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Zusammenfassung

Autor F_K
 - Heute um 16:15:00
Mit ÖPNV?
Autor ChrisHBD
 - Heute um 10:47:23
@LwPersFw: Das ist Hilfreich. Mit einer Fahrzeit ohne Stau von 1 Std. 15 min. wäre ich ja im o.g Bereich.
Ich bedanke mich für die Hilfe :)
Autor LwPersFw
 - 15. Juli 2025, 15:16:53
Es wäre zu prüfen ob der zuständige Kdr dies bestätigen würde...

C-2213/28

"913. Bei einer Entfernung von mehr als 100 km ist die Feststellung des räumlichen Zusammenhangs
grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, Bedienstete benötigen für die Hin- und Rückfahrt
zwischen der Dienststätte und der Wohnung mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln nicht
mehr als drei Stunden und sind nicht mehr als 12 Stunden von ihrer Wohnung abwesend."


"914. Für das Vorliegen der Voraussetzungen für den räumlichen Zusammenhang ist auch maßgebend, dass

• das Erreichen der Dienststätte zur pünktlichen Wahrnehmung des Dienstes – auch bei unregelmäßigen Dienstzeiten – von der Wohnung aus ständig und uneingeschränkt möglich ist,
• die Wohnung nicht in solcher Entfernung zur Dienststätte liegt, dass zur Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben ein auch nur gelegentliches Übernachten am Dienstort notwendig ist, sowie
• das arbeitstägliche Zurücklegen der Strecke von der Wohnung zur Dienststätte und zurück auf Dauer nicht zu einer die Dienstleistung beeinträchtigenden körperlichen Belastung führen darf;
  hierbei ist auch die Gefährdung durch regelmäßig oder jahreszeitlich bedingte ungünstige Verkehrsverhältnisse einzubeziehen."


Autor F_K
 - 15. Juli 2025, 10:01:01
Ggf. Mietverhältnis VOR dem Dienstverhältnis gehabt?

Im übrigen auf "Wording" achten - die Wohnung wird ja "anerkannt", aber eben im Rahmen von Trennungsgeld ggf. nicht berücksichtigt - aus genannten Gründen.
Autor ChrisHBD
 - 15. Juli 2025, 09:31:58
Guten Tag werte Damen und Herren.

Ich habe, leider, ein Anliegen welches dem ähnelt worum es hier geht/ging.
Ich hoffe sehr das sie mir helfen können.

Ich möchte es kurz machen:
Ich bin seit 2006 beim Bund. 2010 raus - 2015 wieder rein.
2017 eigene Wohnung bezogen.
2015 - 2021 verbleib an einem Standort (ohne das die Wohnung anerkannt wurde).
2021 - 20xx versetzt an neuen Standort (Wohnung anerkennung wurde abgelehnt).

Nun werde ich in absehbarer Zeit an einen Neuen Dienstort verstezt. Nun möchte ich natürlich noch bevor das geschieht die Wohnung anerkennen lassen.
Laut Vorschrift in GAIP ist der verlinkte "Maps-Dienst" zu nutzen.
Dort Beträgt die Wegstrecke von Wohnung -> Standort 118km.
Aufgrund dieser Tatsache - nicht anerkennung der Wohnung.

Alle meine Kameraden haben allerdings eine Wohnung anerkannt bekommen (keine Kinder, nicht verheiratet etc.) obwohl sie noch weiter vom Standort weg wohn(t)en als ich.

Ich möchte betohnen das es mir NICHT(!!!) ums Trennungsgeld geht. Es geht mir lediglich um das anerkennen der Wohnung.

Ich habe mir die GAIP komplett durchgelesen und bin mir, was die Entfernung, Zumutbarkeit etc., betrifft im klaren.
Ich frage mich aber nur warum einige das geschafft haben, obwohl die Entfernung größer war als meine.

Ich würde mich freuen wenn sie vllt. einen Tipp haben oder mich aufklären könnten.

Bis dahin, einen angenehmen Dienstag.

Mfg
Chris



Autor wolverine
 - 22. November 2021, 20:55:20
Zitat von: Hades am 18. November 2021, 19:38:59
1. Habe ich den Mietvertrag von meinen Eltern auf mich umschreiben lassen, da die sich eine neue Wohnung gesucht haben. ( ist eine Umschreibung dafür ausreichend , bin ja jetzt Hauptmieter )

Zitat von: Hades am 22. November 2021, 20:18:48
Naja, um mich als Hauptmieter eintragen zu lassen muss mein Vermieter zustimmen, hat er nicht.
:-[
Autor wolverine
 - 22. November 2021, 20:52:57
Sie müssen mir gar nichts erklären. Aber wenn Sie jetzt diese neue Wohnung mieten und nicht versetzt werden, werden Sie auch kein TG bekommen. Sie haben dann aber die Wohnung am Bein! Man sollte eine Wohnung mieten weil man dort leben möchte und keinesfalls nur, um evtl. TG zu beziehen. So klingen leider einige Ihrer Beiträge für mich. Auch mit TG macht man mit der Pendelei meistens Miese. Das TG mindert nur den Verlust. Von Zeit auf der Straße, Ärger und Stress rede ich noch gar nicht.
Und: eigentlich sollten Sie für genau solche Fragen Ansprechpartner im Verband haben. Spieß, Perser, ReFü ... mit der Klärung der Versetzungssituation könnte man das gleich mit ansprechen. Der sollte auch die persönlichen Verhältnisse besser kennen, was hier bei keinem der Fall ist. Dann kommt es auch nicht zu bösen Überraschungen am Ende.
Autor Hades
 - 22. November 2021, 20:18:48
Naja, um mich als Hauptmieter eintragen zu lassen muss mein Vermieter zustimmen, hat er nicht. Somit versuche ich es jetzt so. Meine Auskunft bezüglich Versetzung ist ungewiss, da laut BaPers der Dp in meiner neuen Einheit frei wurde, aber der Soldat kurzfristig verlängert hat und jetzt erstmal geprüft wird ob es doch klappt oder nicht.
Autor wolverine
 - 22. November 2021, 19:18:40
Zweimal. Und in beiden Themen wird sowohl im April 21 und im November 20 geschrieben, dass ein Vertrag als Hauptmieter ausreicht. Was mich aber stutzig macht ist, dass Sie hier mit der Aussage beginnen, die Wohnung Ihrer Eltern übernehmen zu wollen, die 60 km vom neuen Dienstort entfernt ist.
Jetzt geht es wohl um eine ganz andere Wohnung und die Versetzung ist fraglich, jedenfalls noch nicht bekannt.
Was ist denn, wenn Sie jetzt diese Wohnung mieten und melden und dann nicht versetzt werden oder 500 km weit weg?
Dass Sie damit schon seit November 20 rumtun und weder in Ihrer  Einheit nach konkreten Auskünften gefragt, noch irgendetwas veranlasst haben, empfinde ich zumindest merkwürdig.
Autor Hades
 - 22. November 2021, 19:04:26
Mh, ja, vergessen dass ich schonmal ein Beitrag geposted hatte darüber. Aber wie gesagt habs mir durchgelesen. Nichts desto trotz steht nirgends ob für die Anerkennung die Unterschrift und der Mietvertrag reicht oder genanntes plus Einzug.
Autor KlausP
 - 22. November 2021, 18:52:03
Ewig grüßt das Murmeltier ...  ::)
Autor wolverine
 - 22. November 2021, 18:47:20
Drehen wir uns nicht irgendwie seit einem Jahr im Kreis?  ???
Zitat von: wolverine am 19. April 2021, 17:03:26
Hatten wir das nicht hier schon einmal? ???
Autor Hades
 - 22. November 2021, 17:51:11
Hatte mir das jetzt mal durchgelesen. Und such selber researchiert. Ob ich versetzt werde steht noch nicht fest lt. PersFw und daher noch Zeit für eine Wohnung zu suchen um sie anerkennen zu lassen.
Nun hab ich die Chance einen vorzeitigen Mietvertrag zum 01.01.22 zu unterschreiben. Laut zivil recht, ist er mit Unterschrift gültig (muss auch kein Datum beinhalten). Ist dies auch militärisch so? Oder erst mit Einzug. Weil die wohnung ist perfekt, günstig und die chance will ich mir nicht entgehen lassen. Befürchte nur dass die Wohnung aufgrund des Einziehdatums nicht anerkannt wird.
Autor Ryuuma
 - 19. November 2021, 12:52:52
@Hades Das kann Ihnen hier kaum jemand sagen. Alles von 1 Tag bis nie  ;)

Hatte die Anerkennung/Berücksichtigung vor kurzem auch erst beantragt, was sehr zügig geklappt hat.
Donnerstags abgegeben.
Montags zurückbekommen.

Neben dem Mietvertrag wird noch eine Meldebescheinigung benötigt sowie eine Unterschrift vom Kdr, wenn Dienstort und Wohnung mehr als 50km entfernt voneinander liegen.
Um Letzteres hat sich bei mir der Pers gekümmert (nachfragen). Sie haben bei einer Annahme des Antrags eine Anerkennung sowie berücksichtigungsfähige Wohnung, was erst bei der nächsten Personalmaßnahme (Heirat/Versetzung) "in Anspruch" genommen werden kann.
Autor Hades
 - 18. November 2021, 22:43:42
Ja, werde ich mir mal durchlesen als Abendlektüre.
Wie lange dauert bis der Antrag durchgeht? Wenn ich den z. B. Montag stelle, wann ist diese anerkannt? Und benötige ich nur den Mietvertrag?