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Autor MMG-2.0
 - 24. Dezember 2019, 11:20:15
Für ein stehendes, sich nicht bewegendes Ziel mag das Aufliegen des Magazins am Boden funktionieren, bei einem Ziel was sich bewegt aber nicht mehr ohne Weiteres. Auch sollte ein Zielen ohne Aufliegen des Magazin schneller geschehen.
Autor chingbum
 - 24. Dezember 2019, 00:27:33
Also ich gebe jetzt auch mal meinen Senf als ansonsten stiller Mitleser dazu: bin wettkampfschießender Großkaliberschütze seit 1989 mit ca. 1500 Schuss Trainingsleistung im Monat, Kurzwaffe, Langwaffe, Flinte und bin zwei- bis dreimal pro Woche auf dem Stand. Im sportlichen Bereich ist mir die Behauptung, das Magazin dürfe beim Anschlag liegend aufgelegt nicht die Unterlage berühren, noch nicht untergekommen, vielmehr wird das verbandsübergreifend und auch international so gehandhabt.

Bei den Streitkräften sehe ich es auch regelmäßig, außer bei der Bundeswehr, die macht es mal wieder anders. Ich bin selbst neulich noch in diese Richtung korrigiert worden. Als Begründung kamen dann diese fraglichen Behauptungen von Störungen usw. Kann ja vielleicht sein. Ich schieße sportlich überwiegend ARs, hab zwar auch ein SL 243 S TAR, das kann aber selbst mit mäßigeren ARs nicht mithalten, aber die ARs entwickeln jeweils keine Störungen beim Aufliegen auf dem Magazin. Allerdings schieße ich auch keine billige Surplus-Mun mit Rollstempel, daher kann ich das nicht genau sagen.
Selbst wenns zu ner Störung käme, würde sie halt beseitigt und fertig. Grundsätzlich ist in der Praxis alles erlaubt, was man begründen kann und die Resultate geben einem recht oder belehren eines Besseren. Da hilft auch kein starres Festhalten an Vorschriften oder liebgewonnenen Gewohnheiten, die auf Nonsens basieren. Das, was die Bundeswehr heute als nSAK schult, ist um Längen besser als das nichtvorhandene Konzept, mit welchem ich vor 25 Jahren ,,geschult" wurde. Dennoch schaffen es immer wieder einzelne Vertreter, Einzelheiten daraus aus dem Kontext zu reißen, zu abstrahieren und zu übertreiben, bis alles Sinnvolle hinfort ist, als ginge es um die Sache an sich. Stattdessen ist das Konzept nur ein Vehikel, um von einer Stufe zur nächsten zu gelangen.

Ich werde das Ganze mal mit meinem 243 S TAR testen und mir mal billige .223 Surplus Mun besorgen und mal ein-, zweihundert Schuss  bei aufgesetztem Magazin abgeben und euch informieren, falls was passieren sollte. Wenn der Leitende das natürlich nicht wünscht, machen wirs alle, wie es gewünscht ist, keine Frage. Aus technischer Sicht ist es aber Quatsch. Bundeswehr eben. Man muss nicht immer alles hinterfragen. Ist ja auch ne Art Wesenstest.😉

In diesem Sinne, frohe Festtage.
c.
Autor wolverine
 - 20. Dezember 2019, 21:51:46
Wieder eins gefunden
Autor Mr. Nobody
 - 22. November 2019, 18:55:52
Das Thema ist sehr differenziert zu betrachten.

Gem. Vorschriftenlage ist es nicht verboten wird aber als möglich Fehlerquelle angegeben, in der Breiten-Ausbildung wird es nicht ausgebildet weil es in der Vorschrift nicht explizit als Anschlag aufgeführt ist.
Weiterhin interessiert es die Ausbilder in der Breitenausbildung nicht über den Tellerrand zu schauen oder sie haben keine Möglichkeit dazu.

Wenn man jetzt mit gesundem Menschenverstand über den Tellerrand schaut wird man feststellen das es selbst bei Waffen mit deutlich schlechteren Magazinen eine sehr weit verbreitet Anschlagsart ist.
Bezogen auf das original G36-Magazin ist durch den "Staubschutz"-Rand eine flächige Auflage auf dem Magazinschacht gegeben der durch Krafteinwirkung von unten noch verstärkt wird, was in meinen Augen und auf Grund meiner Erfahrung das Spiel gegen Null laufen lässt.

Wenn man jetzt noch weiß das viele Vorschriften von technischem Gerät vom Gerätehersteller geschrieben werden oder mind. unter seiner Mithilfe entstehen sollte erkennen das sich ein Hersteller wie HK nicht aus dem Fenster lehnt wenn auch nur in 0,1 % der Fälle die Möglichkeit besteht das bei der Waffenhandhabung ein Problem entsteht.

Die Wahrscheinlichkeit könnte steigen bei Magazinen ohne "Staub"schutzrand wie z.B. PMAG, meine Erfahrungen diesbezüglich sind bisher aber nicht negativ.

Ob man diese Anschlagsart in die Breiten-Ausbildung bringen sollte, lasse ich offen, stelle diese Variante aber selber in der Schiessausbildung von ERFAHRENEN Schützen mit den Vor- und Nachteilen vor.
Autor JeMan
 - 17. November 2019, 17:22:30
Es ist einfach Fakt das das Magazin als Monopod beim liegen DEFINITIV praktikabel ist, wenn man sich nur etwas online informiert wird einem das klar, denn wirklich überall wird das geschrieben oder gelehrt. Warum das so verpönt ist von den äteren Hasen liegt einfach daran das diese aus einer etwas anderen Zeit kommen, man muss aber azkeptieren das das heute nicht mehr gilt. Trotzdem sollte man meistens dem Ausbilder Folge leisten und zuhören wenn er das "nicht so sieht".
Autor Jay-C
 - 16. November 2019, 21:46:29
Um erst mal beim Thema zu bleiben: Magazin auf dem Boden hatte ich situationsbedingt auch schon und auch ich sehe dabei erst mal den positiven Effekt der Stabilität. Negative Auswirkungen in dem Moment: keine. Das waren aber seltene Einzelfälle. Wie das auf die Art im Dauerbetrieb enden würde, keine Ahnung...

Thema "Notvisier":
An der Aussage von @Löwe von Eutin respektive dem Ausbilder ist doch erst mal nichts verkehrt. Nur werden mMn in solchen Aussagen oft wichtige Angaben unterschlagen und in weiteren einfach welche unterstellt...
Bezugnehmend auf die in der BW eingeführten G36 und G36 A1 wäre die Aussage natürlich falsch. Dort sind Kimme und Korn definitiv nicht nutzbar. Trotzdem sind sie vorhanden!
Beim ebenfalls eingeführten G36 A2 trifft die Aussage z. B. aber komplett zu. Das RSA-S Visier sowie die Picatinny-Schiene darunter sind schnell und einfach mit Werkzeug entfernt und damit Kimme und Korn "voll" verwendbar.
Autor funker07
 - 16. November 2019, 15:22:34
Zitat von: HubschrauBär am 16. November 2019, 12:56:41
Diese Notvisier-Legende lässt sich auch einfach nicht totkriegen.
Vielleicht mit diesem Link: https://www.waffenhq.de/specials/g36optik.html
Wird zwar die meisten überzeugen, aber sich nicht so weit/schnell verbreiten wie die diversen Legenden.

Wo wir gerade bei Legenden sind:
Zitat von: Andi am 01. November 2019, 15:46:08
Das Thema ist innerhalb der Bundeswehr abschließend geregelt: Findet nicht statt!
Gibt es dafür eigentlich einen Beleg?

Zitat von: tank1911 am 21. Oktober 2019, 11:51:02
Aus rein technischer Sicht, käme ich zu dem Schluss, dass das "Greifen/ Ziehen am Magazin bei Schussabgabe" eine ähnliche Wirkung hat, wie ein aufgestütztes Magazin plus Rückstoß.
Ich würde annehmen, dass ein Ziehen nach hinten oder unten zu Störungen führen kann, ein gerader Druck, der das Magazin in den Magazinschacht drückt, eher nicht.

Autor HubschrauBär
 - 16. November 2019, 12:56:41
Diese Notvisier-Legende lässt sich auch einfach nicht totkriegen.

Wenn man es dann mit dem Bw-Stumpf irgendwie geschafft hat, das Reflexvisier zu entfernen hätte man ja immer noch das Zielfernrohr statt dieser Kerbe im Kunststoff des Tragebügels.

Am besten ist trotzdem noch die Variante, das ganze abzuschlagen (Klappspaten?). Dann braucht man ohnehin nichts mehr zum zielen, aber vielleicht schießt es ja dann um die Ecke :)
Autor Löwe von Eutin
 - 16. November 2019, 12:17:27
An einem Standort der USH wurde mir gerade erst auf Nachfrage von einem Ausbilder (HptFw) bestätigt, dass die Magazine beim Schießen in liegender Position ruhig den Boden berühren dürfen.

Auch über das "Notvisier" wurde gesprochen, sprich, wenn man die Optik/ den Tragebügel abmontieren würde, hätte man bautechnisch bedingt quasi eine Art "Kimme und Korn" über die man dann zielen könne.
Autor MMG-2.0
 - 04. November 2019, 19:43:40
Warum lese ich immer "Kranplätze müssen verdichtet sein!". XD
Autor schlammtreiber
 - 04. November 2019, 16:24:22
Zitat von: HIFiRE am 01. November 2019, 18:51:03
Außerdem lehrt selbst die Bundeswehr, dass jeder Schütze anders ist.

Damit ist sicher queerness gemeint, nicht Anschlagsarten  ;)
Autor Smokejumper
 - 04. November 2019, 11:15:53
Auf dem Zubehörmarkt werden für einige Magazintypen sogar spezielle Bodenplatten angeboten, um eine größere Auflagefläche bzw. besseren Auflagewinkel zu erzielen (z.B. Magpul Ranger Plate - Originalzubehör für Magpul PMAG Stanag-Magazine, welche bei der US-Armee zugelassen sind).
In Deutschland habe ich dieses Zubehör schon bei Spezialkräften der Polizei (mit AR-Varianten) gesehen.
Autor Jan96
 - 01. November 2019, 18:51:03
Zitat von: Andi am 01. November 2019, 15:46:08
Nein, das war in der Bundeswehr diesbezüglich noch nie so und so wird es auch nie sein. Aber faszinierend was du hier mal wieder für "weltweite" Erfahrung einbringst.
Das Thema ist innerhalb der Bundeswehr abschließend geregelt: Findet nicht statt!

Findet nicht statt weil ,,isso".

Fakt ist, je mehr man dazu liest, stellt man fest, dass es sich hier um eine urban legend handelt, die vielleicht einmal in Zeiten des Vietnamkrieges begründet lag als dir Waffenqualität deutlich schlechter war als heute. Heute ist es wohl nur schwer aus den Köpfen zu kriegen.

ZitatThe bottom line is this: if you have a magazine that doesn't work when pressed against the dirt, ground, concrete or green, green grass, get rid of it.

Es hat tatsächlich nur Vorteile das Magazin aufzulegen. Wenn man schneller und präziser liegend schießen und dabei sein Profil kleinhalten will, dann sollte man die Anschlagsart nutzen. Außerdem lehrt selbst die Bundeswehr, dass jeder Schütze anders ist. Wenn er trifft, wir er schießt ist seine Anschlagsart und Schießgestell sicher nicht schlecht.
Autor HubschrauBär
 - 01. November 2019, 15:58:22


Zitat von: Andi am 01. November 2019, 15:46:08
...
Das Thema ist innerhalb der Bundeswehr abschließend geregelt: Findet nicht statt!

Das bedeutet das Aufstützen auf das Magazin ist in einer Vorschrift ausdrücklich verboten?
Autor Andi
 - 01. November 2019, 15:46:08
Zitat von: F_K am 21. Oktober 2019, 13:16:22
Wie auch immer - jeder ist hier wohl für sich selbst verantwortlich.

Nein, das war in der Bundeswehr diesbezüglich noch nie so und so wird es auch nie sein. Aber faszinierend was du hier mal wieder für "weltweite" Erfahrung einbringst.
Das Thema ist innerhalb der Bundeswehr abschließend geregelt: Findet nicht statt!