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Autor Spezi1980
 - 13. Dezember 2006, 18:13:26
Dummerweise reicht schon der Dienstgrad StUffz um genug Geld zu bekommen und somit keinen Anspruch mehr zu haben. Wie lange wohnt ihr schon zusammen ? wenn es mehr als 1 jahr ist zählt ihr leider als bedarfsgemeinschaft und das geld deines freundes wird mit angerechnet. ihr solltet vielleicht mal zum sozioalberater deines freundes gehen vielleicht kann der euch helfen.
Autor schlammtreiber
 - 13. Dezember 2006, 15:19:48
Zitat von: Daniellé am 13. Dezember 2006, 15:06:27
.. wenn sich alle aufregen nutzts ja auch nichts..

Bitte nicht falsch verstehen: es regt sich niemand über Dich auf, sondern nur über die inakzeptable Situation.

Zitat.. und ich bin auch nicht sterbenskrank.. wird schon wieder besser kommt nur leider immer wieder.. ich bedanke mich nochmal..

Gute Besserung!
Autor Daniellé
 - 13. Dezember 2006, 15:06:27
Was soll ich noch schreiben...? ich weiß nicht was ich machen kann wenn die ämter mir alles verweigern... ja arbeiten.. wir wissen ja wie gut der arbeitsmarkt is und ich müsste über 400€ verdienen damit ich versichert werde.. also ich denke das kann wiklich geclosed werden.. wenn sich alle aufregen nutzts ja auch nichts.. ich hätte ihm ja auch einfach glauben können was die versicherung angeht... hab hier gefragt, weil nicht allzu verlässlich mein lieber freund...und ich hole mir gerne mehrere meinungen ein.. und ich bin auch nicht sterbenskrank.. wird schon wieder besser kommt nur leider immer wieder.. ich bedanke mich nochmal.. mein freund is übrigens kein hohes tier.. der verdienst liegt trotzdem zu weit oben, wäre er ein hohes tier könnt ich mich wohl privat verischern.. nur sind mehrere faktoren das es dazu grad nicht reicht...

lg und schluß hier
Autor schlammtreiber
 - 13. Dezember 2006, 14:18:54
Zitat von: StOPfr am 13. Dezember 2006, 14:07:24
Ich rate wirklich noch einmal nachdrücklich dazu, dass Du Dich beraten lässt. Mach das bitte!

Ich kann das nur dick unterstreichen! Hol eine zweite Meinung von einem anderen Amt (z.B. Sozialamt) ein, das KANN so einfach nicht korrekt sein.

Im Grunde ist Anspruchslosigkeit und Duldsamkeit ja löblich, aber man kann es auch übertreiben. Und übertrieben wäre es, wegen unflexibler Beamter mitten in Mitteleuropa nicht zum Arzt gehen zu können!

(mannmannmann, in Afghanistan karren deutsche Soldaten garantiert unversicherte Afghanen zu Bundeswehrärzten, während daheim... ich mal mir das nicht weiter aus...)
Autor madu
 - 13. Dezember 2006, 14:17:31
ist leider doch so.... >:(
wenn ich mich nicht irre, so reicht es bei einer "bedarfsgemeinschaft" (grässliches wort) schon aus, wenn insgesamt 1.500€ brutto verdient wird...,
wenn dann noch die wohnung 1 qm zu groß ist, der der qm-preis 2,5 cent über dem limitt liegt, dann gute nacht...
Autor StOPfr
 - 13. Dezember 2006, 14:07:24
Zitat von: Daniellé am 13. Dezember 2006, 12:24:56
aber sicher bin ich gemeldet...

Das wollte ich nicht anzweifeln, nur hörte sich das Verhalten des Amtes/der Ämter so völlig unmöglich an...

Die dicke Keule, die schlammtreiber rausholt, ist wohl mehr als berechtigt. Da muss man einfach stinksauer werden; Dein Problem ist nämlich nicht gelöst...

Zitat von: Daniellé am 13. Dezember 2006, 12:24:56
...und damit muss ich dann halt warten bis wirs bezahlen können oder ich nen job bekomme in dem ich auch krankenversichert werde...

Was ist, wenn das länger dauert??? Vom abwarten auf bessere Zeiten wirst Du nicht gesund.
Ich rate wirklich noch einmal nachdrücklich dazu, dass Du Dich beraten lässt. Mach das bitte!

Die Antwort auf Deine Eingangsfrage magst Du bekommen haben; es ist nicht die Hilfe die Du brauchst.

Autor schlammtreiber
 - 13. Dezember 2006, 13:37:20
Ich reg mich gleich tierisch auf, ganz ohne Kaffee!!!!!!!!


Weil der FREUND (nix Ehemann, nix eingetragene Lebensgemeinschaft) angeblich zuviel verdient (was zur Hölle ist sein Dienstgrad? Oberst aufwärts?? "zuviel" sagen die...) wird die Beihilfe zur Krankenversicherung verweigert? Höllekruzifixnochamal geht´s den Leuten noch gut?!?!?!? Da kann man ja jedem geschlechtsfähigen Menschen gleich ein G´spusi in Lohn und Brot andichten, oder?

"Sachen se mal, heb ich sie nich jestern uff der Leopoldstraße mit die jeile Blondine flirten sehn? Datt is doch sicher watt jeworden, ne? Und die truch Armani, ne wahr? Nu, damit jibbet nicht mehr... juten Tach noch."

Alter Falter, da hat der Amtsschimmel aber wieder mal kräftig was fallen lassen! Was sagt man solchen Leuten? "Vielsten verbindlichen, und geh aussterben du Arsch!"???

>:(  >:(  >:(  >:(  >:(  >:(  >:(
Autor Daniellé
 - 13. Dezember 2006, 12:24:56
aber sicher bin ich gemeldet...

also das arbeitsamt sagt mir wegen der krankenversicherung muss ich zum job-center, und das job center sagt ups, ihr lebensgefährte verdient aber gut und mite bezahlen sie auch zu viel, da das gehalt vom lebensgefährten angerechnet wird müssten sie eigentlich genug haben und haben keine ansprüche auf unterstützung, da müssten sie sich schon selbst versichern...

und damit muss ich dann halt warten bis wirs bezahlen können oder ich nen job bekomme in dem ich auch krankenversichert werde...

nun is aber gut hier wird vom thema abgeschweift... danke trotzdem.. meine frage is ja beantwortet
Autor StOPfr
 - 08. Dezember 2006, 13:25:10
Zitat von: schlammtreiber am 08. Dezember 2006, 09:55:08
ZitatKrankenversicherung
Arbeitslose, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe oder DDR-Vorruhestandsgeld beziehen, sind "automatisch" über das Arbeitsamt krankenversichert. Die Arbeitsämter zahlen auch für Behinderte, die an einer berufsfördernden Maßnahme der Rehabilitation teilnehmen, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Teilnehmer sind damit vollständig krankenversichert. Das Arbeitsamt versichert den Arbeitslosen bei der Krankenkasse, bei der er zuletzt krankenversichert war, und zahlt den vollen Krankenversicherungsbeitrag.

Das Problem ist offensichtlich, dass Daniellé nicht beim Arbeitsamt gemeldet ist. Der von schlammtreiber zitierte Text gilt ähnlich aber auch fürs Sozialamt. Die zahlen zwar keine Versicherung, übernehmen aber die Arztkosten.
Wichtig ist nur, nun auch schnell zum Arzt zu gehen. Vorher unbedingt beraten lassen (entsprechende Stellen wurden hier benannt), damit nicht irgendein bürokratisch denkender Mediziner die Behandlung verweigert, weil keine Chipkarte vorgelegt werden kann. 
Autor schlammtreiber
 - 08. Dezember 2006, 09:55:08
Guck mal hier:

http://www.abc-recht.de/topthemen/expertentipps/arbeitslosenversicherung.php

ZitatKrankenversicherung
Arbeitslose, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe oder DDR-Vorruhestandsgeld beziehen, sind "automatisch" über das Arbeitsamt krankenversichert. Die Arbeitsämter zahlen auch für Behinderte, die an einer berufsfördernden Maßnahme der Rehabilitation teilnehmen, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Teilnehmer sind damit vollständig krankenversichert. Das Arbeitsamt versichert den Arbeitslosen bei der Krankenkasse, bei der er zuletzt krankenversichert war, und zahlt den vollen Krankenversicherungsbeitrag.

Autor madu
 - 08. Dezember 2006, 09:25:40
wenn es um die gesundheit geht, ist es immer dringend..., wenn du die krankheit nur verschleppst, wird es bestimmt nicht besser, sondern das gegenteil ist der fall...

also ab zum doc...
Autor schlammtreiber
 - 08. Dezember 2006, 09:20:49
Um Gottes Willen, Mädel, geh zum Arzt!

Wir leben in Deutschland, hier kann JEDER Mensch medizinische Versorgung in Anspruch nehmen - es müssen nur die richtigen Formulare ausgefüllt werden.
Autor StOPfr
 - 07. Dezember 2006, 18:17:12
Zitat von: Daniellé am 07. Dezember 2006, 12:22:39
...kein plan obs dringen is mit dem arzt.... mir geht gesundheitlich halt nicht gut... schon monate... naja danke für die antworten, das thema kann dann auch weg :)

Nein, das Thema kann nicht so einfach weg. Du solltest wirklich dringend mal an einer der genannten Stellen vorsprechen (vielen Dank an Spezi1980 für die Unterstützung). Das geht nicht, dass Du schon monatelang krank bist und nichts unternimmst.

Und Deinen Freund müsste man sich auch mal zur Brust nehmen, wenn er von Deinen gesundheitlichen Problemen weiß und nicht aktiv wird. Der Mann ist doch Soldat und trägt Verantwortung >:(!
Autor Spezi1980
 - 07. Dezember 2006, 12:46:51
ich würde die probleme mit deinem gesundheitszustand einfach mal beim amt vortrage. kostet ja nichts.
Autor Daniellé
 - 07. Dezember 2006, 12:22:39
ich bin gemeldet habe aber keine ansprüche weil ihr soldaten zu viel verdient ;) wird ja angerechnet.. kein plan obs dringen is mit dem arzt.... mir geht gesundheitlich halt nicht gut... schon monate... naja danke für die antworten, das thema kann dann auch weg :)

lg