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Zitat von: Andi am 03. August 2012, 12:36:14
@vale: Du hast keinen KDV-Antrag gestellt, sondern vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Nicht verwirren lassen.
@Robin_F: Äh, google mal nach der Bedeutung von "ansässig".
Gruß Andi
ZitatEine Kopie des Schreiben, auf der ich meine Unterschrift geleistet habe, habe ich nicht bekommen.
ZitatEntlassungsverfügung
Hiermit entlasse ich Sie mit Ablauf des xx.xx.2011 aus der Bundeswehr, weil Sie ...... (und dann kommt die Begründung)
Zitat von: KlausP am 03. August 2012, 12:30:19
Bleibt noch die "Kleinigkeit" Ihres KDV-Antrags mit den vorgeschobenenGewissensgründengewissen Gründen.
Zitat von: F_K am 03. August 2012, 12:21:26Zitatwird steht einer Einstellung nichts mehr im Wege!
... nur noch so Kleinigkeiten wie ein erfolgreiches Bewerbungsfahren, Durchsetzen in der Bestenauswahl und verfügbare Stellen ...
Zitat von: Andi am 03. August 2012, 12:14:50Zitat von: schlammtreiber am 03. August 2012, 11:33:43
Die Regelung ist, dass eine erneute Bewerbung erfolgen kann wenn der KDV zurückgezogen wurde.
In vales Fall dürfte es wohl keinen KDV-Antrag gegeben haben.
Gruß Andi
Zitat von: vale am 03. August 2012, 12:07:21
Leider ist es aber so mit meiner Oma. Sie war als kleines Kind Kriegsgefangene in Sibirien.
Zitatwird steht einer Einstellung nichts mehr im Wege!
ZitatAlles klar.
Zitat von: Robin_F am 03. August 2012, 09:58:22Zitat von: wolverine am 03. August 2012, 09:21:02
Ich vermute ´mal Einstellungsbetrug. Mehr weiß sicherlich der Fragesteller.
Hi Leute,
danke erstmal für die Antworten, einige sind sinnvoll und einige nicht![]()
Wie kommen Sie auf Einstellungsbetrug? Ich habe alles (Gerichtsurteil, Aberkennung als Kriegsdienstverweigerer usw.) meiner Bewerbung beigelegt.
Als ich damals quittierte, war dies der schnellste Weg. Habe mit meinem Chef als auch mit Leuten der Stammdienststelle telefoniert und die haben mir damals diesen, als schnellsten, Weg ans herz gelegt. Und ich denke bei Einstellungsbetrug bekommt man kein erneutes datum genannt. Getreu dem Motto: Versuchen Sie uns doch in vier Jahren noch einmal zu verarschen, vielleicht fallen wir dann darauf rein.
Mir geht es eig. auch hauptsächlich darum wie die auf dieses Datum kommen. Kann das vll mit der Strafe zusammenhängen? So nach dem Motto: Das Gericht hat festgelegt das Sie diese Strafein Raten von a´ XEuro pro Monat abbezahlen. Daraus ergibt sich ein Datum was vll. der 13.03.2016 ist. Und das es dann erst bei der BW als erledigt gilt. (Gut daran sollte es aber nicht scheitern, da ich die Auflage vom Gericht es in monatlichen Raten abzuzahlen zweimal wahr genommen habe und dann die Strafe auf einen Schlag bezahlt habe.
Das mit dem Missbrauch des KDV´s halte ich auch für eher unwahrscheinlich, Begründung: Mein damaliger Spieß (HFW) und der Vater eines Bekannten (OLT) haben beide während ihrer "ersten" Dienstzeit per KDV quittiert. Aus beiden sind noch anständige Soldaten geworden![]()
ABER....ich lasse mich gern eines besseren Belehren.
Von Rechtschreibfehlern ist abzusehen, da dass mit dem Handy geschreibe nicht ordentlich funktioniert![]()
Schönes Wochenende!
Grüße
Bobby
Zitat von: schlammtreiber am 03. August 2012, 11:33:43
Die Regelung ist, dass eine erneute Bewerbung erfolgen kann wenn der KDV zurückgezogen wurde.
ZitatInwiefern Antragsdelikt?