Tach auch.
Ich suche eine Möglichkeit, wo ich das oben genannte, ausser im Intranet BW, einsehen kann.
Mir wurde bis Heute noch keine Ausbildungsplanung vorgelegt!
Ferner suche ich die Voraussetzungen die ich bedienen muss, um zum JgFw befördert zu werden!
Wenn jemand ne Idee hat, die nicht lautet, Ruf die SDBW oder deinen S1 an, bin ich sehr dankbar!
Gruß Steve
Brauchst du auch nicht - hab ich auch nie bekommen.
Du brauchst die ATNs für deine Stelle (vermutlich JgFw und GrpFhr) --> Verbindung mit S1 deines BeorderungsTrT aufnehmen, dort üben, ATNs als AAP zuerkannt bekommen - das funzt so ... Quelle : eigene Erfahrung
Dann noch 30 WÜ-Tage im Dienstgrad StUffz, davon 12 in höherer Verwendung (=auf einem Fw-DP)
Stehzeit dürftest ja genug haben ;)
Btw. bin mir ziemlich sicher, dass ich dir das letzte Tage schonmal gesagt habe ;)
Naja Großer ich will ja wissen was eigentlich alles enthalten ist für den JgFw und nicht welche ATNs ich haben muss! Die kenne ich ja schon!
Stehzeit habe ich mehr als genug!
Naja man sollte sowas schon wissen und auch haben!
Dann frag deinen TrT nach den Ausbildungsinhalten und nicht nach einer Ausbildungsplanung
Welche Ausbildungsinhalte?
Sorry, sein wir doch mal ehrlich, man übt auf einen Feldwebel-Dienstposten, macht den Job gut oder schlecht und bekommt dann die ATN oder auch nicht.
Und jetzt gehe ich in Deckung :P
Haltet mich für wahnsinnig aber es soll ´mal AAP gegeben haben, für die ein Dienstplan erstellt war und die mit einer bewerteten Prüfung abschlossen...
@wolverine
Dann bin ich wohl auch wahnsinig...
@rest
Es gibt (für das Heer/HUT) eine ANTRA (ANweisung für die TRuppenAusbildung Nr. 7)die die Ausbildung am Arbeitsplatz (AAP) bis ins Detail regelt. Etwas ähnliches wird es auch bei der Luftwaffe und Marine geben.
Zitat von: Chef_6/451 am 20. September 2010, 14:58:19
@wolverine
Dann bin ich wohl auch wahnsinig...
@rest
Es gibt (für das Heer/HUT) eine ANTRA (ANweisung für die TRuppenAusbildung Nr. 7)die die Ausbildung am Arbeitsplatz (AAP) bis ins Detail regelt. Etwas ähnliches wird es auch bei der Luftwaffe und Marine geben.
Von solchen Dingen habe ich auch mal gehört ... aber glaubt mir ... ab sofort dürft Ihr Beide wahnsinig sein und das sogar freiwillig.
Dafür kenne ich zu viele Kameraden, aus den verschiedensten Truppenteilen, die ihre Fw-ATN so bekommen haben. Es heißt zwar ein AAP steckt dahinter, das ist aber nur eine mündliche Aussage. Es gibt und gab keinen Dienstplan und erst recht keine Prüfung.
Es stellt sich auch die Frage wer sich um so was kümmern soll?
Z. B. die PersDstSt (in diesem Fall die SDBw), die den Dienstplan, die Prüfbögen und die einzelnen Bewertungen anfordert und in die PersAkte heftet...
Zitat von: wolverine am 20. September 2010, 16:04:35
Z. B. die PersDstSt (in diesem Fall die SDBw), die den Dienstplan, die Prüfbögen und die einzelnen Bewertungen anfordert und in die PersAkte heftet...
Ja wirklich?
Das erklärt dann immer die Fälle, wo Leute Jahre lang auf eine Beförderung warten und sich endlich beschweren oder nachfragen. Dann kommt heraus, dass eine ATN nicht zuerteilt wurde (bzw. rechtswidrig zuerteilt wurde) oder die Nachweise fehlen.
Mein Truppenteil pennt und macht nix!
Bin schon am überlegen ne Beschwerde zu schreiben! >:( >:( >:( >:( >:(
Erst bekommt man ne Zusage, dann weiß keiner mehr was da drüber und bei der SDBw erfährt man auch nur die Hälfte!
Kann mir jemand diese ANTRA zukommen lassen?
Gerne über die MODS!
Gruß Steve
Lieber Kamerad StUffz, mit der Beschwerde sollten Sie allerdings warten, bis Sie sich in einem Wehrdienstverhältnis befinden, sonst wird das nichts! Und vor allem: Womit qwollen Sie Ihre Beschwerde begründen und gegen wen soll sie sich richten?
Ich bin im Dienst!
Ach naja wie war das nochmal mit der Untätigkeit und Eröffnung von Unterlagen von Soldaten auf Antrag?
Erstmal würde ich mich beim Kdr beschweren!
Das wäre einer der Wege und die nächste geht nach Berlin!
Langsam habe ich echt den Kanal voll!
Das schlimme ist einfach, dass man denen sagen muss, dass man als JgFw bei denen eingeplant ist und das nicht nur einmal, weil die noch immer nicht mitbekommen haben, dass es den SichFw nicht mehr gibt!
Wie gesagt ich suche einfach nur ne Möglichkeit, wo ich das selber nachlesen kann!
Alles andere macht keinen Sinn!
Und ich bin nun schon wirklich geduldig aber einmal muss auch schluss sein.
Seit wann gibt es den den Sicherungsfw nicht mehr?
Die Zuständigkeiten für Beschwerden sind bekannt? "Beim Kdr" hieße dann wohl "über den Chef"? Und "die nächste geht nach Berlin" lässt mich eine Eingabe vermuten und das ist keine Beschwerde! Der WBdBT trifft nie eine Entscheidung in der Sache. Die Frage von unserem "Migu" war auch nicht "bei wem" sondern "über wen". Beschwerden sind dann sinnvoll wenn man ein konkretes Fehlverhalten von Personen rügen möchte. So einfach ´mal seinen Unmut ablassen ist nicht erfolgreich mit Beschwerden zu machen. Da ist die Vorsprache beim ZgFhr, Chef, VP effektiver.
Die AnTrA sollte übrigens beim KpTrpFhr oder zumindest in der Vorschriftenstelle liegen.
Also aus eigener Erfahrung kann ich Holgis Aussagen bestätigen - hab selber meine PzGrenFw-ATN 7(!) Monate nach meiner WÜ nach einem Telefonat mit meinem MobTrT zuerkannt bekommen ...
Tja Männers, so läuft das heute ;)
Die entsprechende Antra (gibt schließlich nicht nur eine) sollte auch bei DV-Online im Intranet zu finden sein.
Jetzt könnte unser StUffz nur noch das Problem haben, keinen Zugang zum Intranet zu bekommen, weil er als GrpFhr wohl weder mit PC, noch mit Notebook ausgestattet sein dürfte...
Gehen Sie zu Ihrem KpTrpFhr und lassen sich besagte AnTrA geben...
Laut Aussage SDBw seit 01.01.2010.
Gibt es für Reservisten keinen SichFw mehr der wurde zum JgFw umgemodelt!
So steht es auch in meinem PSBS!
War aber auch nicht meine Frage! :)
Wer Fw werden moechte und nicht mal weiss, wer in der Einheit fuer was zustaendig ist bzw. wie der Dienstweg funktioniert, der sollte besser SU bleiben. Ist besser fuer ihn un die anderen Soldaten.
Ihr seid heute wieder lieb zueinander, oder?!
Ja, ist doch so! Feldwebel sein heisst ein wenig mehr als nur ein Winkelchen spazierentragen. Wer solche Probleme produziert (nicht nur in diesem Thread) wie der gute SU, da zweifle ich die Eignung zum Fuehrer und Vorgesetzten schon mal an. >:(
Ich versuch mal ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen:
Wer als SU d.R. zum Fw d.R. aufsteigen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Schriftliche Einplanung auf einem Fw DP der Reserve muss vorliegen
2. Wer als JGFw eingeplant ist, muss den 6-wöchigen Fw Lehrgang der Reserve an einer der bekannten TrpSchulen (z.B. Munster / Hammelburg) absolviert und die abschließende Laufbahnprüfung logischerweise bestanden haben. Eine Ausbildung in einer "Fremd TSK" (z.B. als Heeressoldat bei der Luftwaffe) ist ebenfalls möglich. Einen Lehrgangsplatz sichert man sich am schnellsten damit, in dem man selber mit der SDBw Kontakt aufnimmt, sofern man bereits auf dem entsprechenden DP auch wirklich eingeplant wurde.
Ausbildungsinhalte des Fw Lehrgangs sind:
- Ausbildungen vorbereiten / durchführen / nachbereiten
- Ausbildung zum GrpFhr
- Menschenführung
- innere Führung
- Sportausbildung (nicht mit dem Übungsleiter Lehrgang zu verwechseln!)
- VVO
- Wehrrrecht
- Ausbildung zum Wachvorgesetzten (WaHa & OvWa)
- Ausbildung zur Aufsicht beim Schützen / Sicherungsgehilfe
- Ausbildung zum Leitenden Schulschießen
3. Der Soldat braucht zusätzlich die ATN der Ausbildungstufe 6, damit er zum Fw ernannt werden kann. Diese ATN kann via AAP, "fachlicher Laufbahn-" Lehrgang oder WÜ seitens des Personalsachbearbeiters zuerkannt werden.
Ich hoffe nichts vergessen zu haben, ansonsten bitte ich kameradschaftlich um die entsprechenden Ergänzungen :)
@ Snake:
Stehzeit und WÜ-Tage (30, davon 12 auf Fw-DP) fehlen noch ;)
Richtig ;)
Also nochmal zu meiner Frage!!!!!!!!!
Wie der Dienstweg ist weiß ich, habe ich auch eingehalten, es passiert nur nichts, weil der betroffene S1 zum xten mal prüft, ob ich als JgFw bei denen bin!
Ich war vorher SichFw geplannt und das wurde geändert.
Das haben die im Btl aber noch nicht ganz mitgeschnitten!
Was ich suche, ist die Antra 7 die weiter oben genannt wurde nix weiter!
Da ich leider weder Zugriff auf das Intranet habe und die im Btl bis Heute keine Ausbildungsplanung gegeben haben und die es auch nicht schaffen mir diese vorzulegen, brauche ich etwas schriftliches, wo ich selber nachprüfen kann, was ich benötige für die JgFw ATN!
Nicht mehr und nicht weniger!
Ich bin auf Lehrgang aber Dank für Deine Mühen! ;)
Im Rahmen des Fw Lehrgangs findet auch ein Informationsgespräch mit der SDBw statt. Dort haben sie dann Gelegenheit direkt konkrete Fragen zur Beförderung und den Voraussetzungen an die zuständigen Ansprechpartner zu stellen. Auch die ATN Frage wird sich dort sicherlich zur ihrer Zufriedenheit klären lassen.
Zum Thema Beorderung und DP JGFw:
Sie müssen eine schriftliche Mitteilung darüber bekommen haben, wo und auf welchem DP sie eingeplant wurden. Wenn sie dieses Schriftstück nicht haben, würde ich davon ausgehen, dass sie noch gar nicht OFFIZIELL auf dem DP des JGFw's beordert sind ;)
Wie oben schonmal angesprochen: KpTrpFhr fragen, ob der die Vorschrift hat oder aus dem Intranet ziehen kann, wenn nein, dann zur Vorschriftenstelle gehen.
Außerdem weiß ich nicht was du mit deinem Btl hast aber es haben dir schon mehrer Leute gesagt, dass du mit der SDBw Verbindung aufnehmen musst, denn die FwAusbildung wird nicht durch die Btl, sondern die SDBw gemacht.
Naja ich werde mal hier den HGL HL fragen, ob es hier an der Schule sowas gibt!
Danke für den Tip.
Der HCRenegade blökt mir gerade ins Ohr, dass ,sowas hier nicht gibt! ;)
Naja und dann eben den Umweg über den Chef.
Und nein Intranet habe ich nicht!
Danke für Eure Mühen! :)
Und nebenbei steht in der ANTRA 7 wie eine AAP durchzuführen ist.
Jedoch nicht wie eine AAP zum JägerFw aussieht. Das orientiert sich aber an der Ausbildung an den Truppenschulen, in diesem Fall an der Ausbildung zum JägerFw in Hammelburg. Daher zweifle ich etwas daran das ein FMBtl fachlich in der Lage ist eine AAP Ausbildung zum JägerFw so durchzuführen das man hinterher auch annähernd das Wissen hat das man als JägerFw nach bestandenem Lehrgang in Hammelburg haben sollte.
Da gehört mehr dazu als vier Wochen lang pünktlich zum Dienst zu erscheinen. Und von dieser ATN Zuerkennerei per Handauflegen halte ich gar nichts.
SDBw anrufen und fragen wie es weiter geht. Ganz einfach.
Zitat von: der_stuffz am 22. September 2010, 20:21:02
Naja ich werde mal hier den HGL HL fragen, ob es hier an der Schule sowas gibt!
Danke für den Tip.
Der HCRenegade blökt mir gerade ins Ohr, dass ,sowas hier nicht gibt! ;)
Naja und dann eben den Umweg über den Chef.
Und nein Intranet habe ich nicht!
Danke für Eure Mühen! :)
Frage nur ich mich, ob du auch liest, was wir hier schreiben?
Das selbe frage ich mich bei dem einen oder anderen hier auch!
Was meinst Du denn genau?
Ich bin hier an der Schule und nicht im Btl.
Und ich habe hier kaum Möglichkeiten etwas zu bekommen!
Also das mit der SDbw ist halt so eine Sache.
Ich habe da angefragt aber die haben auch nicht wirklich helfen können! ;)
Habe ich aber auch schon mal geschrieben! ;)
Ich weiß ja nicht aber die letzten 10 Jahre habe ich noch keinen Verband, keine Schule, keine Einheit und keine Einrichtung kennengelernt, bei der man "nichts bekommen kann". Es gibt immer zig Möglichkeiten an einen Rechner mit Intranet zu kommen oder jemanden zu fragen. Wenn kein KpTrpFhr da ist, dann ein GeZi, ein InspFw, eine Bibliothek, eine Vorschriftenstelle usw...
Und wenn du bei der SDBw ähnlich auftrittst wie hier, dann wundert mich nicht, dass du nichts erreichst. Du willst JgFw werden, nicht die SDBw. Dafür musst du normalerweise auf Lehrgänge, diese werden normalerweise automatisch zugewiesen. Wenn nicht, dann hilft Nachfragen meist weiter. Eine AAP soll die Ausnahme sein, nicht die Regel und eine JgAAP in einem FmBtl ist nicht so einfach umzusetzen. Du jammerst uns hier immer nur vor was alles nicht geht, anstatt mal einfach eine Möglichkeit wahrzunehmen, die wir hier aufzeigen.
Fällt mir nichts mehr zu ein! ??? ??? ??? ??? >:(
Ist offensichtlich.
Ein SU findet an einer Schule keine Möglichkeit, mal ins Intranet zu gucken? Zum Beispiel einfach, indem man jemanden vom Stammpersonal mal nett fragt?
Sollten die Schulen nicht vom Intranet abgehängt sein, vermag ich mir das eigentlich nicht vorzustellen.
Ich zitiere mal aus der Antra 7
Zitat106. Die Durchführung der AAP befehlen im Rahmen ihrer Zuständigkeit:
a. Heeresamt für
− die Ausbildung als Voraussetzung oder Ersatz für Lehrgänge, die nicht
im Heer durchgeführt werden,
− die in der Verantwortung der Truppengattungen liegenden
Verwendungs- und Sonderlehrgänge in Abstimmung mit den
Truppenschulen bzw. den Generalen der Truppengattungen,
b. die personalführende Stelle als Ausbildung für die Umsetzung von
Soldaten in eine andere Ausbildungs- und Verwendungsreihe
entsprechend den grundsätzlichen Weisungen und in Abstimmung mit den
Truppenschulen bzw. den Generalen der Truppengattungen,
c. Kommandeure bzw. Ausbildungsleiter für die Truppenausbildung,
soweit durch die jeweilige AnTrA 2 keine andere Regelung vorgegeben ist.
und
Zitat107. Grundsätzlich ist eine AAP, die zum Erwerb einer ATB/ATN führt, mit einer Prüfung
abzuschließen. Heeresamt entscheidet in allen anderen Fällen (in Zusammenarbeit
mit der zuständigen Truppenschule, der personalführenden Stelle des Soldaten/der
Soldatin und für Heeresuniformträger mit der Streitkräftebasis und dem Zentralen
Sanitätsdienst der Bundeswehr), ob die AAP mit oder ohne Prüfung abzuschließen
ist, soweit dies nicht im Befehl für die Ausbildung des jeweiligen Verwendungs-
oder Sonderlehrgangs festgelegt worden ist. Heeresamt gibt bei Bedarf hierzu
Prüfungsanweisungen und Prüfungsordnungen heraus.
108. Für die Planung und Durchführung der AAP ist ein Kompaniechef, Batteriechef
oder Vorgesetzter in vergleichbarer Dienststellung als verantwortlicher
Ausbildungsleiter zu benennen. Dieser ist, soweit er nicht unmittelbarer
Vorgesetzter nach § 1 der VorgV ist, für die Zeit der AAP Vorgesetzter nach § 3
der VorgV.
Das hilft dir aber nicht weiter - denn die SDBw muss aus dem Kreuz kommen. Anrufen, Problem schildern, Antwort abwarten - denn die SDBw macht deine Ausbildungsplanung.
Kann ich bestätigen, haben wir in meinem Btl so gemacht - nachdem die AAP eines SU von der SDBw nicht anerkannt worden war, wegen mangelnder Planungund Prüfung.
Danke für die Info Chef! Das hilft schon mal etwas weiter!
Leider komme ich hier auf dem lehrgang nicht wirklich dazu!
Mache den Res Kurz Fern der Marine und da habe ich den Kopf voll mit anderen Sachen! :)
Man bekommt hier nicht mal ne Erkennungsmarke, da es so keinen VdF gibt!
Läuft dann über andere Kanäle!
Naja ich werde nochmal in der SDBw anrufen wenn Zeit ist!
@stuffz
Ja was denn jetzt? Sind sie im Dienst, sprich im Dienstverhältnis eines Soldaten, oder nehmen sie gerade an der Fernausbildung teil? Oder befinden sie sich gerade in einer so genannten Präsensphase der Fernausbildung?
Im schließe ich mich "TheAdmin" an ... das was sie hier von sich geben ist für mich schwer bis gar nicht nachvollziehbar. Ich kenne die Fw Lehrgänge der Reserve (den "6-Wochen Lehrgang" sowie auch die Fernausbildung) aus eigener Erfahrung. In allen mir bekannten Lehrgängen waren die Ausbilder sehr engagiert und es gab nichts, was den Lehrgangsteilnehmern verwehrt wurde. Sie können mir also nicht weis machen, dass ihnen der Zugriff auf einen Dienstrechner oder der Gang zur Vorschriftenstelle verwehrt wird.
Im weiteren kann ich es nicht glauben, dass die SDBw nicht auch ihren Lehrgang besucht! Bisher war die SDBw auf jedem Fw Lg der Reserve anwesend um sich a) von der Ausbildung zu überzeugen und b) den Teilnehmern ihre Fragen zu beantworten.
snake lass es sein, es lohnt nicht.....
Da er lieber einer Erkennungsmarke hinterherjagt bzw. die "anderen Kanaele" sucht wo er eine bekommen kann (sollte er nicht schon seit seiner AGA haben?) als seine Fragen an die dafuer vorgesehenen Stellen zu richten, wird er jeden guten Rat den er hier bekommen koennte ignorieren..
Gott helfe den armen Soldaten die einmal solche Vorgesetzte bekommen... (hoffentlich nie). ::)
Zitat von: ARMY STRONG am 23. September 2010, 10:22:17
snake lass es sein, es lohnt nicht.....
Das glaube ich langsam aber sicher ebenfalls .... denn beim Kameraden "stuffz" scheint seit Jahren ALLES anders zu laufen :)
Kommt ja auch aus Berlin wo nach seiner Aussage grundsaetzlich ALLES anders gehandhabt wird... :D
Warum sollte sich da seine Ausb. zum JgFw am Rest der BW orientieren... ::)
Also ich kann bestätigen, dass auf diesem Lehrgang die SDBw sich anscheinend nicht blicken lassen wird - sonst würde das ja wohl auf dem Dienstplan stehen bzw man hätte es uns gesagt.
Zitat- denn die SDBw macht deine Ausbildungsplanung.
Diese Aussage ist falsch.
Die SDBw plant nur den Laufbahnlehrgang in Zusammenarbeit mit dem Reservisten.
Der Beorderungs-TrT plant die fachliche Ausbildung und diese mit dem Reservisten abgestimmte Ausbildungplanung ist bei dem Antrag zur Zulassung zum RUA / RFA der SDBw vorzulegen. Dazu gibt es sogar im GAIP der SDBw (Grundsätzlichen Anweisungen und Informationen Personalführung SDBw) ein Vordruck im Fachgebiet X der vom Reservisten zu unterschreiben ist und eine Ausfertigung ist so gar aus zuhändigen.
Darum verstehe ich das Problem vom StUffz nicht. Bei seinen aussagen werde ich nicht klar
Mit der SDBw Abt IV nur gute Erfahrungen gemacht, auf jede auch nur so dumme Frage immer eine gute Antwort bekommen.
Liegt wohl immer an dem Bearbeiter, welchen Bearbeiter man hat sieht man im PSBS (PST-Zuordnung).
So gerne nochmal für Leute die nicht lesen wollen oder können:
Ich habe jeden bisherrigen Weg versucht, hat aber nicht geklappt!
Den einen der mir genannt wurde den ich noch nicht versucht habe, habe ich noch nicht versucht, weil ich keine Zeit hatte!
Das kann der HCR bestätigen, da wir im gleichen Lehrgang sind!
Das einzige was ich Unterschrieben hab, war der Antrag und die Ernennung zum RFA mehr nicht!!!!!!
Und na klar sollte ich eine Erkennungsmarke haben seit der AGA, diese scheint aber nicht mehr zu bestehen, da Sie mir nicht ausgehändigt wurden!
Hat aber auch nichts mit Berlin zu tun oder das ich der hinterherjage!
Ich wollte nur wissen welche Möglichkeiten ich ausser dem S1, dem intranet und der SDBw habe.
Ich habe genau 2 Möglichkeiten genannt bekommen fdie ich noch prüfen muss, wenn ich denn Zeit habe!
So ich hoffe es war jetzt verständlicher?????
Wenn nicht dann tuts mir leid!
Lieber StUffz, zunaechst herzlichen Dank fuer die PN - leider aendert auch die nichts daran dass ich zunehmend den Eindruck bekomme dass du dir selber im Weg stehst.
Das schoene beim Bund ist, dass es recht einfache Wege gibt. Man muss dies nur einsehen und diese Wege gehen. Wenn es dabei Probleme gibt, z.B. "S1 macht nix" hilft es wenig sich in einem Online-Forum auszuweinen, sondern macht was?? Na, wer weiss es?? Richtig, man beschwert sich! Und zwar am besten ueber den Dienstweg. Ich persoenlich wuerde da ueber den KpChef machen. Sollte der nicht zustaendig sein, muss er dir zumindest sagen an wen die Beschwerde zu richten ist. Nebenbei ist der Chef dann schon mal im Bilde dassd a was schieflaeuft und kann ggf. gegensteuern.
Alles andere ist Quatsch.
Ich frage mich wirklich wie das viele andere ohne ein Forum schaffen bzw. sehr viele (inkl. mir) das fertigbrachten zu einer Zeit wo es noch keine Foren wie dieses gab.
Zu allem anderen haben sich ja schon sehr viele kameraden die Muehe gamacht dir zu helfen. Vieleicht solltest du auch etwas an deiner schriftlichen Ausdrucksweise arbeiten, dann fiele es auch leichter, deine Probleme kurz und knackig zu erfassen. Bisher wirfst du uns meistens nur irgendwelche Brocken vor die Fuesse und erwartest dass jeder den Hintergrund usw. automantisch weiss.
Alles Dinge die ich von einem angehenden Fw erwarten wuerde.
@stuffz
Ich teile die Gedanken von Army Strong in allen Punkten!
Wenn sie keine Zeit haben, dann sollten sie ggf. von dem "RFA Ausbildungsvorhaben" Abstand nehmen! Im weiteren verweise ich darauf, dass sie anscheinend bisher nur die RFA Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, jedoch bisher keine schriftliche Bestätigung über die "Ernennung zum RFA" incl. Dienstpostenbeorderung vom KWEA bekommen haben.
Des weiteren zweifle ich nochmals an, dass kein Ansprechpartner der SDBw ihren Lehrgang besuchen wird! Die Kameraden HF H. sowie H H. besuchen nach den mir bekannten Informationen JEDEN Fw Lg der Reserve.
Da mir das ganze hier langsam zu dumm wird, und sie offensichtlich nicht gewillt sind auch nur einen einzigen Rat von uns zu befolgen, ziehe ich mich nun hier raus, da sämtliche mögliche Lösungswege zu ihren "Problemen" aufgezeigt wurden. Fakt ist, SIE alleine müssen handeln. Gerade im Bereich der Reserve steht und fällt alles mit dem Engagement des betroffenen Soldaten. Wie heißt es so schön: "Keine Arme, keine Kekse!" ;)
Zitat von: der_stuffz am 21. September 2010, 19:43:11
Laut Aussage SDBw seit 01.01.2010.
Gibt es für Reservisten keinen SichFw mehr der wurde zum JgFw umgemodelt!
Diese Information ist falsch!
Die Woche habe ich mich auch bei der SDBw informiert, da ich 2009 den FwLehrg besucht habe und die SichFw ATN bekommen habe.
Zitat
Sehr geehrter Herr Stabsunteroffizier der Reserve xxxxx,
wie Sie richtig festgestellt haben, ist nach erfolgreicher Teilnahme am FwLehrg Res kurz Teil A eine ATN-Zuerkennung als SichFw nicht mehr
vorgesehen. Allerdings wird nicht die ATN JgFw zuerkannt sondern die ATN 1001805 Fw LaSK (Feldwebel Landstreitkräfte).
Für eine Zuerkennung der ATN JgFw ist eine erfolgreiche Teilnahme an einem der nachfolgend aufgeführten Lehrgänge erforderlich:
Lehrg.-Nr. 262060, Umsetzer Zugführer Jägertruppe/SichZg (19 Ausbildungstage)
oder
Lehrg.-Nr. 280149, FwLehrg MFT TrDst Inf Teil B AK: JgFw (39 Ausbildungstage)
Ebenso wäre eine Umbeorderung in einen Truppenteil mit entsprechenden Dienstposten notwendig.
Als Ergänzung:
Für die ATN 1001805 Fw LaSK (Feldwebel Landstreitkräfte) gibt es nicht einen Beorderungsdienstposten, laut Listen!
Na dann ist die Aussage doch klar. Und diese Aussage kommt von der personalführenden Stelle.
Es gibt zwei Lehrgänge die einschlägig sind. Wobei ich StUffz nur empfehlen könnte, wenn das von der Zeit her möglich ist, am MFT teilzunehmen.
Dann ist mit Sicherheit eine profunde Ausbildung sichergestellt.
Das dürfte für ihn als Selbstständigen aber schwierig werden, einen LG mit 39 Ausbildungstagen zu besuchen ;)
@ Snake:
Nein, es kommt wirklich keiner von der SDBw her - ich weiß das, ich bin auf dem LG, wir haben zwei Wochen um, eine Woche steht noch aus und es steht nichts dergleichen auf dem Dienstplan.
Ser sinnvoll, eine ATN zu vergeben, die anscheinend für keinen DP benötigt wird ... ::)
Also noch eine Woche bis zum Feldwebel !!!
Ist mein Stabsbootsmann noch im Dienst?
Hängt unser Foto an der Wand "Goldener Lehrgang".
Kurz und Knapp!
Ich hatte noch keine Zeit diese genannten Wege, die ich noch nicht versucht habe, zu prüfen!
Die anderen habe ich schon geprüft!!!!!!!
Und ja so wie die Mail vom Holgi33 lautet ist es ja auch richtig!
Ich habe aber auch nichts anderes gesagt!
Nur nicht alles genannt!
Ich muss als solches noch auf den MFT bin gerade so wie es der Holgi33 war, auf dem AMT an der MUS. Und ja dein Bild ist noch auf dem Staberdeck! ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
So und man bekommt an der MUS die ATB Wachführer.
Den kann ich soweit umschreiben lassen zum SichFw, der bringt mir nur nichts, da ich auf einer JgFw-Stelle sitze bei den Fernmeldern in Prenzlau.
Und ich kann die Tipps halt erst umsetzen, wenn ich Zeit habe!
Und ja ich bin selbstständig und das KWEA hat mir für eine vorhergehende WÜ schon mal nen Tag gestrichen.
Also wird das schwer.
Und ich habe die Ernennung und die Urkunde bekommen, die brauche um RFA zu sein!
Bild gelöscht - TheAdmin
Das Bild kenne ich - steht bei uns im Hörsaal ;)
15 mann
und nur einer hat ne vernünftige kopfbedeckung auf (re vorn) ;D
Hm, wer von den 15 Mann in die Veröffentlichung ihres Bildes hier wohl eingewilligt hat???
Genausoviele wie die, die sich für solchen juristischen Firlefanz interessieren - keiner.
Auch wenn es dich nicht interessiert. Hier gibt es immer noch Regeln und unerlaubte Veröffentlichung von Fotos kann ziemlich böse ausgehen. Daher habe den Link gelöscht.
Naja das Bild ist aber auch nett gestaltet!
Das dieses Bild veröffentlicht werden darf, dem haben wir zugestimmt.
Wieso hängt dieses auch öffentlich aus und ist auch im meinVZ, mit Verlinkung der Teilnehmer, zu finden.
Vielleicht hätte der ADMIN vorher mal bei mir angefragt?
meinVZ ist hier grade das schlechteste Beispiel. Und eine Wand in einer Kaserne ist nicht öffentlich.
Und nochmal:
1. Regeln (siehe oben Unterpunkt Verhaltensregeln)
2. Bei unklarer Lage entscheided das Team und hier wars im Zweifel für das Löschen
Von mir aus lade es hoch wo du willst, setz einen Link drauf und sei glücklich aber ein Thumbnail oder ein Anhängen gibts nicht.
So Lehrgang haben alle bestanden.
Und es wurde nicht eine ATN zuerkannt:
Der Fernlehrgang wird mit keiner ATN abgeschlossen, nur mit der Prüfung zum Feldwebel.
Das was oben in der Mail steht, ist der nicht der Fernlehrgang Btsm Res AMT!!!!
Also mein Fehler!
Gruß Steve
Die Fernausbildung ist nur die VORausbildung zum eigentlichen Laufbahnlehrgang. Nur die Kameraden die die Prüfung der Vorausbildung bestehen, werden zum eigentlichen Laufbahnlehrgang (Vollzeit) zugelassen.
Der wird als Fernlehrgang Btsm Res ausgegeben und ist in 2 Präsensphasen unterteilt und natürlich dem Fernlehrnen.
In der 2. Phase hat dann natürlich die Prüfungen zum Feldwebel( Feldwebellaufbahnprüfung)
Um das ganze mal aufzuschlüsseln.
Und dort wird einem keine ATN zuerkannt in der 2. Phase nach Abschluss der Prüfungen! ;)
Aha, der Lehrgang hat ein Vorbereitungswochenende, eine Fernlernphase und eine Präsenzphase, die 1 Woche länger geht als der alte Lehrgang ohne den ganzen Vorkram, vergibt aber keine ATN.
Erstaunlich ...... ???
Wir haben uns auch gewundert ...
Jup laut SALP oder wie das genannt wird, wird keine ATN vergeben.
Mir hat man den Lehrgangsschrieb gezeigt und mir wurde auch gezeigt, was man eigentlich alles hätte vorher haben müssen.
Demnach wären genau 4 Soldaten noch auf dem Lehrgang gewesen und der Rest hätte wieder fahren können.
Den Wachführer hätten wir bekommen, wenn alle Ausbildungsinhalte dafür gelehrt würden, wurde aber nicht gemacht und ist auf diesem lehrgang auch nicht vorgesehen gewesen.
Leider!
Somit habe ich 3 Wochen geübt um meine Eignung als Feldwebel zubekommen und um den Test zu bestehen! ;)
Zitat von: der_stuffz am 04. Oktober 2010, 13:09:14
Den Wachführer hätten wir bekommen, wenn alle Ausbildungsinhalte dafür gelehrt würden, wurde aber nicht gemacht und ist auf diesem lehrgang auch nicht vorgesehen gewesen.
Dann ist mir aber nicht klar, inwiefern der 2wöchige LG reichhaltiger an Inhalten gewesen sein kann, um eine ATN-Zuerkennung zu rechtfertigen ... ???
Mir ist das Ganze auch etwas schleierhaft!
Ich habe die Frau HptBtsm K mal angeschrieben und bin gespannt, was dabei rumkommt!
Na was erwartest denn? Du kennst doch die Dame - das wird nichts bringen :P
Naja mal schauen was die Dame dazu zu sagen hat?
Ist schon etwas komisch, dass man 3 Wochen nen Lehrgang mit Prüfung macht und andere ne Woche weniger und die bekommen ne ATN!
Das ist doch wieder was schief gelaufen! ;)
Wenn ich sie richtig verstanden habe, reden sie über den erfolgreichen Abschluss der VORausbildung.
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt den Soldaten nur zur Teilnahme am eigentlichen Fw Laufbahnlehrgang der Reserve. Er beinhaltet nicht die Zuerkennung irgendwelcher ATN's! Die ATN's werden erst nach dem eigentlichen Fw Lehrgang und der abzulegenden Laufbahnprüfung zuerkannt.
Ich weise jedoch nochmals darauf hin, dass ZUSÄTZLICH die fachliche Ausbildungsstufe 6 vorliegen muss, damit man zum Fw ernannt werden kann. Ist die Stufe 6 dem Soldaten nicht zuerkannt, wird er NICHT zum Fw ernannt, auch wenn er den eigentlichen Fw Lehrgang bestanden hat!
Zitat von: snake99 am 05. Oktober 2010, 06:45:56
Ich weise jedoch nochmals darauf hin, dass ZUSÄTZLICH die fachliche Ausbildungsstufe 6 vorliegen muss, damit man zum Fw ernannt werden kann. Ist die Stufe 6 dem Soldaten nicht zuerkannt, wird er NICHT zum Fw ernannt, auch wenn er den eigentlichen Fw Lehrgang bestanden hat!
Er mal danke für die Infos Snake (in anderer Sache).
Ich muss aber Deinen Hinweis noch ergänzen:
Die Ausbildungsstufe 6 muss zum jeweiligen Beorderungsdienstposten passen, also die netten SOLL-ATN's, die auf dem Schreiben des KWEA stehen wenn man beordert wird.Ein Glück habe ich das mit der Stufe 6 hinter mir.
Snake soweit richtig aber davon sprechen der HCR und ich nicht!
Wir haben jetzt alles hinter uns und jeder hat seine Laufbahnprüfung absollviert.
HCR wurde auch gleich befördert, da er alle erforderlichen ATN´s hatte.
Bei mir dauert es noch ein wenig, da ich noch nicht alle ATN´s habe!
Es geht viel mehr um die ATN Wachführer die immer im Raum stand.
Diese wird laut Katalog nicht vergeben, da diese nicht vorgesehen ist.
Dies wurde aber mir und anderen Teilnehmern so nicht erklärt durch die besagt Frau HptBtsm K.
Eine Auswirkung hat diese ATN eh nicht für mich oder die anderen Teilnehmer.
Es geht eher um die Aufklärung der Umstände und der leichten Fehlinformationen die man so durch einige Soldaten in der SDBW bekommt.
Wie gesagt uns berührt es nicht mehr aber es sollen ja noch weitere Fernausbildungen abgehalten werden, da wäre es ja nur fair, wenn man gesicherte Infos hat.
Gruß Steve
Beim Fw Lg der Reserve (egal ob in Vollzeit oder via Fernausbildung) verhält es sich so:
Der Soldat wird zum Wachvorgesetzten gem. ZDV 10/6 ausgebildet und kann nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung sowie Ernennung zum Uffz m.P. auf Ebene des OvWa (Heer/Lw) bzw. Wachführer (Marine) eingesetzt werden.
Im Bereich des Heeres wird die ATN "Sicherungsfeldwebel" nicht mehr vergeben, doch eine JGFw ATN berechtigt ebenfalls durchaus zum Einsatz als Wachvorgesetzter auf OvWa Ebene.
Nachträgliches Edit:
Ich persönlich würde mich erstmal explizit weigern als OvWa eingesetzt zu werden, wenn ich keine oder nur unzureichende Kenntnis des UzGBw oder der ZDV 10/6 hätte! Da gibt es einige Punkte, wo man sich als Wachvorgesetzter selber strafbar machen kann, wenn man Maßnahmen ohne Kenntnis der Rechtslage versucht zu vollstrecken. Alleine beim Thema der vorläufigen Festnahme MUSS man zwingend einige Punkte beachten, sonst kann es u.U. sehr unangenehm werden ;)
Jup so sollte es sein! Ist aber in der Fernausbildung bei der Marine nicht der Fall!
Man soll dazu ja auch die Wachschießen durchführen und den Objektschutz ausgebildet bekommen, dass ist bei dem Fernlehrgang auch nicht der Fall!
Wie gesagt, der Wachführer ( OvWa ) wird als ATN nicht erteilt, da einige Ausbildungsinhalte nicht vorgesehen sind in der Fernausbildung der Marine.
Das jede andere ATN ab Ausbildungshöhe 6 dazu berechtigt ist ein anderer Spruch!
Du machst doch das Ganze bei der Luftwaffe, wie verhält es sich dort mit dem Lehrgang und der Inhalte?
Eigentlich sollte ja der FwResLg ja die gleichen Inhalte haben, wie der normale FwResKurz.
Beim FwLgRes Fernausbildung Lw wird man (wie bereits beschrieben ;) ) zum Wachvorgesetzten voll ausgebildet und ist nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung sowie Ernennung zum Fw berechtigt, Dienst auf OvWa Ebene zu tätigen.
Der Soldat der bereits das Wachschießen in seiner SWA (alte Form) bzw. AGA erfolgreich absolviert hat, muss dieses NICHT mehr im Rahmen einer weiteren Wachausbildung wiederholen. Nach der mir bekannten Vorschriftenlage, sowie Aussagen der Ausbilder, reicht ein einmaliges Bestehen dieser Übungen "ein Leben lang".
Also doch wieder Unterschiede die eigentlich ja nicht sein sollten!?
Das Ganze drumherum wird in der Fernausbildung, also die Vorschriften Recht usw. zwar ausgebildet aber eben der Rest leider nicht!
Naja ich warte mal ab was da so zurück kommt aus Köln! ;)
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei deinem Lehrgang und es ist auf jeden Fall zu schaffen! :)
Die Aussage der SDBw sollte eigentlich eindeutig sein:
"Den Angehörigen des TSK Heer entstehen keinerlei Nachteile in der Laufbahn oder Verwendung, wenn der Soldat / die Soldatin bei einer anderen TSK den Laufbahnlehrgang zum Fw absolviert hat."
Naja beim Heer sollte eigentlich dann die ATN SichFw vergeben werden soweit mir das bekannt ist! Kann sich natürlich auch wieder geändert haben!
Meine Info diesbezüglich sind schon was älter!
Hast Du da neuere Infos?
Zitat von: der_stuffz am 05. Oktober 2010, 11:47:31
Naja beim Heer sollte eigentlich dann die ATN SichFw vergeben werden soweit mir das bekannt ist! Kann sich natürlich auch wieder geändert haben!
Die ATN SichFw wird nicht mehr vergeben!
Sie wurde durch eine neue ATN abgelöst, deren Namen ich leider aufgrund des sehr komischen Namens (irgendwas mit Heer und Fw) nicht mehr zusammen bekomme. Selbst die SDBw konnte mit der ATN Bezeichnung nichts anfangen und keine Aussage zu der damit verbundenen Tätigkeit geben ;)
Naja das ist doch das Ding was Holgi33 da zitiert hat!
Da muss man wieder einen Lehrgang machen für den es anscheinent keinen DP gibt!
Verstanden habe ich das Ganze noch nicht so recht aber man bekommt ja gute Infos hier!
Wie gesagt meine Infos sind leider etwas älter! Ich habe auch noch nichts gehört aus Köln!
Selbst da scheinen aber auch die Infos etwas verschieden zu sein!
Holgi Hat ja ne ganz andere Info bekommen als ich und andere Teilnehmer des Lehrgangs!
Leider kann mir mein S1 da auch nicht wirklich helfen.
Zitat von: der_stuffz am 05. Oktober 2010, 11:53:59
Ich habe auch noch nichts gehört aus Köln!
Wie wäre es im Zweifelsfall einfach mal selber die SDBw zu kontaktieren? Von alleine melden sich die Kameraden in aller Regel nicht ;)
Die ATN nennt sich Feldwebel Landstreitkräfte (Fw LaSK) und ist genau so wenig aussagekräftig wie früher die SicherungsFw ATN.
Das einzige was diese ATN signalisiert ist das der Kamerad, der sie besitzt, einen Feldwebellehrgang (AMT) abgeschlossen hat. Die ATN selbst qualifiziert aber eigentlich zu gar nichts und findet sich auch nicht
als SOLL ATN für irgendwelche Beorderungsdienstposten wieder.
Eine DP gerechte Verwendung kann nur durch eine Fachausbildung auf dem DP (in Form von AAP oder Lehrgang) sichergestellt werden. Erst dann kann eine Beförderung erfolgen.
Der reine Sicherungsfeldwebel war ein Überbleibsel der Strukturen des kalten Krieges (da gab es dann tatsächlich auch DP die diese Allerweltsqualifikation vorausgesetzt haben) und ist passé. Davon darf man sich gedanklich (und auch praktisch) verabschieden.
Erst der voll zum Feldwebel seiner Truppengattungs ausgebildete FA wird zum Fw befördert werden.
Zitat von: Chef_6/451 am 05. Oktober 2010, 11:58:19
Die ATN nennt sich Feldwebel Landstreitkräfte (Fw LaSK) und ist genau so wenig aussagekräftig wie früher die SicherungsFw ATN.
Richtig, so war die Bezeichnung. Danke!
Das ist auch bewusst, nur war meine Info halt noch eine andere!
Wie geschrieben eine Auswirkung auf meine Beförderung hat es nicht!
Bloß wenn es z.B. diesen FwLandstreitkräfte bei den anderen Lehrgängen gibt und die Lehrgänge in der Fernausbildungen den normalen Kurzlehrgängen in nichts nachstehen sollen, dann verstehe ich den Unterschied nicht so recht!
Bei der Marine macht man ja nun den BtsmLehrgResKurzFern und da wird nicht eine einzige ATN vergeben laut System!
Also hat in Prinzip dieser Lehrgang so keinen Wert, ausser, dass man die Laufbahnprüfung macht! Oder verstehe ich da was falsch?
Naja ich habe die SDBW angeschrieben und warte auf Antwort!
Werde die Tage nochmal anrufen in der Hoffnung die Dame ans Telefon zu bekommen!
Also wenn die Laufbahnprüfung nicht ausreichend ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.
Alles andere wird dann in der Fachausbildung gemacht.
Es gibt ne ganze Menge Lehrgänge nach denen nicht "eine" ATN zuerkannt wird.
Mir selber reicht ja die Prüfung aus.
Es geht nur drum, dass es immer lautet, alle Lehrgänge für Reservisten seien gleich!!!!
Und das ist ja nicht der Fall wie man hier lesen kann. :)
Es geht vielmehr um das Prinzip und nicht um die ATN als solches! ;) ;D ;D ;D ;D
Also habe gerade Rücksprache gehalten mit der SDBW und es wird keinerlei ATN für die Fernausbildung bei der Marine vergeben!
Das gab es mal wurde aber geändert! ;)
Na, das wäre auch die wahre Verinnerlichung des "Joined-Gedankens": Der Flieger macht den Fw Landstreitkräfte bei der Marine!
Wäre auch mal was, da man keinerlei seemännische Ausbildung bekommt.
Ausser ein Paar Kommandos, die man schnell wieder vergessen will! ;D ;D ;D ;D ;D
Wie sie sagten, wurde ihr Kamerad HCR nun zum Fw befördert, nach dem er den Fw Fernlehrgang an der MUS erfolgreich absolviert hat. Ich schließe daraus, dass er die Ausbildungsstufe 6 bereits im Vorfeld erreicht hatte bzw. zugewiesen bekommen hat.
Zur Vorschriftenlage:
In der SLV steht lediglich, dass zur Fw Beförderung u.a. eine erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung zum Fw Voraussetzung ist. Es steht nicht in der Vorschrift, dass die Zuweisung einer Wachvorgesetzten ATN zur Fw Beförderung Voraussetzung ist ;)
Schauen sie sich die Kameraden Fw an, die ihren Dienstgrad vorläufig aufgrund einer zivil verwertbaren Berufsqualifikation in Verbindung mit ihrem DP verliehen bekommen haben. Diese müssen noch nicht mal eine Laufbahnprüfung ablegen, sofern sie ihren DstGrd gem. §22 Abs. 5 verliehen bekommen haben. Ich frage mich zwar, wie diese Kameraden kompetentes, verlässliches Wissen von Wehrrecht, UzGBw, WDO etc. erlangen sollen, aber so steht es in der Vorschrift und die SDBw hat mir diese Aussage nochmals bestätigt.
@ Snake:
Jap, ATN PzGrenFw war schon vor dem LG vorhanden.
Das "Problem" hier - wenn auch eher unbedeutender Natur - ist halt das, dass jetzt beim 3wöchigen LG + Fernausbildung keine ATN mehr vergeben wird, während auf der 2wöchigen Variante OHNE Fernausbildung noch die ATN Wachführer zuerkannt wurde ... und das verstehen wir halt nicht.
Ob und inwiefern die ATN für irgendwas relevant ist, steht auf einem andeen Blatt und darum geht es uns auch überhaupt nicht - nur mMn sollte die Verlängerung des Lehrganges nicht dessen Qualität reduzieren (was man durch die Nichtzuerkennung der ATN ja so interpretieren könnte).
Erstmal Glückwunsch zum bestandenen Lehrgang und alles Gute im neuen DstGrd Kamerad!
Der Bootsmann Lg der Reserve Vollzeit dauerte an der MUS in der Tat nur 14 Tage? Warum benötigt das Heer (Hammelburg & Munster) dann dafür 6 Wochen?
Da fallen mit nur Teilstreitkraftzoten zu ein. Darum lassen wir das; reicht schon wenn alle auf der Luftwaffe ´rumhacken!
Aber im Ernst: Warum ist es Zeichen für Qualität oder Höherwertigkeit wenn man irgendeine ATN bekommt, die zu nichts nützt?! Es gab immer schon solche "Idioten-ATN": zu meiner Zeit gab es den "Flimvorführer" - da ging man zwei Tage nach München in die SanAK um ein Super8-Gerät zu bedienen. Ich glaube "Funkgerätebediener" gab es auch noch (Batteriewechsel, Antennenmontage, Inbetriebnahme). Das gab es aber das hat nie einer ernst genommen.
Zitat von: wolverine am 05. Oktober 2010, 14:06:02
"Idioten-ATN" ... "Flimvorführer" ..."Funkgerätebediener" ...
"Unfallvertrauensperson" ;D
Naja wir haben ja auch nix von der ATN!
Die Dame der SDBW hatte leider noch alte Lehrgangsunterlagen und nicht die neuen!
Wie gesagt ich mache meine AAP´s oder eben nochmal Lehrgänge!
Es ist ja auch nur komisch, dass es die selben Ausbildungen sein sollen, dies ist aber nicht der Fall!
In Hammelburg z.B. kann man ja noch den Gruppenführerlehrgang mit an die Ausbildung hängen oder ist der mittlerweile integriert?
Die GrpFhr ATN ist im Vollzeit FwLg der Reserve, Heer, kurz Teil A (6 Wochen Hammelburg / Munster) mit Bestandteil. Ist jedoch Nebensache, da die meisten Kameraden diese ATN bereits aufgrund ihrer alten Uffz Ausbildung mitbringen.
Wieder was gelernt, ich kenne es noch als Zusatz.
Naja mal schauen wann ich mal wieder üben darf! :)
Zitat von: wolverine am 05. Oktober 2010, 14:06:02
Da fallen mit nur Teilstreitkraftzoten zu ein. Darum lassen wir das; reicht schon wenn alle auf der Luftwaffe ´rumhacken!
Aber im Ernst: Warum ist es Zeichen für Qualität oder Höherwertigkeit wenn man irgendeine ATN bekommt, die zu nichts nützt?! Es gab immer schon solche "Idioten-ATN": zu meiner Zeit gab es den "Flimvorführer" - da ging man zwei Tage nach München in die SanAK um ein Super8-Gerät zu bedienen. Ich glaube "Funkgerätebediener" gab es auch noch (Batteriewechsel, Antennenmontage, Inbetriebnahme). Das gab es aber das hat nie einer ernst genommen.
Ist genauso wie Gefahrgutfahrer. Ist ne eigene ATN nützt aber einem gar nix wenn man kein MKF ist. Und die gibts lustigerweise im Pack mit der ATN Nachschubsoldat.
Oder "Containerpacker"
Hey- die "Tetris"-ATN hab ICH (oder doch eher LEGO-ATN). Heisst glaub ich MSE Aufbau- und Führungspersonal (sollte aber mal in Aufbaupersonal und Aufbauleiter getrennt werden, weil die Aufgaben doch sehr unterschiedlich sind)
Am Ende bekommt man ne Fläche und darf darauf Container kranen und Zelte bauen- tunlichst natürlich so. dass alles zusammen passt.
Funkgerätebediener bin ich auch- so leicht war die Prüfung aber nicht- 50% Duchfallquote. Hab damit mal den FmZgFhr in der Basisausbildung verwirrt. (Offenbar haben meine Kollegen sonst immer mit Nichtwissen geglänzt, dabei war das Grundlagenausbildung- bei der kleinen Übung im FuBu hatte ich natürlich meinen Spass)
Ich habe ja den letzten 2 Wochen-Lehrgang an der MUS erfolgreich im September 2009 absolviert. Die ATN/ATB Wachführer wurde mich zuerkannt. Mein Beorderungstruppenteil hat diese dann umgeschrieben in den Sicherungsfeldwebel, für den es zu diesem Zeitpunkt auch noch eine Hand Beorderungsdienstposten gab. Einer war bei der HUS in Münster. Die Stelle wurde aber durch die SDBw anders besetzt. Schade, da ich in Münster 1985 meinen Dienst beim PzGrenBtl 193 begonnen hatte, die Entfernung nur 80 km beträgt und durch die Reserveunteroffiziere in der Bezirksgruppe Münster sowieso oft in Handorf bin. Fühle mich dort wie Zuhause.
Es gab und gibt sicherlich noch Jäger-Einheiten, die eine Sicherungsfeldwebel ATN innerhalb von 2 Wochen WÜ in eine JägerFw-ATN umgeschrieben haben. Hat man mir persönlich angeboten, wenn ich den Beorderungstruppenteil wechsel.
Das kann für einige Kameraden also wohlaus interessant sein diese ATN schon mal zu haben.
Mir hat sie nichts gebracht, die PzGrenFw-ATN habe ich nun und meine Stehzeit endet im Januar/Februar 2011. Die noch fehlenden WÜ-Tage sind geplant und wenn Leistung, Eignung und Befähigung vorhanden sind werde ich im Februar 2011 Feldwebel. Das war aber dann der ganz harte Gang als Mannschafter G UA (Reservist) zuerst den UffzLehrgang (4 Wochen) bei der aktiven Truppe und dann den FwLehrgang Res an der MUS (2 Wochen). 70 WÜ-Tage in 2 Jahren sind doch nicht schlecht.
Bis Anfang des Jahres hätte mir diese ATN auch noch was gebracht!
Jetzt muss ich halt warten bis nächstes Jahr, bis ich wieder üben darf!
Naja man kann nicht alles haben! :)
Ist ja nicht mehr so lang bis zum nächsten Jahr ;)
Na mal schauen, da die mich gestern angerufen haben und sich da wohl was ergeben soll! ;)
Moin zusammen,
ich werde nächstes Jahr in Plön am Bootsmann d.R. Lehrgang teilnehmen.
Weis jemand von Euch was in den 3 Wochenteil alles gemacht wird ?
Also der LG ist eigentlich relativ entspannt, wenn du militärisch was drauf hast - IMHO ist der eher mit dem aktiven Uffz-LG als mit dem Fw-LG zu vergleichen.
Du hältst eine bewertete Lehrprobe Waffenausbildung, einen Zugunterricht mit Powerpoint-Präsentation, hast dann noch einen Tag "echten" Gefechtsdienst und schreibst Prüfungen in InFü (VVO etc.), Wachdienst und noch ein Fach, das mir grad entfallen ist - also 6 Prüfungen insgesamt. Haben alle geschafft, auch Leute, die ihren aktiven Dienst vor der Wende geleistet haben und aktuell ihre WÜ-tage fast an einer Hand abzählen konnten - sogar die Stabsdiener hatte kaum Probleme mit dem LG :D :P
Ist also alles in allem nicht so wild - ich kann das behaupten, ich war im September da ;)
Also mit dem aktiven UffzLehrg ist der FwLehrg Res in Plön nicht zu vergleichen, auch wenn er jetzt eine Woche länger geht. Dafür mussten wir in der 1. Woche auch am Samstag bleiben.
Da ich zuerst den aktiven UffzLehrg gemacht habe und danach den FwLehrg Res in Plön weiß ich, dass es beim aktiven UffzLehgr viel militärischer zugeht, man jeden Morgen und Abend pumpen muss, viel mehr draußen ist, auch über Nacht und insgesamt mehr Stoff vermittelt wird. Nach dem was ich vom 6 Wochen FwLehrg Heer in Hammelburg gehört habe ist der aktive UffzLehrg eher damit zu vergleichen.
Der FwLehrg Res in Plön ist so harmlos und einfach .................