Hallo Kameraden,
ich interessiere mich für die ROA adW- Laufbahn und hätte deshalb ein paar Fragen an euch (keine Sorge, die Formalitäten kenne ich bereits):
Soweit ich weiß, kommen etwa 500 Bewerber auf 100 Stellen, mich würde aber mal interessieren, nach welchen Kriterien die Reihenfolgen gebildet werden.
Beurteilung in der EÜ und DSA ist klar, aber wie sieht es mit anderen Aspekten aus?
- aktueller Dienstgrad?
- ATNs?
- evtl Studiengang (sowie Fortschritt im Selbigen)?
Inwieweit zählt das alles? Oder anders gefragt: Hat zB. ein Fw d.R eine bessere Chance auf eine ROA-Stelle als ein OG d.R.? Für einen Fw d.R. wäre der Ausbildungsgang im Vergleich zu Msch stark verkürzt, also für die Bw billiger, außerdem kann sich ersterer in einer EÜ doch wesentlich besser bewähren, da ein gestandener Dienstgrad doch vom ersten Tag an Führungsaufgaben wahrnehmen kann, während der Msch, er vllt noch viele Jahre aus dem Dienst raus ist, in der kurzen Zeit bestenfalls zum Kaffeekochen abgestellt wird, oder?
MkG
Technotronic
Die bisherige militärische Ausbildung ist recht uninteressant genauso wie ein DSA, da als ROA die komplette vorgesehene Ausbildung in der Regel durchlaufen wird.
Das Studium, die bisherige zivile Laufbahn sowie die Beurteilung der EÜ sind jedoch relevant. Was davon besonders wichtig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Natürlich wird der Bedarf innerhalb der Truppe geprüft, der zu dem absolvierten Studiengang passen könnte.
Nur soviel ... Anfang 2009 wurden mit Masse ex GWDL'er zum ROA a.d.W. ernannt, und es wurde bei einigen sogar eine Ausnahme bei der Altersgrenze von 30. Jahren gemacht. Lag wahrscheinlich am zivil erreichten Dr. Titel zweier Bewerber, womit sich die Bw nun schmücken will ;)
Daher, machen sie ein gutes (nicht zu übermotiviertes) Bild bei der EÜ ... der Rest entscheidet die "ROA Auswahlkommission" von P im Feb. / Mrz. 2010.
Kleiner Tipp, es sind nicht immer alle Entscheidungen von P diesbezüglich "logisch" nachvollziehbar ;)
Zitat von: snake99 am 06. Januar 2010, 21:52:35
Die bisherige militärische Ausbildung ist recht uninteressant genauso wie ein DSA, da als ROA die komplette vorgesehene Ausbildung in der Regel durchlaufen wird.
Das ist aber nur bedingt richtig, ROL 1+2 + MeFü werden laut dem Internetauftritt von P immer durchlaufen, aber die TrPraktika variieren bzw fallen weg (Msch: 19+12 Tage, Uffz: 12 Tage, Fw: kein TrPraktikum), was heißt, dass man einen "höheren" Dienstgrad wesentlich ökonomischer zum RO machen kann, außerdem hat sich dieser auch wahrscheinlich schon früher durch Führungserfahrung hervorgetan und deshalb dürfte ein beorderter und regelmäßig übender Dienstgrad d.R. bei gegebenen Voraussetzungen doch eigentlich besser geeigneter sein als ein MschSdt, der "nur" GWDLer im Gezi oder Stab war ... ist zumindest meine Meinung, aber weiß ja nicht, ob P das auch so sieht.
Daher meine Annahme, dass P vielleicht doch der Dienstgrad interessieren könnte.
OT:
Wieso entscheiden sich Leute mit Dr-Titel für die ROA-laufbahn? Über § 43 wäre das doch einfacher gegangen ...
Zitat von: technotronicaußerdem hat sich dieser auch wahrscheinlich schon früher durch Führungserfahrung hervorgetan und deshalb dürfte ein beorderter und regelmäßig übender Dienstgrad d.R. bei gegebenen Voraussetzungen doch eigentlich besser geeigneter sein als ein MschSdt, der "nur" GWDLer im Gezi oder Stab war ... ist zumindest meine Meinung, aber weiß ja nicht, ob P das auch so sieht.
Ich sagte nicht umsonst, das hin und wieder die "Logik" von P schwer nachzuvollziehen ist ;)
Einstellung nach § 43 SLV ist nur dann möglich, wenn der Akademiker in seiner Fachverwendung Dienst tun soll. Dies findet in kleinem Umfang bei Jursten statt, und mehr bei den Geowissenschaftlern, um einmal Beispiele zu nennen.
Ansonsten hat Snake Ihnen die gängige Praxis aufgezeigt. Als Feldwebel sind Sie in aller Regel länger verpflichtet gewesen - und dann wäre die ualifizierung zum ROA adW eher unattraktiv, weil man in seiner Laufbahn in der Reserve in vielen Fällen schnellere Aufstiegsmöglichkeiten hätte (allein wegen seines dann berets erreichten Lebensalters).
Hi!
Hoffe ich kann mich einfach an dieses Thema anhängen. Die Auswahl 2010 findet im Februar statt. Wann werden in etwa die Bescheide versandt?
Ist einzuschätzen wie "gut" die Bewertung der EWÜ ausfallen muss um zu bestehen?
Danke und kameradschaftliche Grüße
Gast234
Einzig allein die Auswahlkommission entscheidet ... auf was sie im besonderen achtet ist VS ;) Gewisse Schlüsselwörter in der Beurteilung (wie z.B. "ist besonders geeignet") sind jedoch u.a. ausschlaggebend.
Die Bescheide könnten bereits im März versendet werden, wenn alles planmässig läuft. Doch wenn sie Pech haben, dann bekommen sie ihren Bescheid erst im Mai oder Juni, so wie es den ROB's Anfang 2009 ergangen ist. Hintergrund: Die Masse der Auswahlkommission war krankheitsbedingt nicht beschlussfähig.
Ist die Konferenz schon gewesen? Weiß das jemand?
Würde mich auch interessieren
Rufen sie doch einfach bei P mal an ;)
HF W. wird ihnen sicherlich gerne Auskunft geben ;)
Anscheinend ist es nächste Woche soweit.
Ich bin ja mal gespannt. :-\
Silberlitze gibt es erst am 1. Lehrgangstag, oder? ???
Sobald sie die unterschriebene "Ernennungsurkunde" zum OA in der Hand halten, dürfen sie den OA DstGrd Zusatz tragen und im Schriftverkehr verwenden.
Ja, aber diese bekommt man ja nicht nach der Konferenz aus Köln zugeschickt, oder? Das war meine Frage :)
Ich war ROA i.W. bei mir lief das mit der Silberlitze so. Einen Tag vor der Beförderung zum Fahnenjunker (also am Ende des Offizierlehrgangs für Reservisten) wurden wir alle zu ROAs ernannt und der ganze Hörsaal bekam eine "Rolle Silberlitzen" wo sich jeder 5 Paar abschneiden durfte.
Und? War die Konferenz scho`n? ???
Das wirst Du daran merken ob ein Brief kommt :)
Wenn wieder jemand krank war ist es vllt diese Woche garnicht zur Konferenz gekommen!
Ich warte im Übrigen auch 8)
MkG
Jens
Vllt kann ja mal wer anders dort anrufen?
Will nicht schon wieder fragen, muss aber langsam mein Semester planen und ob ich ggf. Platz halten muss...
Telefon PersABw Abteilung ROB:
(0 22 03) 1 05 - 1552
Ich ruf da besser nicht an ^^ Nachher war die noch nicht und dann streichen die mich wegen Belästigung aus der Liste ;D
*wartet*
Ich hab auch noch ne Frage: Wenn man ROA war und dann auch RO ist, kann man dann als Wiedereinsteller als Offz eingestellt werden? ???
Ja, kann man. So wie man auch als Wiedereinsteller eingestellt werden kann ohne ResOffz zu sein.
Als normaler Wiedereinsteller eingestellt zu werden, ohne RO zu sein, das war mir klar.
Danke für die Antwort
Warum sollte es dann ein Hindernis sein wenn man ResOffz ist?
Zitat von: Großer Leviathan am 02. März 2010, 14:21:30
Ich war ROA i.W. bei mir lief das mit der Silberlitze so. Einen Tag vor der Beförderung zum Fahnenjunker (also am Ende des Offizierlehrgangs für Reservisten) wurden wir alle zu ROAs ernannt und der ganze Hörsaal bekam eine "Rolle Silberlitzen" wo sich jeder 5 Paar abschneiden durfte.
Also bei mir war das besonders bizarr - ich hatte in meinem ersten Leben als Reservist die UmP Laufbahn eingeschlagen und es zum Fw geschafft dann habe ich aber in die RO Laufbahn umgeschwenkt da, ich mir da mehr, Chancen versprach. Als ich dann ROA wurde war ich FELDWEBEL ROA und nicht Fähnrich das Ganze war sehr amüsant denn ich war nie zum Fähnrich sondern "nur" zum Feldwebel befördert wurden und eine Beförderung vom Feldwebel zum Fähnrich wollte keiner machen irgendwann wurde ich dann vom Feldwebel direkt zum Leutnant, befördert. Das war ein erhebendes Gefühl - wobei ich von einigen UmP direkt nach der Beförderung als Verräter "beschimpft" wurde.
Silberlitzen hatte ich nur 1 Paar und das ziemlich am Ende der ganzen RO Lehrgänge da ich nie welche bekommen hatte. Insofern war ich äußerlich quasi nie als ROA erkennbar. War aber auch nicht schlimm was
Zitat von: wolverine am 08. März 2010, 11:09:47
Warum sollte es dann ein Hindernis sein wenn man ResOffz ist?
Ich dacht dass man vielleicht nur bei WÜ oder ähnlichem RO ist und als Wiedereinsteller seinen alten Dienstgrad wieder inne hat.
Das wäre doch irrsinnig ...
Sie wurden zum Offizier ausgebildet, warum sollten sie dann wieder OG sein? ResOffz beutet doch nur, dass sie nicht mehr aktiv im Dienst sind, dennoch haben sie einen ganz normalen Offiziersdienstgrad verliehen bekommen.
War die Konferenz schon`?
Ist das so schwer sich ein bisschen in Gedult zu üben?
Für manche anscheinend ja.
Btw: Konferenz hat stattgefunden. Bescheide kommen Ende März
Dann bin ich ja mal gespannt :) Drücke allen Mitbewerbern die Daumen!
MkG
Schon nen Brief bekommen? ???
Nein
Okay :)
Zum Thema Geduld:
Ich warte ja auch seit einem Jahr (Bewerbung war März 2009).
Muss halt mein Studium planen
Hat hier jemand ne Ahnung wie oft diese Konferenzen sind??
und wird da nur beschlossen ob man zu einer Eignungswehrübung zugelassen wird?
Grüße
Die Konferenz ist nur einmal im Jahr, meistens im februrar / März.
Zur EÜ wird man im Vorfeld zugelassen. Die Beurteilung der EÜ fliesst dann in der Auswahlkonferenz mit ein wo entschieden wird, ob man OA wird oder nicht.
ALso muss man die Eignungswehrübung auf jeden Fall vor der Konferenz machen?Wieviele werden prozentual wohl zu der Eignungswehrübung zugelassen ??
und wie waren die Erfahrungen so bei euch??
Grüße
Zur EÜ wird man zugelassen, wenn die Bewerbungsvoraussetzungen stimmen und die Bw Potenzial erkennt, welches sie für sich nutzen kann. Und ja, die EÜ muss vor der Konferenz erfolgen.
Sofern man die Voraussetzungen nicht erfüllt, oder die Bw keinen Nutzen des Bewerbers sieht, dann bekommt man seine Bewerbung postwendend zurück.
:) Weiß denn jemand WANN die verschickt werden? Kann ja sein, dass einer hier in Köln dient :P
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;)
Zitat von: Jensen am 09. März 2010, 15:19:14
Btw: Konferenz hat stattgefunden. Bescheide kommen Ende März
:) Ja, entschuldigung. ::)
Gucke nur jeden Tag 2x in den Briefkasten ^^
Lieber Snake, verstehen Sie doch die Spannung ^^. Reservisten sehen die Bundeswehr mit anderen Augen ;-) Ich kann natürlich nur für mich sprechen, aber ich kann es kaum erwarten, wieder eine Wehrübung zu absolvieren. Und da ist jeder Tag des Wartens doppelt so lang ^^
Ich verstehe nur nicht die "Spannung" ... wenn ich eine WÜ absolvieren möchte, so kann ich das recht schnell realisieren. Wenn mir die Sache wirklich am Herzen liegt, ist es eigentlich auch sekundär, ob ich eine WÜ mit oder ohne silberne Litze auf der Schulter ableiste ...
Aber mit einem Ziel vor Augen (Aufstieg im DstGrd bzw. der Laufbahn) macht das Üben natürlich mehr Spaß, da stimme ich zu :)
ZitatWenn mir die Sache wirklich am Herzen liegt, ist es eigentlich auch sekundär, ob ich eine WÜ mit oder ohne silberne Litze auf der Schulter ableiste ...
Das ist so leider nicht richtig :( Ich habe beispielsweise keine Beorderung mehr. Ich kann also derzeit nirgens üben. Durch die Offz Laufbahn kann ich dann erst wieder üben.
Es macht aber auch wenig Sinn sich um eine Stelle zu bemühen, wenn man in Aussicht hat, im Herbst als ROA zu üben.
Ferner übersieht das m.E. das man der Bundeswehr in einem höheren Dienstgrad ein mehr an Qualifikation bringt, als in einem niederen Dienstgrad. Wenn man also etwas FÜR die Bundeswehr tun will, sollte man schon darauf bedacht sein, seine Qualifikationen auszubauen. Und da ist der Weg zum Offizier/ Feldwebel eben schon erstrebenswert, wenn einem "die Sache" (Die Bundeswehr) am Herzen liegt.
Ich übe doch nicht ausschließlich für mich ;-)
Ohne Beorderung kann man sehr wohl üben.
Ehrlich? :o :o
Ich dachte, man brauch einen Dienstposten auf dem man sitzt?
Genau so kann man bei anderen Dienststellen üben, wenn man beordert ist. Dann ist lediglich die Zustimmung der Mob-Dienststelle einzuholen.
hey, hat hier jemand ne ahnung...wie lange es wohl dauert vom eingang der bewerbung in köln bis man bescheid bekommt ob man zur eignungsübung zugelassen wird oder nicht???
danke für evtl. antworten und grüße
Boaaah wartet doch einfach mal die paar Tage ab - nervt echt wenn hier alle drei Tage einer fragt, wann bei ihm der Brief im Briefkasten ist !!!!!!!
@roa-bewerber
Zwischen Eingang der Bewerbung bei P und dem Termin zur EÜ können schon einige Monate vergehen!
Naja... bei manchen ist das schon wichtig, zwecks Jahresplanung
:( Was kann daran so lange dauern 300 Briefe auszudrucken und zu verschicken?!
Rufen sie doch mal eben bei P an und stellen sie dort diese Frage ;)
ZitatWas kann daran so lange dauern 300 Briefe auszudrucken und zu verschicken?!
Lange? Unter einem Monat ist doch nicht lange. Ich finde das eher recht fix ^^
Hat schon Jemand aus dem letzten Auswahlverfahren 2009 Bescheid bekommen?
Dachte im Februar wurden die Entscheidungen gefällt, da müsste man doch langsam mal was hören vom PersAmt, oder?
Grüsse
Und noch mal:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;)
Zitat von: Jensen am 09. März 2010, 15:19:14
Btw: Konferenz hat stattgefunden. Bescheide kommen Ende März
ZitatHat schon Jemand aus dem letzten Auswahlverfahren 2009 Bescheid bekommen?
Klar die sind im Mai gekommen. Meiner ist vom 11. Mai 2009.
Ich denke, Kensai meinte die Bewerbungen, die nach Mai 2009 bei P eingegangen sind.
Zitatletzten Auswahlverfahren 2009 Bescheid bekommen?
Dann sollte er klarstellen, was genau er meint. Das ließt sich jedenfalls nicht so.
Neue Info zum Auswahlverfahren 2010:
Konferenz war und ermittelte mögliche Teilnehmer der ROA Laufbahn wurden an das BMVg übermittelt.
Dies kann nun bis zu acht Wochen dauern. Endgültige Entscheidung liegt also beim BMVg.
Briefe kommen also wohl erst im Mai!
Was solls :D Ich plane meine nächste Wehrübung nun ohne ROA zu sein, kann mich da ja nich blind drauf verlassen das es klappt!
Zitat von: Chris H. am 27. März 2010, 17:29:03
Zitatletzten Auswahlverfahren 2009 Bescheid bekommen?
Dann sollte er klarstellen, was genau er meint. Das ließt sich jedenfalls nicht so.
Mea Culpa! Ich meinte natürlich das Auswahlverfahren 2010. Also ich hab jetzt Post bekommen, konnte allerdings noch nicht nachschauen, da ich z.Zt. auswärtig unterwegs bin.
Bin gespannt ob's geklappt hat...
Grüsse
Wie kannst Du schon Post bekommen haben wenn noch keine Briefe verschickt worden sind?
Naja,
wer schon Post hat, wird wahrscheinlich eine Absage haben. Vorausgesetzt die Sache mit dem BMVg stimmt.
Danke für die aufbauenden Worte!
War aber keine Absage, war lediglich die Info, das die Entscheidungsfindung sich auf das zweite Quartal 2010 hinauszögert...
Naja, wieso habe ich dann noch keinen Brief? :D
Hallo...
Ich hätte auch mal eine Frage bezüglich der ROA-Laufbahn!
Bin Obergefreiter, seit 6 monaten bei der BW dabei und seit 01.04.2010 SAZ 2 in der Laufbahn der Reserveoffiziere....
Mein Dienstzeitende sind 2 Jahre von meinem ersten Tag (01.10.09) an gesehen..
Stehen mir dann nicht eigentlich noch Nachzahlungen für die 6 Monate als GWDL'er zu, denn die 2 Jahre SAZ zählen ja schließlich nachträglich von meinem 1. Tag an...???
Gruß , Selle
Falscher Thread OGefr,
wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Nachdem die ganze Fragerei zum Thema "hast du schon Post bekommen" schon nicht wirklich was mit dem Thema zu tun hat, sollte diese Frage erlaubt sein.
Gerade Post erhalten mit positivem Inhalt.
Bis zum ROL 1!
Ich bin leider wieder nicht genommen worden. Bis zum nächsten Jahr (hoffe ich) :(
Ok jetzt bin ich verwirrt.
Ich schrieb gestern eine E-Mail an das PersAmt und wurde daraufhin heute angerufen.
Ich wollte ursprünglich wissen warum meine Qualifikation nicht ausreichend ist.
Mir wurde dann heute gesagt, dass meine Beurteilung aus der EWÜ nicht ausreichend sei, es gebe bedeutend bessere Bewerber. Dabei sei meine Beurteilung ausschlaggebend gewesen (wohl nicht meine sonstigen Qualifikationen)
Ich habe in meiner Beurteilung ein "bestens Geeignet" bekommen. Jetzt Frag ich mich wie es bei nur noch einer Stufe drüber (In außergewöhnlichem Maße geeignet) bedeutend bessere Bewerber geben kann?
Ich fand meine Bewerbung eigentlich ziemlich gut.
Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich nicht in "außergewöhnlichen Maße geeignet" bin, aber bedeutend bessere Bewerbungen?
Mein Tip:
Zerbrechen sie sich nicht den Kopf darüber, warum es nicht geklappt, weil die Entscheidung gefallen ist und bestimmt nicht revidiert wird.
Meine Bewerbung wurde 2009 auch abgelehnt. Einen Tag nach meinem 30. Geburtstag kam pünktlich die Ablehnung mit der Begründung, dass ich die Altersgrenze erreicht hätte.
Nun kannte ich jedoch recht viele Mitbewerber und erfuhr, dass gute 40% der Zusagen an Kameraden gingen, die bereits weit über 30 Jahre alt waren. Mit Ausnahmegenehmigung ist dies durch aus machbar ;)
Ich ging darauf hin in "Berufung", weil meine ganze Bewerbung von Formfehlern seitens der Bearbeiter wimmelte. Zum Beispiel wurde ein Beurteilungsbeitrag vordatiert. Ich Esel hatte den Beitrag jedoch zwischen Tür und Angel unterschrieben und nicht auf das Datum geachtet.
Ergebnis des Widerspruchs:
Die Bw redete sich astrein raus, obwohl mein "Alarm" bis zum Wehrbeauftragten hoch ging. Ich stand kurz davor Klage beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen einzureichen, doch letztendlich dachte ich mir wofür ... Ich weiß, dass ich gut bin und Qualität liefere. Kunden und Mitarbeiter bestätigen mir dies tagtäglich. Wenn die Bw dies nicht erkannt hat, soll das nicht mein Problem sein ;)
Snake hat recht, akzeptiere das Ergebnis. Jeder kann deinen Frust verstehen und das ist auch in Ordnung. Aber die Entscheidung haben Leute getroffen, die du vermutlich dein ganzes Leben nicht treffen wirst. Versuch es nächstes Jahr nochmal und hoffe auf das Beste.
Ok hat sich aufgeklärt.
Es soll wohl tatsächlich jede Menge Bewerber geben, die in außergewöhnlichem Maße geeignet seien.
Hätte ich das damals gewusst ... .
Ob es die Leute aus der Einheit, bei der ich meine EWÜ abgeleistet habe, interessiert, was aus meinem Verfahren wurde?
Denn ehrlich gesagt würde ich wieder hingehen.
Zitat von: Chris H. am 15. April 2010, 15:15:45
Ok hat sich aufgeklärt.
Es soll wohl tatsächlich jede Menge Bewerber geben, die in außergewöhnlichem Maße geeignet seien.
Dann schauen sie mal wo die Bewerber mit Masse zivil beschäftigt sind ;) 2009 waren mit Masse namenhafte Konzerne (u.a. Rüstungsindustrie) unter den Arbeitgebern vertreten, wo die ROA's beschäftigt waren ... na, klingelts? ;)
Zitat von: snake99 am 15. April 2010, 15:43:07
Zitat von: Chris H. am 15. April 2010, 15:15:45
Ok hat sich aufgeklärt.
Es soll wohl tatsächlich jede Menge Bewerber geben, die in außergewöhnlichem Maße geeignet seien.
Dann schauen sie mal wo die Bewerber mit Masse zivil beschäftigt sind ;) 2009 waren mit Masse namenhafte Konzerne (u.a. Rüstungsindustrie) unter den Arbeitgebern vertreten, wo die ROA's beschäftigt waren ... na, klingelts? ;)
Ich bin nirgendwo beschäftigt und wurde trotzdem zugelassen. Der Verweis auf Kontakte zur Wirtschaft hinkt also ein wenig ;)
Jeder hat eben seine eigene Realität ;)
Zitat von: ROA am 13. April 2010, 14:46:20
Gerade Post erhalten mit positivem Inhalt.
Bis zum ROL 1!
Auf welchen ROL 1 bezieht sich das? Heer? Ich warte nämlich immer noch auf die Zulassung zum ROL Teil I Lw - und da hab ich auch den Brief bekommen, daß die Ergebnisse beim BMVg liegen und mit einer Entscheidung erst im Juni zu rechnen ist - die Ergebnisse sähen sich mit sehr grundlegenden Überlegungen im BMVg konfrontiert - hört sich für mich so an, als ob der ROL I in FFB u. U. gar nicht stattfinden wird. Weiß da jemand mehr?
Zitat von: StBu am 21. April 2010, 08:43:45
Zitat von: ROA am 13. April 2010, 14:46:20
Gerade Post erhalten mit positivem Inhalt.
Bis zum ROL 1!
Auf welchen ROL 1 bezieht sich das? Heer? Ich warte nämlich immer noch auf die Zulassung zum ROL Teil I Lw - und da hab ich auch den Brief bekommen, daß die Ergebnisse beim BMVg liegen und mit einer Entscheidung erst im Juni zu rechnen ist - die Ergebnisse sähen sich mit sehr grundlegenden Überlegungen im BMVg konfrontiert - hört sich für mich so an, als ob der ROL I in FFB u. U. gar nicht stattfinden wird. Weiß da jemand mehr?
In meinem Fall: Heer
Gruß
Hallo,
mit Schreiben vom 12.04. wurde mir mitgeteilt, dass ich angenommen wurde.
Zumindest ein Teil der Schreiben ist also tatsächlich längt raus.
MfG
thomate
Zitat von: Jensen am 18. Februar 2010, 10:58:50
Ist die Konferenz schon gewesen? Weiß das jemand?
Hallo miteinander ja die Konferenz zum Auswahljahr 2010 ist schon gewesen.
k.G.
Also ich hab letzte Woche Post bekommen das ich angenommen wurde. ROA a.d.W. Lw.
Lehrgänge sind im August und September in FFB.
Grüsse
Fürstenfeldbruck = OSLw (Offiziersschule des Appendix am deutschen Heer)
Zitat von: wolverine am 10. Mai 2010, 15:24:40
Fürstenfeldbruck = OSLw (Offiziersschule des Appendix am deutschen Heer)
Ah alles klar, danke!
Wer ist denn ab August noch so in Fürstenfeldbruck auf dem ROL? ;)
hey,
ich habe mir jetzt 5 wochen vor meiner eignungswehrübung einen Trommelfellriss zugezogen.
der arzt spricht von einer 4 wöchigen genesungszeit, bis ich wieder normal hören kann.
ist dadurch wohl die wehrübung gefährdet?
grüße
frag die Alte mit der krummen Nase.
Zitat von: Fitsch am 31. Juli 2010, 20:32:27
frag die Alte mit der krummen Nase.
Ich muss sehr bitten, Chelsea ist in den Flitterwochen und hat keine eit für sowas! >:(
Hallo,
Ich interessiere mich auch seit fü die Laufbahn als ROA a.d.w, die Voraussetzungen sind mir mittlerweile bekannt.
Ich befinde mich im Moment als Grundwehrdienstleistender im 7 Monat und werde nach der Dienstzeit wieder in mein ehmaliges noch bestehendes Arbeitsverhältnis als gelernter Industriemechaniker gehen. Nebenberuflich werde ich ab 01.10.10 ein "studium" zum MaschinenbauTECHNIKER angehen. Das heisst also Dual.
Jetzt kommen mir einige Fragen auf bei denen ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
Als erstes möchte ich wissen ob die BW Leute mit meinen Vorraussetungen überhaupt suchen bzw. eine chance haben?
Ist es nebenberuflich eigentlich möglich ROA a.d.w zu werdern oder kommen bloß Schulabgänger/Studenten dafür in Frage?
Wird meine,- ich nenne es mal Berufliche Weiterbildung zum Maschinebautechniker an einer privaten Schule finanziell vll. gefördert?
Ist es zeitlich überhaupt vorstellbar Nebenberuflich die Wehrübung durchzuführen? Im wahrscheinlichsten Fall geht der Urlaub drauf oder? Bekommt man möglicherweise ärger wenn man im Urlaub an WÜ´s teilnimmt und evtl. dann auch zwei Gehälter bezieht`?
Vielen Dank für eure Hilfe!
MfG
Die Mindestvoraussetzungen für den (Res)Offz ist der Realschulabschluss und die abgeschlossene Lehre. Je mehr man mitbringt, umso mehr "wird man gesucht." Die Ausbildung a. d. W. (nebenberuflich) findet in Modulen statt, die so 12 Tage am Stück dauern (Lehrgänge, Praktika). Ob man das neben Beruf und Studium hinbekomt, hängt von einem selbst ab. Stressig wird es bestimmt. Grundsätzlich ist es gesetzlich nicht gestattet, WÜ inm Urlaub durchzuführen, da dies dem Erholungszweck entgegensteht. Hier läuft aber einiges im "beiderseitigen Einverständnis" neben dem Gesetz. Zu den Leistungen für Reservisten nach USG noch sein Gehalt zu beziehen, wäre jedoch erschleichen von Leistungen oder Betrug, Straftatbestand und nicht zu empfehlen. Ebenso findet keine Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bw statt.
Zitat von: wolverine am 05. August 2010, 10:52:22
Zu den Leistungen für Reservisten nach USG noch sein Gehalt zu beziehen, wäre jedoch erschleichen von Leistungen oder Betrug, Straftatbestand und nicht zu empfehlen.
Ist das so? MW kann man immer die Mindestleistung beantragen, da einem der AG das Gehalt auch freiwillig weiterzahlen kann.
Falsch! Immerhin bekommen sie für die Zeit ihrer WÜ auch noch Wehrsold. Daher gilt, entweder Gehalt plus WS oder USG plus WS.
USG plus Gehalt plus WS ist schlicht weg Betrug!
§ 13c USG:
(1) Unterschreiten die Leistungen nach den §§ 13 bis 13b zusammen den Betrag, der sich für den Wehrpflichtigen auf Grund seines Dienstgrades und Familienstandes nach der als Anlage beigefügten Tabelle ergibt, wird die Tabellenleistung gewährt. Diese Mindestleistung steht auch Wehrpflichtigen zu, die keine Leistungen nach den §§ 13 bis 13b erhalten.
Also ich verstehe das so, dass einem die Mindestleistung immer zusteht - wenn ich mich recht erinnere, steht auf dem Antrag auf Leistungen nach dem USG sogar drauf, dass die Mindestleistung auch denen zusteht, die ihr Gehalt com AG weiterbezahlt bekommen.
Aber wenn du eine Quelle hast, die das widerlegt, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren ;)
Da steht, dass wenn du das Gehalt ersetzt bekommst und dieses Gehalt unterschreitet die Mindestleistung, dann erhälst du die Mindestleistung. Da steht nirdgenwo etwas von deinem Gehalt!
Also nochmal bevor es zu kompliziert wird...
d.h ich bekomm ganz normal, für die Wehrübung Wehrsold. Darf aber keine Unterhaltsicherung beantragen...
Das heisst Arbeitslohn und Wehrsold gleichzeitig zu beziehen ist nicht verboten.
Ist ja auch logisch brauch ich ja dann wohl auch nicht. Und das aäre dann wirklich betrug.
Was wäre wenn mich mein Arbeitgeber für die WÜ unbezalhlt freistellt? Kann ich dann UHS beantragen?
Glaube auch nicht oder? schließlich handelt sich es ja meist nur um ein paar Tage und mein Lebenstandart bleibt ja erhalten, auch wenn ich einen geringen Geld verlust habe...
Wenn ihr AG für den Zeitraum der WÜ kein Gehalt zahlt, können sie UHS beantragen ... es sei denn, die sind Beamter. Soweit ich informiert bin, zahlt der Dienstherr das Gehalt weiter, auch wenn der Beamte bei der Bw eine WÜ ableistet.
Und wieder einmal: USG soll - wie viele andere Leistungen auch - Verluste ausgleichen aber kein zusätzlicher Gewinn sein. Bekommt man sein Gehalt weiter bezahlt, entfällt grundsätzlich USG. Ausnahmen: Gehalt ist geringer als der Mindestsatz USG - dann bekommt man die Differenz als USG. Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht bekommt man von der USG das übliche Gehalt der letzten Monate ausbezahlt (nachgewiesen durch Gehalts- oder Steuerbescheingungen). Bei Selbstständigen wird der übliche Gewinn und die Fixkosten (Büromiete etc.) gezahlt. Einziges Zubrot für den Reservisten sind Wehrsold und Leistungszuschlag.
Staatliche Leistungen werden von allen Steuerzahlern ermöglicht und sind kein Selbstbedienungsladen. Es sollen Härten ausgeglichen werden und nicht ein Extra zu Einkommen gezahlt werden. Egal, ob für Wehrübungen, als UKV/TG oder sonst was. Engagement in der Reserve ist ein Ehrenamt. Dafür soll man nicht ´draufzahlen aber sein "Lohn" ist der "Dank der Gesellschaft".
Selbstständige sollen ja anhand von Steuerbescheiden nachweisen, was Sie für Kosten haben und was für Einnahmen, was macht man wenn man noch keinen Steuerbescheid hat?
Vielleicht reicht der USB die Vorlage der letzten 3 BWA's ... einfach mal anfragen.
Bitte wie?
Zitat von: der_stuffz am 06. August 2010, 13:22:24
Selbstständige sollen ja anhand von Steuerbescheiden nachweisen, was Sie für Kosten haben und was für Einnahmen, was macht man wenn man noch keinen Steuerbescheid hat?
dann bekommst du
vorläufig den mindestsatz - die endabrechnung wird dann erstellt wenn der steuerbescheid vorliegt
Das wäre ja in etwa nen unterschied von 40€ pro Tag! :-\
Naja ich habe mir mal mein zuständigen rausgesucht muss da nur noch anrufen!
die nachzahlung bekommst du dann auch - musst halt warten bis deine steuerbescheid gemacht wurde
Naja das ist dann aber noch nen guttes Stück hin!
Naja egal!
Werde mal mit den Leuten da reden und hören was der/ die so sagen!
Aber schonmal danke für die Info! ;)
Ich verstehe zwar eure Argumentation, aber auf dem Formular steht doch sogar explizit "Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber
das Arbeitsentgelt während der Wehrübung freiwillig fortzahlt".
Das wiederum suggeriert mir, dass ich im Zweifelsfall IMMER die Mindestleistung beantragen kann (zumindest wenn ich nicht im öffentlichen Dienst arbeite).
http://www.landkreis-bayreuth.de/Dox.aspx?docid={6938EB26-991C-4091-AFF0-FA9B522C4A9C}&orgid={26BF78B0-5F2B-4ABD-AB27-DAABD67C27E7}
Seit wann hat ein Formular rechtliche Bedeutung? Gucken Sie in §§ 13 ff. USG. Da steht es ziemlich allgemeinverständlich ´drin.
Wenn dieses Formular bezug nimmt auf die genannten Gesetze hat es rechtliche Bedeutung!
Wieso das? Wenn eine Behörde irgendwelche Formulare erstellt zum Vollzug eines Gesetzes - hier Auszahlung von Leistungen - und diese falsch oder zumindest missverständlich sind, dann ändert sich doch dadurch nicht die Rechtslage oder das Gesetz. Wäre ja noch schöner, wenn man sich das ganze parlarmentarische Gesetzgebungsverfahren schenken könnte und lediglich ein Behördenmitarbeiter einmal seinen PC anwerfen und einen Vordruck erstellen muss.
Es verweißt den leser zu einem Gesetz und ist somit auch bindet oder etwa nicht?
Beispiel: Steht auf einem Schreiben drauf, dass §§ xyz bindend sind, so ist das formular bindent an diesen §§ gebunden!
Und man kann dann nicht selber was entscheiden!
Ich glaube aber das wir hier aneinander vorbei schreiben! :)
Es ist ja nen Antrag der auf grundlage der Gesetze entworfen worden ist! Also sind auch die genannten §§ bindet!
Unter welchen $$ man fällt, ist was anderes!
Da hilft dann nur der Anruf in der behörde oder eines Anwalts!
Ich verstehe das nicht wirklich: Ob ein § einschlägig ist oder nicht, steht im Gesetz und wird durch Auslegung ermittelt. Formulare und Vordrucke machen sich Behörden selbst um sich die Arbeit zu erleichtern. Wenn dabei fehlerhafte Regelungen und Auslegungen oder missverständliche Formulierungen Einzug halten, ist das rechtlich völlig irrelevant.
Deswegen schreibe ich ja auch, dass auf diese Gesetze mit Ihren §§ verwiesen wird, wo man was nachlesen kann!
Am ende wird die behörde es eh erklären können müssen!
So verständlicher!?
Ich gebe Dir ja auch recht aber eben mit der Info, dass diese §§ bindend sind und nicht das unverständliche im Text!
Jetzt klar.