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Zitat von: Tommie am 29. September 2015, 13:32:57...und das haben sie wo vorher erwähnt?Zitat von: Gastname am 29. September 2015, 12:23:00D.h., es werden alle entlassen, die das Lied gehört haben! :-/
Sie sind nicht das hellste Licht auf unserer Torte, was?
Es wurde der Soldat entlassen, auf dessen Handy die entsprechenden Lieder gefunden wurden!
Zitat von: burner71 am 29. September 2015, 15:41:43
MELDEN MACHT FREI UND BELASTET DEN VORGESETZTEN!!!
Zitat von: Gastname am 29. September 2015, 12:23:00D.h., es werden alle entlassen, die das Lied gehört haben! :-/
Zitatkann dazu führen, dass man
Zitat von: Tommie am 29. September 2015, 11:30:49D.h., es werden alle entlassen, die das Lied gehört haben! :-/
Ach ja, schon das Anhören von den falschen (also denen, die auf dem Index stehen!) Liedern der Band "Kategorie C" kann dazu führen, dass man innerhalb weniger Tage die Bundeswehr verlässt! Hat unser Dienststellenleiter hier schon durchgezogen mit Rückendeckung und Schützenhilfe von Rechtsberater, WDA und MAD!
Zitat von: Tommie am 29. September 2015, 11:02:05
Wer sich durch tragen eines T-Shirts der Band "Landser" mit den Inhalten von deren Liedern und deren Gedankengut solidarisiert, zeigt damit eindeutig, dass er nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der FDGO steht!
Zitat von: Interesse 1977 am 29. September 2015, 10:55:47
Im Umkehrschluss müssten dann auch T-Shirts der Marken "Yakuza" oder "Mafia & Crime" auch verboten werden, oder?!
Zitat von: F_K am 29. September 2015, 10:58:27Dann deutlicher (und das ist keine Rechtsberatung):
Ich halte das Tragen von den hier genannten T-Shirts (Yakusa, Mafia oder Band) nicht für strafbar - genauso wenig wie das Tragen von "bunten" Totenköpfen, Vampiren oder Geistern.
Zitat von: F_K am 29. September 2015, 10:44:25
Eine Verurteilung als "kriminellen Vereinigung" macht diese Vereinigung nicht gleich zu einer vom BVG für verfassungswidrig erklärten Partei - da gibt es doch feine Unterschiede