der Strafprozeßordnung in Berührung als er blinzeln kann, die gibt es aber am häufigsten in den Hörsälen und den Seminaren für Juristen.


Der hier vorgetragene Fall riecht nun gar nicht danach. Daß der "Kumpel" verschuldet oder überschuldet ist - reine Spekulation.

Also, jetzt ohne Konstrukte, bewerben, Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen und dann weiß man mehr.
Autor justice005
 - 13. März 2012, 13:59:32
Ein zivilrechtlicher Streit interessiert die Bundeswehr nicht. Was aber interessiert, sind die finanziellen Verhältnisse. Wer hohe Schulden hat und ggf. nicht weiß, wie er die Finanzen in den Griff bekommt, hat schlechte Chancen. Und eine Räumungsklage spricht dafür, dass es hohe Schulden gibt.

Autor F_K
 - 13. März 2012, 12:10:56
ZitatEin Kumpel von mir überlegt sich als FA zu bewerben, doch es liegt gegen seine Familie und ihn eine zivilrechtliche Klage wegen Räumung vor.

Ohne die Details zu kennen (die hier nicht genannt sind) - es kann sich aus sowas auch ein Strafverfahren entwickeln, geordnete Verhältnisse schaden nicht.
Autor schlammtreiber
 - 13. März 2012, 11:29:18
Nein.
Autor Aliki
 - 13. März 2012, 11:25:31
Ich habe hier noch eine Frage dazu:

Ein Kumpel von mir überlegt sich als FA zu bewerben, doch es liegt gegen seine Familie und ihn eine zivilrechtliche Klage wegen Räumung vor.
Wird man bei zivilrechtlicher Klage, keinem Strafverfahren, auch zurückgestellt?
Autor Rider87
 - 17. November 2011, 09:43:56
Die Antwort ist wie schon geschrieben :

" Es ist kein Problem solange man nicht vorbestraft ist.

Strafanzeige kann jeder bekommen so die Antwort ich werde nicht benachteiligt."


LG
Autor schlammtreiber
 - 17. November 2011, 08:48:46
Zitat von: Rider87 am 17. November 2011, 00:19:08
und die Antwort war!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

einseinself?
Autor Rider87
 - 17. November 2011, 00:19:08
Hallo ihr lieben,

Ich war jetzt beim Kreiswehrersatzamt und habe meine Frage gestellt bezüglich der Strafanzeige und die Antwort war!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!



Es ist kein Problem solange man nicht vorbestraft ist.

Strafanzeige kann jeder bekommen so die Antwort ich werde nicht benachteiligt.

Vielen Dank an alle die mir versucht haben zu helfen und Ratschläge die ich bekommen habe!

Ein Stein ist mir vom Herzen gefallen.

LG
Rider87
Autor Rider87
 - 26. Oktober 2011, 19:41:33
Sie haben Recht ich entspanne mich einfach und was kommt das kommt!

Danke für alle die etwas dazu geschrieben haben!
Autor KlausP
 - 26. Oktober 2011, 19:38:53
Da ist doch von Beginn an schon die Rede, z.B hier:

Zitat von: ulli76 am 23. Oktober 2011, 20:24:16
Ganz einfach: Keine Einstellung bei laufendem Verfahren. Musterung sollte kein Problem darstellen, ob du zumindest zum ZNwG eingeladen wirst, wird sich zeigen.