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Zusammenfassung

Autor Skepsis
 - 12. März 2023, 23:10:29
Hier noch Link zu Umfrage. Schon sehr interessant, das Ergebnis.

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/umfrage-bundeswehr-wehrpflicht-dienstpflicht-100.html
Autor thelastofus
 - 12. März 2023, 22:18:36
Eine Aussage bei so einer Umfrage abgeben kann man ja immer. Ist immer eine andere Sache wenn man dann plötzlich selbst betroffen ist.

Wenn dann viele feststellen das Sie nach dem Abi nicht ihr Work and Travel machen können oder ähnliches. Hatten wir ja alles schon mal.

Daheim heizungsnah im Wohnzimmer sagt man natürlich "ja" wenn man dann aber selbst betroffen ist wird das Schlupfloch gesucht.
Autor Skepsis
 - 12. März 2023, 21:38:18
Bei MDRfragt gabs eine Umfrage wegen Wehrpflicht – Dienstpflicht. Nicht repräsentativ, aber wissenschaftlich ausgewertet. Ergebnis 2/3 waren für eine Wehrpflicht – Dienstpflicht - ca.25.000 Befragte.
Autor bayern bazi
 - 05. März 2023, 21:38:59
Zitat von: Gast2007 am 05. März 2023, 20:19:19

Ein eher kritischer Artikel vom ZDF zu dem Thema.

so kritisch sehe ich den gar nicht - einige Positionen haben wir hier ja auch schon diskutiert und die letzten Absätze von Henning Otte, treffen ja fast den Eingangskommentar im 1. Fred
Autor Gast2007
 - 05. März 2023, 20:19:19
Dienstjahr, Wehrpflicht: Brauchen wir das?

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/dienstjahr-wehrpflicht-debatte-100.html#xtor=CS5-282

Ein eher kritischer Artikel vom ZDF zu dem Thema.
Autor christoph1972
 - 04. März 2023, 15:32:05
Zitat von: F_K am 03. März 2023, 18:51:14
... bin ja schon froh, dass Nuklearbewaffnung nicht aufgegriffen wurde ... der Sarkasmus fing schon VOR der Dienstpflicht an ...

Tatsächlich? War mir gar nicht bewusst ... Warum selbst thermonukleare Waffen bauen, wenn wir doch die nukleare Teilhabe mit unserem NATO-Partner USA haben ...

Und der Grüne Koalitionspartner möchte sicher keinen nuklear betriebenen Mini-Flugzeuträger, geschweige denn einen konventionell getriebenen Flugzeugträger ... und batterieelektrisch oder als Brennstoffzellenangetrieben gibt es das auch noch nicht ...

Über die lfd. Betriebskosten ganz zu schweigen ... um es auf die Spitze zu treiben, man hätte die Foche sicher zum Schnäppchenpreis - sprich Schrottwert von Brasilien kaufen können, aber das wäre dann wegen der einzuhaltenden Umweltschutzvorschriften ein ewig währendes Drama geworden ... hach ... und die ganze Infrastruktur dahinter ... eine ganze Trägerkampfgruppe neu aufstellen ... mit Flugzeugen und überhaupt ... da schlägt das Herz der Rüstungsindustrie bis zum Hals ...

Frau Präsidentin BAAINBw und der Abt. S wäre sicherlich ganz anders geworden.
Autor F_K
 - 03. März 2023, 18:51:14
... bin ja schon froh, dass Nuklearbewaffnung nicht aufgegriffen wurde ... der Sarkasmus fing schon VOR der Dienstpflicht an ...
Autor thelastofus
 - 03. März 2023, 18:30:04
Ich denke das mit dem Flugzeugträger war bewusst überspitzt dargestellt.

Persönlich befürchte ich ja das ganze ist nur ein "Strohfeuer". Ähnlich wie mit den Pflegekräften für die während der Pandemie geklatscht wurde..

Wenn es irgendwann mal "ausgestanden" ist (wie auch immer) wird man die Bw wieder mit dem freundlichen Desinteresse behandeln wie früher auch.
Autor christoph1972
 - 03. März 2023, 13:03:20
Zitat von: F_K am 02. März 2023, 22:38:52
Solange ein Gesetz in Kraft ist, ist es in Kraft.

Ich sehe nicht mal ansatzweise einen politischen Willen, von keiner Partei, die Mrd 100 - 300 auszugeben - insoweit braucht man auch nicht über Wehrpflicht reden - keine Mittel da.

Eine allgemeine Dienstpflicht ist NOCH abwegiger.

.. aber Flugzeugträger und Nuklearbewaffnung, dass wäre doch etwas, oder?


(Übergang zum Klamauk hoffentlich erkannt?)

Die politische Willensbildung ist für mich ungefähr so standhaft wie Wahlversprechen. Aktuell gut im Land Berlin zu erkennen. Wenn die Not groß genug ist oder wird, dann wird man sich schon an die Wehrpflicht erinnern.

Schon der Wille mehr als 100 Mrd. € ohne Inflationsausgleich bereitzustellen, hat mich leicht verwundert.

Flugzeugträger? Wofür? Es gibt aktuell nicht mal genug voll einsatzbereite EF Typhoon und Tornado, um auch nur ansatzweise, einen ernstgemeinten russischen Lufterstschlag wirksam abzuwehren.

Bwvor man Hirngespinsten nachjagt, wie einem Flugzeugträger für die Ost- oder Nordsee, was militärstrategisch wohl völliger Unsinn ist, dann wohl eher wieder S-Boote und ein paar mehr U-Boote, sollte man sich darauf besinnen, dass der klassiche Schütze mit dem (Sturm-) Gewehr in der Hand, gut ausgebildet und ausgerüstet werden muss, weil sonst nämlich weder Verteidigung noch Eroberung und dauerhafte Sicherung des Territoriums funktionieren.

Erstmal in Grundlagen investieren und diese erhalten als Pflichtaufgabe, bevor man an die Kür denkt und hochkomplexe Systeme beschafft.
Autor thelasofus
 - 03. März 2023, 11:31:10
Zitatei vielen kleineren Feuerwehren war die Quote von "Freiwilligen" zu "Verpflichteten", eher viele "Verpflichtete", die aber meist schon in einer JugendFw angefangen haben und für die die Freistellung einfach ein angenehmer Nebeneffekt war.

Das stimmt leider nicht so ganz. Für die Verpflichtung im Kats war es nötig das die Feuerwehr auch mit einer entsprechenden Komponente eingebunden war. Das waren z.b. ein LF16 TS oder ein SW 2000. Das hat und hatte nicht jede FF. Somit war es meist nur bei der Schwer oder Stützpunktwehr möglich.

Wir hatten z.B. genau 2 Stellen auf dem SW 2000. Diese besetzten 2 "Verpflichtete" aus einer Ortswehr. Aufgrund der Entfernung waren diese nur bei Übungen da oder bei größeren Einsätzen. War natürlich maximal "sinnvoll" aber so war es. Daher gingen viele zum THW oder zum DRK weil es eben in der eigenen Wehr meist nicht möglich war. Wenn die FF nicht eh wie die meisten zu der Zeit "pro Bw" eingestellt war. Zudem musste man für die Verpflichtung schon die abgeschlossene TM Ausbildung haben welche 2 Jahre dauerte.

Daran wird auch immer eine Dienstpflicht in einer BOS scheitern. Man braucht sehr lange um wirkich einsatzfähig zu sein.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 03. März 2023, 06:20:18
Die letzten 20 Jahre wurden nicht wenige Standorte, auch Großstandorte, aufgelassen und mit ihnen auch entsprechende Unterkunftskapazitäten. Seit Jahren haben selbst U25 mancherorts keine Möglichkeit mehr, Kasernenunterkünfte zu bewohnen. Für die Ausbildung bestünde außerdem sowieso eine Pflicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft, so dass sich das schon allein aus infrastrukturellen Gründen nicht mehr auf die Schnelle einführen ließe.
Autor F_K
 - 02. März 2023, 22:38:52
Solange ein Gesetz in Kraft ist, ist es in Kraft.

Ich sehe nicht mal ansatzweise einen politischen Willen, von keiner Partei, die Mrd 100 - 300 auszugeben - insoweit braucht man auch nicht über Wehrpflicht reden - keine Mittel da.

Eine allgemeine Dienstpflicht ist NOCH abwegiger.

.. aber Flugzeugträger und Nuklearbewaffnung, dass wäre doch etwas, oder?


(Übergang zum Klamauk hoffentlich erkannt?)
Autor christoph1972
 - 02. März 2023, 18:28:15
Zitat von: F_K am 01. März 2023, 16:42:30
@ Christoph:

Wehrpflicht ist als AUSNAHME (einer sehr kurzen, abschließenden Liste) definiert.

Lese bitte nach - weder GG noch EMRK erlaubt eine allgemeine Dienstpflicht.

@F_K

das Argument, man könne das GG ändern, hast Du selbst erkannt.

Hinsichtlich der Interpretation der EMRK und deren Durchsetzung vor dem EGMR, bleibt halt die Frage, wie ist der politische Wille zur Wiedereinführung einer Wehrpflicht, in welcher Form auch immer.

Der WissD des DBT stellt auch nur Meinungen und Auffassungen dar. Er ist weder Gesetzgeber noch Judikative, sondern hat eine Beratungsfunktion.

Politik muss eben entscheiden und dann auch zu den getroffenen Entscheidungen stehen und dann auch noch die HHM dafür zur Verfügung stellen. Zumindest scheitert es ja schon am Willen und manchmal auch an den HHM.

Die Infrastruktur der Bundeswehr ist auch gewachsen und nicht von heute auf morgen entstanden. Ja, man konnte auf die vorhandene Infrastruktur der Wehrmacht zurückgreifen, nur war die auch seit 11 Jahren nicht besser oder jünger geworden.

Wille - Entscheidung - Standhaftigkeit - Geld ... daran scheitert im Augenblick eine vernünftige dt. Verteidigungspolitik. Der Wille ist wenigstens ansatzweise da, die Entscheidung halbherzig unter dem Eindruck des russischen Einmarsches getroffen, bei der Standhaftigkeit habe ich derzeit Zweifel und Geld ist zwar da, aber vermutlich nicht absehbar genug, um alle notwendigen Anschaffungen auch zu tätigen.
Autor F_K
 - 01. März 2023, 16:59:01
@ Ralf:

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht es enger, und das GG ist ebenfalls klar in der Aussage.

Ja. GG kann man ändern.

Trennung:

Wie dem auch sei, der vortragen Zweisterner sagte deutlich, dass Eehrpflicht derzeit nicht mil. sinnvoll ist, solange die BW so deutlich unterfinanziert ist - erstmal die 400 Mrd. Euro in die Hand nehmen - DANN kann man über Wehrpflicht reden.
Autor Ralf
 - 01. März 2023, 16:53:04
Es gibt auch andere Lesarten, die stelle ich hier mangels Sachkenntnis unbewertet zur Verfügung.:
Zitat•   verbreitete These: einjähriger Pflichtdienst zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusam­menhalts wäre nicht vom Pflichtarbeitsverbot (Art. 4 Abs. 2 EMRK), einem absoluten Recht gedeckt, da keine der bekannten Ausnahmen (Art. 4 Abs. 3 EMRK) einschlägig ist, insbesondere keine ,,übliche Bürgerpflicht" nach Art. 4 Abs. 3 lit. d) EMRK
•   dagegen spricht: der EGMR legt EMRK-Normen weniger eng aus, wenn es zu einer be­stimmten Frage keine einheitliche Praxis und Überzeugung der Vertragsparteien gibt (Eu­ropean consensus), was hier der Fall ist; dann ist der Beurteilungsspielraum der Staaten (margin of appreciation) größer; hierbei achtet der EGMR insbesondere darauf, ob eine in der Öffentlichkeit rückgebundene parlamentarische Debatte stattgefunden hat, in der vor Gesetzeserlass die unterschiedlichen Interessen effektiv einbezogen und abgewogen wurden.8; zudem betont er, dass die EMRK ein ,,living instrument" ist, die "in light of the notions currently prevailing in democratic states."9, also dynamisch interpretiert werden muss - damit geht es gerade nicht um eine konservierende Auslegung alter Normkon­ sense, wie das BVerfG es für "herkömmlich" iSv Art. 12 Abs. 2 GG explizit in Anlehnung an den historischen Willen des Verfassunggebers aufgrund des NS-Bezugs tut; da­ mit: grds. mehr Spielraum in der EMRK
•   dennoch abschließende Aufzählung in Art. 4 Abs. 3 EMRK; EGMR hat aber betont: ,,Die vier Unterpunkte des Abs. 3 gründen sich ungeachtet ihrer Unterschiedlichkeit auf den Leitgedanken des allgemeinen Interesses, der sozialen Solidarität und auf das, was bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge normal ist."10
•   Damit dürfte der Gehalt der ,,üblichen" Bürgerpflichten nicht festgezurrt sein, sondern auch weiterentwickelbar, was mit in der Hand der Vertragsparteien liegt. Dass der EGMR unter diesen Bedingungen in einem demokratischen Prozess erfolgte und verfahrens­rechtlich rationalisierte Abwägungsentscheidungen akzeptiert, zeigt etwa die Entscheidung zum Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum in Frankreich oder die Befugnis der Vertragsparteien, auf die Verfassung gerichtete Loyalitätsgebote im Einbürgerungsrecht einfordern zu dürfen.11 In dieser Frage besteht in der Literatur aber keine Einigkeit und andere Auffassungen, die sich auf alte Rechtsprechung beruft - die jedoch über ein Vor­ haben wie ein allgemeines Gesellschaftsjahr noch nie entschieden hat.