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Wohnsitz in der Kaserne melden?

Begonnen von PioMin, 16. Januar 2009, 19:29:48

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PioMin

Grüßt euch,

hab folgendes Problem und zwar bin ich SAZ 4 bei den Pionieren in Minden wohne aber im moment noch ca. 450 km entfernt in Freiberg bei meiner Mutter.
Mein zuständiger Rechnungsführer hat mir jetzt mitgeteilt das ich meinen Wohnsitz in der Kaserne melden muss als ich jedoch zufällig im Gezi war und das Thema angesprochen habe, haben mir die Leute im gezi gesagt das ich meinen Wohnsitz nicht ummelden brauch.
Was soll ich nun machen?

Andi

Deinen Erstwohnsitz in der Kaserne melden, deinen bisherigen, wenn du willst bzw. das aus finanziellen Gründen (Abrechnung von Heimfahrten für die Steuer) als Zweitwohnsitz beibehalten.
Als Soldat auf Zeit bist du gesetzlich verpflichtet deinen Wohnsitz am Ort deiner Stammeinheit zu haben:

"§ 9 Bürgerliches Gesetzbuch Wohnsitz eines Soldaten
(1) Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Soldaten, die nur auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten oder die nicht selbständig einen Wohnsitz begründen können."
the rest is silence...

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trinity

also dazu habe ich auch mal eine Frage,sry wenn ich den Thread jez wieder ausgrabe...
ich werde am 4.10. in Heide meinen Dienst beginnen. FA SAZ 13, folglich erstma Unteroffizier Grundlehrgang, diverse andere Lehrgänge, ZAW... wie sieht es dann mit dem ummelden aus? Ich kann mich ja schlecht jedesmal wieder neu ummelden, je nachdem wo ich auf Lehrgang bin. Meldet man sich dann erst um wenn man in der Stammeinheit sein Truppenpraktikum macht ?

RekrKp8


Sus

entschuldigt,wenn ich noch mal dumm nachfrage,heißt das also,da mein Sohn SAZ8 ist, muß er zur Polizei und seinen Hauptwohnsitz in den mit der Adresse der Kaserne seiner Einheit ändern lassen? Auch wenn er in jedem Frei zu uns heimkommt? Und wenn ja,muss er das dann in dem Ort machen lassen,wo die Kaserne ist oder hier?
Und btw-der Vorredner hat was von Fahrtkosten geschrieben..machen Soldaten auch Steuererkärungen??? Sorry,falls die Fragen dumm sind aber für uns als SAZ-eltern  ::) ist das alles neu und er hat ja tags keine Zeit sowas zu klären wegen der DPA etc.
Danke schon mal für Eure Mühe

mailman


schlammtreiber

Die Polizei muss doch die elektronische Fußfessel umprogrammieren  :D
Semper Communis
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Sus

genau...die Fußfesseln sollte man nicht vergessen...nee ich mein natürlich das Einwohnermeldeamt..sackerlzementnochamal...

RekrKp8

Zitat von: Sus am 17. Mai 2010, 13:36:03
entschuldigt,wenn ich noch mal dumm nachfrage,heißt das also,da mein Sohn SAZ8 ist, muß er zur Polizei und seinen Hauptwohnsitz in den mit der Adresse der Kaserne seiner Einheit ändern lassen? Auch wenn er in jedem Frei zu uns heimkommt? Und wenn ja,muss er das dann in dem Ort machen lassen,wo die Kaserne ist oder hier?
Und btw-der Vorredner hat was von Fahrtkosten geschrieben..machen Soldaten auch Steuererkärungen??? Sorry,falls die Fragen dumm sind aber für uns als SAZ-eltern  ::) ist das alles neu und er hat ja tags keine Zeit sowas zu klären wegen der DPA etc.
Danke schon mal für Eure Mühe


Also der Hauptwohnsitz ist der, an dem man sich hauptsächlich aufhält. Das ist ja bei einer Woche von 7 Tagen, davon 5 in der Kaserne,...der Standort (Ortschaft) der Kaserne. Also muss er sich im Einwohnermeldeamt im Standort (Ortschaft der Kaserne) melden. Als Zweitwohnsitz bleibt das elterliche Zuhause, je nach Wunsch.

Ja, auch Soldaten machen Steuererklärungen und sie bekommen anteilig Fahrtkostenerstattung, wenn sie kommandiert werden und weg vom Hauptwohnsitz sind. Deswegen empfehle ich, stets alle Dokumente und Unterlagen, die Ihr Sohn bekommt, aufzuheben und zu ordnen. Kommandierungen benötigt man zum Geltend machen in der Steuererklärung.

Sus

@TRG vielenliebe Dank,das ist doch mal ne Antwort aus der ich was lernen kann  ;)

erdpichel

die definition einer nicht selbsständigen begründungsfähigkeit ist aber auch schwammig, oder? also ich wohne 180km von der kaserne entfernt und verdiene den großteil des einkommens von mir und meiner frau... nen zweiten haushalt könnte ich nicht führe... aber dafür lässt man sich ja auch ne wohnung anerkennen oder vertu ich mich da jetzt`?
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

RekrKp8

Dann bist Du Trennungsgeldempfänger? Die Wohnung ist seitens der Truppenverwaltung anerkannt, obwohl sie nicht im Einzugsgebiet des Standorts liegt, Du aber verheiratet bist und es nicht zuzumuten ist, dass Du mit Frau zum Standort ziehst, weil beispielsweise Deine Frau selbständig ist am Wohnsitz oder beide Partner "Bundesbeamte" sind? Sofern Du älter als 25 bist, steht Dir eine Stube bzw. ein Höchsbetrag zu, um eine Wohnung zu mieten am Standort als Zweitwohnsitz.

trinity

also muss ich mich erst ummelden wenn ich 3 monate in meiner stammeinheit bin?
und was mach ich vorher zb bei den 21 monaten zaw usw?

BulleMölders

Das richtet sich nach den Meldegesetzen und hat eigentlich nichts mit Der Bundeswehr zu tun.
Wenn man seinen Lebensmittelpunkt mehr als 3 Monate in einer Gemeinde hat, dann muss man sich dort mit Hauptwohnsitz anmelden. Ansonsten begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Das ganze hat unter anderem etwas mit dem Länderfinanzausgleich zu tun. Gemeinden bekommen aus diesem Topf Geld, was aich unter anderem auch nach der Anzahl der Einwohner richtet. Und da jeder soviel Geld wie Möglich haben will, wird da auch oft peinlichst drauf geachtet ob sich die Soldaten dann auch ordnungsgemäß im Standort anmelden.

RekrKp8

Zitat von: trinity am 17. Mai 2010, 23:57:58
also muss ich mich erst ummelden wenn ich 3 monate in meiner stammeinheit bin?
und was mach ich vorher zb bei den 21 monaten zaw usw?

Da kann wahrscheinlich der KpFw am Besten Auskunft geben.

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