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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 03. Dezember 2013, 10:13:04
Zitat von: wolverine am 03. Dezember 2013, 10:06:32
Und Urlaubskarteien werde ja auch nie von vorgesetzten Stellen überprüft .... ::)

Nicht nur die karteikarten, die ganze Urlaubsakte. dazu gehören auch alle genehmigten und abgelehnten Urlaubsanträge. Was ich da schon für Elend gesehen habe, als ich mal den KpFw der 1./- für fast ein Jahr vertreten durfte ...  ::) Nur gut, dass das Elend vor meiner Vertreterzeit verzapft wurde. Aber der Kamerad war ja Oberstaber ...  8)
Autor wolverine
 - 03. Dezember 2013, 10:06:32
Und Urlaubskarteien werden ja auch nie von vorgesetzten Stellen überprüft .... ::)
Autor Hörnchen
 - 03. Dezember 2013, 08:40:58
Zitat von: miguhamburg1 am 03. Dezember 2013, 08:28:30
Für Sie, @ Hörnchen: Ihre Meinung, die Sie hier äußern, ist schlicht Unfug und von keinerlei Sachkenntnis getrübt. Die Soldatenurlaubsverordnung ist eine bindende Vorschrift. Die ist in dieser Frage eindeutig, wie KlausP es beschrieb.

Heute ist der 3.12. Da sollte es in der Einheit des Fragenstellers möglich sein, bis zum Urlaubsbeginn Dienste zu finden, die er zur späteren Freizeitabgeltung ableisten kann. Alle anderen Gedanken hierzu sind vollkommen überflüssig. Ich habe einen Vorgriff auf den nächstjährigen Erholungsurlaub in nun deutlich über 30 Dienstjahren noch nicht erlebt.

Und nochmals, Hörnchen, das ist Unsinn, was Sie da schreiben und es wird durch Wiederholungen nicht richtiger.

Habe weder gesagt das es erlaubt noch richtig ist.
Habe lediglich gesagt das ich es schon selbst mitbekommen habe...

Autor miguhamburg1
 - 03. Dezember 2013, 08:28:30
Für Sie, @ Hörnchen: Ihre Meinung, die Sie hier äußern, ist schlicht Unfug und von keinerlei Sachkenntnis getrübt. Die Soldatenurlaubsverordnung ist eine bindende Vorschrift. Die ist in dieser Frage eindeutig, wie KlausP es beschrieb.

Heute ist der 3.12. Da sollte es in der Einheit des Fragenstellers möglich sein, bis zum Urlaubsbeginn Dienste zu finden, die er zur späteren Freizeitabgeltung ableisten kann. Alle anderen Gedanken hierzu sind vollkommen überflüssig. Ich habe einen Vorgriff auf den nächstjährigen Erholungsurlaub in nun deutlich über 30 Dienstjahren noch nicht erlebt.

Und nochmals, Hörnchen, das ist Unsinn, was Sie da schreiben und es wird durch Wiederholungen nicht richtiger.
Autor Hörnchen
 - 03. Dezember 2013, 08:25:41
Zitat von: Ralf am 03. Dezember 2013, 08:17:38
Eben, dann kann er ja auch einen Dienst vorher machen oder auch während dessen Dienst machen. Und nein, ich kenne das nicht in 24 Jahren Dienstzeit. ich kenne wohl, dass man Soldaten dann Nachbarkompanien angeboten hat, damit sie während dessen UvD machen, weil kein Urlaub mehr zur Verfügung stand.
Ich sehe da nicht wirklich ein problem, mein Mitleid hält sich auch in Grenzen, wenn ich vorher meinen ganzen Urlaub nehme. Ich hab mich vor Versetzungen immer erkundigt, wie viel Urlaub ich mitbringen muss.

Das steht ja auch außer frage, Mitleid gibt es da nicht und klar gibt es genug Dienste die man verrichten kann um an ein paar Tage zu kommen, ich wollte damit lediglich sagen, dass es schon ab und an mal gemacht wird für die letzten Dezember tage auf den EU vom neuen Jahr zuzugreifen. Soll aber auch nicht heißen, dass es der Regelfall ist/ sein sollte.

Autor Ralf
 - 03. Dezember 2013, 08:17:38
Eben, dann kann er ja auch einen Dienst vorher machen oder auch während dessen Dienst machen. Und nein, ich kenne das nicht in 24 Jahren Dienstzeit. ich kenne wohl, dass man Soldaten dann Nachbarkompanien angeboten hat, damit sie während dessen UvD machen, weil kein Urlaub mehr zur Verfügung stand.
Ich sehe da nicht wirklich ein problem, mein Mitleid hält sich auch in Grenzen, wenn ich vorher meinen ganzen Urlaub nehme. Ich hab mich vor Versetzungen immer erkundigt, wie viel Urlaub ich mitbringen muss.
Autor Hörnchen
 - 03. Dezember 2013, 08:12:42
Sorry was vergessen.
Wir reden hier ja nicht über ein paar Wochen, sondern nur über ein oder zwei Tage.
Autor Hörnchen
 - 03. Dezember 2013, 08:09:26
Tut mir leid Kameraden, aber ich muss Sam84 recht geben, Ihr könnt mir nicht erzählen (von den länger gedienten hier), dass Ihr solche fälle nicht auch schon mitbekommen habt.
Also alles schon und gut das es nicht erlaubt/möglich ist, aber es kommt doch auch immer darauf an, ob der Spieß/Chef das absegnet.
Natürlich hat das dann einen fiesen nachgeschmack wenn man dem Spieß erklären muss das man keinen Urlaub mehr hat etc. doch gibt es wie von Sam84 schon bereits gesagt Ausnahmen, bei denen der Spieß/Chef sein GO gibt.
Autor miguhamburg1
 - 03. Dezember 2013, 06:36:46
Unser Gast weiß da schwer Bescheid. Bei ihm werden sicher Spieß und Chef gerne mal ein Dienstvergehen riskieren, damit Landser "Gast XY" mit der Kompanie dennoch Urlaub machen kann.
Autor FoxtrotUniform
 - 02. Dezember 2013, 20:25:04
Jetzt mal ehrlich, bei welchem Arbeitgeber oder welcher Einheit gibt es denn solche Spielchen? Da wird sich schon eine Lösung finden lassen, wie und wo der Dienst verrichtet werden kann. Zur Not in einer anderen Einheit.
Autor sam84
 - 02. Dezember 2013, 15:24:06
Zitat von: wolverine am 02. Dezember 2013, 13:23:37
Da es klar vorschriftswidrig ist kann auch keiner mal "ein Auge zudrücken"; es geht schlicht nicht! Ich sehe aber auch nicht wirklich das Problem: Wer keinen Urlaub (mehr) hat, macht halt Dienst. Irgendein Wachdienst/ UvD/ GvD wird sich schon finden.

Nicht unbedingt. Hat ja nicht mehr jede Einheit eine mil. Wache. Auch UvD/GvD ist nicht überall möglich. Aber zur Not kann er ja Telefondienst machen!  ;)



Zitat von: KlausP am 02. Dezember 2013, 13:32:18
Nee. An der Vorschrift. Wer das Jahr über nicht in der Lage ist sich den Bedarf an Urlaubstage über die Feiertage zum Jahreswechsel aufzusparen, soll eben Dienst schieben.

Das ist richtig. Trotzdem wird/wurden solche Ausnahmen schon gemacht. Damit die "Kanidaten" das mal lernen/lernen sollten ist das dann natürlich nicht der richtige Weg.
Autor KlausP
 - 02. Dezember 2013, 13:32:18
ZitatUnd ein gutes GeZi informiert den Spieß dann das nicht mehr genug Tage für Weihnachten vorhanden sind

Ohne den entsprechenden "Prüfvermerk" meines Urlaubsbearbeiters habe ich als Spieß gar keinen Urlaubsantrag unterschrieben und bei bestimmten "Kandidaten" habe ich die Urlaubsakte stichprobenartig und unregelmäßig geprüft.

ZitatLiegt am Spieß!

Nee. An der Vorschrift. Wer das Jahr über nicht in der Lage ist sich den Bedarf an Urlaubstage über die Feiertage zum Jahreswechsel aufzusparen, soll eben Dienst schieben.
Autor wolverine
 - 02. Dezember 2013, 13:23:37
Da es klar vorschriftswidrig ist kann auch keiner mal "ein Auge zudrücken"; es geht schlicht nicht! Ich sehe aber auch nicht wirklich das Problem: Wer keinen Urlaub (mehr) hat, macht halt Dienst. Irgendein Wachdienst/ UvD/ GvD wird sich schon finden.
Autor sam84
 - 02. Dezember 2013, 13:20:21
Zitat von: Daniel1006 am 02. Dezember 2013, 12:46:59
Ohje, das hoert sich nicht gut an

Liegt am Spieß! Wenn der Urlaub bis ins nächste Jahr genommen wird kann schonmal ein Auge zugedrückt werden. Die Ukks werden ja meist (wenn nicht elektronisch) im nachhinein bearbeitet.

Aber in der Regel geht das natürlich nicht. Der Soldat weiß aber eigtl auch (oder sollte wissen) schon vorher das er die Tage am Ende des Jahres benötigt.
Und ein gutes GeZi informiert den Spieß dann das nicht mehr genug Tage für Weihnachten vorhanden sind  :)
Autor Daniel1006
 - 02. Dezember 2013, 12:46:59
Ohje, das hoert sich nicht gut an