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Wegfall der allgemeinen Hinzuverdienstgrenzen für Versorgungsempfänger

Begonnen von LwPersFw, 02. Juni 2024, 16:38:41

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LwPersFw

Zitat von: M.F. am 16. April 2025, 18:11:56Die Generalzolldirektion in Düsseldorf hat gemeint, es fehlen noch die Durchführungsanweisungen zum Gesetz. Erst dann werden die betroffenen informiert 🧐

Meine persönliche Meinung:

nicht sachgerecht

Warum ?

Hier soll ja keine neue Leistung gewährt werden, für die ggf. bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die der Regelung bedürfen...

Der Gesetzgeber hat "nur" eine bisherige gesetzliche Vorgabe ersatzlos abgeschafft (die eine Ausnahme ist klar im Gesetz definiert).

Und aus der nun seit 01.01.2025 gelten Gesetzeslage ergibt sich eindeutig:

+ jede Anrechnung hat nicht mehr stattzufinden (einzige Ausnahme: DU ohne WDB)

+ seit 01.01.2025 angerechnete Beträge sind auszuzahlen

Dafür benötigt niemand Durchführungsbestimmungen.

Einfach tun...


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Beamtenmentalität, nichts weiter. Erste Frage, wenn ein Vorgang auf den Tisch kommt: "Warum bin ich nicht zuständig?"
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

didi62

Zitat von: LwPersFw am 10. April 2025, 07:26:27Es wird auch bei SaZ nichts mehr ruhend gestellt, da die alte Regelung des § 53 Absatz 9 SVG zum 31.12.2024 ersatzlos entfallen ist.

Nehmen Sie Kontakt mit dem BVA auf und fragen Sie wie die Rückzahlung der seit 01.01.2025 einbehaltenen Beträge erfolgt.


Das ist jetzt nicht gerade Zielführend wenn jetzt jeder anruft. Wann sollen wir denn die Zahlungen vornehmen, wenn nur noch telefoniert wird.

T.

Guten Morgen :)

Also die BVA Strausberg hat schon Infoschreiben rausgeschickt.

Wirklich komisch, dass das jede BVA anders handhabt :D

SiToBuJoMi

Bin gespannt...ich fange ab 01.05. im Jugendamt an. Werde am 30.05. sehen was auf dem Konto landet.
Wenn die ruhensregelung greifen würde würde ich nur noch das Geld vom öd bekommen  ???

Steve87

BVA Kiel hat dem neuen Gesetzt noch keine Beachtung geschenkt. In Stuttgart scheint die Umsetzung schon zu erfolgen.
Beamter im mittleren technischen Dienst

LwPersFw

Zitat von: SiToBuJoMi am 29. April 2025, 23:21:38Bin gespannt...ich fange ab 01.05. im Jugendamt an. Werde am 30.05. sehen was auf dem Konto landet.
Wenn die ruhensregelung greifen würde würde ich nur noch das Geld vom öd bekommen  ???

Die Ruhensregelung wurde ja vom BVA umgesetzt.
Da diese seit 01.01.2025 keine Anwendung mehr findet (Ausnahme: DU ohne WDB), müssen Sie dem BVA auch keine Einkünfte mehr mitteilen.
Demzufolge darf es auch zu keiner Anrechnung kommen. Wenn doch, wäre es rechtswidrig.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Steve87

Somit wäre der Einbehalt zum jetzigen Zeitpunkt auch schon rechtswidrig. Ich gehe aber davon das man sich da mit zu wenig Zeit für die Bearbeitung aus rausreden wird.
Beamter im mittleren technischen Dienst

SiToBuJoMi

Zitat von: Steve87 am Heute um 07:49:27Somit wäre der Einbehalt zum jetzigen Zeitpunkt auch schon rechtswidrig. Ich gehe aber davon das man sich da mit zu wenig Zeit für die Bearbeitung aus rausreden wird.

Ich werde es sehen...ich hatte vor zwei Wochen eine Telefonat mit dem BVA Kiel. Da habe ich angezeigt das ich im öd arbeiten werde. Ich würde da nicht drauf hingewiesen ..auch würde ich vom bfd damals nicht über eine ruhensregelung unterrichtet. Das habe ich gestern durch Zufall gelesen.

LwPersFw

Zitat von: SiToBuJoMi am Heute um 09:58:57Ich wurde da nicht drauf hingewiesen ...


Dabei ist ja zu beachten seit wann dies relevant ist :  https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=755967

Dessen ungeachtet sind nun fast 2 Monate seit Veröffentlichung des Gesetzes mit den entsprechenden Änderungen vergangen.

Das Rückzahlungen in der Umsetzung etwas dauern... kann man akzeptieren.

Wenn aber jetzt noch Neufälle nach altem Recht behandelt werden würden - m.E. nicht.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Steve87

Aktueller Sachstand nach Rücksprache mit dem Bearbeiter:
Alle aktuellen Ruhensregler müssen einzeln im System angefasst werden.
Zusätzlich wir vorher der Abgleich für 2024 gemacht - wurde zu viel oder zu wenig gezahlt.
Erst dann wird der Datensatz entsprechend angepasst. Die Nachzahlung für 01/25 - XX/25 kann unter
Umständen auch erst später gezahlt werden.
Beamter im mittleren technischen Dienst

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