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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 28. September 2024, 13:17:30
Zitat von: MRBK am 28. September 2024, 12:12:04
Danke für die Antworten. Also hat mich da BaPers angelogen?
Finde das ganze nun etwas schwierig. Also ist in meinen Augen doch ein Nachteil entstanden, richtig?
Was wäre geraten in meiner Situation nun zu tun?
Wieso angelogen?
Und dass du schleunigst mit dem PersFhr reden solltest, wurde ja nun mehrfach angeraten.
Autor LwPersFw
 - 28. September 2024, 13:05:15
Zitat von: Nachtmensch am 28. September 2024, 12:18:44
Welcher Nachteil soll entstanden sein? Man hat keinen Anspruch auf Beförderung.

Keinen Anspruch auf Beförderung, aber auf ermessensfehlerfreies Handeln der Behörden, denn:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,25234.msg751314.html#msg751314

Zitat von: MRBK am 28. September 2024, 12:12:04

Was wäre geraten in meiner Situation nun zu tun?


Es ist mit dem Personalführer zu klären:
+ erfolgt die Beförderung bis spätestens 31.10.2024
und
+ die Planstelleneinweisung zum 01.08.2024 ?

Wenn ja, ist alles gut, da rechtlich nicht mehr möglich ist.

Kann die Planstelleneinweisung nicht mehr zum 01.08.2024 erfolgen, beantragen Sie schriftlich über Ihren Chef die Schadlosstellung, da Sie die unterlassene rechtzeitige Dienstzeitfestsetzung auf 6 Jahre nicht zu vertreten haben.

Dies heilt aber nur den finanziellen Aspekt.

An der verspäteten Beförderung ist nichts zu ändern.

Autor xnos
 - 28. September 2024, 12:48:02
Zitat von: Nachtmensch am 28. September 2024, 12:18:44
Welcher Nachteil soll entstanden sein? Man hat keinen Anspruch auf Beförderung.

Unabhängig vom Anspruch: Nachteile wären die nicht-erhaltenen Amtszulagen, Reputation, Gefühl, dass etwas nicht richtig lief...

Zitat von: MRBK am 27. September 2024, 10:56:59
[...] habe ich auf eigene Faust mit BaPers telefoniert und es wurde festgestellt, dass wohl meine Laufbahn "zu schnell" ging und deswegen ich noch auf Ausbildung stand. Dass ich bereits seit 2 Jahren aber schon auf meinem DP arbeite, wäre wohl für ihn eine fehlende Info gewesen.

Wer weiß, was noch alles in diesem Einzelfall falsch laufen würde oder auch im Allgemeinen?

Ein Kamerad (Reserve) hat zuletzt von BAPers die information erhalten, dass Beförderungsunterlagen "verloren gegangen" seien. Trotz Diensttagen im hohen zweistelligen Bereich erfolgte eine Beförderung schon zweimal nicht. Im neuen Mannschaftsdienstgrad müssten dann auch erneut 24-Diensttage angesammelt werden für die Beförderung zum Fahnenjunker.
Zuletzt hatte ich an einer Informationsveranstaltung auf einem ROA-Modul teilgenommen. Vertreter von BAPers beschrieben auch absurde Konstellationen, dass Beförderungsunterlagen zur falschen Zeit zum falschen Ort geschickt werden könnten oder auch nicht(?), sodass eine Beförderung effektiv dann nicht erfolge und rückwirkend auch nicht möglich sei, usw. Als ob sowas völlig normal wäre.
Tut mir leid, aber ich kann da nur mit dem Kopf schütteln, wenn Teile der Personalführung so arbeiten.

Zitat von: MRBK am 28. September 2024, 12:12:04
Was wäre geraten in meiner Situation nun zu tun?

Mein Ratschlag: Beschwerde an Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. Dann wird das immerhin vollständig aufgearbeitet und du kriegst Klarheit.
Autor Nachtmensch
 - 28. September 2024, 12:18:44
Welcher Nachteil soll entstanden sein? Man hat keinen Anspruch auf Beförderung.
Autor MRBK
 - 28. September 2024, 12:12:04
Danke für die Antworten. Also hat mich da BaPers angelogen?
Finde das ganze nun etwas schwierig. Also ist in meinen Augen doch ein Nachteil entstanden, richtig?
Was wäre geraten in meiner Situation nun zu tun?
Autor Ralf
 - 27. September 2024, 17:38:18
Um das noch zu ergänzen: bzw. ohne Wirkung bis Ende Oktober.
Autor LwPersFw
 - 27. September 2024, 17:31:43
Zitat von: MRBK am 27. September 2024, 10:56:59

und in den nächsten Wochen rückwirkend zum 1.8. zum OF Befördert werde.


Eine rückwirkende Beförderung ist nicht zulässig und wird nicht erfolgen. § 42 Abs 3 i.V.m. § 41 Abs 2 SG

Nur eine rückwirkende Planstelleinweisung ist möglich. § 49 Abs 2 BHO

Damit also zumindest die Planstelleneinweisung zum 01.08.2024 zulässig ist, müsste die Beförderung spätestens m.W.v. 01.10.2024 ausgesprochen werden.

Das ist nächsten Dienstag...


Autor F_K
 - 27. September 2024, 12:23:15
Danke für die Info.

Ja, manche Dinge sollte man ggf. (auch) prüfen.
Autor MRBK
 - 27. September 2024, 10:56:59
Zitat von: Ralf am 27. September 2024, 09:25:30
BAPersBw, deswegen frage ich ja, ob du darauf eine Antwort weißt.
Zitat von: F_K am 27. September 2024, 10:00:28
Also: Anfrage an BAPers, ggf. Antrag auf Festsetzung volle Dienstzeit (als Reminder).
Kleiner Nachtrag: Auch wenn es vom Pers meist (leider) so kommuniziert wird, habe ich auf eigene Faust mit BaPers telefoniert und es wurde festgestellt, dass wohl meine Laufbahn "zu schnell" ging und deswegen ich noch auf Ausbildung stand. Dass ich bereits seit 2 Jahren aber schon auf meinem DP arbeite, wäre wohl für ihn eine fehlende Info gewesen. Aktueller DZE wäre am 31.7.25 gewesen und deswegen wäre ich auch erst am 31.1.25 bei ihm aufgepoppt.
Am Ende wird das nun so geklärt, dass ich "offiziell" auf den DP komme und in den nächsten Wochen rückwirkend zum 1.8. zum OF Befördert werde.

Manchmal muss man sich dann doch eben selbst um Dinge kümmern, die eigentlich ja auch der Pers hätte(oder müssen) machen können.
Autor F_K
 - 27. September 2024, 10:00:28
Also: Anfrage an BAPers, ggf. Antrag auf Festsetzung volle Dienstzeit (als Reminder).
Autor Ralf
 - 27. September 2024, 09:25:30
Zitat von: MRBK am 27. September 2024, 09:06:49
Zitat von: Ralf am 26. September 2024, 17:49:33
Die Frage die du stellen solltest ist, warum du dann noch nicht auf die volle Zeit festgesetzt bist.
Das frage ich mich tatsächlich auch. Wie wird das gehandhabt, müsste ich nicht eigentlich schon nach beenden der Laufbahnprüfung und dem sitzen auf dem Dienstposten die volle Zeit festgesetzt bekommen?
Wer stoßt das an? BaPers? Pers?

BAPersBw, deswegen frage ich ja, ob du darauf eine Antwort weißt.
Autor MRBK
 - 27. September 2024, 09:06:49
Zitat von: Ralf am 26. September 2024, 17:49:33
Die Frage die du stellen solltest ist, warum du dann noch nicht auf die volle Zeit festgesetzt bist.
Das frage ich mich tatsächlich auch. Wie wird das gehandhabt, müsste ich nicht eigentlich schon nach beenden der Laufbahnprüfung und dem sitzen auf dem Dienstposten die volle Zeit festgesetzt bekommen?
Wer stoßt das an? BaPers? Pers?

Zitat von: F_K am 27. September 2024, 08:16:47
Frage:

Läuft ein (gerichtliches) Disziplinarverfahren?
Nein, ganz im Gegenteil, bisher nur positiv aufgefallen. Beurteilung passt, förmliche etc. schon erhalten usw.

Autor F_K
 - 27. September 2024, 08:16:47
Frage:

Läuft ein (gerichtliches) Disziplinarverfahren?
Autor Nachtmensch
 - 26. September 2024, 19:55:36
Zitat von: MRBK am 26. September 2024, 15:09:29
Durch diese Regelung habe ich mittlerweile bereits 2 Monate Laufbahnnachteile, obwohl alle erforderlichen Lehrgänge abgeschlossen sind und ich seit 2 Jahren auf meinem Dienstposten sitze.
Welche Nachteile meinst du? Ich kann da keine erkennen.
Autor Ralf
 - 26. September 2024, 17:49:33
Die Frage die du stellen solltest ist, warum du dann noch nicht auf die volle Zeit festgesetzt bist.