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Zusammenfassung

Autor Steve87
 - Heute um 10:36:54
Aktueller Sachstand nach Rücksprache mit dem Bearbeiter:
Alle aktuellen Ruhensregler müssen einzeln im System angefasst werden.
Zusätzlich wir vorher der Abgleich für 2024 gemacht - wurde zu viel oder zu wenig gezahlt.
Erst dann wird der Datensatz entsprechend angepasst. Die Nachzahlung für 01/25 - XX/25 kann unter
Umständen auch erst später gezahlt werden.
Autor LwPersFw
 - Heute um 10:31:27
Zitat von: SiToBuJoMi am Heute um 09:58:57Ich wurde da nicht drauf hingewiesen ...


Dabei ist ja zu beachten seit wann dies relevant ist :  https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=755967

Dessen ungeachtet sind nun fast 2 Monate seit Veröffentlichung des Gesetzes mit den entsprechenden Änderungen vergangen.

Das Rückzahlungen in der Umsetzung etwas dauern... kann man akzeptieren.

Wenn aber jetzt noch Neufälle nach altem Recht behandelt werden würden - m.E. nicht.



Autor SiToBuJoMi
 - Heute um 09:58:57
Zitat von: Steve87 am Heute um 07:49:27Somit wäre der Einbehalt zum jetzigen Zeitpunkt auch schon rechtswidrig. Ich gehe aber davon das man sich da mit zu wenig Zeit für die Bearbeitung aus rausreden wird.

Ich werde es sehen...ich hatte vor zwei Wochen eine Telefonat mit dem BVA Kiel. Da habe ich angezeigt das ich im öd arbeiten werde. Ich würde da nicht drauf hingewiesen ..auch würde ich vom bfd damals nicht über eine ruhensregelung unterrichtet. Das habe ich gestern durch Zufall gelesen.
Autor Steve87
 - Heute um 07:49:27
Somit wäre der Einbehalt zum jetzigen Zeitpunkt auch schon rechtswidrig. Ich gehe aber davon das man sich da mit zu wenig Zeit für die Bearbeitung aus rausreden wird.
Autor LwPersFw
 - Heute um 07:31:15
Zitat von: SiToBuJoMi am 29. April 2025, 23:21:38Bin gespannt...ich fange ab 01.05. im Jugendamt an. Werde am 30.05. sehen was auf dem Konto landet.
Wenn die ruhensregelung greifen würde würde ich nur noch das Geld vom öd bekommen  ???

Die Ruhensregelung wurde ja vom BVA umgesetzt.
Da diese seit 01.01.2025 keine Anwendung mehr findet (Ausnahme: DU ohne WDB), müssen Sie dem BVA auch keine Einkünfte mehr mitteilen.
Demzufolge darf es auch zu keiner Anrechnung kommen. Wenn doch, wäre es rechtswidrig.



Autor Steve87
 - Heute um 06:49:04
BVA Kiel hat dem neuen Gesetzt noch keine Beachtung geschenkt. In Stuttgart scheint die Umsetzung schon zu erfolgen.
Autor SiToBuJoMi
 - 29. April 2025, 23:21:38
Bin gespannt...ich fange ab 01.05. im Jugendamt an. Werde am 30.05. sehen was auf dem Konto landet.
Wenn die ruhensregelung greifen würde würde ich nur noch das Geld vom öd bekommen  ???
Autor T.
 - 22. April 2025, 07:22:17
Guten Morgen :)

Also die BVA Strausberg hat schon Infoschreiben rausgeschickt.

Wirklich komisch, dass das jede BVA anders handhabt :D
Autor didi62
 - 17. April 2025, 12:44:57
Zitat von: LwPersFw am 10. April 2025, 07:26:27Es wird auch bei SaZ nichts mehr ruhend gestellt, da die alte Regelung des § 53 Absatz 9 SVG zum 31.12.2024 ersatzlos entfallen ist.

Nehmen Sie Kontakt mit dem BVA auf und fragen Sie wie die Rückzahlung der seit 01.01.2025 einbehaltenen Beträge erfolgt.


Das ist jetzt nicht gerade Zielführend wenn jetzt jeder anruft. Wann sollen wir denn die Zahlungen vornehmen, wenn nur noch telefoniert wird.
Autor KlausP
 - 17. April 2025, 06:35:10
Beamtenmentalität, nichts weiter. Erste Frage, wenn ein Vorgang auf den Tisch kommt: "Warum bin ich nicht zuständig?"
Autor LwPersFw
 - 17. April 2025, 06:00:05
Zitat von: M.F. am 16. April 2025, 18:11:56Die Generalzolldirektion in Düsseldorf hat gemeint, es fehlen noch die Durchführungsanweisungen zum Gesetz. Erst dann werden die betroffenen informiert 🧐

Meine persönliche Meinung:

nicht sachgerecht

Warum ?

Hier soll ja keine neue Leistung gewährt werden, für die ggf. bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die der Regelung bedürfen...

Der Gesetzgeber hat "nur" eine bisherige gesetzliche Vorgabe ersatzlos abgeschafft (die eine Ausnahme ist klar im Gesetz definiert).

Und aus der nun seit 01.01.2025 gelten Gesetzeslage ergibt sich eindeutig:

+ jede Anrechnung hat nicht mehr stattzufinden (einzige Ausnahme: DU ohne WDB)

+ seit 01.01.2025 angerechnete Beträge sind auszuzahlen

Dafür benötigt niemand Durchführungsbestimmungen.

Einfach tun...


Autor M.F.
 - 16. April 2025, 18:11:56
Die Generalzolldirektion in Düsseldorf hat gemeint, es fehlen noch die Durchführungsanweisungen zum Gesetz. Erst dann werden die betroffenen informiert 🧐
Autor T.
 - 16. April 2025, 06:35:32
Guten Morgen :)

Hat schon jemand was von der BVA München gehört? :)
Autor mm8
 - 10. April 2025, 09:12:40
Ich hab jetzt mit dem BVA telefoniert. Es ist tatsächlich so. Es gehen demnächst Schreiben raus und dann wird es so wie es aussieht zum 01.01.2025 rückwirkend Zahlungen geben. Das ist echt ein Hammer... Vielen Dank für die Info und die prompte Antwort.
Autor LwPersFw
 - 10. April 2025, 07:26:27
Es wird auch bei SaZ nichts mehr ruhend gestellt, da die alte Regelung des § 53 Absatz 9 SVG zum 31.12.2024 ersatzlos entfallen ist.

Nehmen Sie Kontakt mit dem BVA auf und fragen Sie wie die Rückzahlung der seit 01.01.2025 einbehaltenen Beträge erfolgt.