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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatNach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (25) wird ein Kind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (19).
ZitatKinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können nur bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen des §32 Abs. 4 EStG berücksichtigt werden.
[...]Diese besonderen Anspruchsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.