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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: PioMin am 16. Januar 2009, 19:29:48

Titel: Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: PioMin am 16. Januar 2009, 19:29:48
Grüßt euch,

hab folgendes Problem und zwar bin ich SAZ 4 bei den Pionieren in Minden wohne aber im moment noch ca. 450 km entfernt in Freiberg bei meiner Mutter.
Mein zuständiger Rechnungsführer hat mir jetzt mitgeteilt das ich meinen Wohnsitz in der Kaserne melden muss als ich jedoch zufällig im Gezi war und das Thema angesprochen habe, haben mir die Leute im gezi gesagt das ich meinen Wohnsitz nicht ummelden brauch.
Was soll ich nun machen?
Titel: Re: Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Andi am 16. Januar 2009, 19:36:25
Deinen Erstwohnsitz in der Kaserne melden, deinen bisherigen, wenn du willst bzw. das aus finanziellen Gründen (Abrechnung von Heimfahrten für die Steuer) als Zweitwohnsitz beibehalten.
Als Soldat auf Zeit bist du gesetzlich verpflichtet deinen Wohnsitz am Ort deiner Stammeinheit zu haben:

"§ 9 Bürgerliches Gesetzbuch Wohnsitz eines Soldaten
(1) Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Soldaten, die nur auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten oder die nicht selbständig einen Wohnsitz begründen können."
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: trinity am 16. Mai 2010, 19:46:13
also dazu habe ich auch mal eine Frage,sry wenn ich den Thread jez wieder ausgrabe...
ich werde am 4.10. in Heide meinen Dienst beginnen. FA SAZ 13, folglich erstma Unteroffizier Grundlehrgang, diverse andere Lehrgänge, ZAW... wie sieht es dann mit dem ummelden aus? Ich kann mich ja schlecht jedesmal wieder neu ummelden, je nachdem wo ich auf Lehrgang bin. Meldet man sich dann erst um wenn man in der Stammeinheit sein Truppenpraktikum macht ?
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: RekrKp8 am 16. Mai 2010, 20:39:28
Länger als drei Monate --> Ummelden.
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Sus am 17. Mai 2010, 13:36:03
entschuldigt,wenn ich noch mal dumm nachfrage,heißt das also,da mein Sohn SAZ8 ist, muß er zur Polizei und seinen Hauptwohnsitz in den mit der Adresse der Kaserne seiner Einheit ändern lassen? Auch wenn er in jedem Frei zu uns heimkommt? Und wenn ja,muss er das dann in dem Ort machen lassen,wo die Kaserne ist oder hier?
Und btw-der Vorredner hat was von Fahrtkosten geschrieben..machen Soldaten auch Steuererkärungen??? Sorry,falls die Fragen dumm sind aber für uns als SAZ-eltern  ::) ist das alles neu und er hat ja tags keine Zeit sowas zu klären wegen der DPA etc.
Danke schon mal für Eure Mühe
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: mailman am 17. Mai 2010, 13:41:45
Wieso Polizei? Macht man das nicht beim Einwohnermeldeamt?
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: schlammtreiber am 17. Mai 2010, 13:43:24
Die Polizei muss doch die elektronische Fußfessel umprogrammieren  :D
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Sus am 17. Mai 2010, 14:05:31
genau...die Fußfesseln sollte man nicht vergessen...nee ich mein natürlich das Einwohnermeldeamt..sackerlzementnochamal...
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: RekrKp8 am 17. Mai 2010, 14:24:46
Zitat von: Sus am 17. Mai 2010, 13:36:03
entschuldigt,wenn ich noch mal dumm nachfrage,heißt das also,da mein Sohn SAZ8 ist, muß er zur Polizei und seinen Hauptwohnsitz in den mit der Adresse der Kaserne seiner Einheit ändern lassen? Auch wenn er in jedem Frei zu uns heimkommt? Und wenn ja,muss er das dann in dem Ort machen lassen,wo die Kaserne ist oder hier?
Und btw-der Vorredner hat was von Fahrtkosten geschrieben..machen Soldaten auch Steuererkärungen??? Sorry,falls die Fragen dumm sind aber für uns als SAZ-eltern  ::) ist das alles neu und er hat ja tags keine Zeit sowas zu klären wegen der DPA etc.
Danke schon mal für Eure Mühe


Also der Hauptwohnsitz ist der, an dem man sich hauptsächlich aufhält. Das ist ja bei einer Woche von 7 Tagen, davon 5 in der Kaserne,...der Standort (Ortschaft) der Kaserne. Also muss er sich im Einwohnermeldeamt im Standort (Ortschaft der Kaserne) melden. Als Zweitwohnsitz bleibt das elterliche Zuhause, je nach Wunsch.

Ja, auch Soldaten machen Steuererklärungen und sie bekommen anteilig Fahrtkostenerstattung, wenn sie kommandiert werden und weg vom Hauptwohnsitz sind. Deswegen empfehle ich, stets alle Dokumente und Unterlagen, die Ihr Sohn bekommt, aufzuheben und zu ordnen. Kommandierungen benötigt man zum Geltend machen in der Steuererklärung.
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Sus am 17. Mai 2010, 19:25:55
@TRG vielenliebe Dank,das ist doch mal ne Antwort aus der ich was lernen kann  ;)
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: erdpichel am 17. Mai 2010, 21:01:33
die definition einer nicht selbsständigen begründungsfähigkeit ist aber auch schwammig, oder? also ich wohne 180km von der kaserne entfernt und verdiene den großteil des einkommens von mir und meiner frau... nen zweiten haushalt könnte ich nicht führe... aber dafür lässt man sich ja auch ne wohnung anerkennen oder vertu ich mich da jetzt`?
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: RekrKp8 am 17. Mai 2010, 21:19:29
Dann bist Du Trennungsgeldempfänger? Die Wohnung ist seitens der Truppenverwaltung anerkannt, obwohl sie nicht im Einzugsgebiet des Standorts liegt, Du aber verheiratet bist und es nicht zuzumuten ist, dass Du mit Frau zum Standort ziehst, weil beispielsweise Deine Frau selbständig ist am Wohnsitz oder beide Partner "Bundesbeamte" sind? Sofern Du älter als 25 bist, steht Dir eine Stube bzw. ein Höchsbetrag zu, um eine Wohnung zu mieten am Standort als Zweitwohnsitz.
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: trinity am 17. Mai 2010, 23:57:58
also muss ich mich erst ummelden wenn ich 3 monate in meiner stammeinheit bin?
und was mach ich vorher zb bei den 21 monaten zaw usw?
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: BulleMölders am 18. Mai 2010, 07:38:48
Das richtet sich nach den Meldegesetzen und hat eigentlich nichts mit Der Bundeswehr zu tun.
Wenn man seinen Lebensmittelpunkt mehr als 3 Monate in einer Gemeinde hat, dann muss man sich dort mit Hauptwohnsitz anmelden. Ansonsten begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Das ganze hat unter anderem etwas mit dem Länderfinanzausgleich zu tun. Gemeinden bekommen aus diesem Topf Geld, was aich unter anderem auch nach der Anzahl der Einwohner richtet. Und da jeder soviel Geld wie Möglich haben will, wird da auch oft peinlichst drauf geachtet ob sich die Soldaten dann auch ordnungsgemäß im Standort anmelden.
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: RekrKp8 am 20. Mai 2010, 17:24:49
Zitat von: trinity am 17. Mai 2010, 23:57:58
also muss ich mich erst ummelden wenn ich 3 monate in meiner stammeinheit bin?
und was mach ich vorher zb bei den 21 monaten zaw usw?

Da kann wahrscheinlich der KpFw am Besten Auskunft geben.
Titel: Re:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Chef_6/451 am 20. Mai 2010, 17:29:06
Soldaten haben Ihren ersten Wohnsitz grundsätzlich am Stationierungsort. Eine Änderung der Meldeadresse ist also grundsätzlich nötig.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Weiß am 12. Dezember 2012, 18:32:18
Lebensmittelpunkt ist nicht dort wo man sich die meiste Zeit aufhält sondern dort wo sich der Schwerpunkt der Sozialen Lebensbeziehungen befindet.

§9 BGB wurde 1956 aus einer noch älteren Fassung von 1900 einfach übernommen und ist weder zeitgemäß noch in irgendeiner Weise heutzutage begründbar.

Desweiteren kann eine Meldebehörde nicht das BGB heranziehen um einen Verstoß gegen das Meldegesetz zu begründen.
Sonst könnte ich mich genauso gut auf §7 BGB berufen in dem steht "Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz"

Wenn ich vorhabe mich in der Kaserne ständig niederzulassen möchte ich aber auch meine Wohnungseinrichtung für 120 qm mitbringen und meine Schwerpunkte der Sozialen Lebensbeziehungen gleich mit einquartieren. (Eher unwahrscheinlich)


Artikel 15 MeldeG

(2) 1 Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

(vorwiegend benutzt heisst nicht wo ich die meiste Zeit verbringe sondern welche Wohnung ich hauptsächlich nutze)

Und damit schließt sich der Kreis! Ich nutzte die Wohnung hauptsächlich in der ich vorhabe mich ständig niederzulassen.
Für die Wohnung kaufe ich also Möbel/Einrichtung usw.
Da ich Vorhabe mich auch ständig dort niederzulassen möchte ich natürlich auch dort Wählen gehen können und habe ein Berechtigtes Interesse daran
an Bürgerentscheiden mitzuwirken etc.
Dies kann ich aber nur dort wo ich meinen Hauptwohnsitz habe.
Die Anmeldung des Autos und viele andere Dinge hängen im Übrigen auch am Hauptwohnsitz.

Solang das Juristisch also nicht geklärt ist werde ich den Teufel tun und meinen Hauptwohnsitz in die Kaserne (4qm Arbeitsunterkunft mit gemeinschaftsduschen) verlegen!

Die sollen mal auf die Idee kommen mir einen Bußgeldbescheid zu schicken. Auf den Tag freu ich mich schon.














Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: justice005 am 12. Dezember 2012, 18:41:02
Ich schließe mich an.

Es ist nicht zwingend nötig, seinen Wohnsitz in der Kaserne anzumelden. Der Lebensmittelpunkt ist nicht gleichzusetzen mit dem Ort, wo ma die meiste Zeit verbringt. Ich gebe aber zu, dass es da durchaus Diskussionen beim Einwohnermeldeamt geben kann. Ich habe beispielsweise während des Studiums, während des Referendariats und während der ersten Berufstätigkeit (jeweils in einer anderen Stadt) immernoch meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern gehabt, wo ich regelmäßig am Wochenende war. Hintergrund war mein ehrenamtliches Engagement in Institutionen, die zwingend einen Hauptwohnsitz vor Ort erforderten.

Das war jedesmal ein Kampf, bis ich die Sachbearbeiter bei den Einwohnermeldeämtern, wo ich jeweils den Zweitwohnsitz angemeldet hatte, davon überzeugt hatte. Aber es hat jedesmal geklappt.... ;)

Mittlerweile hat sich das aber erledigt und ich habe tatsächlich einen regulären Hauptwohnsitz an den Ort, wo ich arbeite und die meiste Zeit verbringe... ;)

Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: wolverine am 12. Dezember 2012, 18:45:54
Trotzdem sollte § 9 BGB lex specialis sein. Andere Möglichkeit sehe ich nur unter verfassungskonformer Auslegungen. Aber da habe ich gerade keine Zeit zu.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: justice005 am 12. Dezember 2012, 19:01:57
Ich habe grade mal in den Palandt geguckt, aber da steht nicht viel drin. Nur, dass § 9 als gesetzlicher Wohnsitz einen weiteren gewählten Wohnsitz nicht ausschließt. Daher dürfte es egal sein, ob man am Standort den Erst- oder Zweitwohnsitz anmeldet.

Vielleicht will § 9 nur ausdrücken, dass der Standort überhaupt einen Wohnsitz darstellt.

Letztendlich ist der § 9 auch in der Praxis kaum anwendbar und daher völlig überflüssig. Was ist denn mit den Soldaten, die ein paar Kilometer von der Kaserne entfernt in einem anderen Ort wohnen? Wieviele Zeit- und Berufssoldaten haben denn die kaserne als Wohnort im Personalausweis stehen? Ich vermute, überhaupt keiner. Der § 9 ist wirklich Quatsch...

Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Weiß am 12. Dezember 2012, 19:35:08
Leider wird aber immer wieder §9 von den Meldebehörden zitiert um den Soldaten Angst einzujagen bzw. sie zu einer Ummeldung zu bewegen.

Hier mal was zum schmunzeln. Den Paragraphen gabs schon um 1900 im Kaiserreich

[1. Januar 1900-1. April 1956, 1. Januar 2002]
3§ 9.
(1) [1] Eine Militärperson hat ihren Wohnsitz am Garnisonorte. [2] Als Wohnsitz einer Militärperson, deren Truppentheil im Inlande keinen Garnisonort hat, gilt der letzte inländische Garnisonort des Truppentheils.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Spiritus am 12. Dezember 2012, 20:20:40
Und den § gab es bereits in der CPO von 1877:
Zitat§. 14.  Militärpersonen haben in Ansehung des Gerichtsstandes ihren Wohnsitz am Garnisonorte.
    Diese Bestimmung findet auf diejenigen Militarpersonen, welche nur zur Erfüllung der Wehrpflicht dienen oder welche selbständig einen Wohnsitz nicht begründen können, keine Anwendung
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Weiß am 12. Dezember 2012, 20:41:58
Dass gefällt mir jetzt  :D

Mal schauen wie weit sich dass noch zurückverfolgen lässt. Vielleicht finden wir ja irgendwann den Ursprung dieses Paragraphen im Jahre 500 v.Chr mit der damaligen Begründung.  ;)
Bin mal gespannt wie sich dass noch auf heute anwenden lässt.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: ulli76 am 12. Dezember 2012, 20:45:58
Ist zwar ein interssanter Aspekt, aber vom Alter eines Gesetzes kann man wohl kaum auf die aktuelle Gültigkeit schließen.

So steht z.B. schon in den 10 Geboten: "Du sollst nicht töten" und das gilt heute ja auch noch in unserer Gesetzgebung (wobei sich die Gelehrten wohl halbwegs einig zu sein scheinen, dass töten im Sinne von morden gemeint ist.)
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Spiritus am 12. Dezember 2012, 21:03:55
Eigentlich sollte der letzte Post noch nicht abgesendet werden, aber der versuch eines tab-stopps und anschließender Enter-Taste kam dazwischen  ;)
Da der Palandt also nichts zur Herkunft des § 9 bzw. der intention des historischen Gesetzgebers sagt, habe ich einen Blick in den Mugdan/"Die gesammten Materialien zum bürgerlichen Gesetzbuch für das deutsche Reich" geworfen, wo es zum Wohnsitz der Militärpersonen heisst:

ZitatDie Vorschrift schließt sich den §§ 14, 15 CPO an, die sich zum Theil wieder in Bestimmungen des preußischen Rechts gründen.
Nach ALR II, 10 §§ 5-7, 11 und AGO Anh. §§12, 13 galt bei Militärpersonen der Garnisonsort sowohl in prozessualer als in materiellrechtlicher Hinsich als Wohnsitz; doch sollten für die noch unter väterlicher Gewalt stehenden Militärpersonen "in Ansehung ihrer persönlichen Privatangelegenheiten" die Gesetze in Geltung bleiben, welchen ihr Vater unterworfen war. Eine KabO v. 2. Nov. 1833 sprach auf entstandene Zweifel noch besonders aus, daß minderjährige und unter väterlicher Gewalt stehende Militärpersonen in allen Angelegenheiten der bürgerlichen Gerichtsbarkeit ihren ordentlichen persönlichen Gerichtsstand vor dem Gerichte des Garnisonsortes haben sollten.
Die Decl. v. 31. März 1839 bestimmte sodann, daß in Ansehung der unmündigen und unter väterlicher Gewalt stehenden Militärpersonen, ingleichen derjenigen, welche lediglich zur Erfüllung ihrer Wehrpflicht dienten, soweit es auf ihre persönlichen Eigenschaften und Befugnisse (jura status) sowie auf die Erbfolge in ihren Nachlaß ankomme, nicht der Ort ihrer Garnison, sondern ihr eigentlicher Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen der Ort ihrer Herkunft als maßgebend zu betrachten sei. Militärpersonen hatten hiernach, auch wenn sie minderjährig waren, unter väterlicher Gewalt standen oder nur zur Erfüllung der Wehrpflicht dienten, in Ansehung des Gerichtsstandes den Wohnsitz am Garnisonsorte, unterstanden dagegen unter den bezeichneten Voraussetzungen hinsichtlich des Statutes und der Beerbung dem am Garnisonsorte geltenden Rechte nicht. Diese Unterscheidung war geboten durch die Verschiedenheit der im preußischen Staate geltenden Rechte, namentlich mit Rücksicht auf die verschiedene Regelung des Volljährigkeitstermines und der väterlichen Gewalt.

Für den Entwurf fallen die Gründe fort, die zur Decl. v. 31. März 1839 geführt haben. Das BGB schafft materielle Rechtseinheit. Es hat daher insoweit keinen Anstand, den Garnisonsort auch den Militärpersonen, welche zur Erfüllung der Wehrpflicht dienen oder welche selbstständig einen Wohnsitz nicht begründen können, als Wohnsitz anzuweisen. Wenn letzteres gleichwohl nicht geschieht, so hat dies seinen Grund darin, daß es wünschenswert erschien, mit der CPO in Einklang zu bleiben, zumal es materiellrechtlich unerheblich ist, ob die fraglichen Personen ihren Wohnsitz an dem einen oder anderen Orte haben; [...]
(Motive zum Allg. Theile: Personen § 38, 39. S. 10; S. 392f.)

Zusammengefasst: Abs. 1 des heutigen § 9 BGB verdanken wir dem preußischen ALR von 1794,
Abs. 2 der Rechtszersplitterung im Preußen des 19. Jahrhunderts.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Spiritus am 12. Dezember 2012, 21:12:04
Und um die historische Herkunft zu vervollständigen aus dem Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten v. 1794:

Zitat§. 5. Ober- und Unterofficiers von adlicher Herkunft sind, in ihren persönlichen
Privatangelegenheiten, eben den Gesetzen unterworfen, wie der Adel der Provinz, in welcher
sie ihr Standquartier haben.
§. 6. Oberofficiers von. bürgerlicher Herkunft werden in dergleichen Angelegenheiten nach
den Rechten der Eximirten in der Stadt, wo sie ihr Standquartier haben, beurtheilt.
§. 7. Unterofficiers aus dem Bauer- oder Bürgerstande, ingleichen gemeine Soldaten, stehen
unter den Rechten des Orts, wo das Regiment oder Corps, zu welchen sie gehören, sein
gewöhnliches Standquartier hat.

In Anbetracht der damaligen Partikularrechte wohl eine sinnvolle Regelung.
(Den Doppelpost hätte ich gerne vermieden, bin aber leider gerade erst auf die Quelle gestoßen. mea culpa)
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: ulli76 am 12. Dezember 2012, 21:26:12
LOL- ich glaub, wir sollten unser Wiki wieder aktivieren. Wäre schade, wenn diese Threads wieder untergehen würden.

Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Weiß am 12. Dezember 2012, 22:02:20
Vielen Dank für die Unterstützung!

Ich fass dass gerade alles in einem Aufsatz für mich übersichtlich zusammen.
Dass sind dann schon 3 DIN A4-Seiten kleingedrucktes Wissen zu einem Paragraphen  ;)

Schönen Abend noch an alle!
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: ulli76 am 12. Dezember 2012, 22:06:56
Wenn du dafür in ner Klausur ne 1 bekommst, wäre nett, wenn du das Forum in der Danksagung erwähnen würdest  ;)
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Andi am 12. Dezember 2012, 22:09:11
Zitat von: Weiß am 12. Dezember 2012, 18:32:18
§9 BGB wurde 1956 aus einer noch älteren Fassung von 1900 einfach übernommen und ist weder zeitgemäß noch in irgendeiner Weise heutzutage begründbar.

;) Wieso muss denn bitte eine Norm "begründet" sein? Und Wieso zu Hölle sollte das dann auch noch dabeistehen?

Zitat von: Weiß am 12. Dezember 2012, 18:32:18
Desweiteren kann eine Meldebehörde nicht das BGB heranziehen um einen Verstoß gegen das Meldegesetz zu begründen.

Brauchen sie auch nicht, denn Melderecht war bis zum Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes noch Ländersache und in jedem einzelnen der 16 Meldegesetze ist der Inhalt des §9 BGB 1 zu 1 wiedergegeben. Und ebenso sind Bußgeldvorschriften diesbezüglich nicht im BGB, sondern im jeweilig geltenden Landesmeldegesetz zu finden.
Das der Satz in allen meldegesetzen auftaucht ist allerdings auf den § 9 BGB zurückzuführen, der die Länder in ihrer Gestaltungshoheit eben einschränkt. Da es aber demnächst ein Bundesmeldegesetz geben wird, da die Länder ihre Zuständigkeit für die Meldegesetzgebung abgegeben haben bzw. abgeben werden muss man also da rein gucken und stellt fest: Es ändert sich diesbezüglich nichts!
Und wenn man das feststellt könnte man fast auf die Idee kommen, dass sich in den letzten 130 Jahren am Sinn der Norm ganz eventuell ein klitzekleinwenig geändert hat und nicht einfach nur blind abgeschrieben wird. Der Bundeswehrverband hat sich dem Thema ja durchaus auch angenommen während der Diskussion.

Und der derzeitige Sinn der Norm ist schlicht der, dass die Komunen ihren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nach dem "Wohnsitzprinzip" bekommen und deswegen Soldaten grundsätzlich am Ort ihrer Dienststelle den Erstwohnsitz anzumelden haben (Ausnahmen sind nämlich Verheiratete mit einem entsprechenden Familienwohnsitz). Es geht hier schlicht um die Verteilung von Geldern an die Kommune, die auch die meisten Aufwendungen für einen Bürger leistet (und das hat nichts damit zu tun, wo er seinen Lebensmittelpunkt sieht). Zudem sind gerade im infrastrukturellen Bereich die Aufwendungen für die Kommunen mit Bundeswehrstandorten regelmäßig erheblich höher, als das, was sie durch Einkommens- oder Gewerbesteuer einehmen. Gerade Angehörige von Straßenbauämtern in Kommunen mit vielen Kettenfahrzeugen der Bundeswehr am Ort neigen dazu früh zu ergrauen... ;)

Zitat von: Weiß am 12. Dezember 2012, 18:32:18
Wenn ich vorhabe mich in der Kaserne ständig niederzulassen möchte ich aber auch meine Wohnungseinrichtung für 120 qm mitbringen und meine Schwerpunkte der Sozialen Lebensbeziehungen gleich mit einquartieren. (Eher unwahrscheinlich)

Da die Meldung des Erstwohnsitzes (mit Ausnahme etwaiger Zweitwohnsitzsteuer und den spezifischen Normen zum Wahlrecht) absolut keinerlei Auswirkungen auf den persönlichen Bereich eines Bürgers hat ist das ziemlich viel heiße Luft, die du hier ablässt.
Das einzige was passieren kann ist, dass der Ort an dem man seinen (dann Zweit oder Dritt-) Wohnsitz anmeldet Zweitwohnsitzsteuer sehen will. Wobei ich da bisher immer das Glück hatte, dass Soldaten - eben auf Grund der unzweideutigen Rechtslage - von dieser befreit waren. Aber es gibt auch Städte, die das knallhart durchziehen, weil sie jeden Cent brauchen.

Aber man ist ja frei darin zu wählen, wo man seinen Lebensmittelpunkt platziert. ;)

Zitat von: Weiß am 12. Dezember 2012, 18:32:18
Da ich Vorhabe mich auch ständig dort niederzulassen möchte ich natürlich auch dort Wählen gehen können und habe ein Berechtigtes Interesse daran
an Bürgerentscheiden mitzuwirken etc.

Und? Dürfte niemanden interessieren. Wenn du das so haben willst, wie du es möchtest steht das halt nicht im Einklang mit den rechtlichen Konsequenzen, die der Soldatenberuf mit sich bringt. So einfach ist das.

Zitat von: Weiß am 12. Dezember 2012, 18:32:18
Die Anmeldung des Autos und viele andere Dinge hängen im Übrigen auch am Hauptwohnsitz.

Nö. Du kannst dein Auto - übrigens schon seit 2007 - auch am Nebenwohnsitz anmelden.

Zitat von: Weiß am 12. Dezember 2012, 18:32:18
Solang das Juristisch also nicht geklärt ist werde ich den Teufel tun und meinen Hauptwohnsitz in die Kaserne (4qm Arbeitsunterkunft mit gemeinschaftsduschen) verlegen!

;D You made my day.
Zum einen ist da nichts "juristisch zu klären" (die Normen sind eindeutig und zukünftig wird es mit dem Bundesmeldegesetz sogar noch übersichtlicher), zum anderen könntest du natürlich eine juristische Klärung herbeiführen, indem du als Betroffener klagst, was aber nichts daran ändert, dass du dich an geltendes Recht zu halten hast.

Zitat von: Weiß am 12. Dezember 2012, 18:32:18
Die sollen mal auf die Idee kommen mir einen Bußgeldbescheid zu schicken. Auf den Tag freu ich mich schon.

Ja, alle Beteiligten - außer du vielleicht - hätten da wohl viel Spaß dran. Und es gibt Städte die das sogar ganz rigoros durchziehen, z.B. Wilhelmshaven. Und da reden wir dann von gerichtlich bestätigten Bußgeldern im vierstelligen Bereich. ;)

Angesichts der Tatsache, dass dieses Thema dieses Jahr doch erst umfassend in der Presse durchgehechelt wurde finde ich die völlig unqualifizierten Beiträge hier schon irritierend... ;)
Aber ok, auch die perfekt recherchierenden Medien haben ja einhellig behauptet das wäre eine neue Regelung im neuen Gesetz und selbst der Wehrbeauftragte zeigte sich erschüttert und wetterte gegen diese "undemokratische" "Neuregelung". ;) Und seit der "parlamentarischen Klärung" die er herbeiführen wollte hat man nichts mehr von diesem Unverständnis gehört...

Gruß Andi
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Andi am 12. Dezember 2012, 22:09:51
Zitat von: Weiß am 12. Dezember 2012, 22:02:20
Vielen Dank für die Unterstützung!

;) ich lach mich kzh...
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Ich bin zwar weder Jurist noch Anwalt hab mich aber anscheinden mehr in die Materie eingelesen als Du.

Wenn keine persönlichen Nachteile für mich entstehen würden wenn ich meinen Hauptwohnsitz in die Kaserne Verlege, würde ich nicht dagegen Klagen.
Es geht ja schon bei den Amtsgängen los.
Ich komme aus München und werde körperlich auch dort meinen BFD verbringen.
Ich wohne dort auch schon seit 22 Jahren.
Ich verbringe also sogar die Überwiegende Zeit des kommenden Jahres nicht an meinen Heimatstandort. Und selbst wenn es so wäre steht in keinem Gesetz weder im MeldeG noch wo anders, dass ich meinen Hauptwohnsitz dort haben muss wo ich die überwiegende Zeit verbringe.
Im Meldegesetz steht lediglich Hauptwohnung ist die Wohnung die ich vorwiegend nutze.
Über §9 BGB brauchen wir ja nun nicht mehr Diskutieren. Das haben wir in den Threads vorher glaub ich eindeutig geklärt.

Wenn ich meinen Nebenwohnsitz in der Kaserne anmelde und meinen Hauptwohnsitz an meinem Hauptwohnsitz verstoße ich definitiv nicht gegen geltendes Recht.

Und Du hast es richtig erkannt. Den Gemeinden geht es ums Geld. Und da dieses Interesse keine Rechtsgrundlage darstellt wird versucht die Soldaten mit Drohbriefen einzuschüchtern.
Jeder ist selbst schuld der dieses Bußgeld bezahlt bzw. sich Ummeldet.

Das gilt natürlich nur für die die wirklich eine eigene Wohnung besitzen und nicht in unmenschlich weiter Entfernung zu ihrem Standort wohnen.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Spiritus am 13. Dezember 2012, 10:48:06
Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Über §9 BGB brauchen wir ja nun nicht mehr Diskutieren. Das haben wir in den Threads vorher glaub ich eindeutig geklärt.

Die historische Herkunft ändert aber nichts an der Gültigkeit. Der Gesetzgeber hat den § 9 BGB im Jahr 1956 im Wortlaut geändert und 2002 bei der Neuverkündung des BGB beibehalten und damit zumindest vorkonstitutionelles Recht in seinen Willen aufgenommen.

Gefordert ist im Grundsatz auch tatsächlich eine Anmeldung des Hauptwohnsitzes.
Hierzu ein kurzer Auszug aus einem Urteil im Falle eines Soldaten, der versucht hat seinen privaten Wohnsitz in Rostock (B) als Haupt- und den Standort Wilhelmshaven (A) als Nebenwohnsitz anerkennen zu lassen:

ZitatDer Antragsteller ist Berufssoldat bei der Bundesmarine und leistet seinen Dienst seit Oktober 2008 auf der in A. stationierten Fregatte ,,..." ab.
Während seiner Diensterbringung wohnt er in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Seit dem 1. August 2007 ist er in B. mit seiner Hauptwohnung gemeldet. Der Antragsteller selbst hat in A. keine Wohnung bei der dortigen Meldebehörde angemeldet. Im Rahmen einer Überprüfung durch eine Mitarbeiterin der Meldebehörde der Antragsgegnerin am 8. Juni 2009 wies diese den Antragsteller auf seine Verpflichtung hin, seine Unterkunft in A. als seine Hauptwohnung anzumelden. Eine entsprechende Anmeldung durch den Antragsteller erfolgte danach nicht. Am 3. August 2009 änderte die Antragsgegnerin die Angabe bezüglich der Hauptwohnung des Antragstellers im dortigen Melderegister dahingehend, dass diese ab dem 8. Juni 2009 in A. gelegen ist. Dadurch wurde zugleich die vom Antragsteller bisher als Hauptwohnung angegebene Wohnung in B. als Nebenwohnung vermerkt. [...]
Diese Wohnung des Antragstellers in A. ist auch seine Hauptwohnung im Sinne des NMG. Seine Wohnung in B. ist die Nebenwohnung. Welche von mehreren Wohnungen vorwiegend benutzt wird und somit Hauptwohnung ist, ist anhand einer rein quantitativen Betrachtung und ohne Gewichtung der Aufenthaltszeiten zu bestimmen. Mit dem gesetzlichen Anliegen einer raschen und zuverlässigen Bestimmung der Hauptwohnung wäre es nicht zu vereinbaren, wenn diese zusätzlich von der Ermittlung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen des Meldepflichtigen abhinge (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 1 C 24.90 -, BVerwGE 89, 110; Urteil vom 20. März 2002 - 6 C 12.01 -, NJW 2002, 2579). Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, bei einem in nicht unerheblicher Entfernung von seinem Heimatort stationierten Berufssoldaten zunächst davon ausgehen, dass dieser vorwiegend die Unterkunft an seinem Dienstort nutzt. [...]
(VG Oldenburg Beschluss vom 23.09.2009, 12 B 2541/09)

Heisst im Umkehrschluss aber auch: Der Heimschläfer, der jeden Tag nach Hause in die Nachbargemeinde fährt, kann durchaus seinen Hauptwohnsitz dort anmelden. Der Soldat der seine Wohnung nur am Wochenende und im Urlaub sieht dagegen nicht.
Bei bemerkten Zuwiderhandlungen erfolgt dann mit ziemlicher Sicherheit ein Bußgeldverfahren + Berichtigung des Melderegisters von Amts wegen.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Weiß am 13. Dezember 2012, 12:01:03
Dieses Urteil ist das erste Argument was mich überzeugt. Danke dafür.
Aber wie man hier sieht stütz es sich nicht auf das BGB sondern aufs MeldeG

zitat
Welche von mehreren Wohnungen vorwiegend benutzt wird und somit Hauptwohnung ist, ist anhand einer rein quantitativen Betrachtung und ohne Gewichtung der Aufenthaltszeiten zu bestimmen. Mit dem gesetzlichen Anliegen einer raschen und zuverlässigen Bestimmung der Hauptwohnung wäre es nicht zu vereinbaren, wenn diese zusätzlich von der Ermittlung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen des Meldepflichtigen abhinge (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 1 C 24.90 -, BVerwGE 89, 110; Urteil vom 20. März 2002 - 6 C 12.01 -, NJW 2002, 2579). Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, bei einem in nicht unerheblicher Entfernung von seinem Heimatort stationierten Berufssoldaten zunächst davon ausgehen, dass dieser vorwiegend die Unterkunft an seinem Dienstort nutzt. [...]

Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: justice005 am 13. Dezember 2012, 12:19:29
Das Urteil ist ein gutes Argument, keine Frage.

Trotzdem ist es "nur" ein Urteil eines einzelnen Verwaltungsgericht, welches nicht zur höchstrichterlichen Rechtsprechung gehört, und man auch nicht die genauen Hintergründe des Einzelfalls kennt. 
Die Sache mit dem sozialen Lebensmittelpunkt ist an anderern Stellen durchaus schon anerkannt worden, ich habe aber leider spontan keine Urteile präsent.

Was ist denn mit einem Soldaten, der 30 Kilometer vom Standort entfernt seinen Hauptwohnsitz anmeldet und dort im Stadtrat oder Gemeinderat aktiv ist? Der kann keinesfalls den Hauptwohnsitz ändern und ich vermute, in einem solchen Fall würde auch das Verwaltungsgericht die Sache anders bewerten.

Da kann man hier zu keinem ganz klaren Ergebnis kommen. Im Einzelfall liegt es dann in der Kunst der Anwälte, das Gericht zu überzeugen.

Es sind jedenfalls hier mehrere Ergebnisse rein rechtlich vertretbar.

Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Weiß am 13. Dezember 2012, 12:33:46

Hier hab ich nochmal den ganzen Fall in aller Ausführlichkeit gefunden. Hab mir grad alles Durchgelesen und auch verstanden.
Das hat schon Hand und Fuß. Jedoch ging es eigentlich darum dass Das Landratsamt selbstständig die Wohnsitze korrigiert hat.
Die Begründung des Gerichts lässt sich aber fast 1zu1 auf meinen Fall übertragen.
Ich will ja auch eigentlich gar nicht klagen sondern lediglich nicht dass Bußgeld bezahlen und biete sogar an mit meiner Meinung nach ausreichender Begründung meinen Nebenwohnsitz am Standort zu melden.
Das muss der Anwalt halt nur wie schon erwähnt überzeugend genug rüberbringen.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE060027893&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: F_K am 13. Dezember 2012, 13:08:02
Zitatsondern lediglich nicht dass Bußgeld bezahlen und biete sogar an mit meiner Meinung nach ausreichender Begründung meinen Nebenwohnsitz am Standort zu melden.

@ Weiss:

Du bist aktuell also nicht am Standort gemeldet? -> Das Bußgeld wird also zu RECHT erhoben, unabhängig davon, ob Du "anbietest" den fehlerhaften Zustand nunmehr abzustellen.

Da wird Dir auch kein cleverer Anwalt helfen können.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Balboa am 13. Dezember 2012, 13:10:03
Wie ist das während  der AGA kann man sich die drei Monate auch als Hauptwohnsitz melden lassen?

Für mich wäre das nähmlich vorteilhaft aus persöhnlichen Gründen.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: F_K am 13. Dezember 2012, 13:12:17
Nicht "kann", sondern "musst".
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Balboa am 13. Dezember 2012, 14:17:24
ah ok, danke für die Antwort
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Andi am 13. Dezember 2012, 15:28:35
Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Ich bin zwar weder Jurist noch Anwalt hab mich aber anscheinden mehr in die Materie eingelesen als Du.

Meinst du? Ich ärgere mich mit dieser Rechtslage schon ein wenig länger herum als du und kenne diverse Kommunen und ihren Umgang mit der Problematik. Und ich kenne auch die Hintergründe der Regelung, die dieses Jahr ja mal wieder umfassend von der Presse ausgeschlachtet wurden.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Wenn keine persönlichen Nachteile für mich entstehen würden wenn ich meinen Hauptwohnsitz in die Kaserne Verlege, würde ich nicht dagegen Klagen.

Zu klagen ist doch dein gutes Recht, nur ändert das nichts an der Rechtslage! Und offenbar bist du nicht in der Lage diese Rechtslage zunächst einmal als gegeben hinzunehmen - das irritiert ein wenig.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Es geht ja schon bei den Amtsgängen los.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Wenn ich meinen Nebenwohnsitz in der Kaserne anmelde und meinen Hauptwohnsitz an meinem Hauptwohnsitz verstoße ich definitiv nicht gegen geltendes Recht.

Doch, denn: Es steht geschrieben. ;) Ob du das nun persönlich akzeptieren willst oder nicht ist völlig hupe.
Wenn du allerdings - so verstehe ich deine Lage - dauerhaft auch unter der Woche in deiner Wohnung in München bist, weil du dort über mehrere Monate/Jahre deine BFD-Maßnahme durchführst, dann wird das höchstwahrscheinlich eine Ausnahme vom Grundsatz sein. Begründung: siehe obiger Beitrag von mir.
Das ändert aber eben nichts an der grundsätzlichen Rechtslage.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Und Du hast es richtig erkannt. Den Gemeinden geht es ums Geld. Und da dieses Interesse keine Rechtsgrundlage darstellt wird versucht die Soldaten mit Drohbriefen einzuschüchtern.

Ich weiß nicht was in deiner Welt so los ist, aber in meiner erhält sich jede staatliche Struktur durch Steuern. Und die Erhebung eben dieser zum Selbsterhalt ist eines der unbestreitbarsten Rechte des Staates überhaupt. Und wie diese Steuern dann innerhalb der staatlichen Strukturen verteilt werden ist ebenfalls elementarer Bestandtel unseres Staatsaufbaus (föderales System) und damit direkt der freiheitlich demokratischen Grundordnung auf die du mal einen Eid geleistet hast.
Vielleicht solltest du deine leicht naiv anmutende Mentalität mal mit ein wenig Realismus anreichern.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Jeder ist selbst schuld der dieses Bußgeld bezahlt bzw. sich Ummeldet.

*gähn* Immer diese staatliche Willkür. Werd erwachsen und fang schon mal an zu sparen...

Ansonsten steht es jedem Soldaten frei an seinen Standort zu ziehen. Das gibt sogar noch ne Umzugskostenerstattung vom freundlichen Dienstherrn.

Gruß Andi
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Spiritus am 13. Dezember 2012, 19:26:37
Zitat von: Balboa am 13. Dezember 2012, 13:10:03
Wie ist das während  der AGA kann man sich die drei Monate auch als Hauptwohnsitz melden lassen?

VMBL 1997 S. 42f. ("Meldepflichten des Soldaten"):
ZitatA. Meldepflicht 1. [...] Die Pflicht zur An- und Abmeldung besteht auch, wenn der Wohnungswechsel im Zusammenhang steht mit
- der Einstellung in die Bw [...]
Die Frist dafür beträgt eine Woche. Der Disziplinarvorgesetzte hat laut diesem Erlaß auch über die Meldepflicht zu informieren und Gelegenheit zu ihrer Erfüllung zu geben.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Roughnecks am 13. Dezember 2012, 19:42:58
Verstehe ich dies richtig dass ich mich an meinem Standort meiner Kaserne anmelden MUSS?
Selbst wenn mein verbleib dort noch nicht sicher ist und ich die nächsten Monate auf meinen Laufbahnlehrgängen bin?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 13. Dezember 2012, 19:45:19
Nö!
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Roughnecks am 13. Dezember 2012, 20:10:10
Okay,

und wie müsste ich es RICHTIG verstehen?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: F_K am 13. Dezember 2012, 20:19:16
... ein SOLDAT ist gesetzlich verpflichtet sich an seinem Standort zu melden. BGB.

Endlich verstanden?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Roughnecks am 13. Dezember 2012, 20:36:35
Jawohl.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 13. Dezember 2012, 23:43:11
Zitat von: F_K am 13. Dezember 2012, 20:19:16
... ein SOLDAT ist gesetzlich verpflichtet sich an seinem Standort zu melden. BGB.

Endlich verstanden?

Nö, nicht unbedingt im geschilderten Fall. Zum Beispiel für NRW gilt: Meldegesetz für das Land NRW, § 24 Abs. 1 & 2!!!

Endlich verstanden?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
@F_K

"Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort" steht im BGB. Du kannst nicht einfach Paragraphen verdrehen und umformulieren. Das BGB regelt nicht das MeldeG
Ich hab zwar inzwischen auch eingesehen, dass die Rechtslage in den meisten Fällen eindeutig ist aber diese Rechtslage hat nichts mit dem BGB zu tun.
In keinem der Urteile wird dieser Paragraph als Grundlage für die Meldung herangezogen.
Die Meldung eines Wohnsitzes ob Haupt oder Neben ist durch das MeldeG geregelt und nicht durch §9 BGB.
Das wort "Wohnsitz" im BGB bezieht sich wie in einigen threads vorher akribisch auseinanderklamüsert wahrscheinlich nicht auf den Wohnsitz im Sinne des MeldeG.

@Andi
Ich habe überhaupt kein Problem damit meine Steuern zu bezahlen. Ich will meine Steuern aber dort bezahlen wo ich Wohne und nicht wo ich Arbeite/Diene.
Ich habe keinerlei persönlichen Bezug zu der Gemeinde in der ich Diene und verlasse auch nie die Kaserne aus privaten Gründen.
Es interessiert mich auch nicht ob der Gullideckel oder die Straße in dieser Gemeinde zuerst repariert wird sondern jener welcher vor meiner eigenen Haustür!


ZitatIch weiß nicht was in deiner Welt so los ist, aber in meiner erhält sich jede staatliche Struktur durch Steuern. Und die Erhebung eben dieser zum Selbsterhalt ist eines der unbestreitbarsten Rechte des Staates überhaupt. Und wie diese Steuern dann innerhalb der staatlichen Strukturen verteilt werden ist ebenfalls elementarer Bestandtel unseres Staatsaufbaus (föderales System) und damit direkt der freiheitlich demokratischen Grundordnung auf die du mal einen Eid geleistet hast.
Vielleicht solltest du deine leicht naiv anmutende Mentalität mal mit ein wenig Realismus anreichern.

Genau aus Deinen genannten Gründen bin ich mal stolz als Soldat mit Leib und Seele der Bundeswehr beigetreten. Die Bundeswehr denunziert sich aber leider selbst immer mehr zum Privatwirtschaftlichen Arbeitgeber und entwickelt sich in Richtung Söldnerarmee. Dass ist Realismus. Wer dass noch nicht mitbekommen hat ist vielleicht naiv und unreif aber bestimmt nicht ich.
Wenn man irgendeiner Sache erstmal mit einer gehörigen Protion Skepsis gegenübersteht ist dass für mein Verständnis genau dass Gegenteil von Naivität!


Edit:
Zitat deutlicher hervorgehoben.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Weiß am 14. Dezember 2012, 00:05:17
Übrigens an alle anderen die scheinbar nicht den ganzen Thread lesen.

Die einzigen Juristisch fundierten und Qualifizierten Antworten bis jetzt findet Ihr auf Seite 2. Besonders die von justice005 und spiritus und wolverine.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 14. Dezember 2012, 09:53:14
Nachtrag: Auszug aus dem MG für das Land NRW (andere Bundesländer möge jeder selbst suchen)

§ 24 (Fn 9)
Beziehen einer Gemeinschaftsunterkunft
(1) Eine Meldepflicht nach § 13 Abs. 1 und 2 wird nicht begründet, wenn

1. ein Einwohner, ohne aus der bisherigen Wohnung auszuziehen, eine Gemeinschaftsunterkunft bezieht, um

a) Grundwehrdienst, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluß an den Grundwehrdienst, Wehrdienst als Soldat auf Zeit mit einer auf insgesamt nicht mehr als zwei Jahre festgesetzten Dienstzeit, Wehrdienst als Eignungsübender, Wehrübungen oder unbefristeten Wehrdienst,

b) Grenzschutzgrunddienst, Grenzschutzübungen, unbefristeten Grenzschutzdienst oder Vorbereitungsdienst als Polizeivollzugsbeamter des mittleren Dienstes im Bundesgrenzschutz oder

c) Zivildienst

zu leisten,

2. Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit mit einer auf insgesamt mehr als zwei Jahres festgesetzten Dienstzeit und Beamte des Bundesgrenzschutzes, soweit sie nicht zu dem Personenkreis nach Nr. 1 Buchstabe b gehören, aus dienstlichen Gründen für eine Dauer von bis zu 6 Monaten eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2012, 10:01:29
In Mecklenburg-Vorpommern hat der § 24 Landesmeldegesetz folgenden Wortlaut:

Zitat§ 24
Ausnahmen von der Meldepflicht

(zu § 15 Melderechtsrahmengesetz)

Eine Meldepflicht wird nicht begründet, wenn

1. ein Einwohner, der für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht,

    a)   um Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1465) zu leisten,
    b)   um Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1346) zu leisten,
    c)   um eine Dienstleistung nach dem Soldatengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482) zu erbringen oder
    d)   um Polizeivollzugsdienst zu leisten,

2.  Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Beamte des Bundesgrenzschutzes aus dienstlichen Gründen für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: F_K am 14. Dezember 2012, 11:00:57
So,

stellen wir mal emotionslos fest, dass Wehrdienst nach Wehrpflichtgesetz, sowie Zivildienst AUSGESETZT ist.

Bleibt also der "normale" Soldatenfall:
- hier werden Kommandierungen zu (mehrmonatigen) Lehrgängen ausgenommen,
selbstverständlich meldet sich der Soldat an SEINEM Standort an, auch wenn er mehrere Monate auf Lehrgängen "anderswo" sein wird - dies begründet keine Ausnahme von der MeldePFLICHT.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: justice005 am 14. Dezember 2012, 11:18:13
Zitatstellen wir mal emotionslos fest, dass Wehrdienst nach Wehrpflichtgesetz, sowie Zivildienst AUSGESETZT ist.

Naja, dann müssen wir aber auch emotionslos feststellen, dass der freiwillig Wehrdienstleistende sehr wohl nach dem Wehrpflichtgesetz Wehrdienst leistet und daher nicht der Ummeldepflicht unterliegt.

Was in der ganzen Meldediskussion auch nicht berücksichtigt wird, ist die Tatsache, dass nicht jeder Soldat verpflichtet ist, in der Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Wer zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft nicht verpflichtet ist, nutzt die Kaserne nur als Arbeitsplatz und unterliegt daher ganz bestimmt nicht der Meldepflicht.

Daher bezieht sich die Verpflichtung, sich an seinem Standort anzumelden, logischerweise nur auf Soldaten, die

- SaZ oder BS sind und
- jünger als 25 jahre sind und
- nicht von der Pflicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit sind.

Der § 18 Soldatengesetz (Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft) ist ein Bundesgesetz, welches auf gleicher Stufe mit dem § 9 BGB steht.

Was den verschwindend kleinen Rest betrifft, der noch übrig bleibt, beziehe ich mich auf die Ausführunge auf der vorherigen Seite.



Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2012, 11:20:22
ZitatNaja, dann müssen wir aber auch emotionslos feststellen, dass der freiwillig Wehrdienstleistende sehr wohl nach dem Wehrpflichtgesetz Wehrdienst leistet und daher nicht der Ummeldepflicht unterliegt.

Genau. Und deshalb interessieren mich die Einlassungen des "Herrn" schon lange nicht mehr.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Andi am 14. Dezember 2012, 11:25:31
Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
Ich hab zwar inzwischen auch eingesehen, dass die Rechtslage in den meisten Fällen eindeutig ist aber diese Rechtslage hat nichts mit dem BGB zu tun.

Falsch, du willst dass sie damit nichts zu tun hat. ;)
Wie die Rechtslage ist habe ich doch schon geschrieben: Melderecht liegt (noch) in der Zuständigkeit der Länder, bis das Bundesmeldegesetz in Kraft tritt. Das BGB greift mit dem §9 in das Recht der Länder zur Regelung aber ein, indem es für Soldaten - also Personen in einem besonderen Dienstverhältnis des Bundes - eine Sonderregelung festlegt, deren Ausgestaltung allerdings wieder den Ländern obliegt.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
In keinem der Urteile wird dieser Paragraph als Grundlage für die Meldung herangezogen.

Das wäre auch herleitungstechnisch falsch, weil der jeweilige Paragraph des jeweilig geltenden Landesmeldegesetzes und die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen hier die spezifischen Normen sind.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
Die Meldung eines Wohnsitzes ob Haupt oder Neben ist durch das MeldeG geregelt und nicht durch §9 BGB.
Das wort "Wohnsitz" im BGB bezieht sich wie in einigen threads vorher akribisch auseinanderklamüsert wahrscheinlich nicht auf den Wohnsitz im Sinne des MeldeG.

Doch natürlich und warum das so ist wurde von mir bereits genannt: "Kopfpauschale" für Erstwohnsitzgemeldete für die Kommunen. oder grober gefasst: Zuteilung von Steuermitteln aus der Einkommensteuer für Kommunen mit Bundeswehrstandorten.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
Ich habe überhaupt kein Problem damit meine Steuern zu bezahlen. Ich will meine Steuern aber dort bezahlen wo ich Wohne und nicht wo ich Arbeite/Diene.

Eben, du hast ein Problem damit deinen bürgerlichen Pflichten nachzukommen. Aber die idee "ich zahle Steuern nur wo ich will" ist natürlich total innovativ.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
Ich habe keinerlei persönlichen Bezug zu der Gemeinde in der ich Diene und verlasse auch nie die Kaserne aus privaten Gründen.
Es interessiert mich auch nicht ob der Gullideckel oder die Straße in dieser Gemeinde zuerst repariert wird sondern jener welcher vor meiner eigenen Haustür!

Das ist schön für dich, interessiert nur keine Sau.
Kannst ja der Stadt München Geld spenden. ;)

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
Genau aus Deinen genannten Gründen bin ich mal stolz als Soldat mit Leib und Seele der Bundeswehr beigetreten. Die Bundeswehr denunziert sich aber leider selbst immer mehr zum Privatwirtschaftlichen Arbeitgeber und entwickelt sich in Richtung Söldnerarmee. Dass ist Realismus. Wer dass noch nicht mitbekommen hat ist vielleicht naiv und unreif aber bestimmt nicht ich.
Wenn man irgendeiner Sache erstmal mit einer gehörigen Protion Skepsis gegenübersteht ist dass für mein Verständnis genau dass Gegenteil von Naivität!

Stimt, hast du total recht. Ich bin der Meinung der verwirrte Herr, der da in deinem Heimatbundesland neulich für die Ermordung eines Staatsanwalts im Gerichtssaal verurteilt wurde hat - bezogen auf seine Lebenssituation - ziemlich genau so argumentiert.

Aber Hauptsache du hältst dich noch für voll zurechnungsfähig. Klingt alles ziemlich pathologisch...

Gruß Andi
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 14. Dezember 2012, 11:43:21
Ein reales Beispiel, mit approximierten Zahlen:
Eigene Wohnung in Entenhausen, 3 Monate AGA (A-Dorf, GU),  3 Monate Stammeinheit (B-Dorf, GU) 2 Monate UL (C-Dorf, GU),3 Monate FL (D-Dorf, GU), 1 Monat Englisch (E-Dorf, GU), 5 Monate Fachlehrgang...

Wann muss sich hier der Soldat (SaZ 12) ummelden? Erstmal gar nicht!!! Quelle: Zitiertes Gesetz und Anruf beim Einwohnermeldeamt, als mich die Sachlage betraf.

Macht doch nicht immer alles so kompliziert.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: justice005 am 14. Dezember 2012, 12:20:59
Zitat(B-Dorf, GU) 2 Monate UL (C-Dorf, GU),3 Monate FL (D-Dorf, GU), 1 Monat Englisch (E-Dorf, GU), 5 Monate Fachlehrgang...

Das alles sind Kommandierungen und fallen daher aus der Diskussion sowieso raus...


Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Weiß am 14. Dezember 2012, 13:18:03
Zitat von: Andi am 14. Dezember 2012, 11:25:31
Doch natürlich und warum das so ist wurde von mir bereits genannt: "Kopfpauschale" für Erstwohnsitzgemeldete für die Kommunen. oder grober gefasst: Zuteilung von Steuermitteln aus der Einkommensteuer für Kommunen mit Bundeswehrstandorten.

Das ist die Begründung warum Gemeinden ein Interesse an Einwohnern mit gemeldeten Hauptwohnsitz haben. Aber nicht die für §9 BGB.
Du schmeisst einfach alles Durcheinander und suchst Dir hier und da das beste für Deine Argumentationskette zusammen und bringst es miteinander in Verbindung.

(das nennt man übrigens "Falsche Argumente Taktik" aus dem Buch "Verbotene Rethorik") ;-)

Ich halte mich im übrigen selber für extrem Zurechnungsfähig! Wenn ich dass Bußgeld bezahlen muss, dann bezahl ich dass auch und werde meinen Hauptwohnsitz auch brav ummelden.
Aber nicht bevor nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Danke übrigens für die Beleidigung weit unter der Gürtellinie! Mich jetzt mit jemanden zu vergleichen der Staatsanwälte umbringt ist ein wenig übertrieben. Aber sei es drum.
Es ist jetzt Wochenende und ich hab ehrlich gesagt keine Lust mich hier beschimpfen zu lassen. 


Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: justice005 am 14. Dezember 2012, 13:35:28
ZitatDu schmeisst einfach alles Durcheinander und suchst Dir hier und da das beste für Deine Argumentationskette zusammen und bringst es miteinander in Verbindung.

Dazu neigt er gelegentlich... ;)

@ weiß:

Jetzt mal Butter bei die Fische:

1a)Wie alt bist du?
1b) Hast Du eine oder mehrere Wohnungen, wenn ja wo?
1c) Wohnst du in der Kaserne?
1d) Wo bist du bisher gemeldet?
1e) In welchem Bundesland spielt das ganze?

2a) Wie ist der Stand des Bußgeldverfahrens? Gab es schon einen ablehnenden Widerspruchsbescheid mit Begründung?
2b) Läuft die Rechtsmittelfrist noch?

Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 14. Dezember 2012, 14:07:57
Zitat von: justice005 am 14. Dezember 2012, 12:20:59

Das alles sind Kommandierungen und fallen daher aus der Diskussion sowieso raus...

Nicht ganz:

Zitat von: Roughnecks am 13. Dezember 2012, 19:42:58
Verstehe ich dies richtig dass ich mich an meinem Standort meiner Kaserne anmelden MUSS?
Selbst wenn mein verbleib dort noch nicht sicher ist und ich die nächsten Monate auf meinen Laufbahnlehrgängen bin?

Das beneinte ich pauschal, da ich den typischen SaZ Ausbildungsverlauf unterstellte.

Antwort darauf:

Zitat von: F_K am 13. Dezember 2012, 20:19:16
... ein SOLDAT ist gesetzlich verpflichtet sich an seinem Standort zu melden. BGB.

Endlich verstanden?

Nach meinem Gesetzesauszug:

Zitat von: F_K am 14. Dezember 2012, 11:00:57
...

Bleibt also der "normale" Soldatenfall:
- hier werden Kommandierungen zu (mehrmonatigen) Lehrgängen ausgenommen,
selbstverständlich meldet sich der Soldat an SEINEM Standort an, auch wenn er mehrere Monate auf Lehrgängen "anderswo" sein wird - dies begründet keine Ausnahme von der MeldePFLICHT.

Ich behaupte abschließend, dass der Soldat von der Meldepflicht ausgenommen ist, wenn er weniger als 6 Monate an einem Standort in der GU wohnt und für eine Wohnung im Inland gemeldet ist.
Dies dürfte bei den meisten Saz für mindestens das erste Jahr zutreffen. Er muss sich also auch nicht am Standort seiner Stammeinheit melden, wenn er dort weniger als 6 Monate tätig ist.

Von Eignungsübenden und FWDL rede ich hier erst gar nicht.

Liege ich damit so falsch?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: LwPersFw am 14. Dezember 2012, 15:29:09
Auf der Seite des Deutschen Bundeswehr Verbandes zu finden:

"1)
Nach der gültigen Rechtslage müssen Berufs- und Zeitsoldaten sich am Standort anmelden, auch wenn sie eine gemeinsame Wohnung mit der Familie woanders haben.

Dadurch entstehen ihnen Aufwand und zum Teil die Zweitwohnungssteuer-Pflicht, da die Zweitwohnungssteuer regelmäßig an die Innehabung eines Nebenwohnsitzes geknüpft ist.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Steuer, die für eine Nebenwohnung erhoben wird.
Der Steuersatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde, liegt im Schnitt aber bei rund zehn Prozent der Nettokaltmiete.
Auch die einzelnen Regelungen der Kommunen variieren, manche nehmen Soldaten in Gemeinschaftsunterkünften von der Steuerpflicht aus
(weiterführende Informationen und Hinweise unter anderem unter www.zweitwohnsitzsteuer.de).

Allerdings dürfen Verheiratete, die nicht dauernd von ihrer Frau getrennt leben und die aus beruflichen Gründen neben der Ehewohnung
eine weitere Wohnung innehaben, laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2005 nicht zu einer Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.

Für den seltenen Fall, dass unverheiratete Trennungsgeldberechtigte für ihre Wohnung/Unterkunft am Dienstort eine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen,
erhalten sie diese zudem im Rahmen des § 3 Abs.4 TGV erstattet.

Allerdings ist im Regelfall die Wohnung am Dienstort die Hauptwohnung. Dann kommt es zu einer nicht erstattungsfähigen Belastung durch eine Zweitwohnungssteuer,
wenn die Kommune am Heimatort diese erhebt.

Das aktive und passive Wahlrecht, etwa bei einer Wahl respektive Kandidatur für den Gemeinderat, kann regelmäßig nur am Haupt-(Erst-)wohnsitz ausgeübt werden

2)
Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf des Meldefortentwicklungsgesetzes hätte keine Meldepflicht am Standort bestanden,
wenn der Soldat eine Gemeinschaftsunterkunft oder andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht.

3)
Die jetzt zunächst vom Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung schreibt jedoch eine Meldepflicht vor,
wenn die dienstliche Unterkunft am Standort länger als sechs Monate bezogen wird."

Anmerkung von mir :

Es spielt keine Rolle ob die Gemeinschaftsunterkunft auf Grund

- einer gesetzlichen Verpflichtung
- der kostenlosen Bereitstellung für TG-Empfänger
- freiwilliger Nutzung gegen Bezahlung

bezogen wird. Entscheidend ist nur das Kriterium der Nutzung !
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Weiß am 14. Dezember 2012, 16:24:35
@Justice005

1a)
Alter 31

1b)
Mein derzeitiger gemeldeter Hauptwohnsitz München (eigene Wohnung, also nicht bei Eltern)

1c)
Von Montag-Freitag wohne ich üblicherweise in der Kaserne (Gemeinschaftsunterkunft, 8qm 2-Mann-Stube, Gemeinschaftsduschen)
Anwesenheit im Standort letztes Jahr 133 Arbeitstage
89 Arbeitstage Abkommandiert
143 Tage Hauptwohnung inkl. Urlaub und Wochenenden sowie DZA

1d)
In meiner derzeitigen Hauptwohnung in München (ca 100 km vom Standort entfernt)

1e)
Bayern

2a)
Das schreiben ist vom Landratsamt und nennt sich Anhörung Vollzug des Meldegesetztes bitte äußern sie sich bis....
Mit Sachverhalt

2b)
Wenn mit der mir gegebenen Frist zur Äußerung die Rechtsmittelfrist gemeint ist, Ja.

Grüße und Danke schonmal im Vorraus





Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: justice005 am 14. Dezember 2012, 17:24:54
ok, also ist noch gar kein Bußgeld erlassen worden. Vielmehr hast du jetzt Gelegenheit, Deine Sicht der Dinge darzulegen, ebor über ein Bußgeld entschieden wird.

Wenn ein Bußgeld tatsächlich verhangen wird, dann kann man dagegen Einspruch einlegen. Wird dem Einspruch nicht abgeholfen, landet die Sache vor Gericht.

So wie ich deinen Fall sehe, kannst du definitiv deine Hauptwohnung in München behalten. Das bayrische Meldegesetz räumt ein, dass die hauptwohnung im Zweifelsfall dort ist, wo man seinen sozialen Lebensmittelpunkt hat. Das muss nicht bedeuten, dass man da die meiste zeit verbringt. Außerdem bist du nach eigener Darstellung soweiso die meiste zeit des Jahres in der Hauptwohnung. Wenn du das sauber argumentierst, dürfte dieses Problem bereits gelöst sein.

Es bleibt aber ein zweites Problem übrig. Die Behörde kann ggf. darauf bestehen, dass du an deinem Standort zumindest einen Zweitwohnsitz anmeldest. Ob man dich tatsächlich dazu zwingen kann, muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Ich halte mich mal mit einer endgültigen Einschätzung zurück.

Ich würde ggf. argumentieren, dass du nicht verpflichtet bist, in der kaserne zu wohnen. Zur Untermauerung würde ich den § 18 Soldatengesetz zitieren und die entsprechende Vorschrift beifügen, dass jeder, der 25 oder älter ist, nicht in der kaserne wohnen muss. Da muss die Behörde zumindest mal drüber nachdenken. Art 22 Abs. 1 Nr. 2 des bayr. Meldegesetzes schreibt zwar vor, dass ein Soldat sich anmelden muss, wenn er eine Gemeinschaftsunterkunkt "bezieht". Ich würde dies aber einfach mal bestreiten. Dass du gelegentlich  mal eine Nacht auf der Stube verbringst, weil es später geworden ist und du nicht in deine Hauptwohnung fahren willst, bedeutet noch lange nicht, dass du da im Sinne des Meldegesetzes "eingezogen" bist.

Es gibt drei Varianten, die du machen kannst:

1. Dich amelden und das Bußgeld zahlen
2. Wie oben vorgeschlagen, argumentieren und dann im Falle des Fehlschlagens zähneknirschend zu Variante 1 übergehen.
3. Die Sache bis vor Gericht durchziehen. Diese Variante aber bitte nur mit einem Anwalt, damit man hier ggf. mal zu einem neuen Präzedenzfall kommt. Allerdings besteht da natürlich ein durchaus erhebliches Kostenrisiko.


Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Weiß am 17. Dezember 2012, 01:14:11
Dann entscheide ich mich für Variante 2 jedoch lass ich einen Anwalt argumentieren. Vielleicht ist dass wirkungsvoller. :-)
Um dass Bußgeld werd ich eh nimmer rumkommen. Vielleicht klappt es dann aber noch mit dem Zweitwohnsitz.

Danke nochmal
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: C_kills am 11. Februar 2013, 23:30:16
Hallo,

ich fange am 1.7.2013 als Offiziersanwärter bei der Bundeswehr an. problematisch ist hierbei aber das ich z.Z. keinen Wohnsitz in Deutschland habe. Nun wird ja nach §9 BGB mein Erstwohnsitz der Standort sein an den ich gehe, in diesem fall die ersten 6 Monate Hammelburg. Da ich aber mit dem Auto nach Deutschland kommen werde frage ich mich jetzt wie das mit der Zulassung ist, da ja seit 2007 das Auto am Erstwohnsitz zugelassen werden muss. Da ich aber nach 6 Monaten in Hammelburg auf unterschiedliche kürzere Lehrgänge gehe bis ich mein Studium beginne frage ich mich ob ich:

a) Hammelburg als Wohnsitz für die 3-monatigen Lehrgänge behalte

b) Ob ich mein Auto, und damit auch meinen Hauptwohnsitz an einem anderen Ort, in diesem falle bei verwandten, anmelden kann.

Ich bin kein Jurist und weiß nicht ob ich mich in irgendeinem Falle strafbar machen würde, trotzdem würde ich gerne wissen ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: BulleMölders am 12. Februar 2013, 07:43:38
Uih auf die Antwort "unserer" Juristen freue ich mich schon.
Denn über die Frage wo ein lediger SaZ seinen Melderechtlichen Hauptwohnsitz hat, streiten sich die Geister schon seit anbegin der Bundeswehr.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: RekrKp8 am 12. Februar 2013, 08:34:47
Was ist eigentlich mit dem Satz in einer der Vorschriften: "Der Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort"?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: RekrKp8 am 12. Februar 2013, 08:35:53
Wieso gibt es da so viele Ausnahmen?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: bayern bazi am 12. Februar 2013, 08:37:39
ich würd das auto erstmal in hammelhausen zulsassen

und nachdem ja nur noch umgemeldet werden muss - ohne neue nummern - ist alles andere ja dann kein pfoblem bis du mal irgendwann nen festen wohnsitz hast  ;D ;D ;D

ist ja egal wo das auto gemeldet ist
hauptsache die strafzettel kommen unter der  angegebenen adresse bei dir an  ;D ;D
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: justice005 am 12. Februar 2013, 15:24:44
Wenn Du einen Wohnsitz in Deutschland hast, und du auch in Deutschland arbeitest, musst du auch Dein Auto dort anmelden. Das bedeutet, dass du auch in Deutschland KFZ-Steuer zahlen musst.

Daher musst du dich und dein Auto in Hammelburg anmelden.

Es gab vor ein paar Jahren mal Diskussionen über die Auto-Anmeldung bei Soldaten, die im grenznahen Ausland stationiert sind, dort eine Wohnung haben und in Deutschland einen Zweitwohnsitz. Nachdem mehrere Soldaten am Wochenende in Deutschland Ärger mit der Polizei und der Steuerbehörde bekamen, gab es dann irgendwann endlich eine Klarstellung des Bundesfinanzministeriums, dass die Soldaten nicht verpflichtet sind, ein Auto in Deutschland anzumelden.

Bei dir ist die Situation aber anders, weil du in Deutschland stationiert bist und du da auch deinen Wohnsitz anmelden musst. Daher muss das Auto in Hammelburg angemeldet werden.

Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: C_kills am 13. Februar 2013, 11:38:27
Ok, dann komme ich wohl nicht drum herum das Auto an- und mehrmals umzumelden.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: F_K am 13. Februar 2013, 15:45:03
Zitatund mehrmals umzumelden.

Wieso? Dein Wohnsitz bleibt Hammelburg - Kommandierungen hin oder her.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Marc am 22. September 2013, 16:07:04
Im Moment soll es wohl auch an der HSU Hamburg die Tendenz geben, alle zur Anmeldung des Hauptwohnsitzes zu "bewegen".
Wenn ich den Thread richtig gelesen habe, dann trifft auf mich (ledig, Ü25, anerkannter Hausstand, keine UKV zugesagt) ab Versetzung zu, dass ich dort meinen Nebenwohnsitz anmelden kann und dann die eventuelle Zweitwohnsitzsteuer auch zurück erstattet bekomme.
Sollte ich meinen Lebensmittelpunkt doch nach Hamburg verlegen, könnte ich später immer noch den Hauptwohnsitz dort anmelden und meine Wohnung zum Nebenwohnsitz machen - Folgen wären u.a. Auto ummelden, Wahlrecht in Hamburg, Fahrten zur Nebenwohnung steuerlich kaum absetzbar.
Soweit richtig?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Andi am 22. September 2013, 22:01:40
Nein, du hast deinen Erstwohnsitz in Hamburg anzumelden...zum 1000sten mal... ;)
Dein bisheriger Wohnsitz wird Zweitwohnsitz. Wenn dein Wohnort Zweitwohnsitzsteuer kassiert, dann hast du die auch zu zahlen, wer sollte die denn bitte erstatten?
Und wie kann man nach so einem ewig langen Thread nichts verstanden haben?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Marc am 22. September 2013, 23:08:17
So eindeutig scheint mir das aber nicht zu sein, wenn ich mir die Ausführungen von "justice005" so durchlese. Da ich zum Wohnen in der GU nicht verpflichtet bin (Ü25), am Hauptwohnsitz nach wie vor meinen Lebensmittelpunkt habe (durch Vereinsmitgliedschaften nachweisbar) und die Bw mir für die Versetzung keine UKV zugesagt hat (also scheinbar kein Interesse an meinem Umzug nach Hamburg hat), sehe ich da durchaus Argumentationsspielraum. Daraus folgend wäre dann in Zusammenhang mit den Ausführungen des DBwV
ZitatFür den seltenen Fall, dass unverheiratete Trennungsgeldberechtigte für ihre Wohnung/Unterkunft am Dienstort eine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen, erhalten sie diese zudem im Rahmen des § 3 Abs.4 TGV erstattet.
im Falle eines Zweitwohnsitzes in Hamburg die entsprechende Steuer fällig und diese erstattungsfähig. Soweit meine Gedanken, mal schauen wie die Hamburger Meldebehörde das sieht.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: ToMA am 05. Juni 2015, 12:15:27
Eine Frage zum Verständnis:

Nach § 9 BGB hat ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort, auch wenn er weiterhin ,,zuhause" wohnt (kein TG-Empfänger).

Während der ersten 6 Monate ist das OA-Bataillon (i.d.R. Munster oder Hammelburg) sein Standort.

Wenn ein OA dann danach vom 7. bis 9. Monat nach Dresden und 10. bis 12. Monat nach Idar-Oberstein und vom 13. bis 15. Monat zur eingeplanten Truppengattung zum Praktikum beordert wird, muss er sich ja nicht ummelden, weil die Meldefreiheit nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Meldegesetz bzw. § 15 Abs. 1 Nr. MRRG greift.

Verstehe ich das richtig, dass somit seine erste Gemeinschaftsunterkunft (Munster/Hammelburg) während dieser Zeit weiterhin seine Meldeadresse bleibt, obwohl er ab dem siebenten Monat gar nicht mehr dort ist, bis er nach 15 Monaten zum Studium (mit neuer Meldepflicht) nach München/Hamburg versetzt wird?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: LwPersFw am 05. Juni 2015, 17:48:25
Seit 01.05.2015 in Kraft:

Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)

§ 27 Ausnahmen von der Meldepflicht

(1)
Eine Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 wird nicht begründet, wenn eine Person,
die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine
andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht, um

1. Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz zu leisten,
2. Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz zu leisten,
3. Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz zu leisten,
4. eine Dienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes zu erbringen,
5. Dienst bei der Bundeswehr als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit oder Vollzugsdienst
    bei der Bundes- oder der Landespolizei zu leisten,

sofern die Unterkunft für nicht länger als zwölf Monate bezogen wird,

6. als Angehörige des öffentlichen Dienstes an Lehrgängen oder Fachstudien zur
    Aus- oder Fortbildung teilzunehmen.

(2)
Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs
Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung
weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser
Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde
anzumelden.

Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1
gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.

(3)
Die Ausnahme von der Meldepflicht nach Absatz 2 gilt nicht für

1. Spätaussiedler und deren Familienangehörige, wenn sie nach § 8 des
    Bundesvertriebenengesetzes verteilt werden, und
2. Asylbewerber oder sonstige Ausländer, die vorübergehend eine
    Aufnahmeeinrichtung oder eine sonstige zugewiesene Unterkunft beziehen.

(4)
Meldepflichten nach § 17 oder § 28 werden nicht begründet durch den Vollzug
einer richterlichen Entscheidung über die Freiheitsentziehung, solange die
betroffene Person für eine Wohnung im Inland gemeldet ist.

Für eine Person, die nicht für eine Wohnung gemeldet ist und deren Aufenthalt
drei Monate übersteigt, hat die Leitung der Anstalt die Aufnahme, die Verlegung
und die Entlassung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen,
die für den Sitz der Anstalt zuständig ist; die betroffene Person ist zu unterrichten.
Die Mitteilung enthält die in den Meldescheinen vorgesehenen Daten, soweit sie
der Anstalt bekannt sind.
Die Mitteilung ersetzt die Anmeldung nach § 23 Absatz 1.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: ToMA am 05. Juni 2015, 19:01:29
Ok, vielen Dank für die Info.

Aber bedeutet das nun, dass

1. ein OA wegen der anfangs ständig wechselnden Standorte keine Meldepflicht am Standort hat, wenn er weiterhin "zuhause" gemeldet bleibt (quasi als lex specialis), oder

2. er sich trotzdem am ersten Standort melderechtlich registrieren lassen muss (§ 9 BGB, lex generalis)?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Flugzeugbastler am 08. Juni 2015, 20:53:26
Zitat:
......
5. Dienst bei der Bundeswehr als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit oder Vollzugsdienst
    bei der Bundes- oder der Landespolizei zu leisten,

sofern die Unterkunft für nicht länger als zwölf Monate bezogen wird,..........

Zitat:
......
(2)
Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs
Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung
weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser
Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde
anzumelden.
......

Da stehen die zeiträume die er nicht überschreiten darf.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: ToMA am 08. Juni 2015, 21:46:33
Ok, also die ersten 15 Monate keine Ummeldepflicht, da immer nur kurzfristig (weniger als 6 Monate) an einem Ort.
Dann ist die UKV (zum Dienstantritt) so gesehen geschenkt, weil (in unserem Fall) gar kein (meldepflichtiger) Umzug stattfindet.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Andi am 09. Juni 2015, 12:00:10
An den gesetzlichen und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen hat sich nichts geändert. Da wurde jetzt nur das, was schon in den entsprechenden Landesnormen stand in ein Bundesgesetz überführt.
Soll heißen:
Auch während der ersten 15 Monate hat sich der ledige Soldat/Offizieranwärter mit Erstwohnsitz am Standort seiner Stammeinheit (OA Bataillon/MSM/OSLw o.ä.) zu melden. Die Kommandierungen von dort aus zu sonstigen Lehrgängen begründen dann aber eben keine gesonderte Meldepflicht, sofern die Lehrgänge unter sechs Monaten Dauer bleiben.

Soll heißen: der Staatsbürger in Uniform wird nach wie vor - solange er nicht verheiratet ist - seiner aktiven und passiven Wahlrechte massiv beschnitten, wenn er oft oder zum unpassenden Zeitpunkt umzieht. Oder er will diese rechte vollumfänglich nutzen und begeht eine Ordnungswidrigkeit die wirklich teuer werden kann.

Gruß Andi
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: ToMA am 09. Juni 2015, 17:01:34
Schade.

Dieses TG-, Umzugs- und Melderecht scheint aber ohnehin (in unserem Fall) absurd zu sein.

Erstens, er (unser Sohn) zieht gar nicht um, da er weiterhin zuhause wohnen bleibt und seine Möbel somit in seiner/unserer Wohnung verbleiben. In seine Stube könnte er sie ja ohnehin schlecht stellen. Trotzdem wird die UKV gewährt und ihm somit kein TG gezahlt (weil eine gemeinsame Wohnung zusammen mit den Eltern nicht als eigener Hausstand anerkannt wurde).

Zweitens, muss er sich (offensichtlich nach § 9 BGB) am Standort mit Erst"wohnsitz" anmelden, obwohl er am Standort gar nicht "wohnt", sondern nur vorübergehend (weniger als 6 Monate) in einer Gemeinschaftsunterkunft (also auch hier wird kein eigener Hausstand bestehen) untergebracht wird. Somit wäre sogar zu prüfen, ob für seine eigentliche Wohnung Zweitwohnungssteuer angemeldet und bezahlt werden muss (ok, gerade geprüft, muss nicht).

Drittens wäre noch die Krönung, wenn wegen der ganzen Melde- und UKV-Geschichten das Finanzamt die Wochenend-Heimfahrten nicht als Werbungskosten anerkennt, weil er ja nach dem Gesetz (aber nicht tatsächlich) am Standort "wohnt".

In unserem Fall wird man mit diesen Regelungen nur bestraft.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Andi am 09. Juli 2015, 12:58:56
Zitat von: DadOA am 09. Juni 2015, 17:01:34
Drittens wäre noch die Krönung, wenn wegen der ganzen Melde- und UKV-Geschichten das Finanzamt die Wochenend-Heimfahrten nicht als Werbungskosten anerkennt, weil er ja nach dem Gesetz (aber nicht tatsächlich) am Standort "wohnt".

Der gemeldete Erstwohnsitz hat keinerlei Aussagekraft über den steuerlich relevanten Lebensmittelpunkt.

Zitat von: DadOA am 09. Juni 2015, 17:01:34
In unserem Fall wird man mit diesen Regelungen nur bestraft.

Nichts neues und nichts wirklich "individuelles", sondern etwas alltägliches für Soldaten.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: tobionline88 am 09. Juli 2015, 16:34:12
Von den Regelungen mal aber abgesehen, kenne ich keinen aus meinem ehemaligen Kameradenkreis ( mit Ausnahme von einem einzigen der aber auch tatsächlich in der Kaserne gewohnt hat und keine andere Wohnung hatte ) der seinen Erstwohnsitz in der Kaserne gemeldet hat.
Mag sein, dass es dann alle die ich gekannt habe falsch gemacht habe.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Andi am 09. Juli 2015, 17:56:29
Falsch mutmaßlich schon, aber offenbar an einem Standort wo das nicht so eng gesehen wird. Beispielsweise aber die Stadt Wilhelmshaven belohnt solches Verhalten gnadenlos mit einem Bußgeldbescheid in vierstelliger Höhe.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Dixen am 09. Juli 2015, 19:03:03
Guten Abend,
ich würde euch auch mal gerne mit einer Frage nerven. Auch wenn ihr mir da vielleicht nicht großartig weiterhelfen könnt, aber ich mir schwirrt das gerade so im Kopf rum und ich weiß jetzt sonst nicht wohin damit  ;D

Aktuell lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem Freund. Dieser hat eigentlich Ansprüche bei einer Versicherung, die aber seit Februar nicht mehr zahlt (es wird nun geklagt), daher mussten wir notgedrungen erstmal ALG II beantragen. Ich will mit diesen Laden eigentlich nichts mehr zu tun haben und hatte bis Februar auch meine KV Beiträge selber bezahlt usw.. Ab den 01.10. werde ich bei der BW untergebracht sein (für erstmal 11 Monate FWD, evtl. verlängern) und irgendwie sehe ich es nicht ein, dann noch weiter in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet zu werden und den ständig alles offenlegen zu müssen.
Kann ich dann meinen Hauptwohnsitz auf die Kaserne ummelden? Also wäre ich dann offiziell raus aus der BG? Zumal ich ja eh vielleicht nur zwei mal im Monat "zu Hause" auf Besuch bin. Oder würde das nur noch mehr Nachteile mit sich bringen? Wir sind übrigens gemeinsame Mieter und ich würde auch meine Hälfte weiter bezahlen wollen.

Ich vermute mal, dass das alles nicht so einfach ist wie ich mir das gerade vorstelle  :D Aber ich habe echt Hass auf diese Amt Sache, die machen ständig so einen sinnlosen Terror und vermittelt haben die mich auch noch nie. Ich will einfach nichts mehr mit den zu tun haben müssen und ich will eigentlich auch gar nichts von den haben. Wir wissen leider auch nicht wie lang sich das mit der Klage noch hinziehen wird. Sowas kann unter Umständen ja auch ganz schön lange dauern...
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: F_K am 09. Juli 2015, 19:56:02
Wenn Du Mieter bist und zahlst, gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: LwPersFw am 09. Juli 2015, 20:51:39
Von der Homepage der Bundesagentur für Arbeit (Stand 01.01.2015)

"Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?

Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt."

--------------------------------------

D.h. der Gesetzgeber unterscheidet zwischen "Bedarfsgemeinschaften" und eben reinen "Wohngemeinschaften".

Wenn Sie der ARGE nachweisen, dass sie sich nur die Miete teilen und sonst jeder vollständig für sich "wirtschaftet"...
zählen sie nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft. D.h. z.B. separate Fächer im Kühlschrank... jeder wäscht seine Wäsche selber...etc.
Hierzu finden Sie auch entsprechende Hinweise im Internet...

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung:

Das Nordrheinwestfälische Landessozialgericht hat beschlossen, dass Wohngemeinschaften von Hartz IV Empfängern nur dann Bedarfsgemeinschaften sind, wenn bei der Prüfung aller Gesichtspunkte ein gemeinsames Wirtschaften erkennbar ist.

Zur Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II gehören nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c) SGB II Personen, die mit dem Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

Dieser Wille wird unter anderem dann vermutet, wenn die Partner länger als ein Jahr zusammenleben (§ 7 Abs. 3a) Nr. 1 SGB II).

Die Vermutung des § 7 Abs. 3a) SGB II greift nur dann ein, wenn zwischen den Mitbewohnern ein gemeinsamer Haushalt im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c) besteht.

Denn sie betrifft nach dem eindeutigen Wortlaut lediglich das Merkmal des wechselseitigen Willens zur Verantwortung und zum Einstehen füreinander. Da in § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c) SGB II nicht nur von "einem", sondern von "einem gemeinsamen" Haushalt die Rede ist, muss daher das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne von § 9 Abs. 5 SGB II zwischen den Mitbewohnern feststehen (Senat, Beschluss vom 27.12.2006 - Az.: L 1 B 36/06 AS ER und Beschluss vom 07.02.2007 - Az.: L 1 B 45/06 AS ER, sozialgerichtsbarkeit.de).

Eine Haushaltsgemeinschaft setzt eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, mithin ein Wirtschaften "aus einem Topf" voraus.

Eine reine Wohngemeinschaft ist nicht ausreichend.

Bei der Prüfung sind sämtliche Gesichtspunkte im Rahmen einer Gesamtschau abzuwägen und zu würdigen
(vgl. Brühl/Schoch in LPK-SGB II, 2. Auflage 2007, § 9, Rn. 55, m.w.N.; Sauer in Haufe, SGB II, § 9, Rn. 27).


D.h. theoretisch könnten sie als Wohngemeinschaft eingestuft werden...>> wenn sie sich an die genannten Vorgaben halten...

Ich vermute aber ... da sie bereits als Bedarfsgemeinschaft erfasst sind... wird die ARGE nicht glauben, dass sie ab
einem bestimmten Stichtag nicht mehr "aus einem Top wirtschaften" ... was ja bedeutet... sie sind kein Paar mehr...

Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Dixen am 10. Juli 2015, 20:51:43
Danke für die Antworten.
Das wir getrennt wirtschaften wird nicht akzeptiert, das hatten wir schon versucht. Das ist nicht mal wirklich gelogen, aber dann wird alles überprüft und wehe ich bringe beim Einkaufen was für ihn mit oder wasche die Wäsche nicht getrennt (was ich allein aus Nachhaltigkeitsgründen schon nicht einsehe).
Dann wäre halt zu überlegen, ob wir den Mietvertrag auf ihn allein umändern lassen. Mir wurde nun aber auch ein Gespräch vom Karrierecenter angeboten. Vielleicht können die mir ja noch ein wenig dazu erzählen was am ehesten Sinn macht. Besten Dank erstmal :)
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: F_K am 10. Juli 2015, 22:10:10
... Und wenn Du nicht mehr im Mietvertrag stehst, gibt es von der USG Behörde auch keine Übernahme der Mietkosten .

Freund und gemeinsame Wohnung hört sich halt schon nach Bedarfsgemeinschaft an - es geht ja um Steuergelder ...
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Dixen am 10. Juli 2015, 22:41:00
Das ist mir klar, aber das würde auf der anderen Seite dann ja genau so wieder abgezogen. Bzw.  Würde er dann komplett aus der Leistung rausfallen und wäre dann auch nicht mehr versichert,  was ich dann alles bezahlen dürfte so lange die Versicherung meint rumspinnen zu müssen. Ich werde da halt noch einiges nachforschen müssen, um zu sehen was am sinnvollsten ist für uns beide.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: wolverine am 10. Juli 2015, 23:35:09
Evtl. ist dann sogar die Wohnung zu groß für eine Einzelperson und er wird aufgefordert umzuziehen.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Dixen am 11. Juli 2015, 16:42:32
Das ist die Wohnung eigentlich jetzt schon, aber bisher wurde das so akzeptiert. Deswegen habe ich auch schon meine Mutter gefragt, als ich damals zu Hause ausgezogen bin war sie zwischendurch auch mal auf ALG II und die Wohnung war auch zu groß/zu teuer. Sie hat nur das bekommen was ihr maximal zusteht und mit den Rest musste sie dann selber zu sehen. Also das wäre wohl machbar. Wir haben auch nicht vor hier nach grad mal ein Jahr schon wieder umzuziehen nur weil die uns jetzt gerade mal kurz aushelfen müssen, die kriegen schließlich alles zurück erstattet...
Aber egal erstmal! Wie gesagt ich werde das Angebot vom Karrierecenter mit dem Gespräch erstmal in Anspruch nehmen und mal schauen, ob der Anwalt da vielleicht noch etwas Ahnung von hat. Mal sehen was sich machen lässt :)
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: melniii am 22. Juli 2015, 08:47:36
Hallo, ich hoffe das Thema wurde noch nicht zu oft durchgekaut und mir kann jemand helfen.

Ich bin derzeit an der Uni in München und musste mich auch ummelden.
Mein Hauptwohnsitz ist jetz also die Bundeswehr uni in München (Hauptwohnsitz) in Augsburg (wo ich vorher bei meinen Eltern gewohnt habe) bin ich garnichtmehr gemeldet. Für den praktischen Studienabschnitt wohne ich dort wieder zeitweise nun zu meiner Frage. Bin ich TG berechtigt, wenn mein Hauptwohnsitz an der Uni is und ich für das Praktikum nach Augsburg kommandiert wurde?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: KlausP am 22. Juli 2015, 08:55:17
Nur dann, wenn es sich um einen anerkannten berücksichtigungsfähigen Hausstand handelt, was ich bei einer Kasernenunterkunft für unwahrscheinlich halte.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: melniii am 22. Juli 2015, 08:59:55
D.h. man verpflichtet mich dazu, meinen Wohnsitz an der Uni zu melden und dann hab ich aber offiziell keinen?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: F_K am 22. Juli 2015, 09:21:17
@ melniii:

Gegenfrage: Der Unterschied zwischen Wohnsitz und (berücksichtigungsfähigem) Hausstand und Rosen ist Dir bekannt?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Tommie am 22. Juli 2015, 09:22:34
Nein, sie sind nicht "ohne festen Wohnsitz"!

Sie sollten sich mal den Unterschied zwischen einem Wohnsitz und einem anerkannten und berücksichtigungsfähigen Hausstand erklären lassen ;) ! Und wer letzteren nicht hat, hat auch keinen Anspruch auf Trennungsgeld!
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: KlausP am 22. Juli 2015, 09:24:03
Zitat von: melniii am 22. Juli 2015, 08:59:55
D.h. man verpflichtet mich dazu, meinen Wohnsitz an der Uni zu melden und dann hab ich aber offiziell keinen?

Wohnsitz und eigener Hausstand sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wenn Sie bei Ihren Eltern in Ihrem früheren Kinderzimmer wohnen haben Sie ja Ihren Wohnsitz auch dort, einen eigenen Hausstand aber immer noch nicht.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: melniii am 22. Juli 2015, 09:32:34
mhh.. ja der Wohnsitz während dem Praktikum ist in meinem alten Kinderzimmer für die 9 Wochen Praktikum, während dem ganzen Studium bin ich aber ja in München und dort polizeilich gemeldet (wo ich mich den Rest des Jahres befinde).
Hätte ich mein Zimmer dort nichtmehr währe ich in einer Stube im Betreuungstruppenteil.

Einen anerkannten Wohnsitz und somit TG-Berechtigt bin ich also erst wenn ich einen Mietvertrag habe?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: F_K am 22. Juli 2015, 09:34:09
@ melniii:

Ist ein Student tatsächlich so ein Fachidiot, dass er nicht in der Lage ist, herauszufinden, was ein Hausstand ist? (und ein Mietvertrag ist da nicht zwingend).
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: melniii am 22. Juli 2015, 09:56:54
anscheinend ja!
Es gibt im Internet keine offizielle Definition eines Hausstandes, zumindest kann ich keine finden.
( Das man die eigene Wohnung anerkennen lassen muss ist mir bekannt )
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Tommie am 22. Juli 2015, 10:00:49
Sie begeben sich gerade auf sehr dünnes Eis! Es gibt sehr wohl Definitionen über die Anerkennungsfähigkeit von Wohnungen. Hier sollten Sie sich einmal vom lokalen BwDLZ beraten lassen.

Ansonsten sehe ich hier einen beratungsresistenten Studenten, der seine eigene Unfähigkeit und sein Informationsdefizit auf andere zu projizieren versucht!
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Tommie am 22. Juli 2015, 10:03:40
Hier ein Text aus dem IntranetBw gefunden mit der Suchfunktion des IntranetBw:

Zitat"Antrag auf Anerkennung einer Wohnung als berücksichtungsfähige Wohnung nach §10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG)

Zur Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung einer Wohnung als berücksichtungsfähige Wohnung nach §10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz werden zusätzlich folgende Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, benötigt:
Mietvertrag
Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises
nur bei einer Entfernung größer 50 km und kleiner 100 km zwischen Wohnung und Dienststelle - Feststellung des räumlichen Zusammenhangs mittels dienstlicher Erklärung, dass die Wohnung an mind. 3 Arbeitstagen je Woche genutzt wird
oder Feststellung des räumlichen Zusammenhanges durch den Disziplinarvorgesetzten, mindestens im Rang eines Bataillonskommandeurs
Bauzeichnungen, aus denen hervor geht, dass es sich um eine eigene abgeschlossene Wohnung handelt (da Mietvertrag mit Eltern) "

Jetzt haben Sie sogar eine rechtliche Quelle für meine Aussagen!
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: F_K am 22. Juli 2015, 10:08:27
@ Melniii:

Was studierst Du denn?

Alleine hier im Forum gibt es 7 Seiten Suchergebnisse mit den Suchwort "Hausstand" - dort findet man dann spielend Hinweise auf das BUKG, dies findet man spielend im Internet.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: melniii am 22. Juli 2015, 10:19:38
Dann haben wir jetzt entweder aneinander vorbei geredet oder ich sie/ sie mich falsch verstanden.

Mit der Aussage, dass mir bewusst is das man die eigene Wohnung anerkennen lassen muss meinte ich auch das Verfahren bzw. den Inhalt des von Ihnen geschriebenen Zitates... deshalb auch die Aussage mit dem Mietvertrag.
Ich habe nie behauptet dass es über die ANERKENNUNGSFÄHIGKEIT EINES WOHNSITZES (bezüglich der Bundeswehr) keine Definitionen oder ähnliches gibt.

Da ich von F_K jedoch als Fachidiot beschimpft wurde welcher nicht fähig sei, herauszufinden was ein HAUSSTAND ist habe ich genau dies erneut versucht. Ohne Erfolg. Es gibt keine öffentlichen Definitionen (oder ich finde keine welche nicht auf GEZ oder Versicherungen bezogen sind).

Trotzdem vielen Dank für die netten und schnippischen Antworten.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: F_K am 22. Juli 2015, 10:37:37
@ melniii:

Bei aller Liebe - der erste Hit bei Google gibt z. B. folgendes Ergebnis:

ZitatWann liegt ein eigener Hausstand vor?

Hier ist eine Wohnung i. S. d. § 10 Abs. 3 BUKG gemeint. Danach besteht eine Wohnung aus einer geschlossenen Einheit ...... Bei einem Untermietverhältnis mit Mitbenutzung von Küche oder Bad liegt jedoch kein eigener Hausstand vor.

Du schreibst selber, Du hättest keinen Erfolg gehabt - was soll ich da noch sagen?
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Immgrisch86 am 22. Juli 2015, 10:54:44
Hallo,

ich habe mal das erste Ergebnis genommen, was ich bei meiner Google Suche gefunden habe und poste den Link hier mal.

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16065.xhtml?currentModule=home

An sich finde ich es hier gut erklärt wann es ein eigener Hausstand ist.

Beste Grüße

David
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: F_K am 22. Juli 2015, 11:01:04
@ Immgrisch86:

Oh man ... was STEUERLICH ein eigener Hausstand ist, ist ein Thema für sich - und bei Deinem Link erklärt.

"Hier" geht es um eigenen Hausstand im Sinne BUKG - und da gibt es eine Legaldefinition im Gesetz - so von mir genannt.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: Immgrisch86 am 22. Juli 2015, 11:09:07
Okay tut mir leid ich wollte dir auch nicht wiedersprechen.

Dachte nur, dass dies Hilfreich wäre sich ein Bild darüber zu machen, was ein eigener Hausstand ist.

Wenn das nicht passt, kannst du den Post löschen :(.
Titel: Antw:Wohnsitz in der Kaserne melden?
Beitrag von: KlausP am 22. Juli 2015, 11:14:38
Kann er zum Glück nicht.  ;)