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Zusammenfassung

Autor Robin_F
 - 03. August 2012, 12:44:56
Zitat von: Andi am 03. August 2012, 12:36:14
@vale: Du hast keinen KDV-Antrag gestellt, sondern vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Nicht verwirren lassen. ;)

@Robin_F: Äh, google mal nach der Bedeutung von "ansässig". ;)

Gruß Andi

http://www.duden.de/suchen/dudenonline/ans%C3%A4ssig%20in
Sry....:D ;)
Autor vale
 - 03. August 2012, 12:39:40
@ KlausP
Sämtliche Unterlagen(kein einziges Blatt bezüglich BW weggeschmissen) durchforstet. Keine Kopie.

Danke meinerseits für klare Antworten und ehrliche Meinungen. Wünsche allen ein schönes Wochenende.
Autor KlausP
 - 03. August 2012, 12:37:31
ZitatEine Kopie des Schreiben, auf der ich meine Unterschrift geleistet habe, habe ich nicht bekommen.

Nee, das weiss ich als ehemaliger Spieß einer AGA-Kompanie selber. Aber Sie haben eine schriftliche Entlassungsverfügung von Ihrem Disziplinarvorgesetzten bekommen.

ZitatEntlassungsverfügung

Hiermit entlasse ich Sie mit Ablauf des xx.xx.2011 aus der Bundeswehr, weil Sie ...... (und dann kommt die Begründung)
Autor Andi
 - 03. August 2012, 12:36:14
@vale: Du hast keinen KDV-Antrag gestellt, sondern vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Nicht verwirren lassen. ;)

@Robin_F: Äh, google mal nach der Bedeutung von "ansässig". ;)

Gruß Andi
Autor Robin_F
 - 03. August 2012, 12:34:44
Zitat von: KlausP am 03. August 2012, 12:30:19
Bleibt noch die "Kleinigkeit" Ihres KDV-Antrags mit den vorgeschobenen Gewissensgründen gewissen Gründen.

Ist schon längst zurückgezogen und wieder aberkannt worden....Nur wenn es zur Vorstellung beim ZngW kommt werd ich es wohl dem ansässigen Psychologen erklären müssen.
Autor vale
 - 03. August 2012, 12:32:26
Jawohl KlausP!

Mag sein das Kriegsgefangene nicht der richtige Ausdruck ist, jedoch wurde sie damals zur Zwangsarbeit festgenommen. Unter Aufsicht von Soldaten. Dies gehört jedoch nicht zu diesem Thema.

Eine Kopie des Schreiben, auf der ich meine Unterschrift geleistet habe, habe ich nicht bekommen.

Meine die Sachbearbeiterin, die mir die Eingangsbestätigung per Post zukommen ließ.
Autor KlausP
 - 03. August 2012, 12:30:19
Bleibt noch die "Kleinigkeit" Ihres KDV-Antrags mit den vorgeschobenen Gewissensgründen gewissen Gründen.
Autor Robin_F
 - 03. August 2012, 12:25:56
Zitat von: F_K am 03. August 2012, 12:21:26
Zitatwird steht einer Einstellung nichts mehr im Wege!

... nur noch so Kleinigkeiten wie ein erfolgreiches Bewerbungsfahren, Durchsetzen in der Bestenauswahl und verfügbare Stellen ...

Ja klar :)
Meinte dass dann das Fristdatum aufgehoben wird und ich mich wieder bewerben kann.
Autor schlammtreiber
 - 03. August 2012, 12:22:45
Zitat von: Andi am 03. August 2012, 12:14:50
Zitat von: schlammtreiber am 03. August 2012, 11:33:43
Die Regelung ist, dass eine erneute Bewerbung erfolgen kann wenn der KDV zurückgezogen wurde.

In vales Fall dürfte es wohl keinen KDV-Antrag gegeben haben.

Gruß Andi


Stimmt, das hatte ich reininterpretiert weil er sich an diesen Thread angehängt hatte, sorry für das Mißverständnis.

Allerdings, apropos Mißverständnis:

Zitat von: vale am 03. August 2012, 12:07:21
Leider ist es aber so mit meiner Oma. Sie war als kleines Kind Kriegsgefangene in Sibirien.

Definitiv nicht. Kriegsgefangene sind gefangene Soldaten, keine Zivilisten, und schon gar keine kleinen Mädchen.
Autor F_K
 - 03. August 2012, 12:21:26
Zitatwird steht einer Einstellung nichts mehr im Wege!

... nur noch so Kleinigkeiten wie ein erfolgreiches Bewerbungsfahren, Durchsetzen in der Bestenauswahl und verfügbare Stellen ...
Autor KlausP
 - 03. August 2012, 12:17:41
Was für 'ne "Sachbearbeiterin"? Und weshalb sind Sie denn nun entlassen worden? KDV? Widerruf gezogen? Besondere persönliche Härte? Nochmal: das steht in Ihrer Entlassungsverfügung! Oder haben Sie die entsorgt?

ZitatAlles klar.

Wenn einer meiner Soldaten "Alles klar, Herr Stabsfeldwebel" geantwortet hat, bin ich immer hellhörig geworden. Oft war nämlich gar nichts klar.
Autor Robin_F
 - 03. August 2012, 12:16:01
Zitat von: Robin_F am 03. August 2012, 09:58:22
Zitat von: wolverine am 03. August 2012, 09:21:02
Ich vermute ´mal Einstellungsbetrug. Mehr weiß sicherlich der Fragesteller.

Hi Leute,

danke erstmal für die Antworten, einige sind sinnvoll und einige nicht ;)
Wie kommen Sie auf Einstellungsbetrug? Ich habe alles (Gerichtsurteil, Aberkennung als Kriegsdienstverweigerer usw.) meiner Bewerbung beigelegt. 

Als ich damals quittierte, war dies der schnellste Weg. Habe mit meinem Chef als auch mit Leuten der Stammdienststelle telefoniert und die haben mir damals diesen, als schnellsten, Weg ans herz gelegt. Und ich denke bei Einstellungsbetrug bekommt man kein erneutes datum genannt. Getreu dem Motto: Versuchen Sie uns doch in vier Jahren noch einmal zu verarschen, vielleicht fallen wir dann darauf rein.

Mir geht es eig. auch hauptsächlich darum wie die auf dieses Datum kommen. Kann das vll mit der Strafe zusammenhängen? So nach dem Motto: Das Gericht hat festgelegt das Sie diese Strafein Raten von a´ XEuro pro Monat abbezahlen. Daraus ergibt sich ein Datum was vll. der 13.03.2016 ist. Und das es dann erst bei der BW als erledigt gilt. (Gut daran sollte es aber nicht scheitern, da ich die Auflage vom Gericht es in monatlichen Raten abzuzahlen zweimal wahr genommen habe und dann die Strafe auf einen Schlag bezahlt habe.

Das mit dem Missbrauch des KDV´s halte ich auch für eher unwahrscheinlich, Begründung: Mein damaliger Spieß (HFW) und der Vater eines Bekannten (OLT) haben beide während ihrer "ersten" Dienstzeit per KDV quittiert. Aus beiden sind noch anständige Soldaten geworden ;)

ABER....ich lasse mich gern eines besseren Belehren.

Von Rechtschreibfehlern ist abzusehen, da dass mit dem Handy geschreibe nicht ordentlich funktioniert :)

Schönes Wochenende!

Grüße
Bobby


So Leute,

um mal alle Irrtümern etc. aus dem Weg zu räaumen habe ich vorhin zum Telefon gegriffen. Als erstes habe ich den Wehrdienstberater angerufen. Erzählte Ihr alles - veriwieß mich ahnungslos an das ZngW Süd.
Dort angerufen und in Erfahrun gebracht das es einzig und alleine bei der Geldauflage des Gerichtes liegt.
D.h. wenn ich eine Bestätigung des Gericht vorlegen kann in der Bestätigt wird, dass die Geldauflage bereits komplett bezahlt ist und nicht wider erwarten in den Raten bis zum 13.3.2016 abgestottert wird steht einer Einstellung nichts mehr im Wege!

Hat nichts mit KDV oder der Sache an sich zu tun.
Es geht einzig und allein darum das wenn die Strafe noch nicht abgebüßt ist erfolgt keine Einstellung. Ist die Sache jedoch geklärt schon.

Dennoch danke für eure Hilfe.

Freundliche Grüße
Bobby
Autor Andi
 - 03. August 2012, 12:14:50
Zitat von: schlammtreiber am 03. August 2012, 11:33:43
Die Regelung ist, dass eine erneute Bewerbung erfolgen kann wenn der KDV zurückgezogen wurde.

In vales Fall dürfte es wohl keinen KDV-Antrag gegeben haben.

Gruß Andi
Autor vale
 - 03. August 2012, 12:12:52
Alles klar. Danke. Werde einfach mal abwarten und evtl. übernächste Woche mal bei meiner Sachbearbeiterin anrufen.
Autor KlausP
 - 03. August 2012, 12:11:40
ZitatInwiefern Antragsdelikt?

Weil Sie von Ihren Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, also auf Ihren Antrag hin entlassen worden sind.